Protokoll der Sitzung vom 11.03.2021

(Abg. Walk)

gendwie klar. Nichtsdestotrotz geben aus meiner Sicht die Rohdaten, wenn man das so nennen darf, oder die tatsächliche Studie das, was hier gesagt wurde, schlicht und ergreifend nicht her. Kollege Dittes hat es noch einmal deutlich gesagt: Wenn bei der Gruppe derjenigen, wo eine Eskalation eintritt, wenn man die Bodycam einschaltet, nämlich bei Alkoholisierten und bei Menschen, die in irgendeiner Art und Weise unter Drogen stehen – das ignorieren Sie einfach und sagen, das ist doch in Ordnung.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Dann lassen Sie die eben aus!)

Ich verstehe gar nicht so richtig, warum man das einfach so übergehen kann. Außerdem machen Sie aus meiner Sicht – wie immer – den zweiten Schritt vor dem ersten. Es ist auch nicht so, als hätten wir das nicht im Ausschuss schon und würden nicht darüber diskutieren. Das tun wir und es gab auch die Vereinbarung, dass es dazu auch noch Diskussionen gibt. Der Prozess dazu ist auch schlicht und ergreifend nicht abgeschlossen. Die AfD hätte sich eine Menge Arbeit sparen können, wenn sie – so wie die CDU – die Anlage 37 entdeckt hätte, dann hätte sie das auch noch abschreiben können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so zu tun, als wäre das jetzt Ihre Eigenleistung gewesen, als wären Sie selbst darauf gekommen, finde ich – ehrlich gesagt – auch ein bisschen schwierig.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Da haben Sie nicht genau zugehört!)

Doch, ich habe sehr genau zugehört. Das ist – glaube ich – das Problem dabei.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben auf jeden Fall andere Erkenntnisse aus diesen Beschreibungen, als wir sie haben, und wir sind aus den Erkenntnissen des Berichts nicht davon überzeugt, dass die Bodycam wirklich sinnvoll ist und dass sie einen Effekt auf die Frage hat: Wie schützen wir Polizeibeamtinnen und -beamte tatsächlich vor Gewalt?

Die Uni Jena – und das hat Kollege Dittes auch schon einmal zitiert und ich tue es noch mal, weil ich diesen Satz einfach wirklich wichtig finde und ich finde, man kann den nicht einfach übergehen. Wenn die Uni Jena schreibt, dass die aus dem vorliegenden Pilotprojekt II gewonnenen Daten keinen unkritischen Optimismus im Hinblick auf eine generelle deeskalierende Wirksamkeit der Bodycam rechtfertigen, dann kann man diesen Satz doch nicht übergehen und kann einfach sagen, es ist total dufte, wir führen das ein. Allerdings sagen die Wissenschaftler auch – und das ist auch eine wich

tige Information –, dass die Datenbasis für eine vernünftige Aussage zu gering ist.

Und hier liegt auch der Hase im Pfeffer: Weil ständig – vor allem von konservativer bis rechter Seite – unreflektiert die Einführung der Bodycam gefordert wird, fühlt sich scheinbar auch das Innenministerium unter Druck gesetzt und hat den Erhebungszeitraum aus unserer Perspektive deutlich zu kurz angesetzt.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Seit 2017, seit vier Jahren!)

Nun haben wir den Salat und immer noch keine verlässliche Entscheidungsgrundlage, weil man es nicht abwarten konnte. Zudem hat die ganze Debatte aus unserer Sicht auch eine erhebliche Schieflage, wenn nur der Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten im Mittelpunkt steht – im AfDEntwurf noch mehr, denn hier geht es wieder nur um den Schutz der Polizistinnen und Polizisten. Im Formulierungsvorschlag des Innenministeriums wie auch im Entwurf der CDU wird es immerhin ausgeweitet auf Dritte, zum Beispiel Feuerwehr- und Rettungskräfte. Doch das, was selten auch nur erwähnt wird, sind die Menschen, die ich gerade schon erwähnt habe, die der Polizei gegenüberstehen. So könnte man nämlich zum Beispiel auch diskutieren, ob das Gegenüber der Polizei auch das Einschalten der Kamera verlangen kann, wenn man sich dafür entscheidet, die Einführung der Bodycam dafür in Betracht zu ziehen. Dann müsste man aber tatsächlich zum Beispiel die Fragen stellen: Wo werden dann die gefilmten Aufnahmen gespeichert und wer hat Zugriff darauf und wie werden die beispielsweise in einem anschließenden Verfahren verwendet?

Die CDU hat dies in ihrem Vorschlag auch vorgesehen und geht hier weiter als das Innenministerium, auch was das Pre-Recording betrifft. Das ist zwar nicht in dem Entwurf der AfD enthalten, aber im Formulierungsvorschlag und im Gesetzentwurf der CDU sind aus unserer Sicht noch ziemlich viele Fragen zu klären.

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass diese Kamera dann permanent aufzeichnet. Auch wenn die Aufzeichnungen regelmäßig gelöscht werden, läuft sie dann die ganze Zeit. Das wäre die Konsequenz aus meiner Sicht. Ich bin mir nicht sicher – und das habe ich gerade eben schon gesagt –, ob das wirklich das ist, was die Polizistinnen und Polizisten wirklich wollen. Auch bei dem Einsatz der Bodycam in Wohnungen habe ich nicht nur Bauchschmerzen, sondern das lehne ich ehrlich gesagt ab. Das TMIK sieht es immerhin nur vor, „wenn dies nach den Umständen zum Schutz eines Polizeibe

amten oder eines Dritten gegen eine dringende Gefahr für Leib und Leben erforderlich ist.“

Die CDU weitet das in ihrem Vorschlag aber noch aus, und zwar erheblich, und schreibt: wenn „eine gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben, Freiheit und Eigentum“ vorliegt – und das geht eindeutig zu weit. Stellen Sie sich einfach nur einmal die Beamtin bei dem inzwischen berüchtigten Einsatz in der Wohnung in Weimar vor, bei dem sich eine junge Frau vor Beamtinnen ausziehen musste und damit erheblich traumatisiert wurde. Wäre die Beamtin auch noch mit laufenden Bodycams ausgestattet gewesen, möchte ich mir das – ehrlich gesagt – nicht vorstellen, was das dann noch gebracht hätte.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer zu kritisierender Punkt an dem CDUEntwurf ist aus unserer Sicht auch, dass in Absatz 7 im Vergleich zum Vorschlag des Innenministeriums die Unterrichtungspflicht zum Einsatz der Bodycams gegenüber dem Datenschutzbeauftragten gestrichen wurde. Sie haben hier jetzt schön Herrn Hasse gelobt, aber dann scheinen Sie ihn doch nicht ernst genug zu nehmen, um das auch hier drin zu lassen.

So viel erst mal im schnellen Überblick. Soweit wir hier gesetzliche Grundlagen diskutieren, glaube ich, können wir den Gesetzentwurf der CDU an den Ausschuss überweisen, können den diskutieren. Mich überzeugt er nicht, mich überzeugt das komplette Konzept von Bodycams nicht, zumindest nicht für den Einsatz, so wie sie hier geplant sind. Aber diskutieren schadet meistens nicht und führt ja zu Erkenntnissen, vielleicht auch auf beiden Seiten, auf beiden Positionen.

Auf den AfD-Entwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir gut verzichten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Für die FDPFraktion hat sich Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die CDU-Forderungen nach Bodycams nach den Haushaltsverhandlungen zumindest flächendeckend in weite Ferne gerückt sind, diskutieren wir jetzt erst mal die Antragsidee von vor ein paar Monaten weiter. Natürlich kommt jetzt auch noch was von der AfD dazu, der wohl nach Anträgen der CDU nicht viel mehr einfiel, als

letztlich einen Gesetzentwurf zu den CDU-Anträgen zu schreiben. Nachdem nun auch die AfD offensichtlich wach geworden ist und etwas zum Wahlkampfschlager der CDU beitragen möchte, hat mittlerweile auch die CDU ihren alten Wunsch mit einer Rechtsgrundlage versehen.

Eines möchte ich hier aber klar und deutlich betonen: Wenn wir anfangen, das Polizeiaufgabengesetz zu ändern, dann wird es mit Sicherheit nicht bei der Diskussion zur Videoüberwachung und den Bodycams bleiben.

(Beifall FDP)

Ich erinnere an die Diskussion zur letzten Änderung, die damals von CDU und SPD eingebracht worden ist. Die Grünen, die Linken und auch wir von der FDP hatten damals in der 5. Legislatur, untermauert durch das Ergebnis der Anhörung, massive Bedenken gegen das damalige Gesetz angemeldet. Insbesondere die Klarstellung des Gefahrenbegriffs, aber auch die Differenzierung zwischen Berufsgeheimnisträgern waren uns damals ein Dorn im Auge. Zur Erklärung: Berufsgeheimnisträger, also Journalisten, Rechtsanwälte und Geistliche, werden nur eingeschränkt geschützt. Sofern sich nach der Auswertung der gesammelten Daten ergibt, dass Inhalte betroffen sind, die ein Zeugnisverweigerungsrecht entsprechend der Strafprozessordnung auslösen würden, sind die Daten unverzüglich zu löschen. Aber – und das ist der Knackpunkt – dies gilt nur, wenn bei den Daten kein unmittelbarer Bezug zu eben der Gefahr besteht, weshalb die Maßnahmen letztlich angeordnet wurden. Verständlich ausgedrückt: Zufallsfunde während einer Abhöraktion sind zu löschen. Geht es aber um die konkrete Tat, wegen der ermittelt wird, dann dürfen Journalisten, Geistliche, Anwälte und sogar die Strafverteidiger weiter abgehört werden. Berufsgeheimnisträger werden somit erheblich geschwächt und damit unser Rechtssystem, da somit ein offenes Gespräch unterbunden werden kann, egal ob eine Straftat vorliegt oder nicht.

(Beifall FDP)

Mit diesem Auszug aus der generellen Kritik am PAG darf ich es hier zunächst bewenden lassen. Die meisten von uns im Hohen Hause werden sich sicherlich noch daran – nämlich an die Diskussion in der 5. Legislatur – erinnern können. Für die anderen steht die Dokumentation des Landtags hilfreich zur Verfügung.

Eines möchte ich allerdings noch zum vorliegenden Entwurf der AfD sagen: Wir Freien Demokraten sind zwar für Bodycams bei der Thüringer Polizei, aber dann mit Tonaufzeichnung und Pre-Recording

(Abg. Henfling)

und mit einem klaren Verbot von Aufzeichnungen in Wohnungen.

(Beifall FDP)

Aber genau das wollen Sie von der AfD hier ermöglichen. Liebe CDU, Sie setzen noch einen drauf und möchten Aufnahmen in Privaträumen, in Wohnungen ohne richterlichen Beschluss erlauben.

Liebe Kollegen von der AfD und auch hier in diesem Fall von der CDU: Nicht mit uns, meine Damen und Herren!

(Beifall FDP)

Da hilft es auch nicht, wenn Sie die Verwertung im Nachgang unter einen Richtervorbehalt stellen. Und das Löschen von Aufnahmen soll nur geschehen, wenn diese nicht für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung benötigt werden. Was sind denn nun Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung? Oder noch besser: Ist das, die Abwehr von Gefahren, durch die Löschung einfache Gefahr, unmittelbare, gegenwärtige, konkrete, abstrakte? Die verschiedenen Gefahrenbegriffe sollten Ihnen noch aus Ihrem letzten Versuch aus der 5. Legislatur, das Polizeiaufgabengesetz zu ändern, geläufig sein.

Insofern, meine Damen und Herren, darf ich zunächst für die Freien Demokraten feststellen, dass wir die Rechte der Bürger schützen wollen und deswegen den Gesetzentwurf der AfD nicht an den Ausschuss überweisen und uns beim Gesetzentwurf der CDU enthalten werden. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Herr Dittes hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Bitte, 4 Minuten und 18 Sekunden.

(Zwischenruf Abg. Möller: Das Mikro ist aus, das ist aber auch gut so!)

Mancher Zwischenruf kommt praktisch unmittelbar, ich weiß nicht woher, aber zumindest unmittelbar aus dem Mund heraus und hat deswegen so viel Ehrlichkeit. Sie waren noch nie interessiert an der wirklichen Diskussion oder am argumentativen Austausch, insofern verstehe ich das, dass Ihnen jedes Gegenargument hier auch zuwider ist, wenn es durch das Mikrofon ausgesprochen worden ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Montag, was mich wirklich noch mal motiviert hat, hier nach vorne zu gehen, das ist der Anspruch der FDP, sich für Bodycams auszusprechen, weil Sie ja immer wieder auch in der Öffentlichkeit als sogenannte Bürgerrechtspartei verkannt werden, weil Sie aber im Prinzip noch einen draufsetzen und sagen, Sie wollen die Bodycam auch mit einer Pre-Recording-Funktion in Thüringen etablieren,

(Beifall CDU)

will ich das, was ich vorhin nur verkürzt dargestellt habe, auch noch mal deutlich formulieren, denn damit hat sich in der Tat auch dieses Gutachten oder der Evaluationsbericht auseinandergesetzt. Deswegen auch, Herr Walk, noch mal für Sie das Zitat, was Sie immer wieder vergessen, vom Thüringer Innenministerium, von der Arbeitsgruppe Recht: „An dieser Stelle wird nochmals explizit darauf hingewiesen, dass das Teilprojekt Recht den Einsatz der Bodycam in Wohnungen für verfassungsrechtlich bedenklich hält […]. Gleiches gilt für die Nutzung der [sogenannten] Pre-Recording-Funktion.“

Dazu will ich Ihnen dann auch noch mal die weiteren Ausführungen zitieren, weil für Staatsrechtsprofessor Dr. Mark Zöller das nämlich eine anlasslose Datensammlung, eine anlasslose Überwachung ist, und er sagt: „Eine solche Sammlung personenbezogener Daten zu unbestimmten [bzw.] noch nicht bestimmten Zwecken ist nach ständiger Rechtsprechung des [Bundesverfassungsgerichts] unverhältnismäßig und auf dem Boden des Grundgesetzes verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.“ Das haben Sie doch alle gelesen! Dann frage ich Sie in Kenntnis dessen, ohne dass Sie sich mit dieser Fragestellung auseinandersetzen und das hier zur Diskussion stellen: Wie können Sie es eigentlich mit Ihrem rechtstaatlichen Gewissen vereinbaren, diesen Gesetzentwurf hier zur Beratung vorzulegen, und das einfach ignorieren?

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist eine Rechtsmeinung von vielen!)

Herr Walk, da will ich Ihnen auch noch mal deutlich sagen: Ich habe da überhaupt keine Not, als Bundesland das einzige zu sein, was sehr stark an der Seite der Bürgerrechte steht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)