Protokoll der Sitzung vom 11.03.2021

Danke. Herr Staatssekretär, ich habe eine Frage, die Sie vielleicht aufgrund Ihrer umfangreichen Ausführungen mit Ja oder Nein beantworten können. Erhebt die Landesregierung nun Funkzellendaten zur Auswertung der Wirksamkeit der COVID-Maßnahmen – ja oder nein?

Die Landesregierung?

Ja.

Nein, sie erhebt keine Daten.

Okay.

Danke, Herr Staatssekretär Krückels. Die nächste Frage stellt Herr Abgeordneter Worm, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/2719.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Häufung von Glätteunfällen auf der Landesstraße 1148 zwischen Steinach und Blechhammer

In der Zeit von 2017 bis 2019 hat die Sonneberger Polizei zehn Unfälle infolge von Glätte auf einem 600 Meter langen Teilstück der Landesstraße L 1148 zwischen Blechhammer und Steinach im Landkreis Sonneberg erfasst. Zwei weitere Glätteunfälle bilanzierte die Steinacher Stützpunktfeuerwehr für 2020. In der Summe sind das also zwölf Unfälle innerhalb von dreieinhalb Jahren auf einem halben Streckenkilometer. Da sich diese Häufung mit statistischen Wahrscheinlichkeiten nicht erklären lässt, hat die Kreisunfallkommission den Streckenabschnitt noch im Herbst 2020 mit Warnhinweisen wegen Schleudergefahr nachbeschildert. Gleichzeitig hatte offenkundig das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr – Region Südwest –

(Staatssekretär Krückels)

im Dezember 2020 veranlasst, den betroffenen Teilabschnitt der Straße maschinell aufzurauen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr eine Griffigkeitsprüfung der Fahrbahn im genannten Straßenabschnitt der L 1148 veranlasst?

2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr? Wenn nein, warum ist eine Prüfung der Griffigkeit der Fahrbahn bislang noch nicht erfolgt?

3. Sind nach der Aufrauung des genannten Straßenabschnitts der Landesstraße 1148 weitere Maßnahmen geplant oder bleibt die Fahrbahn in diesem Zustand?

4. Gibt es vergleichbare Fälle auf Straßen im Raum Südthüringen, bei denen eine Streckenprüfung mögliche Ursächlichkeiten für Unfallhäufungen aufgrund von Glätte aufgezeigt hat?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage von Ihnen, Herr Worm, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Ich würde zunächst die Detailfragen 1 bis 3 zusammenfassen.

Im Verlauf der L 1148 zwischen Blechhammer und Steinach im Landkreis Sonneberg lag auf der insgesamt rund 4 Kilometer langen Strecke in dem Bereich von 600 Metern eine Häufung von Unfällen vor – das hatten Sie gerade schon vorgetragen. Durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr wurde deswegen eine Griffigkeits-/Rauigkeitsmessung veranlasst. Diese Messung wurde am 15. September 2020 durch eine Fachfirma durchgeführt. Die Ergebnisse der Messungen des sogenannten SRT-Werts – dieser Skid Resistance Tester ist ein einheitsloses Maß für die Griffigkeit der Oberfläche – zeigten eine Unterschreitung des Schwellenwerts der Griffigkeit. Der Schwellenwert liegt bei 50, gemessen wurde ein Wert von 48. Damit verdeutlicht der Schwellenwert die untere Grenze der erforderlichen Griffigkeit. Vor diesem Hintergrund wurde die Aufrauung der Fahrbahnoberfläche per Kettenschlagfräsen veranlasst. Eine solche Aufrauung führt dann zu einer Verbesserung der Griffigkeit, sodass für den genannten Streckenabschnitt bei der L 1148 dahin gehend zunächst keine

zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen sind. Die Aufrauung selbst wurde am 9. und 10. Dezember letzten Jahres durchgeführt.

Zu Frage 4, ob es vergleichbare Fälle auf anderen Straßen im Raum Thüringen gibt, bei denen eine Streckenprüfung mögliche Ursächlichkeiten für Unfallhäufungen aufgrund von Glätte aufzeigt hat: Für einige Streckenabschnitte im Regionalbereich Südwestthüringen sind Unfallhäufungen erkennbar. Die Ermittlung von solchen Streckenabschnitten erfolgt in der bewährten Zusammenarbeit mit den Straßenverkehrsbehörden. Für diese Streckenabschnitte werden dann gegenwärtig Griffigkeitsmessungen vorbereitet und bei entsprechender geeigneter Witterung durchgeführt. Ergebnisse hierzu stehen noch aus.

Danke. Bitte, Herr Worm.

Ich hätte noch eine Nachfrage: Gibt es Möglichkeiten, die über eine Aufrauung der Fahrbahn in solchen Fällen hinausgehen, was wird da gemacht?

Wir können jetzt verschiedene Szenarien durchspielen. Die Frage ist ja: Was ist die Notwendigkeit? Die Notwendigkeit in den Straßenabschnitten ist abzuhelfen, damit eine Aufrauung stattfindet und zumindest erst mal eine Griffigkeit hergestellt wird. Sicherlich gibt es unterschiedliche Verfahren, aber die Frage ist immer: Was ist angemessen, um entsprechende Verkehrssicherheit herzustellen? Deswegen wurde jetzt hier das Verfahren der Aufrauung vorgenommen. Wenn es darüber hinaus weiteren Bedarf gibt, wird sich das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr mit den Straßenbehörden in Verbindung setzen und dort Abhilfe schaffen.

Weitere Fragemeldungen sehe ich nicht. Dann recht vielen Dank, Frau Staatssekretärin Karawanskij. Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Bergner von der Fraktion der FDP in Drucksache 7/2738.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ortsumgehung der B 175 – Großebersdorf/ Frießnitz/Burkersdorf

(Abg. Worm)

Ab 2000 wurden zahlreiche Varianten für eine Ortsumgehung Großebersdorf geprüft. Im Zuge dieser Prüfungen wurde eine ortsnahe Umgehung untersucht. Diese Trassenführung wurde im Rahmen einer Einwohnerversammlung im Herbst 2019 vorgestellt und sah die Ortsumgehungen von Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf vor.

Nach bisherigen Informationen soll im Frühjahr 2021 dafür das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und nach Aussage des Ortsteilbürgermeisters mit dem Bau der Ortsumgehung spätestens 2024 begonnen werden.

In Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1500 (ver- gleiche Drucksache 7/2675) teilte die Landesregierung zu Frage 5 mit, dass in Thüringen für keine bis 2025 vorgesehenen Vorhaben, die den Kategorien „Ausbau“ bzw. „grundhafte Erneuerung von Bundes- und Landesstraßen“ zugeordnet sind, der Bau einer Ortsumgehung geplant ist. Weiter stellte ich fest, dass auch bis 2026 die Ortsumgehung Großebersdorf nicht in den Plänen der Landesregierung enthalten ist, obwohl nach Aussage des Ortsteilbürgermeisters das Geld für die Ortsumgehung seitens des Bundes zur Verfügung stehe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Handelt es sich bei der Tatsache, dass die oben genannte Ortsumgehung in der Drucksache 7/2675 bis 2026 nicht aufgelistet wurde, um ein Versehen und wenn ja, bis wann ist voraussichtlich mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen?

2. Bis wann stellt die Landesregierung den Baubeginn der oben genannten Ortsumgehung gegebenenfalls in Aussicht?

3. Entspricht der Trassenverlauf, mit dem das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden soll oder bereits eingeleitet wurde, dem in der oben genannten Einwohnerversammlung vorgestellten Verlauf?

4. Falls sich Änderungen ergeben haben sollten, welche sind das?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte, Frau Staatssekretärin Karawanskij.

Vielen Dank Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage von Ihnen, Herr Bergner, beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zum Teil 1 Ihrer Frage, ob es sich um ein Versehen handelt bei Ihrer Kleinen Anfrage: Nein. Im Zuge der Bundesstraßen B 2 und der B 175 ist im Bereich Großebersdorf kein Ausbau und auch keine grundhafte Erneuerung der bestehenden Bundesstraßen bis 2025 vorgesehen.

Zu Frage 2, ab wann die Landesregierung den Baubeginn in der Ortsumgehung gegebenenfalls in Aussicht stellt: Im ersten Halbjahr dieses Jahres soll bei der Planfeststellungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt der Antrag auf die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz und nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz gestellt werden. Unter den Bedingungen, dass es einen störungsfreien Verlauf des Planfeststellungsverfahrens und der sich anschließenden Ausführungsplanung sowie aber auch der Einordnung im Bundeshaushalt gibt, könnte ab dem Jahr 2025 mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden.

Die Frage 3, ob der Trassenverlauf, mit dem das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden soll, dem in der Einwohnerversammlung vorgestellten Verlauf entspricht, und Frage 4, falls sich da Änderungen ergeben haben sollten, welche das seien, würde ich gern gemeinsam beantworten: Der Trassenverlauf wurde in der Einwohnerversammlung am 29. Oktober 2019 in Großebersdorf vorgestellt. Vermutlich haben Sie jetzt die Trassierung im Kopf, die genau dem entspricht, was vorgestellt wurde. Die Planfeststellungsunterlagen weisen in den vorgestellten Unterlagen auch keine Änderungen im Trassenverlauf sowohl der B 2 oder B 175 und der anzuschließenden kommunalen Straßen aus. Im Zuge der weiteren Bearbeitung der Unterlagen seit 2019 wurden die Planungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes und die Detailplanung des Straßenentwurfs entsprechend ergänzt.

Bitte, Herr Bergner.

Vielen Dank, Herr Präsident. Zwei Nachfragen habe ich. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sie sprachen gerade von den bauvorbereitenden Maßnahmen, die 2025 voraussichtlich begonnen werden sollen. Was alles umfasst die bauvorbereitenden Maßnahmen?

Die zweite Frage: Wie erfolgt derzeit die Kommunikation mit den kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort? Danke schön.

Das erfolgt im bewährten Verfahren zwischen TLBV und den Planungsbehörden. In welchem Umfang man tatsächlich mit den bauvorbereitenden Maßnahmen beginnen kann, das hatte ich gerade ausgeführt. Das entspricht demnach erst mal dem Vorlauf, also was das Planfeststellungsverfahren betrifft und auch die Ausführungsplanung und die Einordnung. Das lässt sich jetzt natürlich noch nicht ermessen, wie wir in dem Verfahren weiterkommen. In der Vorbereitung dessen, dass man dann zur Vorplanung kommt, bzw. in den weiteren Schritten ist das genau von den Gegebenheiten abhängig, die jetzt im Moment zu einer einschränkenden Aussage führen. Aber da können wir, falls es eine Nachfrage gibt, diese zu einem späteren Zeitpunkt auch gern noch beantworten.

Danke. Weitere Fragemeldungen? Bitte, Herr Montag.

Frau Staatssekretärin, noch zwei Nachfragen dazu: Beabsichtigt die Thüringer Straßenbauverwaltung die Ortsumgehung Großebersdorf/Frießnitz/ Burkersdorf in mehrere Bauabschnitte zu teilen? Wenn ja, welche wären das? Zweite Frage: Beabsichtigt die Landesregierung eine weitere Einwohnerinformation vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens? Wenn ja, wann und wie?

Ich hatte zu Beginn der Beantwortung der Frage gesagt, dass im ersten Halbjahr bei der Planfeststellungsbehörde erst mal das Anhörungsverfahren gestellt wird. Insofern ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, einen entsprechenden Zeitplan vorzulegen. Wie gesagt, ich hatte gerade darauf verwiesen, dass es unterschiedliche Phasen gibt. Es ist im ganzen Feststellungs- und Planfeststellungsverfahren durchaus möglich, dass es unterschiedliche Bauabschnitte gibt. Aber das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht ermessen. Ich würde Ihnen anraten oder die Möglichkeit empfehlen: Zum einen gibt es den entsprechenden Dialog mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, das ist auch eingeübt, das lässt sich sicherlich auch auf Wunsch der Gemeinden dann noch mal wiederholen und findet statt, also auch im Bürgerbeteiligungsverfahren findet das statt. Zum Zweiten lassen sich entsprechende Folgefragen im Zuge des Verfahrens noch mal beant

worten. Das wäre jetzt schlicht und ergreifend verfrüht.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Karawanskij. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Malsch, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/2741. Frau Abgeordnete Tasch stellt die Frage.