Protokoll der Sitzung vom 11.03.2021

Zum Wahlvorschlag der AfD, Denny Jankowski: Herr Jankowski gehört zu den Erstunterzeichnern der „Erfurter Resolution“,

(Beifall AfD)

die als Gründungsdokument der AfD-internen Sammlungsbewegung Der Flügel gilt. Darüber hinaus bekundet er durch Fotos in sozialen Netzwerken seine Nähe zu anderen Protagonisten des Flügels und den Erstunterzeichnern der „Erfurter Resolution“ wie zum Beispiel Stephan Brandner, Marcus Bühl und Wiebke Muhsal. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte den Flügel im März 2020 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein und bescheinigte dem Thüringer Fraktionsvorsitzenden und Landessprecher Björn Höcke eine zentrale Bedeutung. Das durch den Flügel propagierte Politikkonzept sei laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländerinnen und Ausländern, Migrantinnen

(Staatssekretärin Schenk)

und Migranten und insbesondere Musliminnen und Muslimen sowie politisch Andersdenkenden gerichtet. Es verletzt die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Die Relativierung des historischen Nationalsozialismus zieht sich zudem wie ein roter Faden durch die Aussagen der Flügelvertreter-/innen. Durch die damalige Unterzeichnung der „Erfurter Resolution“ hat sich Herr Jankowski die Ziele des Flügels aus unserer Sicht zu eigen gemacht und seine Nähe zu dessen rechtsextremer Führungsfigur Björn Höcke bekundet. Daran ändert auch die offizielle Auflösung des Flügels nichts, deren Ernsthaftigkeit bezweifelt werden darf, da Protagonistinnen und Protagonisten nach wie vor zentrale Positionen innerhalb der AfD Thüringen innehaben und über erheblichen Einfluss verfügen. Zudem gehört Herr Jankowski als stellvertretender Fraktionsvorsitzender selbst zu den zentralen Personen der Thüringer AfD-Fraktion, was auf ein besonderes Vertrauensverhältnis mit Herrn Höcke und maßgeblichen Führungspersönlichkeiten des Flügels schließen lässt.

Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission dem Vorsitzenden ihrer Fraktion, in diesem Fall Björn Höcke, über die wesentlichen Inhalte der Beratungen unterrichten dürfen, wäre die Aufgabenerfüllung des Amts gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet. Zudem ist es naheliegend, dass Herr Jankowski rechtsextremen Bewegungen nahesteht. So ist über eine SocialMedia-Plattform ein Post von THÜGIDA mit Herrn Jankowski auffindbar. An einer Veranstaltung der AfD, auf welcher unter anderem Wiebke Muhsal sprach, nahmen Vertreter/-innen extrem rechter Organisationen teil. So ließ sich Denny Jankowski mit Robert Köcher von Der III. Weg und Frank Geißler aus der Reichsbürgerbewegung ablichten. Das Bild verbreitete das extrem rechte Bündnis THÜGIDA anschließend in sozialen Netzwerken. Im Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2017 heißt es auf Seite 57 unter anderem, ich zitiere: „Der Verein ‚THÜGIDA & Wir lieben Sachsen‘ vertritt eine rechtsextremistische Ideologie, die vor allem durch rassistische, antiislamische, verschwörungstheoretische und den Nationalsozialismus verherrlichende Züge geprägt ist.

Die Bundesrepublik sei kein souveräner Staat, aktuelle Migrationsbewegungen hätten die Auslöschung des deutschen Volkes zum Ziel. […] Migranten wird die Menschenwürde abgesprochen. Sie werden oft als ‚Invasoren‘ bezeichnet. Beispiele für die Herabwürdigung von Menschen mit anderer Hautfarbe sind z. B. Gleichsetzungen mit Tieren durch Äußerungen wie ‚Fremdrassige‘ würden sich ‚wie die letzten Säue‘ benehmen, oder eine ‚etwas stark pigmentierte‘ Person, ‚die sich leider benom

men hat wie als wenn sie hier aus irgendeinem Gehege entlaufen ist‘.“ – Grammatische Fehler im Original.

„‚THÜGIDA & Wir lieben Sachsen‘ lehnt das demokratische System der Bundesrepublik ab. Politiker und Behörden werden als ‚Volksverräter‘ bezeichnet, Polizisten als ‚Söldner‘. Die Bundesrepublik wird als ‚asoziale antideutsche Diktatur‘ beschimpft, die Bundeskanzlerin in vielen Redebeiträgen der Vereinsführung als ‚bucklige Brotspinne‘ bezeichnet.“

Unser Fazit: Es zeigt sich, Herr Jankowski besitzt aus unserer Sicht weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung für die Funktion in der Parlamentarischen Kontrollkommission oder der G10Kommission, um dort für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen und diese zu verteidigen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Als nächster Redner hatte sich Herr Abgeordneter Blechschmidt gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wie bereits mehrfach von dieser Stelle dargelegt, bedarf es für die Ausübung einer Kontrollfunktion im Auftrag des Parlaments, wie sie mit der Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission einhergeht, einer in der Person gründenden Eignung und der Gewähr einer zuverlässigen Ausübung der übertragenen Kontrolle. Hierin muss das Parlament in seiner Gänze vertrauen können.

Auch der uns heute vorgelegte Vorschlag bietet jedoch keine Gewähr für die hohen Ansprüche an die Integrität und Verfassungstreue, die mit der Ausübung und der Kontrolle der Befugnisse des Verfassungsschutzes, in die Grundrechte der in Thüringen lebenden Menschen einzugreifen, verbunden sind. § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes regelt die Wahl und lässt bereits erkennen, dass Vorschläge eine Mehrheit der Stimmen erhalten müssen, also auch die Möglichkeit besteht, einen Vorschlag abzulehnen. Das Parlament trifft somit keine Pflicht, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachlich begründete Zweifel an der Eignung oder der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen vorliegen. Die Entscheidung der Mehrheit gegen die Kandidaten kann also

(Abg. Henfling)

in solch einem Fall keine Verletzung der Rechte der AfD-Fraktion darstellen.

Der Abgeordnete Lars Schütze bietet keine Gewähr für die zuverlässige Ausübung der übertragenen Kontrollfunktion. Wir verkennen dabei nicht, dass der vorgeschlagene Abgeordnete als Angehöriger der Bundespolizei auf die Verfassung vereidigt ist und daher explizit geschworen hat, die Verfassung zu wahren. Diesem Anspruch wird er aus unserer Sicht jedoch in keinem Fall gerecht. So lassen sich auf seinem öffentlichen Facebook-Account Einträge finden, die das rassistische Narrativ der AfD über arbeitsscheue und gewaltaffine Nichtdeutsche schüren. Unter 16 entstellenden blutigen Gesichtern von weiblichen Verbrechensopfern veröffentlichte er am 10. Juli 2020 beispielsweise den Satz: Ermordet, vergewaltigt, geschändet für Merkels Kulturbereicherung – und stellte es einem Bild des durch einen Polizisten getöteten Afroamerikaners George Floyd mit den Worten „schwerkriminell und arbeitsscheu“ gegenüber.

Der Abgeordnete weist aber auch offenkundig Nähe zur offenen rechtsextremistischen Szene auf. So wurde bekannt, dass er 2019 mehrfach Videos des extremen rechten Liedermachers, ehemaligen Gauführers der verbotenen Wiking-Jugend und Kandidaten der NPD für das Amt des Bundespräsidenten Frank Rennicke verbreitet und geteilt hat. Dass dies nicht nur Ausdruck eines schlechten Musikstils ist, sondern Rückschlüsse auf die Sympathie für die extreme Rechte zulässt, belegen weitere bekannte Aktivitäten des Abgeordneten in den sozialen Netzen. Im Jahr 2019 warb er für das Kampfsportturnier Kampf der Nibelungen, welches durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als das europaweit bedeutendste Kampfsportturnier der rechtsextremistischen Szene gewertet wird. Damit nicht genug finden sich auch Veröffentlichungen von Axel Schlimper, Gebietsleiter der antisemitischen und extrem rechten Gruppe Europäische Aktion Thüringen, die in Thüringen 2017 Ziel einer Durchsuchung des Landeskriminalamts war und Videos des Chefs der Identitären Bewegung Österreichs Martin Sellner erbrachten. Auch bei dieser handelt es sich um eine klar rechtsextremistische Bewegung.

Die vorgestellten Beispiele für Internetaktivitäten des Abgeordneten Schütze legen daher den Schluss nahe, dass er offenbar die von ihnen verbreiteten verfassungsfeindlichen Ansichten teilt und er daher für die Arbeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission weder geeignet ist, noch unser Vertrauen in seine Zuverlässigkeit verdient. Er ist somit für uns nicht wählbar.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Braga.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Zuschauer am Livestream – falls sich welche dieses unwürdige Schauspiel zum wiederholten Male anschauen wollen –, darf ich auch begrüßen.

(Beifall AfD)

Zu hören sind wie gewohnt jede Menge Behauptungen, Unterstellungen, unzulässige Rückschlüsse und die Diffamierung der Kandidaten, die meine Fraktion für die Wahlen hier aufgestellt hat. Im Kern geht es aber immer um die gleiche Sache: Was Sie hier haben, ist eine Parlamentsmehrheit, die sich im Kampf mit der normativen Kraft des Faktischen befindet, nämlich mit der Tatsache, dass die Minderheit in diesem Parlament aufgrund ihrer Wahlergebnisse und der sich daraus ergebenden Größe hier im Landtag Anspruch auf Vertretung in Geheimdienstkontrollgremien hat.

(Beifall AfD)

Frei nach Bertolt Brecht: „Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt.“ Es hat zu etwa einem Viertel die AfD gewählt. Da das Projekt, das Volk aufzulösen und ein anderes zu wählen, wohl eher langfristiger Natur ist, muss man derweil die Rechte der Opposition beschneiden. Das ist, was hier zum wiederholten Mal geschehen soll.

(Beifall AfD)

Da man sich zum so offenkundigen Verfassungsbruch eine Änderung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Besetzung dieser Gremien dann doch nicht traut – zumindest bisher nicht –, müssen solche Vorwürfe für die Begründung einer vermeintlichen Ungeeignetheit meiner Kollegen herhalten, die jeder halbwegs unvoreingenommene Betrachter als das erkennt, was sie tatsächlich sind, nämlich hanebüchener Unfug.

(Beifall AfD)

Eine inhaltliche Nähe zu Personen zu unterstellen – wie es hier eben geschehen ist –, deren Vertreter sich bei einer öffentlichen Vortragsveranstaltung mit den Kollegen fotografiert haben, ohne dass der betroffene Kollege wüsste, um welche Person es sich hier handelt, ist geradezu grotesk.

Zu den grundlegend falschen Interpretationen und Auslegungen der Verfassungsschutzbehörden hinsichtlich der Tätigkeit, Bedeutung und Struktur des sogenannten Flügels habe ich hier zu anderen Ge

(Abg. Blechschmidt)

legenheiten bereits ausführlich Stellung genommen. Das beweist eigentlich auch nur die Inkompetenz der handelnden Personen in diesen Behörden, dass diese Behauptungen immer noch weiterverbreitet werden.

Die Demokratieunfähigkeit der Parlamentsmehrheit oder zumindest ihr Unwille, sich den gesetzlichen Normen zu unterwerfen, die uns wohl schlauere Menschen zu aufgeklärteren Zeiten gegeben haben, kostet dieses Parlament Zeit, und zwar jede Menge davon. Sie verhindert die Befassung mit dringenderen Angelegenheiten und sie schadet dem Ansehen dieses Hauses und seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit – und das nicht gerade wenig.

(Beifall AfD)

Ich kann daher meine Worte aus der letzten Debatte hier tatsächlich nur wiederholen: Ihre besorgten Sonntagsreden, meine Damen und Herren, über das verlorengegangene Vertrauen von Menschen in die Politik und in die Fähigkeit politischer Institutionen wie diesen Landtag, an Lösungen und an einer Verbesserung der Lebensverhältnisse in diesem Land zu arbeiten, können Sie sich in Zukunft bitte sparen. Dass unsere Kandidaten Ihnen nicht passen, das mag sein, das ist Ihr gutes Recht. Eine effektive parlamentarische Oppositionsarbeit darf bei der Ausübung Ihrer Kontrollbefugnis und Kontrollpflichten aber nicht auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit angewiesen sein.

(Beifall AfD)

Ich darf aus dem Weimarer Urteil zitieren: „Denn die Kontrollbefugnisse sind der parlamentarischen Opposition nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern in erster Linie im Interesse des demokratischen, gewaltengegliederten Staates – nämlich zur öffentlichen Kontrolle der von der Mehrheit gestützten Regierung“, in diesem Fall der von der Minderheit gestützten Regierung, „und ihrer Exekutivorgane – in die Hand gegeben.“ Das hat Ihnen Weimar ins Stammbuch geschrieben, gebracht hat es nach wie vor nichts. Das Beteiligungsrecht der Opposition gilt auch in den Fällen, in denen ihre Vertreter Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind. Ansonsten entscheidet der Verfassungsschutz selbst darüber, welche der politischen Parteien zur Kontrolle der Behörde und ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeit berufen sind und welche nicht. Dass das unzulässig ist, daran hat Sie Weimar erinnert – gebracht hat es nichts.

Und abschließend: Das Fehlen einer parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes wirft die berechtigte Frage der Legitimation dieser Behörde und ihrer Tätigkeit auf. Davor hat Weimar gewarnt –

gebracht hat es nichts. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich an dieser Stelle nicht erkennen. Es wurde um eine Unterbrechung gebeten. Wie lange, Abgeordneter Braga?

Genau, Herr Präsident. Ich beantrage die Unterbrechung der Sitzung für 30 Minuten gemäß Geschäftsordnung.

Damit unterbrechen wir die Sitzung für 30 Minuten.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 88

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2840 -

Ich gebe folgenden Hinweis: Auch hier ist Ihnen bekannt, dass der Landtag bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt hat. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen.

Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/2840 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich an dieser Stelle nicht erkennen.

Dann kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Ich bitte darum, Sorge dafür zu tragen, dass der erforderliche Mindestabstand jederzeit eingehalten wird und dass keine Warteschlangen vor den sich von mir aus gesehen auf der rechten Seite im Saal befindlichen Wahlkabinen entstehen. Ich erinnere auch

(Abg. Braga)