Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeord- neten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unse- rer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertrete- rinnen und Vertreter der Landesregierung, die Ver- treterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zu- schauerinnen und Zuschauer am Internet- Livestream.
Zunächst einmal können wir zum Geburtstag gratu- lieren, und zwar der Abgeordneten Frau Katja Mitteldorf. Alles Gute!
Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Tiesler und die Redeliste führt im Moment noch Frau Abgeordnete Güngör.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Präsidentin Keller, Herr Abgeordneter Lieb scher, Herr Abgeordneter Malsch, Herr Abgeordneter Mohring und Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt.
Zur Tagesordnung der Hinweis: Vereinbarungsge- mäß beginnen wir heute mit dem Tagesordnungspunkt 5 und rufen danach die Tagesordnungspunkte 9, 10 a, 28, 29 und 30 auf.
Die Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunk- ten 87 und 88 haben die Drucksachennummern 7/2876 und 7/2877. Die beiden Wahlen werden vereinbarungsgemäß nach der Mittagspause aufgerufen.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüg- lich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Montag.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, ich möchte bitten, den Antrag in Drucksache 7/2875 „Den ambulanten Sektor in Thüringen wertschätzen; Schutzschirm für Ärzte, Zahnärzte, Heilmittelerbringer und Hebammen“ als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung noch zu nehmen.
Das ist also ein neu auf die Tagesordnung zu brin- gender Antrag. Wünscht jemand das Wort zur Begründung der Dringlichkeit der Ergänzung der Tagesordnung? Herr Montag, bitte.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst auch mal von dieser Stelle an die Kollegin Mitteldorf: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und bleiben Sie gesund! Das gilt nicht nur für Sie für das kommende Lebensjahr, sondern das gilt auch in der Pandemie für viele Thüringerinnen und Thüringer. Und gerade die, die neben den Krankenhäusern dafür gesorgt haben, dass wir 2020 gut, noch vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen sind, sind eben diejenigen, die im ambulanten Bereich tätig sind. Das sind die Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, aber auch Heilmittelerbringer wie Ergotherapeuten, Logopäden und Hebammen. Sie alle haben seit Beginn der Pandemie unter schwierigsten Bedingungen die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten aufrechterhalten können.
Dafür gilt es zunächst einmal Danke zu sagen. Aber wir haben auch schon in anderen Fragen richtigerweise festgestellt: Dank allein reicht nicht. Dank allein reicht dann nicht, wenn durch verständliche Zurückhaltung und auch Angst die Patientinnen und Patienten ausbleiben und damit nicht nur Versorgung problematisch wird, sondern eben auch die Praxen Einnahmeverluste haben. Patienten bleiben aus Sorge vor Ansteckung zu Hause. Das gilt eben nicht nur für Patientinnen und Patienten mit dringlichen medizinischen Problemen, sondern auch für und gerade chronisch Kranke.
Über ein Viertel der Praxen hat aufgrund des Patientenaufkommens bereits Kurzarbeit angemeldet. Während des ersten Lockdowns waren Rückgänge von bis zu 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum üblich. Und gleichzeitig mussten die Praxen neben Einnahmeverlusten natürlich auch Hygienestandards deutlich erhöhen, Schutzausrüstung kaufen, ohne zunächst finanziell dafür entsprechend Ausgleichsvergütung zu erhalten. Gerade Zahn-, Haut- und Augenärzte sind besonders davon betroffen, eben durch ihre Nähe in der Tätigkeit zum Patienten. Diese hohen Hygieneanforderungen spiegeln sich durch starke Aerosolbildung der Arbeit beim Zahnarzt direkt an der Schleimhaut des Menschen, Spritzen von Blut, Speichel und Sekreten wider. Also besteht hier eine erhöhte Infektionsgefahr für Ärztinnen und Ärzte, aber auch für Mitarbeitende.
Trotzdem haben sie nicht nur ihre Abläufe in den Praxen umgestellt, Schutzausrüstung auf eigene Kosten finanziert, sondern sich auch weiterhin als Abstrichstellen darüber hinaus zur Verfügung ge
stellt. Wir wissen ja, die Pandemie ist noch nicht vorbei. 2020/2021 wissen wir nicht, wie sich Mutationen auswirken. Auch das ist klar, die Einnahmeeinbrüche setzen sich bereits im Jahr 2021 fort.
Gerade Ärztinnen und Ärzte, die wenige Jahre vor dem Ruhestand stehen, erwägen jetzt schon frühere Praxisschließungen, bevor sie neue Kredite aufnehmen, um beispielsweise Liquidität sicherzustellen. 2020 gab es einen Schutzschirm für ambulante Medizinerinnen und Mediziner, 2021 nur unter erheblich verschlechterten Voraussetzungen. Zahnärztinnen und Zahnärzte haben keinen Schutzschirm bekommen, sondern nur Liquiditätshilfen, die aber zu 100 Prozent zurückzuzahlen sind.
Auch die Heilmittelerbringer und Hebammen brauchen unsere finanzielle Unterstützung. Warum ist das Thema aktuell und warum jetzt ein Dringlichkeitsantrag? Am 4. März hat der Bundestag bereits über das Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage beraten. Aber die dort getroffenen Regelungen weichen erheblich von den Standards 2020 ab. Die KVs, die KZVs und die Ärzteverbände sind massiv über diese Regelungen enttäuscht. Hebammen und Heilmittelerbringer erhalten weiterhin nur unzureichende Hilfen. Zahnärzte – wie gesagt – haben überhaupt keinen Schutzschirm. Deswegen fordern wir die Landesregierung in unserem Dringlichkeitsantrag auf, sich hier über den Bundesrat schnell und unverzüglich dafür einzusetzen, damit Hilfen in dem gleichen Umfang wie 2020 fließen können und damit in 2021 und 2022 nicht das böse Erwachen in Form von notwendigen Praxisschließungen folgt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin, ich mache das gleich hier vom Platz aus. Mit den inhaltlichen Beschreibungen möchte ich mich jetzt nicht auseinandersetzen. Da mag das eine oder andere sicherlich nicht nur der Realität entsprechen, sondern das sind auch Sorgen von jenen Personen, die sich in private Niederlassungen begeben haben, etc. pp.
Gleichzeitig die damit verbundene womöglich aufkommende Neiddiskussion, die einen dürfen, die anderen dürfen nicht, auch da möchte ich mich jetzt nicht ins Detail hineinbegeben. Ich möchte aus parlamentarischer Sicht deutlich machen, bei dieser Tagesordnung, bei diesen Punkten, die aus ver
schiedensten Fraktionen hier auf Halde liegen, uns jetzt hier kurzfristig zum Vorzug eines Tagesordnungspunkts zu entschließen, halte ich für nicht kollegial und für nicht fair und demzufolge lehnen wir in der Koalition dieses Ansinnen der Dringlichkeit ab.
Dann ist über die Aufnahme des Antrags in die Tagesordnung und die damit verbundene Fristverkürzung abzustimmen. Da der Antrag nicht in der Frist von sieben Tagen verteilt worden ist, ist nicht nur über die Aufnahme in die Tagesordnung, sondern auch über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Dann ist gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung bei der durchzuführenden Abstimmung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, da es sich um eine Kürzung der Frist vor der einmaligen oder ersten Beratung handelt.
Wer ist jetzt dafür, unter Fristverkürzung diesen zusätzlichen von der FDP beschriebenen Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen aus dem Rest des Hauses und damit ist die Aufnahme in die Tagesordnung abgelehnt. Gibt es weitere Anträge auf Änderung der Tagesordnung? Das sehe ich nicht.
Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen für den Thüringer Landtag im Jahre 2021 sowie zur Änderung weiterer wahlrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2043 - korrigierte Fassung - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2858 -
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schönen guten Morgen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass die rechtsstaatliche Integrität der Wahlhandlung und der Wahlvorbereitung unter Wahrung der allgemeinen Wahlgrundsätze möglichst auch unter den Bedingungen einer Pandemiesituation gewährt werden kann. Durch Beschluss des Landtags in seiner 29. Sitzung am 12. November 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Kommunales federführend sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und den Verfassungsausschuss überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 13. November 2020, in seiner 13. Sitzung am 3. Dezember 2020, in seiner 14. Sitzung am 19. Januar 2021, in seiner 15. Sitzung am 28. Januar 2021 und seiner 16. Sitzung am 4. März 2021 beraten. Der Innen- und Kommunalausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 19. Januar eine mündliche, eine lange Anhörung zum Gesetzentwurf sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Änderungsantrag in Vorlage 7/1590 durchgeführt.
In der Vorlage sind mehrere Änderungen bzw. Klarstellungen des Gesetzentwurfs erfolgt, darunter unter anderem zur Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite, zur Anzahl von Unterstützungsunterschriften, Möglichkeiten zur Abweichung von Bestimmungen des Thüringer Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung, der Satzung der Parteien sowie zu Versammlungen mit elektronischer Kommunikation. Außerdem wird durch den Änderungsantrag klargestellt, dass durch eine Vorrangklausel für den Fall, dass die Landtagswahl am gleichen Tag mit der Bundestagswahl stattfinden wird, eine Harmonisierung mit beiden Wahlen erfolgt. Die Ausschussmitglieder stimmten dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/1590 – Neufassung – bei 4 Stimmenthaltungen zu.
Die Ausschussmitglieder lehnten den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Vorlage 7/1801 mehrheitlich ab.
Die Ausschussmitglieder beschlossen mehrheitlich, die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2043 unter Berücksichtigung des an
Vielen Dank. Ich eröffne damit die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Bergner von der Fraktion der FDP das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz soll alternative Möglichkeiten eröffnen, mit denen eine vorzeitige Neuwahl trotz der Corona-Pandemie durchgeführt werden kann. Dabei waren nicht nur die Wahlen selbst, sondern auch die Aufstellungsversammlungen der jeweiligen Parteien zu betrachten. Der ursprüngliche Entwurf, der uns hier in der ersten Beratung vorgelegt worden ist, hat zu Recht scharfe Kritik durch uns erfahren, diese wurde im Anhörungsverfahren auch bestätigt. Und dass Sie zumindest in diesem Verfahren die Anhörungsergebnisse ernst genommen haben, begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich.
Daraus resultierte dann auch Ihr Änderungsvorschlag, der die Mängel zumindest teilweise so weit behoben hat, dass am Ende auch der Landeswahlleiter in einer weiteren Anhörung weitgehend Ihrem Neuentwurf zugestimmt hat.
Ganz ersparen, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen Kritik jedoch dennoch nicht, denn auch wenn Sie eine Verbesserung vorgelegt haben, bleiben noch einige Mängel. Der Eingriff in das Satzungsrecht der Parteien geht eindeutig zu weit. Hier wird die Möglichkeit geschaffen, dass der Vorstand die notwendige Zahl der für eine Beschlussfähigkeit notwendigen Zahl der Mitglieder absenken kann. Zwar ist auf diesen Umstand besonders hinzuweisen und der Parteitag kann diesen Beschluss wieder aufheben, aber dennoch erachten wir in Anbetracht der Möglichkeiten von digitalen Sitzungen oder miteinander verbundenen Teilsitzungen diese Regelung für zumindest fragwürdig.
Zudem ist auch hier kein Stufenverhältnis zu den eben genannten Alternativen erkennbar, womit sich zwangsläufig die Frage nach der Notwendigkeit des Aufwands digitaler Sitzungen zu stellen vermag. Einige Begrifflichkeiten wie „elektronische Kommunikation“ sind zu ungenau, das Thema hatten wir aber auch bei der ThürKO schon. Der Vorschlag ist in sich etwas widersprüchlich, wenn Sie von elek
tronischer Kommunikation reden, dann aber mit dem Begriff „Streaming“ arbeiten. Da wird es zumindest viel Interpretationsspielraum zum Willen des Gesetzgebers geben. Auch haben Sie hier auf ein schriftliches Verfahren zurückgegriffen, dieses wäre aber maximal subsidiär denkbar, was in Ihrem Entwurf leider so nicht betont wird, meine Damen und Herren. Ebenso begegnen der schriftlichen Bestätigung einer Blockwahl Bedenken. Gleichwohl vorab eine elektronische Wahl stattfinden soll, so ist der Wahlakt an sich die schriftliche Wahl. Und bei ebendieser ist eine Blockwahl ohne Möglichkeit von Kandidaturen auf einzelnen Plätzen zumindest suboptimal.
Weiterhin gibt es immer noch Kritik an der Pflicht, dass Kommunen für die Hygienekonzepte verantwortlich sein sollen. Das hatten wir schon in der ersten Lesung gesagt und wir möchten hier auch noch einmal ganz deutlich in Richtung der Landesregierung sagen: Hier wird Ihre Unterstützung dringend notwendig sein und ebenso verhält es sich dann natürlich mit den Kosten, die den Kommunen entstehen, dort braucht es schlicht und einfach auch einheitliche Maßstäbe.
Zuletzt möchte ich noch erwähnen, dass in der Anhörung mehrfach eine weitere Absenkung der Unterschriftenquoren gefordert wurde. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die außerordentlichen Herausforderungen hinweisen, denn diese bestehen nicht nur in der Pandemie, die die Sammlung persönlicher Unterschriften deutlich erschweren dürfte. Dazu kommt noch der extrem verkürzte Zeitraum, der durch eine Auflösung des Landtags entstehen würde. Dazu gab es mittlerweile auch entsprechende Urteile, die auch ohne vorzeitige Neuwahlen nur geringfügig höhere Quoten bereits gekippt haben.
Meine Damen und Herren, wir stehen dazu, dass wir dem Prozedere nicht im Weg stehen werden, aber eine Zustimmung können wir diesem Gesetz aufgrund der vorhandenen Bedenken nicht erteilen. Wir werden uns daher bei diesem Entwurf enthalten.