Protokoll der Sitzung vom 11.03.2021

Was jedoch nicht erforderlich ist, meine Damen und Herren, das ist die Etablierung von Spezialunterkünften, an denen negative Einflüsse durchaus gebündelt werden, welche sich dann gegebenenfalls auch potenzieren und äußerst schwer zu handhaben wären. Es ist doch leicht vorhersehbar, was im Umfeld von solchen Unterkünften passieren wird. Um solche Unterkünfte halbwegs sicher zu bewirtschaften, hätten diese dann mehr Ähnlichkeit mit einem Gefängnis als mit einer Gemeinschaftsunterkunft. Und hier kommt für mich, für meine Fraktion und eigentlich auch für alle der Rechtsstaat wieder ins Spiel. Um Menschen einzusperren, müssen im Regelfall als Konsequenz auf Verfehlungen Verurteilungen folgen. Verurteilte werden zum Schutz der Gesellschaft, aber auch als Strafe in Gefängnissen

untergebracht. Letztlich bedeutet das, dass solche wie von Ihnen vorgeschlagenen Gemeinschaftsunterkünfte, meine Damen und Herren von der AfD, nicht nur problematische tatsächliche Folgen verursachen würden, sondern auch nach meiner Auffassung rechtlich zweifelhaft zu beurteilen sind.

Meine Fraktion wird daher diesen Gesetzentwurf ablehnen und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Abgeordnete Rothe-Beinlich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht ist es Ihnen aufgefallen, dass Herr Möller überhaupt nicht zu seinem Gesetzentwurf gesprochen hat. Das hat er allerdings bei der ersten Lesung getan und spätestens seitdem wissen wir auch alle, was die AfD eigentlich will. Wir haben hier über die besondere Tradition von Schutzhaft schon einmal diskutiert. Und Ihr heutiges Ablenkungsmanöver, Herr Möller, war mehr als durchsichtig. Sie haben aus einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung jetzt Dinge berichtet, um überhaupt etwas sagen zu können und einmal mehr zu illustrieren, wie Sie Menschen beschreiben: als Mob, als Störer. Sie nehmen ihnen damit die Würde, ganz klar, und vor allem aber verallgemeinern Sie in einer Art und Weise, wie sie wirklich unerträglich ist.

Ja, es gibt Kriminalität, und ja, es gibt immer wieder auch Gewaltvorfälle, und zwar leider fast überall in unserer Gesellschaft. Und ja, da braucht es den Rechtsstaat, der an dieser Stelle aktiv wird. Und das tut er im Übrigen auch immer wieder auch in Suhl, und das ist auch gut so, das ist richtig so und das können wir von einem Rechtsstaat auch erwarten. Noch verlogener finde ich aber, dass Sie ausgerechnet den gesicherten Raum, der in Suhl hergerichtet wurde, kritisieren, weil Sie auf der anderen Seite auch zu denen gehört haben, die immer wieder vehement Schutzkonzepte eingefordert haben. Ein Schutzkonzept braucht es auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein Schutzkonzept braucht es selbstverständlich auch für die Bewohnerinnen und Bewohner. Das haben auch wir hier immer wieder deutlich gemacht. Dass die Ihnen nicht so wichtig sind, das wissen wir. Und ja, in Suhl wurde ein besonders geschützter Raum eingerichtet. Das ist auch gut und richtig und wichtig so in ei

ner Gemeinschaftsunterkunft. Das ist übrigens völlig üblich, dass es Schutzräume gibt, in die sich zurückgezogen werden kann. Daraus jetzt einen Skandal zu kreieren, dass die Mitarbeiterinnen genau das getan und aus dem sicheren Raum heraus zusätzliche Hilfe gerufen haben, das ist schlichtweg übel, Herr Möller, was Sie hier gemacht haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich jedenfalls wünsche mir sehr viel mehr Schutzkonzepte, das will ich ganz deutlich sagen, Schutzkonzepte vor allem auch für die Bewohner/-innen. Ich wünsche mir, dass Suhl und die Gemeinschaftsunterkunft, die wir dort haben, ein Ort ist, an dem sich die Menschen willkommen fühlen, an dem sie sich sicher fühlen und an dem tatsächlich die besonders Schutzbedürftigen auch besonderen Schutz erfahren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbstverständlich müssen wir überall immer wieder gegen Gewalt vorgehen, da, wo sie passiert. Ich bin an dieser Stelle bei Herrn Schard. Da, wo Menschen tatsächlich gegen Recht und Gesetz verstoßen und Gewalttaten beispielsweise begehen und wo sie verurteilt werden, da wirkt der Rechtsstaat. Das ist auch richtig so und das gilt für jeden Ort, auch für Gemeinschaftsunterkünfte. Und dafür brauchen wir ganz sicher keine besonderen Einrichtungen, wie Sie von der AfD es perfide nennen, für eine Menschengruppe, die Sie ohnehin am liebsten sozusagen nicht hier hätten. Das kann man ja auch bei Ihren Facebook-Posts nachlesen, dass Sie, Herr Möller, am liebsten unter Ihresgleichen wohnen, wer auch immer das sein mag, Herr Möller. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion erhält Abgeordneter Hartung noch das Wort.

Liebe Astrid Rothe-Beinlich, ich weiß gar nicht, was du hast, ich würde es ausdrücklich begrüßen, wenn sich Herr Möller ausschließlich unter seinesgleichen bewegt, dann wären wir ihn nämlich los.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich wollte ich mich gar nicht zu Wort melden, aber diese Perfidie – Astrid hat es eben schon mal

angesprochen –, die Herr Möller hier an den Tag legt, kann nicht unwidersprochen bleiben. Wenn Flüchtlinge dort gewalttätig sind, wenn tatsächlich Gewalttaten vorliegen, die Haftgründe rechtfertigen, die tatsächlich dazu führen, dass der Rechtsstaat tätig wird, dann wird er tätig. Und wenn es Gewalttaten aufgrund beispielsweise einer physischen Traumatisierung sind, die eben genau solche Bilder auch machen kann, dann müssen die Menschen betreut werden, sie müssen behandelt werden. Das, was Sie wollen, die jenseits des Rechtsstaats eingeführte Wegsperrpraxis, Schutzhaft, Schutzhaftlager, das wollen wir nicht. Das ist nicht rechtsstaatskonform, das ist abzulehnen und dem werden wir uns mit jedem Tag, den Sie das hier fordern, entgegenstellen.

Wir Sozialdemokraten wissen sehr genau, was Schutzhaftlager sind, was so was bedeutet und was es bedeutet, wenn Menschen ohne Gerichtsverfahren weggesperrt werden. Deswegen, sehr geehrte Damen und Herren, werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen und wir werden jeden dieser AfDGesetzentwürfe ablehnen. Das sind wir unserer Geschichte schuldig, das sind wir den Menschen schuldig, das sind wir unserem Rechtsstaat schuldig. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt Herrn Möller. Sie haben noch 1 Minute und 40 Sekunden.

Frau Rothe-Beinlich, wenn Sie das nächste Mal auf meiner Facebook-Seite unterwegs sind, lassen Sie doch mal einen Like da, ich würde mich darüber freuen.

(Beifall AfD)

Ansonsten möchte ich Ihnen noch sagen, Frau Rothe-Beinlich, ich habe nicht die Schutzräume kritisiert, ich habe kritisiert, dass zum Schutzkonzept offensichtlich zählt, Mitarbeiter über die Drehleiter zu retten. Das ist für mich nicht ausreichend, das ist für mich keine rechtsstaatliche Reaktion.

Frau Baum, Ihnen möchte ich sagen: Sie erzählen viel Wahres. Sie wollen eine zügige Klärung des Aufenthaltsstatus, eine einheitliche Flüchtlingspolitik wollen Sie. Und wie sieht die Realität aus? Davon ist nichts vorhanden. Es gibt keine zügige Klärung des Aufenthaltsstatus.

(Abg. Rothe-Beinlich)

(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Das löst aber Ihr Lager auch nicht!)

Wir haben hier in Thüringen ungefähr 4.000 bis 5.000 Leute, die eigentlich abgeschoben werden müssten, die nur wegen Abschiebungshindernissen oder wegen Abschiebungsunwilligkeit hier sind. Eine einheitliche Flüchtlingspolitik in Europa, da brauchen Sie sich nur mal die Zeitungen durchlesen, Visegrád-Gruppe usw. usf. – da steht Deutschland nämlich weitestgehend allein.

(Beifall AfD)

Noch was zu Ihnen, Frau Baum: Opfer von Tätern trennen, das ist das Grundprinzip, was hinter unserem Antrag steht. Dasselbe Grundprinzip verfechten Sie im Grunde genommen auch immer wieder,

(Beifall AfD)

zum Beispiel, wenn es um Frauenhäuser geht. Aber wenn es um den Schutz der eigenen Bevölkerung oder um den Schutz friedlicher Asylbewerber vor gewalttätigen Asylbewerbern geht, da schalten Sie irgendwie um. Da schalten Sie um und können plötzlich ganz anders auftreten.

(Beifall AfD)

Herr Schard und auch Herr Hartung, Sie haben beide wieder mehr oder weniger die Schutzhaftvergleiche bemüht. Herr Schard hat es etwas verdeckt gemacht und hat gesagt: einsperren nur auf Urteil.

Jetzt ist Ihre Redezeit tatsächlich vorbei.

Ich finde es immer interessant, wie Sie bei diesen Diskussionen dieses Argument bemühen, aber wie Sie beispielsweise bei Quarantänebrechern plötzlich davon reden,

Herr Möller!

Leute ohne Urteil einzusperren. Diese Heuchelei finde ich schon interessant. Danke schön.

(Beifall AfD)

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Möchte die Landesregierung das Wort ergrei

fen? Auch nicht. Dann gehen wir direkt in die Abstimmung.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2051 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Vielen Dank. Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 7

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2052 - ZWEITE BERATUNG

Zunächst erteile ich Abgeordneter Herold von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, verehrte Pressevertreter, wir behandeln heute hier in zweiter Lesung unsere Gesetzesinitiative der AfD-Fraktion zur ersatzlosen Abschaffung der Stelle der Landesgleichstellungsbeauftragten. Wenn hierzulade wirklich verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen werden würde, wäre dieser Posten längst abgeschafft oder die regierungstragenden Fraktionen der Minderheitsregierung hätten zusammen mit der Scheinopposition der CDU wenigstens einer Ausschussüberweisung zur Diskussion dieses Gesetzes zugestimmt. Da nichts von beidem bisher geschehen ist, werde ich hier noch mal die Gelegenheit nutzen, deutlich darzulegen, warum wir die Einrichtung dieser Gleichstellungsbeauftragten für anachronistisch, undemokratisch und eine Dauereinrichtung für Steuergeldverschwendung halten.

(Beifall AfD)

Allein für die Personalstelle und das Büro der Landesgleichstellungsbeauftragten muss der Thüringer Steuerzahler pro Jahr fast eine halbe Million Euro aufwenden. Über die Kosten der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen, Landkreisen oder in

(Abg. Möller)

den Dienststellen der Landesverwaltung liegen der Landesregierung keinerlei statistische Angaben über die Höhe der Personalkosten vor. In den letztgenannten Einrichtungen arbeiten laut der Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 7/1790 festangestellte Frauen, die nur noch zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit mit den Aufgaben betraut sind, für die sie eigentlich eingestellt wurden. 75 Prozent ihrer aus Steuermitteln bezahlten Arbeitszeit dürfen sie der Gleichstellung widmen. Über die Kosten der notwendigen sächlichen Mittel für diese 139 Stellen verfügt die Landesregierung über keinerlei Angaben. In meiner Kleinen Anfrage hatte ich darauf abgezielt zu erfahren, welche Defizite Gleichstellungsbeauftragte seit Inkrafttreten des Thüringer Gleichstellungsgesetzes denn festgestellt hätten und welche von diesen Defiziten im Leben der begünstigten Frauen denn bisher erfolgreich beseitigt werden konnten. Die Antwort darauf ging nach meiner Auffassung haarscharf an der Fragestellung vorbei, war aber nichtsdestotrotz sehr erhellend.

Die Gleichstellungsbeauftragtendamen hatten sich unter anderem dafür eingesetzt, das Klagerecht einzuführen, sofern die Gleichstellungsbeauftragten in ihren Rechten verletzt würden. Des Weiteren haben sie erreicht, dass für sich und ihresgleichen bessere Entlastungsregeln eingeführt wurden, das heißt die fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs bei vollständig entlasteten Gleichstellungsbeauftragten, und zu guter Letzt die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, die in ihrem Status nach Teil der Dienststellenleitung sind, vor der Personalvertretung. Das waren also alles Erfolge aus der Abteilung: Wer das Kreuz in den Händen hält, der segnet sich.