Ich habe vor Ort das Problem, dass insbesondere bei Satzungsfragen – die Stadt Eisenach diskutiert beispielsweise gerade über eine Erhöhung der Friedhofsgebühren. In Krisenzeiten, wo die Leute sterben, sollen die Gebühren für den Friedhof erhöht werden. Alle Achtung!
Die Satzung wird im öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung eingebracht und dann verschwindet die ganze Debatte, die ganze Diskussion in den nicht öffentlichen Teil der Ausschüsse. Die Betroffenen können nicht nachvollziehen, wie darüber diskutiert wird, ob es vielleicht neue Aspekte in der Debatte, neue Sachverhalte gibt, die berücksichtigt werden müssen. Dann kommt sie aus dieser Blackbox der Nichtöffentlichkeit irgendwie wieder mit einem Lichtschein in den Stadtrat, in den Kreistag oder in den Gemeinderat zurück und es wird eine Entscheidung getroffen. Im Extremfall findet in diesem Gremium gar keine öffentliche Debatte mehr statt. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und im Zweifelsfall gehen die Hände hoch mit Ja, Nein, Stimmenthaltung. Dann ist etwas beschlossen und die Satzung wird bekannt gemacht. Die Betroffenen wissen nicht, warum die Gebühren erhöht werden, warum ich jetzt plötzlich mehr bezahlen muss. Diese Diskussionsprozesse müssen wir doch in die Öffentlichkeit tragen. Wir müssen mit den Betroffenen darüber reden, wir müssen auch den Sachverstand einholen, wir müssen den Menschen die Gelegenheit geben, sich von Anfang an mit einbringen zu können, damit auch die Verwaltung die Hinweise berücksichtigen
und dann am Ende eine fundierte Entscheidung im Stadtrat, Gemeinderat oder auch Kreistag getroffen werden kann. Genau das Gleiche muss für den Landtag gelten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte darauf hingewiesen, das ist ein Kompromiss. Am Ende gäbe es noch weitere Punkte, die zu regeln gewesen wären, zum Beispiel die Frage, dass es einmal im Jahr einen Bericht über den übertragenen Wirkungskreis gibt.
Das ist auch etwas, was insbesondere der Landkreistag abgelehnt hat. Weil auch das, Herr Urbach: Wenn die Gemeindeverwaltung, der Stadtrat, Kreistag Mittel im Haushalt bewilligt – ein großer Teil des Verwaltungsvollzugs findet im übertragenen Wirkungskreis statt –, dann haben die Menschen vor Ort auch das Recht zu wissen, wie sich am Ende dieser Vollzug gestaltet, wie die Steuermittel ausgegeben worden sind und wie bestimmte Prozesse in der Verwaltung abgelaufen sind. Wir wollen das öffnen. Das ist nach wie vor ein demokratiefreier Raum. Da hat das Gemeinderatsmitglied rechtlich nicht mal die Möglichkeit, überhaupt eine Frage zu stellen. Jede Frage wird von vornherein abgeblockt. Das ist aus meiner Sicht, aus unserer Sicht – davon sind wir überzeugt – ein Unding in demokratischen Zeiten, wo wir über moderne Kommunikationsmittel reden, wo wir über Transparenz und Demokratie reden, dass ein Großteil der Verwaltung nach wie vor dieser Kontrolle entzogen ist. Auch das ist ein Punkt, der leider jetzt nicht geregelt werden konnte, den wir aber auch gern weiter öffentlich mit Ihnen diskutieren wollen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bilay, Sie sprachen es an: Das, was Sie geschlossen haben, ist nicht nur ein Kompromiss. Das ist ein fauler Kompromiss, den Sie geschlossen haben.
nalparlamente unter Pandemiebedingungen zu forcieren, und konnten auch beobachten, dass die Vertreter der vorgeblich demokratischen Parteien die Problematik der Präsenzsitzungen nicht ernst genug zu nehmen scheinen. Man hatte ja noch mit dem Mantelgesetz zu tun. Die SPD sah keinen Regelungsbedarf: Es würde ja wieder getagt. Die grüne Fraktion sah Schwierigkeiten beim Zirkulationsrespektive Umlaufbeschlussverfahren. Hierzu legte sie auch ein entsprechendes Gutachten von Prof. Brenner aus Jena vor. Alle haben die Schwierigkeit der Lage verkannt – mit Ausnahme der AfDFraktion.
Denn Herr Dr. Wolfgang Lauerwald hat bereits am 30. Januar eine Mündliche Anfrage hier ins Parlament eingebracht und gefragt, wie man mit der Pandemie umgeht.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fragen Sie! Ich weiß, dass Sie es nicht verstehen!)
Die Gesundheitsministerin Frau Werner hat gesagt, dass laut RKI keinerlei Bedenken bestehen. Auch und gerade die Linkspartei war überfordert.
Denn wir sehen es am Zeitablauf: Seit nunmehr fast einem Jahr liegt der Vorschlag auf Halde. Der linksgeleitete Innen- und Kommunalausschuss beschäftigte sich unterdessen mit anderen, weniger wichtigen Problemen. So verwundert es auch nicht, wenn der dann viel später eingereichte Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen in der Drucksache 7/1188 einen notfallfremden Regelungscharakter aufwies. Am 04.03.2021 fand nun die Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses statt. In dieser Sitzung legten die Parteien der Nationalen Front, die SED-Nachfolgeorganisation und CDU als Blockflöte …
(Zwischenruf Abg. Rohe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gerade Sie müssen hier etwas über Geschichte erzählen!)
Sie legten einen gemeinsamen Entwurf vor. Man hatte wieder einmal im Hinterzimmer mit fragwürdigem Demokratieverständnis eine Vorlage ausgeklüngelt.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind doch nur nei- disch, weil niemand mit Ihnen reden will!)
Sehr geehrte Damen und Herren, die regierungstragenden sogenannten demokratischen Fraktionen verhalten sich wie ein Richter, der während des Plädoyers des Verteidigers sein Urteil schreibt.
Es ist im Übrigen unserer Fraktion zu verdanken, die mit dem Änderungsantrag vom 10. Juni 2020 in Vorlage 7/576 eine Aufhebung der bislang rechtsgrundlosen Beschränkung der Anzahl von Gemeinde-, Stadtrats- und Kreistagsmitgliedern im Hauptund Kreisausschuss überhaupt erst angestoßen hat. Diese längst überfällige Regelung in der Thüringer Kommunalordnung haben Sie jetzt einfach übernommen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Einheitspartei. Wir sehen: AfD wirkt.
Leider kommt es in diesem Plenum nicht mehr darauf an, ob sich die Redner inhaltlich bemühen. Es kommt nicht darauf an, ob die vorgebrachten Argumente der FDP die besseren sind.
Heute und hier geht es darum, die Demokratie zu strafen. Und wenn dann der Ministerpräsident und die vormalige Fraktionsvorsitzende der Linkspartei bei der Stabilitätsvereinbarung 2.0, die nicht mehr so heißen darf, von einer guten Regelung sprechen,
Man muss sich sehr über die Arbeitsweise der mehrheitstragenden Fraktionen wundern, wenn im Innen- und Kommunalausschuss solche wichtigen Vorlagen erst am 04.03. den übrigen beiden Parteien vorgelegt werden und wenn man nunmehr
diskutieren muss, ob die Spitzenverbände hierzu angehört werden dürfen. Bis dato liegt mir keine Information der Spitzenverbände vor. Aber das überlasse ich dem Herrn Bergner.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben es sogar schrift- lich in Ihr Postfach bekommen!)
Wer ein solches Demokratieverständnis wie die Altparteien hier an den Tag legt, meine sehr verehrten Damen und Herren, braucht sich nicht zu wundern, wenn er am 26.09.2021 hierfür die Quittung erhält.
Zur Sache selbst bleibt festzustellen, dass die Kommunalparlamente auch ohne entsprechende Regelung unter Einhaltung von Abstandsregelungen und Hygienevorschriften tagen. Es bleibt festzustellen, dass man in der Lage ist, seinen Verstand einzusetzen, und vor Ort nach praktikablen Lösungen sucht. Und es zeigt sich auch, dass in einer Krise andere Dinge wichtiger erscheinen, als das Thüringer Kommunalrecht zu ändern.