Die Gleichstellungsbeauftragtendamen hatten sich unter anderem dafür eingesetzt, das Klagerecht einzuführen, sofern die Gleichstellungsbeauftragten in ihren Rechten verletzt würden. Des Weiteren haben sie erreicht, dass für sich und ihresgleichen bessere Entlastungsregeln eingeführt wurden, das heißt die fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs bei vollständig entlasteten Gleichstellungsbeauftragten, und zu guter Letzt die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, die in ihrem Status nach Teil der Dienststellenleitung sind, vor der Personalvertretung. Das waren also alles Erfolge aus der Abteilung: Wer das Kreuz in den Händen hält, der segnet sich.
Die für die Zukunft geplanten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Gleichstellungsbeauftragten unter anderem bei der Thüringer Polizei lassen vermuten, dass es weitere Verbesserungen der materiellen und dienstrechtlichen Situation der Gleichstellungsbeauftragten geben soll. Begonnen wurde ja bereits damit, die amtierende Gleichstellungsbeauftragte besoldungsrechtlich so aufzuwerten, dass dieser staatlich alimentierte Posten in Zukunft noch lukrativer wird. Eine brauchbare Antwort auf meine Frage nach alltagstauglichen Erfolgen in der Gleichstellung von Männern und Frauen habe ich nicht bekommen. Der Schluss liegt nahe, dass in den letzten Jahren mehrere Millionen an Steuergeldern ohne konkrete Ergebnisse ausgegeben wurden. Danke sehr.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD-Fraktion will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Amt der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Sozialministerium abschaffen. Die AfD plant dies, obwohl sie den Redebeiträgen aller anderen Fraktionen in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs entnehmen konnte, dass sie mit ihrem Vorhaben diesbezüglich allein auf weiter Flur steht. Sie hat es auch nicht für notwendig befunden, über diesen Versuch eines Gesetzentwurfs hinaus Änderungen vorzulegen, die eine erneute inhaltliche Befassung damit rechtfertigen.
Aus diesem Grund darf ich der antragstellenden Fraktion gern noch mal ins Gedächtnis rufen, welche Position die Fraktion der CDU zu diesem Gesetzentwurf bezieht. Wir teilen Ihre Einschätzung ausdrücklich nicht. Dass die Verfassung des Freistaats Thüringen die Gleichstellung von Mann und Frau festschreibt, ist mitnichten ein Indiz dafür, dass wir die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen bereits erreicht haben und es keiner weiteren Anstrengungen in diesem Themenfeld bedürfte. Nach wie vor gibt es in vielen Bereich Nachholbedarf in Sachen Gleichstellung und nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung derjenigen, die in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Verantwortung tragen, sind im Bereich der Gleichstellung nachhaltige Erfolge zu erzielen. Gleichberechtigung muss Tag für Tag in den Familien vorgelebt werden, wenn wir einen gesellschaftlichen Wandel in dieser Frage erreichen wollen. Die Bestellung einer unabhängigen und ressortübergreifend tätigen Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann dient genau dieser Herstellung der Gleichberechtigung, denn es braucht jemanden, der die Belange der Gleichstellung von Frauen und Männern immer wieder in den Fokus rückt und die Verwirklichung der in der Verfassung des Freistaats Thüringen festgelegten Verpflichtung der Gleichberechtigung der Geschlechter fördert und sichert.
Ziel aller Maßnahmen ist es, die Lebenssituationen von Frauen vor Ort zu verbessern und strukturell bedingte geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Indem Sie in Ihrem Gesetzentwurf die Abschaffung der Beauftragten fordern, weil Sie argumentieren, die Verfassung sichere die Gleichberechtigung von Mann und Frau bereits ausreichend, verkennen Sie, dass es die Aufgabe ebenjener Be
auftragten ist, auf weiterhin bestehende Ungleichheiten hinzuweisen bzw. auf deren Beendigung hinzuarbeiten.
Wie schon gesagt, wir teilen Ihre Auffassung in der Sache ausdrücklich nicht und lehnen deshalb Ihren Gesetzentwurf ab. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte kurz noch einmal für Rot-Rot-Grün auf diese Äußerung von Frau Herold eingehen, die im Prinzip mit einem Aufguss ihrer Rede vom 05.02.2021 – also von vor vier Wochen – noch mal versucht hat, uns nahezubringen, warum die Gleichstellungsbeauftragte in Thüringen abgeschafft werden sollte. Ich denke – und da waren wir uns, glaube ich, schon einig, indem wir den Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss überwiesen haben –, dass das keine Diskussionsgrundlage für uns ist. Wir als Rot-Rot-Grün haben gemeinsam mit der CDU einen Landeshaushalt für 2021 verabschiedet, wo ausdrücklich noch mal die Stärkung der Aufgaben und auch die personelle Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten verankert sind, weil wir gemeinsam sehen – und das ist gestern auch in den Aktuellen Stunden deutlich geworden –, beim Thema „Gleichstellung“ sind wir noch lange nicht am Ende. Ich erinnere an die Aktuelle Stunde zum 8. März, ich erinnere an die Aktuelle Stunde zum Equal Pay Day. Das zeigt uns, wir haben hier noch viel zu tun. Darum ist es gut und richtig, dass Gleichstellung und die Gleichstellungsbeauftragte beim Freistaat Thüringen gestärkt werden.
Ich habe gestern, als ich hier zum Thema „8. März“ gesprochen habe, aufgrund der zu geringen Zeit gesagt, ich würde gern heute noch mal eine inhaltliche Begründung sagen, warum auch das Thema der Gleichstellungsbeauftragten in der Perspektive weiter gestärkt werden muss. Ich nenne es noch mal an der Stelle: Das sind die §§ 218, 219 und 219a. In diesem Jahr, also in den nächsten Tagen, jährt sich – man höre und staune – zum 150. Mal, dass dieser Paragraf in das damalige Strafgesetzbuch – also Reichsgesetzbuch – eingeführt worden ist. Ich denke, es ist eine Schande, dass wir heute als Frauen und auch als Männer noch darum kämpfen müssen, dass dieser Paragraf abgeschafft wird.
Es ist eine Schande, dass ich vor vier Wochen hier in dem Raum leider auch durch den Kollegen der CDU – durch den Kollegen Zippel – hören musste,
Ich finde, Mord ist das Allerletzte, was Sie den Frauen, den Frauenärztinnen oder den -ärzten unterstellen dürfen,
dass Sie sich für dieses Wort „Mord“ einfach entschuldigen. Und ich glaube, da hat sich die Welt weitergedreht und
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Da geht es nicht um die Frau, da geht es um das Kind! Das ist Ihnen vollkommen egal!)
Frau Abgeordnete Stange hat überwiegend das Wort. Ich verstehe die Emotionalität. Ich würde aber darum bitten, dass wir alle wieder ein bisschen runterfahren.
dass weder eine Frau, die sich für Abtreibung entscheidet, noch eine Frauenärztin oder ein Frauenarzt Mord begehen, sondern sie haben sich für ein selbstbestimmtes Leben entschieden.
Ich hätte gedacht, dass Sie bei der Durchsicht Ihrer Mitschrift oder bei der Freigabe des Protokolls vielleicht mal 5 Minuten in sich gegangen wären und gedacht hätten, dass das echt daneben war, was Sie gemacht haben.
Nein, so war es nicht, Sie haben es ernst gemeint, und das zeigt das Bild der CDU in dieser Sache – unglaublich, unglaublich!
Aus diesem Grund werden wir als Rot-Rot-Grün auch den Antrag und den Gesetzentwurf der AfD natürlich ablehnen, denn wir haben noch viel zu tun, die letzte Diskussion hat es gezeigt. Am Montag haben viele Frauen/Feministinnen auf dem Anger unter anderem für Selbstbestimmtheit, für Gleichstellung demonstriert. Als ich darüber gesprochen habe, was ein CDU-Abgeordneter so sagt, waren sie empört – einfach empört.
Dem Liberalen ist es ja eigen, in stürmischen Zeiten immer die notwendige Ruhe zu bewahren und gut den nächsten Schritt zu überlegen.
Deswegen erlauben Sie mir, zu dem Gesetzentwurf der AfD Position für die Freien Demokraten zu beziehen. Da geht es um die Frage: Gibt es tatsächlich strukturelle Benachteiligungen von Frauen in unserer Gesellschaft? Zumindest nach Studienlage – und die ist nicht neu, das ist, glaube ich, auch schon häufig gesagt und genannt worden – ist das bei vielen Punkten tatsächlich festzustellen. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher und sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Frauen sind in Deutschland mehr als doppelt so häufig Opfer von Belästigungen. Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexuellen Übergriffen usw. sind die Opfer bis zu 98 Prozent weiblich. Wir haben Benachteiligungen im Erwerbsleben, zumindest, wenn man darauf schaut, wie sich die Brüche in den Biografien nach einer Geburt darstellen. Da gibt es unterschiedliche Ursachen und ich hänge der These nicht an, dass das ausschließlich daran liegt, dass wir ein patriarchales, kapitalistisches System haben, das dafür Sorge trägt, dass das so ist.