Protokoll der Sitzung vom 11.03.2021

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Einer muss das ja schließlich machen. Ich finde, das ist kein Manko, wenn man das als einziges Bundesland macht. Aber Ihre Aussage ist ja auch falsch. Ich habe es vorhin gesagt, aber auch das ignorieren Sie. Sachsen-Anhalt hat sich nach den Ergebnissen der Evaluation dort, nach den Ergebnissen der Modellprojekte dort entschieden, vom

(Abg. Montag)

Einsatz der Bodycam Abstand zu nehmen, weil es eben nicht diese Wirkung hat. Da will ich Frau Henfling einfach noch mal unterstützen.

Es gibt drei Gründe, die immer wieder in der Diskussion ankommen. Gewaltverhinderung – und dann sehen wir: Nein, das ist nicht Fall, weil bei denen, die tatsächlich gewalttätig sind, hat im überdurchschnittlichen Maße die Bodycam überhaupt keine deeskalierende Wirkung, sondern sie erzeugt das Gegenteil an Wirkung, nämlich ein stärkeres aggressives Verhalten. Das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen.

Das Zweite, was Sie immer aufführen, ist die Beweissicherung. Da – das will ich Ihnen auch sagen – kommen wir, wenn wir das bis zum Ende diskutieren, sehr schnell in die absolute Verfassungswidrigkeit, weil, um das als Beweissicherung, als Beweismittel sicherzustellen, heißt es nämlich wirklich, den ganzen Sachverhalt von der Entstehungsgeschichte bis zum Ende darzustellen. Das können Sie aber nicht, weil Sie dann wirklich in die anlasslose Videoüberwachung und den anlasslosen Grundrechtseingriff gelangen, weil Sie dann im Prinzip eine ständige Videoüberwachung haben. Nur ein Teilsegment dem Gericht vorzulegen, bei dem der Polizeibeamte, der dann möglicherweise der Beteiligte der Straftat ist, ob als Opfer oder als Täter, entscheidet, wann die Videoaufnahme eingesetzt hat, ist wohl nun wirklich kein wirksames Beweismittel im Strafrechtsprozess.

Ich will drittens auch noch sagen: In 99,6 Prozent der Fälle ist das Problem der Täterermittlung auch überhaupt kein Problem bei tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte, weil der Täter vor Ort ist und in 99,6 Prozent der Fälle durch Polizeibeamte gerade festgenommen wird.

Und dann komme ich zu dem dritten Punkt, der immer wieder eine Rolle spielt: die Beeinflussung und Kontrolle polizeilichen Verhaltens. Um das sicherzustellen – das hat Frau Henfling schon gesagt –, müssten Sie eines machen, was in der Verfassungsrechtslogik der Bundesrepublik unvorstellbar wäre, nämlich dass Sie, wenn Sie den Polizeibeamten aus der Dienststelle in den Einsatz in den öffentlichen Raum schicken, die Videoüberwachung mit Tonaufzeichnung einschalten und dem Polizeibeamten jede Möglichkeit nehmen müssten, tatsächlich diese Videoüberwachung in irgendeiner Form zu unterbrechen.

Kollege Dittes, Ihre Redezeit ist um.

Das mag in den USA möglich sein, das ist mit dem Grundgesetz überhaupt nicht vereinbar, das wissen Sie. Deswegen ist Ihr Vorhaben auch tatsächlich sehr bedenklich und

Ihre Redezeit ist jetzt um!

ich beende meine Rede. Wir stimmen der Überweisung Ihres Gesetzentwurfs an den Innenausschuss aus Gründen des Stabilitätsmechanismus zu.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dittes. Für die AfD-Fraktion hat sich Kollege Mühlmann noch mal zu Wort gemeldet.

Vielen Dank. Mich hat es noch mal nach vorn getrieben, weil Sie doch das eine oder andere gesagt haben, wozu ich dann doch noch was sagen muss. Unter anderem kam der Hinweis auf illegale Demonstrationen. Dazu möchte ich nur so viel sagen: Wir werden uns nicht dafür entschuldigen, dass wir es für richtig halten, dass Bürger dieses Landes ihr grundgesetzlich verbrieftes Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ausüben.

(Beifall AfD)

Was uns hier von links vorgeworfen wird, ist doch tatsächlich, dass wir da offenbar das Demonstrationsrecht für die vermeintlich Falschen ansprechen. Es tut mir fast ein wenig leid, dass es notwendig ist, Ihnen das sagen zu müssen.

(Beifall AfD)

Aber Grundrechte sind für alle Bürger dieses Landes da. Das wollen Sie vielleicht verbieten, aber wir stehen zu diesem Ausdruck von Meinungsfreiheit.

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Aber gegen polizeiliche Anweisung!)

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Henfling, Connewitz zeichnet aus, dass es dort nicht nur zu Angriffen auf Polizeibeamte gekommen ist. Dort wurden von politischen Gewalttätern sogar wiederholt Dienstgebäude der Polizei angegriffen. Das allerdings hat mit dem Thema, von

(Abg. Dittes)

dem wir hier sprechen, nur wenig zu tun, Sie haben die Diskussion jedoch aufgemacht.

(Beifall AfD)

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich fühle mich jedoch verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen – das kam nämlich auch in Ihrer Rede –, dass das Polizeiaufgabengesetz – das sagt schon der Name – die Aufgaben der Polizei regelt, nicht die von Feuerwehr und Rettungsdiensten, aber egal.

(Beifall AfD)

Interessant ist an Ihrer schnell vorgetragenen Rede im Übrigen, dass Sie vielleicht versucht haben, argumentativ den CDU-Entwurf – den CDU-Entwurf der Landesregierung klingt komisch, ich komme gleich noch mal dazu – auseinanderzunehmen, und dem AfD-Entwurf damit sogar das Wort geredet haben. Im Ergebnis Ihrer Argumentation jedoch lehnen Sie den AfD-Entwurf ab und befürworten die Überweisung des Antrags von der CDU und von der Landesregierung. Das ist im besten Fall schizophren, das tut mir leid, dass ich das so deutlich sagen muss.

(Beifall AfD)

Allerdings habe ich aus Ihrer Rede mitgenommen, dass das SPD-Innenministerium nach Ihrer eigenen Einschätzung nicht neutral agiert. Okay, müssen wir sehen, wie wir damit umgehen.

(Beifall AfD)

Herr Walk, meine Position zur Einbringung haben Sie aufgrund eines von Ihnen falsch verstandenen Wortes interpretiert. Ich habe nicht gesagt: Sie bringen den Gesetzentwurf für die Landesregierung ein. Ich habe gesagt: Sie bringen den Gesetzentwurf der Landesregierung mit geringen Änderungen ein. Das darf, wenn eine Oppositionspartei so vorgeht, schon verwundern.

(Beifall CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wenn der In- halt passt, kann man es einbringen, oder?)

Herr Dittes, zur Verhältnismäßigkeit: Sie haben in Ihrer Rede noch einmal auf die Verhältnismäßigkeit verwiesen. Ich habe den Eindruck, Sie machen das dabei strikt daran fest, ob die Einführung von Bodycams verhältnismäßig wäre. Dazu muss ich feststellen: Sie prüfen die Verhältnismäßigkeit offenbar an der falschen Stelle. Die Verhältnismäßigkeit wird vor Ort geprüft. Das hat 11.172 Mal stattgefunden und dabei waren meine Kollegen offenbar sehr erfolgreich. Genau dafür sprechen nämlich null Be

schwerden und null Anzeigen von Betroffenen gegen die kameratragenden Polizeibeamten.

(Beifall AfD)

Sie reden weiterhin von Respekt gegenüber den Polizeibeamten. Nur was Ihre Rede vermissen ließ, war ausgerechnet eines: nämlich Respekt gegenüber Polizeibeamten. Woran ich das festmache? Sie stellen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Analyse nicht nur einfach über das, was Polizeibeamte berichten, Sie negieren in Teilen sogar die Berichte der Polizeibeamten. Indem Sie diese Aussagen der Polizeibeamten in Ihrer Rede damit konkludent abwerten, lassen Sie genau diesen Respekt vermissen, den die Polizeibeamten verdient haben, die ständig auf der Straße ihren Kopf hinhalten.

(Beifall AfD)

Als Polizeibeamter bin ich fest davon überzeugt, dass es für eine verfassungskonforme Ausgestaltung polizeilicher Einsatzbewältigung eine kluge Zusammenstellung mehrerer verschiedener Einsatzmittel braucht. Ein Einsatzmittel wie die Bodycam ist geeignet, erforderlich und angemessen, um in den verschiedensten Einsatzlagen eine verhältnismäßige Lagebewältigung zu gewährleisten. Deshalb ist es mir wichtig, mich in Ausübung meines Mandats hier auch für alle Thüringer Polizeibeamten einzusetzen,

(Beifall AfD)

genauso im Übrigen wie ich dies bereits im Zusammenhang mit der Zustimmung zu unserem Änderungsantrag zum Haushalt für die Bereitstellung weiterer Geldmittel für die Einführung der Bodycams getan habe. Unsere Polizisten im Land brauchen diese Unterstützung aus dem politischen Bereich. Wenn sich die regierungstragenden Parteien schon nicht in der Lage sehen, ihnen ein Mindestmaß an dieser Unterstützung zukommen zu lassen, dann möchte ich den 6.500 Polizistinnen und Polizisten diesen Rückhalt zumindest von der AfDFraktion im Thüringer Landtag versichern. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Mühlmann. Herr Kollege Walk.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit es nicht unwidersprochen hier stehen bleibt, was Kollege Dittes gesagt hat: Herr Dittes, Sie haben auf unsere Begründung in der Einführung zum Gesetzentwurf angespielt

(Abg. Mühlmann)

und haben darauf abgestellt, dass die Gewalttaten gegen Polizeibeamte rückläufig seien, anders als in der Begründung in unserem Gesetz dargestellt. Wir haben überhaupt nicht von Gewalttaten gegen Polizisten geredet, sondern von tätlichen Angriffen in den Jahren 2018 und 2019. Sie suggerieren hier, dass wir falsche Zahlen verwenden, und das ist nicht der Fall. Die Zahlen, die ich verwendet habe, waren richtig. Das sind die aktuellen Zahlen. Von Gewalttaten gegen Polizeibeamte hat überhaupt niemand gesprochen.

Weil viele Punkte angesprochen wurden, die mir deutlich machen, dass die Rückendeckung der rotrot-grünen Fraktionen nicht komplett aufseiten des Innenministeriums ist, würde ich Sie bitten, Frau Staatssekretärin Schenk, noch mal etwas zu der Aussage zu sagen, dass die grüne Fraktion nicht überzeugt ist, dass Kameras deeskalierend wirken. Vielleicht können Sie dazu noch mal Ihre Meinung sagen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt keine neuen Infor- mationen!)

Und vielleicht können Sie auch noch etwas zum Vorschlag eines eigenständigen Bodycam-Paragrafen sagen, der von den Experten vorgeschlagen wurde. Jetzt hören wir aber, das sei angeblich gar kein Vorschlag, weil die Arbeitsgruppe Recht in irgendeiner Anlage Nummer soundso darauf hingewiesen hat, dass es möglicherweise fraglich ist. Vielleicht können Sie zu diesen zwei Punkten noch mal Stellung beziehen.