übrigens einer, der sich auch beruflich seit 1991 mit Verkehrssicherheit befasst. Der für unseren Antrag ursächliche Beschluss des Bundesrats datiert auf den 15. Mai 2020, unser Antrag auf den 3. Juni 2020. Das heißt, es liegen neun Monate zwischen Einbringung und Aufruf zur ersten Lesung, das ist ein Zeitraum, der den Menschen im Land nur schwer zu vermitteln ist
Leider, meine Damen und Herren, ist die Thematik nach wie vor aktuell. Eigentlich wollte sich schon längst das Bundesverkehrsministerium positioniert haben, was nicht geschehen ist. Und da teile ich die Auffassung: Jeder Tag, an dem Minister Scheuer nichts gemacht hat, ist ein guter Tag,
Da kommen wir auch zum Thema: Kollege Heym, die Aktuelle Stunde ist sicher ein guter Anfang gewesen, aber ein Antrag ist für die Ausschussdebatte wichtig und vor allem ist uns eine Beschlusslage wichtig, deswegen also auch dieser Antrag, den wir hier vorgelegt haben.
Herr Dr. Lauerwald, der Antrag in NRW sah die Obergrenze von Lärmwerten für neue Maschinen vor, nicht aber die Fahrverbote, das ist später durch einen Antrag aus Baden-Württemberg dazugekommen. Und im Übrigen, Frau Wahl, der Verkehrsausschuss des Bundesrats hatte das abgelehnt. Auch das sollte man hier nicht unterschlagen.
Die Forderung, Fahrverbote für Motorräder zu ermöglichen, ist nach wie vor grundlegend falsch. So sehen es auch Hunderte Motorradfahrer, die regelmäßig in der ganzen Republik zu Kundgebungen zusammenkommen und – da die Saison jetzt wieder beginnt – sicherlich auch wieder zusammenkommen werden. Es bleibt dabei, meine Damen und Herren, nicht der durchschnittliche Biker, sondern die schwarzen Schafe aus der Szene sind das Problem. Die politische Zuständigkeit liegt in Berlin. Uns in Thüringen bleibt es aber, ein Zeichen zu setzen. Und schwarze Schafe existieren, keine Frage. Außer Frage steht jedoch auch, dass diese bereits nach geltenden Regeln zur Verantwortung gezogen werden können. Pauschale Verurteilungen einer ganzen Gruppe von Verkehrsteilnehmern lehnen wir jedoch ab.
Ich möchte mich daher hier auf die Punkte II und III aus unserem Antrag konzentrieren, die für uns nicht minder wichtig sind.
Die Verstöße in der Biker-Szene sind zu ahnden und mit Nachdruck zu verfolgen. Insofern, Frau Dr. Lukin, ist auch Ihr Vorwurf, das Rasen ermöglichen zu wollen, Unfug. Dabei mangelt es nämlich
nicht an der gesetzlichen Grundlage oder etwa an der Motivation in den Polizeidienststellen, sondern an fehlender Ausrüstung und Spezialausbildung, um jene, die sich nicht an die Regelungen halten, effektiv aus dem Verkehr ziehen zu können. Polizistinnen und Polizisten müssen besser in die Lage versetzt werden, etwaige Veränderungen an den Fahrzeugen bei Kontrollen vor Ort zu entdecken oder zumindest Verdachtsmomente belastbar feststellen zu können.
Hierbei stimmt unser Antrag mit den Wünschen der Polizei überein, wie uns bei Gesprächen mit den Beamten schon mehrfach bestätigt wurde. Geräuschpegelmessgeräte müssen in jeder Dienststelle vorhanden sein, um bei Kontrollen direkt Verstöße aufnehmen und entsprechend ahnden zu können, und zwar ohne Umwege über einen Sachverständigentermin.
Zudem plädieren wir für die Aufstellung einer Kontrollgruppe „Motorrad“; dies hat sich in anderen Bundesländern, beispielsweise Niedersachsen und Bayern, hervorragend bewährt. Auch die personelle Aufstellung muss sich verbessern. Zwei vorhandene Fahrer für drei vorhandene Motorräder, wie es uns in einer Thüringer Landespolizeiinspektion gezeigt wurde, helfen uns da nicht weiter.
Deswegen, meine Damen und Herren, ist uns ein weiteres Herzensanliegen in dem Zusammenhang, das Thema „Sicherheit im Straßenverkehr“ voranzubringen. Die Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik zu Motorradunfällen geben Anlass zur Sorge. Jedes Jahr kollidieren allein auf unseren Straßen zwischen 40 und 60 Motorradfahrer bei Unfällen mit Schutzplanken, 16 Menschen kamen dabei im letzten Jahr ums Leben. Und zwar können Schutzplanken, die Pkw-Fahrern das Leben retten können, zur tödlichen Gefahr für Motorradfahrer werden, wenn es keinen wirkungsvollen Unterfahrschutz gibt.
Nach Auskunft des Instituts für Zweiradsicherheit in Essen werden fast 61 Prozent der Zweiradfahrer, die von einer Straße mit Leitplanke abkommen, schwer verletzt oder getötet. Bei Straßen ohne Leitplanken beträgt der Anteil nur etwa 37 Prozent. Schon ein Aufprall mit Tempo 35 gegen einen formaggressiven Schutzplankenpfosten, so die Umschreibung, kann zu schwersten Verletzungen führen. Durch die Installation von Unterfahrschutzvorrichtungen kann also diese Gefahr minimiert werden. Wir meinen, der Schutz von Motorradfahrern muss erheblich verbessert werden.
was ich mir vorgenommen habe. Aber es zeigt, dass wir mehr Zeit für eine sachgerechte Diskussion brauchen und diese Diskussion auch im zuständigen Ausschuss führen müssen. Deswegen, Frau Präsidentin, beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Ich freue mich dort auf eine sachliche Diskussion und vielleicht sogar eine sachlichere, als wir sie heute teilweise gehört haben. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, so ein bisschen ist das auch sinngemäß für diesen Antrag insgesamt, denn die FDP-Fraktion reicht mit ihrem heutigen Antrag „Tempo für Thüringen, keine Fahrverbote für Motorräder“ einmal mehr ein Sammelsurium von Forderungen und Halbsätzen ein. Ein ernsthafter Impuls für eine parlamentarische Initiative ist das jedoch nicht. So fordert die Fraktion in Ziffer I ihres Antrags die Landesregierung auf, sich gegen pauschale Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen zu stellen,
und verweist, Herr Kemmerich, dazu auf einen Beschluss des Bundesrats aus Mai 2020. Sie haben den hier auch schon vorgestellt, aber im Kern geht es doch bei diesem Antrag des Bundesrats um die Frage, Regelungen anzupassen, um in Kommunen an besonders von Motorradlärm betroffenen Stellen den Motorradverkehr an Sonn- und Feiertagen zeitweise einschränken zu können. Das ist der Kern der Bundesratsinitiative – und keine pauschalen Fahrverbote. Ich glaube, das ist noch mal ganz deutlich hier auf den Punkt zu bringen, und ich hoffe sehr, dass die Debatte heute wenigstens eines zum Ziel hat: diese öffentliche Verlautbarung, hier würde irgendjemand pauschal Motorradfahrer von ihrem Fahrspaß abhalten wollen und das verbieten wollen, endlich beiseitezulegen. Darum geht es nämlich nicht.
Es gibt übrigens nicht nur Motorradfahrer, es gibt auch Mopedfahrer – gerade im ländlichen Raum in Thüringen für junge Menschen ein ganz wichtiges Fortbewegungsmittel. Ich kenne das selbst.
Statt dieser Fahrverbote ging es aber den Akteuren im Bundesrat darum, Anwohnerinnen und Anwohner vor unnötigen Lärmbelästigungen zu schützen und den Sonntag als gesetzlichen Ruhetag, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu bewahren.
Ein für sich genommen richtiges und wichtiges Ziel. Wobei natürlich klar ist, dass es hier Zielkonflikte gibt, und die löst man ganz bestimmt nicht dadurch auf, dass man sich einseitig auf eine Seite stellt, so, wie das die FDP hier tut. Damit zeigen Sie wieder einmal, dass es Ihnen nicht um das große Ganze geht, sondern um Klientelpolitik.
Und so zeigen Sie damit auch, dass es eben gut ist, dass Sie nicht regieren. Für meine Fraktion will ich hier klarstellen, es geht uns um eine konstruktive Lösung für alle Beteiligten. Weil immer so getan wird, als gehe es auf unseren Straßen um die Verteidigung der großen Freiheit von irgendwem – dem ist eben nicht so.
Im Straßenverkehr gelten viele Regeln und Einschränkungen. Sie dienen vornehmlich dem Schutz der eigenen Gesundheit und dem Schutz der Gesundheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Daneben treten die Ziele der Luftreinhaltung und des Klimaschutzes. Mit individueller Freiheit haben Regeln im Straßenverkehr, seien es Führerscheinpflicht, Tempolimit, Gurtpflicht oder, oder, oder, eher wenig zu tun,
vielmehr mit sozialer Kompetenz. Darum geht es im Straßenverkehr. Dass hier die FDP auf einem falschen Weg ist, verwundert mich als Sozialdemokrat wenig.
Es würde mich aber freuen, wenn Sie diese Debatte nutzen, um über Ihr merkwürdiges einseitiges Verständnis dieses Sachverhalts nachzudenken – und zwar nicht aus Sicht des Schutzes der eigenen Klientel, sondern aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive. Kurzum, es handelt sich um einen klassischen Schaufensterantrag, der weder dem Kampf
gegen manipulierte Motorräder noch der Verkehrssicherheit und schon gar nicht dem Lärmschutz dient. Eine Zustimmung zu diesem einseitigen Antrag kann es von unserer Seite aus genannten Gründen deshalb nicht geben. Zum Wohle des Freistaats und dem dafür hier vereinbarten Stabilitätsmechanismus auf Wunsch der CDU wird sich meine Fraktion jedoch bei einer Überweisung des Antrags an den Fachausschuss enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Staatssekretärin Karawanskij.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte auch noch sozusagen einen Beitrag leisten, um die Debatte hier ein Stück weit zu versachlichen. Die FDP-Fraktion hat ja die Landesregierung aufgefordert, sich gegen die Einführung von pauschalen Fahrverboten für Motorräder an Sonn- und Feiertagen und die Führung von Fahrtenbüchern zu positionieren, und das möchte ich jetzt sozusagen auch tun. Denn wir haben den Teil der Thematik bereits in der Aktuellen Stunde im Juni letzten Jahres debattiert und die Initiative richtet sich ja – das hatten wir jetzt auch in der Debatte gehört – gegen den Bundesratsbeschluss, der im Mai letzten Jahres gefasst wurde.
Ich möchte einfach noch mal ein Stück weit vergegenwärtigen, was tatsächlich Inhalt dieses Beschlusses war: sich bei der EU-Kommission für strengere Lärmemissionswerte durch Verschärfung der in der EU geltenden Grenzwerte bei der Genehmigung und Zulassung von neuen Motorrädern einzusetzen, die Strafen bei Manipulationen am Auspuff, Luftfilter und sonstigen Eingriffen, die eine erhebliche Steigerung der Lärmemissionen zur Folge haben, deutlich zu verschärfen, Initiativen zu unterstützen, die Motorradfahrer für eine angemessene Fahrweise sensibilisieren, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie Elektroantrieb zu unterstützen, als auch sich für wirksame Messverfahren und bessere Kontroll- und Strafmöglichkeiten einzusetzen.
Darüber hinaus – und das sind alles ja Anteile dessen, wozu wir uns tatsächlich in eine Debatte begeben müssen, um das zu regulieren, die Gründe