ist –: Wir haben aktuell das Verfallsdatum bei den Verordnungen. Die gehen maximal vier Wochen. Maximal vier Wochen! Dann verfallen sie. Also, das ist alles schon da. Dann können Sie gern noch einmal erläutern, was sie tiefgründiger damit meinen. Aber das ist offene Scheunentore eingerannt.
Letzter Gedanke – das ist nun wirklich berechtigt auf Bundesebene, das würde ich auf Landesebene genauso nachvollziehen –, diese Gesetzgebungsverfahren, diese Beteiligungsverfahren: Wir können gern darüber streiten, ob sie praktikabel, ob sie hilfreich sind, ob sie sofort wirken. Da kann man gern darüber streiten. Aber diese in den Vergleich zu den Ermächtigungsgesetzen von 1933 zu setzen, das ist ganz typisch AfD.
Ich weiß nicht, ob Sie wissen – aber ich gehe davon aus, dass Sie es wissen –, was aus den Ermächtigungsgesetzen entstanden ist.
Kollege Blechschmidt, ganz kurze Replik, 30 Sekunden habe ich: Wir haben auf die Stellungnahmen verwiesen. Ich will noch einmal sagen, gerade die Juristen unter denjenigen, die Stellung genommen haben, wie Prof. Michl, Prof. Zeh, Prof. Klafki, haben kein Problem mit dem Weg, den wir beschrieben haben über den Artikel 80. Das ad 1.
Und ad 2: Wir leisten uns im Nachgang, dass durch das Verfassungsgericht Verordnungen wieder kassiert werden, weil sie nicht verhältnismäßig sind. Der Reparaturbetrieb sind aber wir und nicht
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Blechschmidt, ich möchte auf Ihre letzte Kurzrede eingehen und auf Ihre Argumente. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen – da gebe ich Ihnen recht –, dass in der Tat Gesundheitsschutz ein Grundrecht ist und zu schützen ist. Sie argumentieren, dass diese Abwägung erfolgt sei und entsprechend die Einschränkungen der anderen Grundrechte zustande gekommen seien. Wofür mein Kollege Laudenbach plädiert hat – ich denke, das ist ein nachvollziehbares Argument, auch wenn Sie anderer Auffassung sind –, ist, dass diese Abwägung nicht am Stammtisch der Bundeskanzlerin in der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgt, sondern in den Parlamenten.
Dass das auch ein Wunsch vieler Vertreter Ihrer Partei ist, das zeigen verschiedene Stellungnahmen Ihrer Kollegen aus dem Bundestag. Dort heißt es, der Bundestag sei nicht zuständig, das setzten alles die Landesregierungen um, insofern müsste eine Beteiligung des Bundestags kaum erfolgen. Im Landtag haben wir im Dezember ein Beteiligungsverfahren beschlossen, von dem einige hier ausgehen, dass es ausreichend sei. Wir sind der Auffassung, dass dem nicht so ist. Das Parlament ist zum Bittsteller geworden. Das Parlament kann zwar Wünsche und seine Meinung zu den verschiedenen Verordnungen äußern, welche die Regierung auf den Weg bringt. Aber machen wir uns nichts vor – Sie sind bei diesen Ältestenratssitzungen genauso dabei wie ich –: Welche Berücksichtigung diese Anmerkungen überhaupt im Regierungshandeln finden, das hält sich arg in Grenzen. Zu sagen, Mensch, wir haben ein Ablaufdatum für die Grundrechtseinschränkungen, das ist vorgesehen – diese Argumentation ist einigermaßen zynisch, das werden Sie auch erkennen müssen. Ich meine, selbstverständlich ist es so, die ganzen Verordnungen haben eine Begrenzung, das sind meistens wenige Wochen, vier Wochen. Aber wenn eine Landesregierung Verordnung an Verordnung an Verordnung hängt und daraus eine Ketteneinschränkung verschiedener Grundrechte entsteht, dann müssen Sie erkennen, dass es zynisch ist zu argumentieren, es
Die Sorge um die Grundrechte in diesem Staat, in diesem Land ist berechtigt. Darauf hat mein Kollege Laudenbach hingewiesen. Ich denke auch, dass diese Sorge berechtigt ist. Das ist auch kein Wunschdenken von meiner Fraktion. Dass die FDP-Fraktion das ähnlich sieht, zeigt ja, dass sie dieses Gesetz eingebracht hat. Da braucht man nur jeden Tag die Zeitung aufschlagen und sich die Stellungnahmen verschiedener Landesparlamente, des Bundestags, verschiedener Fraktionen, verschiedener Parteien anschauen. Das ist eine Sache, die in diesem Land viele Menschen aus allen verschiedenen politischen Himmelsrichtungen beschäftigt. Das jetzt als unberechtigt darzustellen, wird der Sache nicht gerecht. Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich jetzt nur noch einmal kurz zu einigen wenigen Vorwürfen äußern, die ich hier gehört habe, und aus Sicht der Landesregierung zumindest einige wenige Dinge klarstellen. Ich möchte aber zunächst noch mal zum Thema „Sicherstellung der Grundrechte“ voranstellen, wie schwierig es ist, Einschränkungen vornehmen zu müssen, um aber Leib und Leben von Menschen zu schützen. Wie schwer dies der Landesregierung gefallen ist, sehen Sie daran, dass es der Ministerpräsident gewesen ist, der im Oktober, November letzten Jahres darauf gedrungen hat, dass es endlich auch im Bundesparlament eine Beschlussfassung zur Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes geben muss, damit wir tatsächlich nicht Grundrechtseinschränkungen beschließen, die nicht entsprechend hinterlegt und beschlossen, besprochen und diskutiert sind, sondern die auf der Ebene bestimmt werden müssen.
Die Bundesregierung, das Parlament hat sich darauf eingelassen. Das Infektionsschutzgesetz wurde angepasst. Das war auch dringend notwendig,
weil sich diese Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten gut belastbar im Gesetz niederschlagen müssen. Das zu Numero 1.
Zu Numero 2, was die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen angeht und die Frage, inwiefern hier Gerichte geurteilt haben: Ja, das ist leider der Fall, dass nicht immer alle Maßnahmen, die getroffen werden, dann vor Gericht tatsächlich auch halten. Aber ich will für das Land Thüringen sagen, dass dies nur in ganz wenigen Fällen der Fall gewesen ist, denn wir haben es durch gute Beteiligung, durch gute Ressortabstimmung schaffen können, Gesetze, Verordnungen zu schaffen, die belastbar sind. Sie wissen auch – das richte ich jetzt an die Herren der AfD –, dass Sie erst kürzlich vorm Verfassungsgericht in Thüringen damit gescheitert sind, eine Verordnung für nichtig erklären zu lassen. Es gab ein Problem, was das Zitiergebot angeht, einen Formfehler, der schwierig ist, den wir aber schnellstmöglich behoben haben.
Aber die Maßnahmen wurden vom Verfassungsgericht als belastbar, als wirksam, als angemessen angesehen. Das zeigt, dass wir uns in den Verordnungen wirklich sehr gründlich damit beschäftigt haben zu erklären, aus welchen Gründen Grundund Freiheitsrechte eingeschränkt werden müssen, um die Verhältnismäßigkeit zu anderen Grundrechten zu wahren. Das hat das Verfassungsgericht genauso anerkannt und sehr ausführlich beschrieben, warum diese Maßnahmen so getroffen werden mussten – und im Übrigen auch zum Teil in sehr kurzer Zeit getroffen werden mussten.
Ich komme zur dritten Frage und der Kritik vor allem vonseiten der CDU an den derzeitigen Abläufen. Es ist für alle eine schwierige Gemengelage, wenn sich Verordnungsentwürfe sozusagen an bestimmten Stellen wieder ändern, das auch nachvollziehen zu können. Aber aus meiner Perspektive ist das die größtmögliche Fairness, die wir als Landesregierung Ihnen an der Stelle einräumen, dass wir Sie eben nicht nur mit einem ersten Entwurf abspeisen, sondern dass wir seit der letzten Verordnung gesagt haben, wir wollen Ihnen die aktuellen Arbeitsstände auch zur Kenntnis geben. Und aktuelle Arbeitsstände ergeben sich daraus, dass wir eine Verordnung natürlich in ein geordnetes Anhörungs
verfahren geben, soweit es die Zeit tatsächlich möglich macht. Und wir haben eben 23 Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, die dieses Anhörungsverfahren ausführlich nutzen. Daraus ergeben sich Änderungen, die sich in einer Verordnung dann auch widerspiegeln. An diesen Arbeitsständen, an diesen Rückmeldungen der Kommunen lassen wir Sie teilhaben. Ihnen sind doch die Kommunen immer so wichtig und dass sie wirklich die Möglichkeit haben, ihre Anregungen, ihre Wünsche, Bedarfe und Kritiken auch mit einbringen zu können. Wie gesagt, diese Zeit wollen wir sowohl den Kommunen, den Gebietskörperschaften als auch Ihnen geben. Deswegen haben wir mit der letzten Verordnung die Möglichkeit erhöht, sich im Parlamentsverfahren beispielsweise auch miteinander auseinanderzusetzen. Es ist im Ältestenrat so angekündigt worden. Zumindest bei mir war nicht angekommen, dass es daran im Ältestenrat größere Kritiken gegeben hat. Wenn es aber nicht in Ihrem Interesse ist, kann sich der Ältestenrat auch auf andere zeitliche Abläufe verständigen. Wir lassen uns als Landesregierung auf jeden Fall darauf ein.
Es wäre nicht das erste Mal, dass meine Juristinnen und Juristen am Wochenende sitzen, um in kürzester Zeit die Anregungen, die aus dem Parlament kommen, einarbeiten zu können. Insofern also noch mal der Hinweis: Es geht darum, wir wollen mit Ihnen diskutieren, wir wollen mit den Landkreisen, den kreisfreien Städten diskutieren. Dass wir die Diskussion nicht scheuen, haben Sie, denke ich, auch gestern erst wieder im Ausschuss feststellen können – ich glaube, wir haben von 15.00 Uhr bis 19.30 Uhr über die Verordnung diskutiert.
Jetzt kritisieren Sie noch, dass Sie Stellungnahmen abgeben, aber dass das dann nicht übernommen wird. Natürlich sind die Stellungnahmen zum Teil konträr, also die einen fordern an der Stelle Lockerungen, die anderen fordern Verschärfungen. Am Ende ist es die Landesregierung, die diese Verordnung unterschreiben muss und die in die Verantwortung gezogen wird, dass die Grundrechte sozusagen geschützt werden, aber auch Gesundheit, Leib und Leben der Menschen, die hier in Thüringen leben. Und das haben wir, wenn es möglich war, natürlich berücksichtigt, Ihre Hinweise und Anregungen, aber es geht eben auch nicht in jedem Fall. Dass wir Ihnen das begründen, ist natürlich selbstverständlich. Wir können das gern auch noch ausführlicher machen, das ist gar kein Problem. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich will noch mal darauf hinweisen – und ich schaue nach links von mir ausgesehen –, dass Sie bitte zum Telefonieren den Raum verlassen und nicht hier drin telefonieren. Sie mögen das nicht hören, aber ich höre Sie bis hier vorn telefonieren, Abgeordneter Hartung. Und dann würden wir fortfahren. Danke schön.
Man merkt es vielleicht nicht, wenn man dort hinten steht, aber man hört das Nuscheln bis hier vorn. Ich glaube, auch für die Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen ist das nicht besonders schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit, wenn ich jetzt hier keine weiteren Wortmeldungen sehe, würden wir in die Abstimmung eintreten. Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/1986 in zweiter Beratung ab. Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Dann können wir auch den Tagesordnungspunkt 4 an dieser Stelle schließen und kommen zum Tagesordnungspunkt 6
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes – Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2051 - ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die Frage war natürlich nicht ganz unberechtigt, schließlich ist der Gesetzentwurf in der ersten Beratung nicht an den