Protokoll der Sitzung vom 11.03.2021

Aber im Nachgang haben wir als Parlament die Verpflichtung, diesen Grundrechtseinschränkungen, wo wir jetzt nur per Wortbeiträgen anhörend beteiligt sind, tatsächlich die entsprechende Legitimität auszusprechen.

(Beifall FDP)

So verstehe ich als derjenige, der kritische Debatten immer gern annimmt, aber Mehrheitsentscheidungen natürlich auch akzeptiert, das Mandat des Abgeordneten. Lassen Sie uns also als Parlament uns nicht kleiner machen, als wir tatsächlich sind!

(Beifall FDP)

Ein anderer Weg ist möglich, der beides schafft, Parlamentsbeteiligung und rasches entsprechendes Handeln in dieser Pandemie.

Und wir sind ja nicht die Einzigen, die das kritisieren. Sie haben die Stellungnamen gelesen des Dr. Zeh, ehemaliger Direktor des Bundestags, Prof. Marschall usw., die auch explizit noch mal darauf hingewiesen haben, dass ein Regieren per Verordnung nur in Ausnahmesituationen herrschen darf. Und ich will noch mal auf den bestehenden Zeithorizont hinweisen. Dieser Ausnahmezustand, der sich nicht nur auf die Pandemie bezieht, sondern eben auch auf den Weg, wie Recht gesetzt wird, dauert über ein Jahr. Und das ist nicht nur deutlich zu lange, sondern das ist eine Verzwergung der Parlamente, gegen die wir uns als Freie Demokraten weiterhin wehren.

(Beifall FDP)

Sie haben, wie viele Kollegen, auch angesprochen und kritisch bemerkt, nicht nur in den letzten Ausschüssen, dass eigentlich unsere Stellungnahmen völlig irrelevant sind. Und so ist es ja auch in dem Verfahren vorgesehen, dass Mehrheitsbeschlüsse, sollten sie zustande kommen, überhaupt keine Relevanz haben, weil die Landesregierung sowieso machen kann, was sie will. Dass wir nicht stark genug sind, mit unseren Mandaten hier in diesem Landtag das einzufordern, was uns zusteht, dass wir strukturell und institutionell tatsächlich das letzte Wort behalten, das macht mich persönlich traurig. Es ist, dabei bleibe ich, eine Krise des Parlamentarismus in diesem Land.

(Beifall FDP)

Deswegen bedauere ich sehr, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass unser Vorschlag keine Mehrheit gefunden hat. Ich bedauere es sehr, dass unser Vorschlag auch nicht mal in einer tiefgründigeren Debatte mit Änderungsanträgen beraten wurde. Man kann sich über Fristen unterhalten, man kann sich über Zuschnitte unterhalten. Wir haben

Vorschläge gemacht und betrachten unsere eigenen Vorschläge niemals als letztgültige Wahrheit. Dass wir aber bei einem Verfahren bleiben, wo das gesamte Parlament permanent am Katzentisch sitzt, das kann nicht die Zustimmung der FDP finden. Ich gehe weiter: Sie findet sogar den Widerspruch der Freien Demokraten. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen dann zu unserer ersten Lüftungspause. Ich unterbreche den Tagesordnungspunkt und diese Sitzung bis 11.22 Uhr. Dann treffen wir uns hier wieder.

Wir setzen im Tagesordnungspunkt 4 fort. Als Nächster erhält Abgeordneter Blechschmidt von der Fraktion Die Linke das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. Nun könnte man fast Kollegen Montags Gedanken „Krise des Parlamentarismus“ aufgreifen. Aber so weit würde ich jetzt nicht gehen, dass die Pause dazu führt, dass wir hier nicht mehr tätig sind. Aber vielleicht wird sich noch der eine oder andere zur Frage der Parlamentsbeteiligung hier einfinden.

Nun steht noch einmal die Frage zur Debatte, wie das Parlament die Verordnungsermächtigung an das Land aus dem Infektionsschutzgesetz per Gesetz ausfüllen kann. Das war der Ausgangspunkt, den die FDP gesetzt hat. Die Antwort grundsätzlich auf den Punkt gebracht, das hat die Debatte jetzt auch gezeigt: theoretisch vielleicht, mit großen juristischen Bedenken. Aber ich habe schon in der ersten Lesung gesagt: praktisch gesehen besser nicht. Das zeigen die Ergebnisse einer Anhörung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zum Teilpunkt eines CDU-Antrags, der auch die allgemeine Fragestellung zur Nutzung des Artikels 80 Abs. 4 Grundgesetz enthält. Die Anhörungsergebnisse machen deutlich, dass mit der praktischen Nutzung von Artikel 80 Abs. 4 Grundgesetz – Gesetzgebung der Länder anstelle von Verordnungen – vor der Pandemielage marginale und kaum verfassungsrechtliche und gesetzgeberische Erfahrungen vorhanden waren. Deshalb stellt sich schon die grundsätzliche Frage: Inwieweit ist es überhaupt sinnvoll, zur Bewältigung einer Pandemielage, verursacht durch ein neues unerforschtes Virus und damit verbundene weltweit rasant

(Abg. Montag)

stattfindende Mutationen, auch noch ein unerprobtes parlamentarisches Instrument zu nutzen?

In der erwähnten Anhörung waren sich die Anzuhörenden – nach Informationen alles relativ ausgewiesene Rechtswissenschaftlerinnen – auch uneins darüber – ich betone ausdrücklich uneins –, in welcher Form die Möglichkeit der Gesetzgebung nach Artikel 80 Grundgesetz nun genutzt werden soll, um noch konform mit dem Grundgesetz zu sein. Muss das Landesgesetz die Verordnung der Landesregierung inhaltlich voll ersetzen, also auch die Teilregelungen zu konkreten Maßnahmen? Oder reicht es aus, wenn der Landesgesetzgeber nur Teile des Inhalts regelt und dann selbst wieder eine Verordnungsermächtigung an die Landesregierung ausspricht?

Meine Damen und Herren, das heißt: Würde der Thüringer Landtag diesen unter Fachleuten kontrovers diskutieren Weg nutzen, begäbe er sich auf juristisch sehr unsicheres Terrain. Ihr Verweis, Kollege Montag, in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs ist auch nicht ganz hilfreich, denn auch die anderen zitierten Länder Baden-Württemberg und Hessen bewegen sich mit ihren gesetzlichen Regelungen nach eigenen Aussagen auf diesem rechtlichen bzw. juristischen Neuland oder – wie ich es gesagt habe – unsicheren Terrain. Wenn die Lage schon aus anderen Gründen sehr schwierig und medizinisch ziemlich unbekannt ist, sollte man nicht auch noch bei der Wahl der Regelungsinstrumente experimentieren, finden wir als Linke.

In der schon angesprochenen Anhörung haben einige der Anzuhörenden nach Ansicht von Rot-RotGrün auf folgendes Problem aufmerksam gemacht: Ein Pandemiegeschehen kann eine solche medizinische und damit zeitliche Dynamik entfalten, dass das Verfahren der parlamentarischen Gesetzgebung zu schwerfällig ist, um noch angemessen auf die objektiven Geschehnisse reagieren zu können, damit das Parlament arbeitsfähig wird und bleibt. Dies haben bisher auch alle Redner deutlich gemacht. An dieser Stelle wieder das Stichwort: Elektronische digitalisierte Abläufe müssen im Grunde genommen in Zukunft fassen.

Nun werden Sie, die einreichende FDP-Fraktion, Kollege Montag, vielleicht darauf verweisen, dass Sie doch mit Ihrem Gesetzentwurf das Modell der teilweisen Ersetzung durch Landesgesetz gewählt haben, kombiniert mit einer Verordnungsermächtigung nur an die Landesregierung zur einfachen Regelung von Details. Angesichts der oben genannten möglichen Pandemiedynamik stellt sich aber die Frage, ob dieses – in Anführungszeichen – zweistufige Modell bzw. diese Lösung gegebenenfalls nicht

noch schwerfälliger ist als die jetzt von uns gewählte.

Angesichts dieser Fakten und der Argumentationslage zu Artikel 80 Abs. 4 Grundgesetz und zum Erlass eines Landesgesetzes anstelle einer Verordnung nach Infektionsschutzgesetz raten Anzuhörende, wie zum Beispiel Prof. Marschall, dass andere Instrumente der Parlamentsbeteiligung zu entwickeln und zu nutzen sind. Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund als Anzuhörender betonte, dass es letztlich auf die Praxistauglichkeit der inhaltlich geregelten konkreten Maßnahmen ankommt. Da sind wir bei dem Stichwort, das jetzt mehrheitlich Inhalt der Debatte gewesen ist: das aktuelle Beteiligungsverfahren, das wir hier im Landtag praktizieren. Ich will es noch mal kurz beschreiben. Wir haben immer gesagt, es ist uns wichtig, eine entsprechende Information rechtzeitig zu bekommen. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen ist es jetzt so: Wenn die MPK stattgefunden hatten, haben wir in der Regel innerhalb von 48 Stunden über den Ältestenrat die entsprechenden Informationen in Entwürfen auf dem Tisch. Dann finden die entsprechenden Beratungen in den Fraktionen unter Beteiligung aller Abgeordneten statt und die beauftragten Ausschüsse dürfen in die Debatte gehen. Dann werden die Stellungnahmen erstellt – und auch da bitte in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Dann wird durch den Ältestenrat die Beendigung des Verfahrens beschlossen. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, noch eine entsprechende Debatte, eine öffentliche Debatte, hier im Thüringer Landtag zu führen. Das haben wir einmal auch schon praktiziert. Man muss noch mal betonen, dass auch die Entscheidung, die der Ältestenrat fällt, in öffentlicher Sitzung stattfindet. Wir sind immer, wenn wir die entsprechenden Beschlüsse der MPK zur Kenntnis nehmen und damit die Überweisung an die Ausschüsse, in öffentlicher Sitzung.

Basis des Widerspruchs, der hier immer wieder deutlich wird, ist, dass der Gesetzgeber auf die entsprechenden objektiven Gegebenheiten mit seinem Handeln reagieren möchte und wir einbezogen werden möchten. Aber es zeigt deutlich: Eine parlamentarische Debatte – auch da wieder, Entschuldigung, ich wiederhole mich – dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Das steht natürlich im Widerspruch zur Pandemieentwicklung, wo wir alle 14 Tage fast jetzt neue Entscheidungen auf dem Tisch liegen haben, neue Entwicklungen, neue Zahlen. Ich glaube, hier ist der Weg, den wir gewählt haben, bei allen Problemen, die auftauchen, der durchaus richtige Weg. Ich bitte Sie, mit Blick auf das, was wir jetzt hier gerade debattiert haben – die einerseits durchaus juristische Möglichkeit über

den Artikel 80 Abs. 4 des Grundgesetzes, aber auch die Möglichkeit unseres Parlamentsverfahrens, das wir gewählt haben –, zwischen der theoretischen Möglichkeit und der praktischen, gut zu handhabenden Entscheidung des Thüringer Landtags zu entscheiden. Wir werden den Gesetzentwurf der FDP ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Abgeordneter Laudenbach von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, ich glaube, die wenigsten der hier Anwesenden hätten noch vor zwei Jahren geglaubt, dass es einmal eines speziellen Gesetzes bedürfen würde, welches die Beteiligung des Parlaments einfordert, um Entscheidungen von solcher Tragweite zu legitimieren, wie wir sie jetzt im Zusammenhang mit der Corona-Krise erleben: Verbote der Ausübung von gewerblicher Tätigkeit mit oft dramatischen Folgen für die Betroffenen, Ausgangssperren, Demonstrationsverbot, Schließung von Schulen, Geschäften, Gastronomie, Schließung von Kultur und Vereinssport. Insofern ist es wohl gerechtfertigt, wenn ich hier sage, der Grundgedanke des Gesetzentwurfs beschreibt eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

(Beifall AfD)

Gerade wir in Deutschland, wo doch das Besinnen aus den Lehren der eigenen Geschichte gepflegt wird wie sonst vermutlich nirgendwo, sollten uns daran erinnern, wie wenig tauglich Notstandsmaßnahmen zum Regieren sind. Was mit den Ermächtigungen der jeweiligen Landes- sowie der Bundesregierung in den letzten Monaten geschaffen wurde, ist ein Zustand, welcher den verfassungsmäßigen und an sich unantastbaren Grundrechten temporären Charakter verleiht. Ich befürchte, hier wurde eine Büchse der Pandora geöffnet.

(Beifall AfD)

Wenn eine Regierung aufgrund einer von ihr selbst erklärten epidemischen Notlage die Verfassung auf unbestimmte Zeit außer Kraft setzen kann, warum dann nicht auch wegen anderer ebenfalls selbst definierter Notsituationen? Klimanotlage wegen lang anhaltender Dürreperioden – SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat es in „phoenix persönlich“ ja bereits ins Spiel gebracht –, wirtschaftliche Notla

gen beispielsweise, Notlage aufgrund innenpolitischer Sicherheitslage, Terror und ähnliche Produkte könnten dieses hervorrufen. Die Schritte dahin – das bleibt leider festzuhalten – sind seit vorigem Jahr erheblich kleiner geworden. Uns von der AfDFraktion bereitet dies in zunehmenden Maße Bauchschmerzen.

Auch Sie von der FDP haben es in Ihrem Gesetzentwurf angesprochen: Diverse Gerichtsurteile, besonders auch aus der jüngsten Zeit, der steigende Widerstand in allen Schichten der Bevölkerung sowie sogar eine zunehmende kritische Berichterstattung der Medien zeigen, dass es ein von einer breiten Masse getragenes stetig steigendes Unbehagen an dem gibt, was hier gerade geschieht.

Vor diesem Hintergrund halte ich den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für notwendig und die darin ausgeführten Regulierungsmaßnahmen für dringend geboten. Ja, ich würde sogar noch darüber hinausgehen. So sollte zum Beispiel in jedem Fall das gesamte Parlament zustimmungspflichtig sein und nicht nur wie vorgeschlagen ein Sonderausschuss. Ich glaube, wir als Abgeordnete werden ausreichend bezahlt, um in einer solchen staatspolitisch fundamental wichtigen und hoffentlich absoluten Ausnahmesituation den Weg nach Erfurt anzutreten.

Zum Zweiten plädiere ich dafür, die Zustimmung zu einer Aussetzung der Grundrechte von einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden abhängig zu machen. Normalerweise verfügt eine Landesregierung über eine eigene Mehrheit im Landtag. Und wir alle kennen die Mechaniken des politischen Betriebs gut genug, um zu wissen, dass eine Zustimmung der sie tragenden Fraktionen auch bei einer Grundrechtsaussetzung, dem wohl am meisten einschneidenden Vorgang, über den ein Parlament abzustimmen hat, schnell zur Formsache verkommt.

Als dritte Ergänzung schlage ich vor, jede Form einer notlagebedingten Einschränkung der verfassungsgemäßen Rechte mit einem automatischen Verfallsdatum zu versehen. Soll heißen: Nach spätestens einem bestimmten Zeitpunkt endet diese Phase der Aussetzung der Grundrechte automatisch, es sei denn, das Parlament stimmt erneut mit Zweidrittelmehrheit einer Verlängerung um einen weiteren Zeitraum zu. Auf diese Weise würde gewährleistet, dass eine Regierung – wann und unter welchen Vorzeichen auch immer – außerstande gesetzt würde, mit einem einmaligen parlamentarischen Schachzug die demokratischen Spielregeln in Deutschland dauerhaft auszuhebeln.

(Beifall AfD)

(Abg. Blechschmidt)

Uns von der AfD wurden vor allem auf Bundesebene wüste Beschimpfungen entgegengeschleudert, weil manche die Ermächtigung der Bundesregierung im vergangenen Jahr im Zuge der CoronaMaßnahmen mit den Ermächtigungsgesetzen von 1933 verglichen haben. Doch wenn man den parteipolitischen Theaterturner mal beiseitelässt, kommt man nicht umhin, den Gefahren ins Auge zu schauen, die auch von den jetzigen Maßnahmen für die Fundamente unseres Staats ausgehen. Mit einem solchen Gesetz, wie es heute hier vorgeschlagen ist, soll jede Regierung im Lande, ob jetzt oder in Zukunft, eine Grundrechtseinschränkung nicht so leicht wie möglich, sondern so schwer wie möglich gemacht werden.

(Beifall AfD)

Aber erst eine Zweidrittelmehrheit gekoppelt mit einem automatischen Verfallsdatum würde gewährleisten, dass die Aussetzung der Verfassung wirklich im Konsens erfolgt und nicht nur von der Regierung und der sie tragenden und damit natürlich auf das Engste mit ihr verflochtenen einfachen Parlamentsmehrheit.

Noch einmal zusammengefasst: Dem Gesetzentwurf an sich können wir so nicht zustimmen. Er ist aus unserer Sicht zu kurz gesprungen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Ich habe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen – der Abgeordnete Blechschmidt meldet sich noch einmal. Sie haben noch 1 Minute und 30 Sekunden.

Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte auf drei Argumente meines Vorredners reagieren. Das Erste, worauf ich hinweisen möchte: Es gibt nicht nur die von ihm immer wieder zitierten Grundrechtseinschränkungen bei Versammlungsfreiheit, Gewerbefreiheit etc. pp. Wir kämpfen hier um den Gesundheitsschutz.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ein grundlegendes Verfassungsrecht der Bürgerinnen und Bürger und dafür müssen wir uns in einer Pandemielage einsetzen. In Abwägung dieser beiden Güter ist gegenwärtig der Gesundheitsschutz höher einzustufen.

Zweite Sache, Verfallsdatum – wenn ich mal den Begriff so nehme, wie er ausgesprochen worden

ist –: Wir haben aktuell das Verfallsdatum bei den Verordnungen. Die gehen maximal vier Wochen. Maximal vier Wochen! Dann verfallen sie. Also, das ist alles schon da. Dann können Sie gern noch einmal erläutern, was sie tiefgründiger damit meinen. Aber das ist offene Scheunentore eingerannt.