Protokoll der Sitzung vom 12.03.2021

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn unser Antrag inzwischen schon ein Dreivierteljahr alt ist, ist das Thema leider immer noch aktuell. Die ursprüngliche Bundesratsinitiative aus NRW sah einen fairen Interessenausgleich zwischen Anliegern und Bikern vor. Ziel waren abgesenkte Lärmemissionswerte bei neuen Motorrädern, eine Zusammenarbeit mit dem Verein Silent Rider und vermehrte Schwerpunktkontrollen durch die Polizei – kurz: ein zielorientierter Dialog, meine Damen und Herren.

Herausgekommen ist durch den Vorstoß aus Baden-Württemberg ernsthaft die Überlegung, an Sonn- und Feiertagen einschlägige Strecken für Motorradfahrer zu sperren. Die Folgen waren zahlreiche Demonstrationen, und zwar Demonstrationen, die mit der neuen Saison inzwischen wieder aufflammen, zumal noch keine Klarheit geschaffen ist, wie es weitergeht.

Durch unseren Antrag, meine Damen und Herren, wollen wir mit Ihnen darüber diskutieren, nicht ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht zu stellen, weil es wie überall auch schwarze Schafe gibt.

(Beifall FDP)

Wir wollen mit Ihnen über Lösungen statt über Verbote sprechen, darüber, wie man die Interessen von Motorradfahrern, von Anliegern, von Naturfreunden vernünftig miteinander unter einen Hut bekommt, anstatt zu spalten.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, freue ich mich auf eine interessante Debatte jetzt zu diesem Tagesordnungspunkt. Danke schön.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache, und als Erste erhält Abgeordnete Lukin von der Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Überschrift des FDP-Antrags heißt ja „Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder“. Also schon mit dem Titel Ihres Antrags haben Sie eigentlich dem angezeigten Problem keinen Gefallen getan. Er ist, kurz gesagt, etwas plakativ und irreführend. Wenn ich nicht zufällig Ihr Plakat im Landtag gesehen hätte mit der Überschrift „Tempo für Thüringen“, dann hätte man das auch als Aufforderung für den Fahrzeugführer

werten können, mehr Gas zu geben. Aber, liebe Kollegen, Sie wissen doch, dass unangepasste Geschwindigkeit die Hauptunfallursache für motorisierte Krafträder ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und was bezwecken Sie eigentlich mit der martialischen Überschrift oder Losung „Keine Fahrverbote für Motorräder“?

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Losungen haben nur Sie!)

Ich will nur sagen: Punkt I Ihres Antrags ist doch schon mit der CDU damals abgeklärt worden. – Das war wohl im Juni des vergangenen Jahres. – Sie forderten die Landesregierung auf, sich gegen die Einführung pauschaler Fahrverbote an Sonnund Feiertagen für Motorräder zu positionieren, und nehmen Bezug auf Punkt 7 der Entschließung des Bundesrats 125/20 vom 15.05. des vergangenen Jahres. Aber da steht nichts dergleichen drin – im Gegenteil, die Bundesländer fordern mit großer Mehrheit konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung, vor allem gerichtet an Hersteller, Gesetzgeber und Testverfahren. Und ich zitiere: „Lediglich für besondere Konfliktfälle soll es Geschwindigkeitsbegrenzungen zeitlich beschränkt für Verkehrsverbote aus Gründen des Lärmschutzes geben.“ Was ist davon Ihrer Meinung nach pauschal oder eine Verdächtigung der Motorradfahrer? Welches Bild zeichnen Sie in diesem Zusammenhang von den vielen Fahrern, die sich regelkonform verhalten? Auf der anderen Seite ist das Thema „Zunehmender Straßenlärm“ nicht mehr zu ignorieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade deshalb richtet sich auch die Entschließung des Bundesrats vor allem an die Industrie mit der Forderung, weniger lärmintensive Kräder anzubieten, die noch legalen technischen Maßnahmen zur Soundverstärkung zu unterlassen und endlich realitätsnahe Testverfahren unter Alltagsbedingungen einzuführen, das heißt in allen Betriebszuständen. Es reicht eben nicht, dass Hersteller lediglich das Einhalten der zusätzlichen Bestimmungen der Geräuschemission zwischen 20 km/h und 80 km/h bestätigen müssen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu sind übrigens 2018 schon im Bundestag diskutiert worden.

Und, liebe Kollegen von der FDP, wieso ist lediglich oder zumindest eine zeitlich begrenzte Fahrpause für Motorräder und meinetwegen auch für Kfz, in Kurorten zum Beispiel, der Untergang des Abendlandes? Ich erinnere an mein Beispiel, das ich gebracht habe, dass in Gartenkolonien in der Mittagspause kein Lärm von Rasenmähern zu hören sein

soll. Und ich kann mich auch nicht erinnern, dass es dort Einwendungen gegen die Einschränkung von Individualrechten gibt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Bemerkung noch zu Punkt 1: Sie lehnen die verpflichtende Einführung von Fahrtenbüchern ab. Gut, kann man machen. Aber wie wollen Sie das in der Entschließung angeführte Problem lösen, dass festgestellte Raser und Lärmer nicht identifiziert werden können, und zwar wegen der Helmpflicht und fehlender Frontkennzeichen? Gerade aus Sicht der Unfallforschung und der Verkehrssicherheit ist die Diskussion zur Halterhaftung oder zumindest Halterkostenhaftung im fließenden Verkehr notwendig. Wenn ein großer Teil der beweissicher dokumentierten Fälle eingestellt werden muss und damit auch hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht sanktioniert werden können, dann haben wir wirklich ein echtes Problem. Denn fehlende Sanktionierung von rechtswidrigem Verhalten fördert die Unfallgefahr und provoziert weitere Übertretungen. Das Ergebnis sind oft schwere Personen- und Sachschäden. Es muss doch zumindest möglich sein, dass der Fahrzeughalter verpflichtet wird, den Namen des Verursachers des Rechtsverstoßes benennen zu müssen oder ein Fahrtenbuch vorzulegen, das übrigens laut § 31a StVZO für Fahrzeughalter auch verpflichtend möglich sein kann, wenn vorher Regelverstöße vorgenommen werden.

Aber kurz gesagt: Wollen Sie mit Ihrem Antrag Rechtsverstöße ungeahndet lassen oder zumindest deren Aufklärung behindern? Sie können die Polizei sicher schulen und ausrüsten, um Verstöße gegen Lärmbelästigungen, unzulässige Manipulationen besser feststellen zu können, aber solange Sie die rechtlichen Voraussetzungen zur Täterermittlung nicht akzeptieren, ist das erstens frustrierend für die Polizei und zweitens unzureichend zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Das Anbringen von Unterfahrschutzvorrichtungen – zu Punkt III Ihres Antrags – an Schutzplanken ist sicher ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kradfahrer. Ihre Darstellung suggeriert allerdings, dass dieses Anliegen bisher eine unzureichende Rolle im Freistaat gespielt halt. Dem ist allerdings nicht so. Thüringen setzt sich überdies im Bund dafür ein, dass vor Einrichtung von Schutzstreifen auch eine Prüfung der Notwendigkeit von Unterfahrschutzvorrichtungen mit erfolgt. Das ist allerdings bisher noch nicht gegeben. Diesen einen Punkt kann man sicher im Ausschuss diskutieren. Aber ansonsten halten wir Punkt I und Punkt II eigentlich für überflüssig, weil plakativ und unzutreffend formuliert.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Heym von der Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist jetzt in der Tat fast ein Jahr her – im Mai letzten Jahres –, dass der Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Minderung und Kontrolle von Motorradlärm verabschiedet hat. Dort wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aufgrund des Lärmschutzes zu ermöglichen. Getan hat sich seither, zumindest was endgültige Entscheidungen angeht, nichts. Nun ist es ja häufig so, dass es kritikwürdig ist, wenn sich bei der Bundesregierung nichts tut, in diesem Fall ist es aber gut so. Jeder Tag, an dem die Bundesregierung nicht entscheidet, ob, wann oder wie sie diese Anregung des Bundesrats umsetzen will, ist ein guter Tag.

Nun geht die Motorradsaison bald wieder los. Es ist also gut, dass wir den Antrag heute hier noch mal und dann auch im Infrastrukturausschuss weiterbereden können. Inhaltlich war aber schon im Juli des vergangenen Jahres nahezu alles gesagt. Meine Fraktion hatte damals das drohende Sonntagsfahrverbot für Motorräder zum Thema einer Aktuellen Stunde gemacht. Wir haben das thematisiert, um damit zu unterstützen, dass die Bundesregierung davon Abstand nimmt, einen solchen Beschluss des Bundesrats umzusetzen. Bis jetzt hat das ja auch gut funktioniert.

(Beifall CDU)

Man muss auch sagen, dass eigentlich alle Fraktionen im Bundestag von dem vorliegenden Antrag aus dem Bundesrat wenig halten. Da gibt es natürlich unterschiedliche Nuancen: Die Grünen denken über Lärmsperren nach, da gibt es Dinge, die in Österreich – in Tirol – gemacht werden, wo man hinschaut. Aber selbst der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ab.

Ich will auch noch mal begründen, warum wir gegen ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sind. Von wem reden wir? Bundesweit gibt es vier Millionen Motorradfahrer, in Thüringen zum Anfang letzten Jahres einen Bestand von über 100.000 Motorrädern, ein Viertel davon ist älter als Baujahr 1989 – in Thüringen. Da höre ich manchmal auch solche

(Abg. Dr. Lukin)

Ursachenforschung, wo man sagt, dass die alten Motorräder daran schuld wären, bei Frau Lukin ist es durchgeklungen. Ich teile das nicht. Das Problem ist ja eigentlich – und da ist egal, wie alt die Motorräder sind –, wenn angefangen wird, an den Motorrädern regelwidrig Veränderungen vorzunehmen. Ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen käme einer Enteignung der Motorradfahrer nah.

(Beifall CDU, FDP)

Denn die meisten dieser Personengruppe haben nur an den genannten Tagen Gelegenheit, ihr Motorrad zu fahren. Zum anderen ist das Motorrad im ländlichen Raum auch ein Fortbewegungsmittel, das die gerade an den Wochenenden nur sehr sporadisch fahrenden Busse und Bahnen ersetzt.

(Beifall FDP)

Das kann sich jemand, der im städtischen Raum wohnt, nicht vorstellen, aber Thüringen ist weitestgehend eben nicht städtisch geprägt. Auch sind die bestehenden rechtlichen Regelungen für die Hersteller von Motorrädern sowie das Vorhandensein einer allgemeinen Betriebserlaubnis – das Kürzel ist ABE – für technische Umbauten und deren Überprüfung völlig ausreichend und bedürfen keiner weiteren Verschärfung. Das Verhalten einiger weniger unvernünftiger Fahrer darf jedenfalls nicht zu einem generellen Verbot für – wir haben von Thüringen gesprochen – über 100.000 Motorradbesitzer führen.

(Beifall CDU)

Halterhaftung statt Schuldprinzip, Forderungen nach einem Frontkennzeichen und Fahrtenbuchverpflichtung sind weitere Beispiele, wie ein Konsensthema, nämlich die Motorradlärmreduzierung mit Augenmaß, derart aus dem Ruder laufen kann, dass einer Bevölkerungsgruppe von bundesweit etwa vier Millionen Motorradfahrern droht, diskriminiert und bevormundet zurückzubleiben.

(Beifall CDU, FDP)

Kollektivstrafen und Verbote gegen alle Motorradfahrer sind nicht die richtigen Mittel, um deren Interessen und die berechtigten Interessen der Anwohner in einen fairen Ausgleich zu bringen. Ich will es an der Stelle auch sagen: Ich bin selbst Motorradfahrer und ich fahre auch nicht jedes Wochenende.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dann sind Sie aber auch kein Motorradfahrer! Sei- en Sie mal ehrlich!)

Es ist schlicht so, dass ich natürlich erlebe, wenn ich auf dem eigenen Grundstück bin, was da manchmal für Krawallmaschinen vorbeifahren. Da fragt man sich auch als Motorradfahrer: Wie kann

das sein? Auf der anderen Seite – und das ist, denke ich, schon deutlich geworden – kann es nicht sein, dass dadurch eine ganze Gruppe von Leuten aus der Gesellschaft hier in Generalhaftung genommen wird und dort Kollektivstrafen oder auch Verbote diskutiert und ganz und gar vielleicht noch eingeführt werden.

Die Politik ist gut beraten, mehr Vertrauen in die motorradfahrenden Bürger zu zeigen. Der FDP-Antrag hat da völlig recht:

(Beifall FDP)

Vollzugsbehörden sind besser aufzustellen, um geltende Vorschriften umzusetzen und wirksamer zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechend auch zu ahnden. Ich möchte noch mal mein Votum wiederholen: Meine Fraktion bittet um Überweisung in den entsprechenden Ausschuss.

(Beifall CDU, FDP)

Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Abgeordnete Wahl das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal ist es schon zum Verzweifeln: Da fasst der Bundesrat mit breiter Mehrheit aus allen Farben einen vernünftigen Beschluss und die FDP Thüringen hat nichts Besseres zu tun, als Spindoktor zu spielen und zu versuchen, einen Generalangriff auf alle Motorradfahrenden heraufzubeschwören.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Wahrheit sieht jedoch gänzlich anders aus, als Sie es hier suggerieren. Um was ging es wirklich bei diesem Bundesratsantrag vor fast einem Jahr? Das Ziel der Bundesratsinitiative war es, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, Einschränkungen für Motorräder zu beschließen, wohlgemerkt örtlich und zeitlich beschränkte Einschränkungen. Bislang ist dies lediglich in Kurorten oder vor Krankenhäusern möglich. In allen anderen Orten gibt es aktuell keine Möglichkeit für den Gemeinderat, beruhigend in den Verkehr einzugreifen. Doch auch die Anwohner und Anwohnerinnen dort haben ein Recht auf Schutz vor Lärm.

Lärm ist immer noch ein unterschätzter Krankheitsfaktor. Laut Umweltbundesamt fühlen sich 75 Prozent aller Deutschen vom Verkehrslärm in ihrem Wohnumfeld beeinträchtigt. Schwerwiegende Gesundheitsprobleme bei Menschen können auf Lärm