Darüber hinaus – und das sind alles ja Anteile dessen, wozu wir uns tatsächlich in eine Debatte begeben müssen, um das zu regulieren, die Gründe
wurden hier auch schon aufgeführt – gibt es tatsächlich Fragen der Verkehrssicherheit, aber auch handfeste Interessenskonflikte. Gerade in besonders sensiblen Siedlungsgebieten müssen wir auch darüber diskutieren bzw. müssen dann auch aus Gründen des Lärmschutzes Geschwindigkeitsbeschränkungen, zeitlich beschränkt Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen möglich sein. Also von Pauschalität kann hier keine Rede sein. Genau deswegen hat ja auch der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, hier entsprechende Regelungen anzupassen. Es zielt also nicht auf ein generelles Motorradverbot an Sonn- und Feiertagen ab, sondern es geht vielmehr darum, an bestimmten Orten die Möglichkeit zu schaffen, hier die Verkehrszeiten für Motorräder einzuschränken, damit dann eben auch die Mittags- und die Nachtruhe gewahrt bleiben.
Ich möchte noch auf Ziffer II Ihres Antrags eingehen, weil da die Kontrolle etwaiger Vergehen durch die Polizeibehörden thematisiert wird. Das primäre Ziel von polizeilichen Verkehrsüberwachungen ist ja die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Fragestellung dabei ist, dass wir nicht nur eine bestimmte Teilnehmergruppe im Blick haben, sondern tatsächlich alle Verkehrsteilnehmergruppen. Die Zweiradfahrer sind dabei eben eine von vielen Gruppen, die zu berücksichtigen sind.
Zum einen gibt es ja eine Überwachung der Verhaltensregeln im Straßenverkehr, wo auch entsprechend die Kontrolle, was den technischen Zustand der Fahrzeuge betrifft, Bestandteil polizeilicher Interventionen ist. Dazu gehört natürlich auch die Überprüfung von Geräuschemissionen und für den operativen Dienst – auch das jetzt als Beitrag zu der Diskussion – haben wir 29 Geräuschpegelmessgeräte auf die Dienststellen der Thüringer Polizei verteilt.
Wiederkehrend, im Rahmen des täglichen Dienstes, auch durch gezielte Schwerpunktaktionen, finden Kontrollen bzw. Aktionen statt, wie beispielsweise die jährliche Aktion „Sicher durch den Harz“. Darüber hinaus werden den Einsatzkräften auch Fachkenntnisse auf speziellem Gebiet, was die motorisierten Zweiräder betrifft, vermittelt. Das ist ein fester integraler Bestandteil sowohl der Ausbildung als auch der Fortbildung. Da finden bei der Thüringer Polizei im Bildungszentrum jährlich vier bis fünf einwöchige Lehrgänge zum Thema „Zweiradkontrollen und Manipulationen“ statt, die modular stattfinden und die dann eben auch entsprechend regional durch weitere Schulungsmaßnahmen ergänzt werden.
trollen von motorisierten Zweiradfahrern auch wirkungsvoll erbracht werden können und vor allen Dingen das erworbene Wissen dann auch angewendet werden kann. Unabhängig davon müssen natürlich, was den technischen Fortschritt betrifft und die Möglichkeiten an den Fahrzeugen, dann auf der Straße durch die Polizei – die ersetzen natürlich keine fachkundigen Prüfungen, die wir durch die Sachverständigen entsprechend abdecken. Aber ich möchte an der Stelle doch noch mal die Zahl hier zur Verfügung stellen, dass seit 2008 über 390 Beamtinnen und Beamte an den Lehrgängen der Polizei teilgenommen haben und hier sozusagen dieses Angebot genutzt haben und dann entsprechend auch bei den Kontrollen über das Wissen verfügen.
Nichtsdestotrotz hat die Thüringer Polizei 352 Bußgeldverfahren gegen Fahrer motorisierter Zweiradfahrzeuge wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingeleitet, weil die Betriebserlaubnis durch Manipulation am Kraftfahrzeug erloschen war und die Verkehrssicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dann beeinträchtigt war oder es entsprechend trotz übermäßiger Geräuschentwicklung defekter Schalldämpferanlagen eine Belästigung anderer Personen stattgefunden hat. Also saisonbedingt konzentriert sich dann natürlich die Mehrzahl der Verstöße auf die Monate März bis Oktober, allein im letzten Jahr wurden 80 Verstöße zur Anzeige gebracht.
Ich möchte an der Stelle noch auf den Aspekt „Verkehrssicherheit“ eingehen, was auch eine Rolle in der Debatte hier gespielt hat, dass gerade auch an Bundes- und Landesstraßen mit auffälligem Unfallgeschehen Fahrzeugrückhaltesysteme mit Unterfahrschutz nachgerüstet werden. Das findet und fand statt, beispielsweise an folgenden Strecken: an der B 7 Isserstedt – Jena, B 19 oder auch B 81. Des Weiteren ist zu nennen, dass gerade in Thüringen ausschließlich für die Vermeidung von Fahrten mit unangepasster Geschwindigkeit auch in kurvenreichen Streckenabschnitten nicht nur diese Unterfahrschutznachrüstungen stattfinden bzw. diese Rückhaltesysteme eingebaut werden, sondern auch die Rüttelstreifen auf den Bundes- und Landesstraßen aufgebracht werden, so auch auf der B 81 oder auf der B 85.
Derzeit ist auch eine Neufassung des Merkblatts zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken in Arbeit. Im Rahmen der Länderanhörung 2019 hat sich auch Thüringen unter anderem dafür starkgemacht, dass eine präventive Prüfung von Schutzmaßnahmen an den Fahrzeugrückhaltesystemen für Motorradfahrer erfolgt, denn die Unterfahrschutzvorrichtungen, die auch bei Neupla
Eine abschließende Bemerkung: Bei der Entschei- dung zur Nachrüstung der Rückhaltesysteme mit Unterfahrschutz werden durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr neben der Unfallstatistik auch die Forderungen der Motorradverbände mitberücksichtigt. Weil das auch eine Rolle gespielt hat, dass diese Zusammenarbeit hier infrage gestellt wurde: Die fließt natürlich entsprechend auch ein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen dann zur Ausschussüberweisung. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Weitere Ausschüsse habe ich nicht gehört. Wer der Ausschussüberweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU und der FDP. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Schutz von Rehkitzen, Jungha- sen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/941 - Neufas- sung -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, jedes Jahr sterben Tausende Rehkitze, Junghasen und Bodenbrüter bei der Grasmahd. Die Tiere werden verstümmelt und getötet, die Gelege der Wiesenbrüter wie Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz werden zerstört.
Das Absetzen der Kitze fällt mit den ersten Grün- landschnitten zusammen. Den Rehkitzen wird dabei das natürliche Schutzverhalten zum Verhängnis: Sie drücken sich an den Boden, statt zu flüch-
ten; ihre Kinderstube wird zur Todesfalle. Die Nester der Wiesenbrüter sind wie beim Kiebitz farblich getarnt, was die Auffindung erschwert. Jedes getötete Tier und jedes zerstörte Gelege ist eines zu viel und gefährdet auf Dauer das Überleben der Art.
So liegt die Besatzdichte des Feldhasen in Thüringen deutlich unter Bundesdurchschnitt, wie eine Kleine Anfrage unserer Fraktion ergeben hat. Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf diese Kleine Anfrage mit der Nummer 7/495 in Drucksache 7/959: „In Thüringen liegt die Zuwachsrate im Jahr 2019 bei 6,3 [im Frühjahr] bzw. 7,1 [im Herbst]. Damit liegen die Werte für Thüringen deutlich unter den Durchschnittswerten für Deutschland von 12,4 [im Frühjahr] bzw. 13,3 [im Herbst].“
Der Kiebitz, ein Bodenbrüter, ist nach jüngsten Pressemeldungen in Deutschland vom Aussterben bedroht. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Keiner kann wollen, dass Tiere auf diese Weise verletzt oder getötet bzw. vermäht werden. Den Bauern ist auch deshalb an der Wildtierrettung gelegen, weil das durch die verletzten oder toten Tiere eingetragene Botulinumtoxin eine Gefahr ist. Wird die vergiftete Ernte an Nutztiere verfüttert, verenden diese. Sie versterben meist innerhalb weniger Tage durch typische Lähmungserscheinungen, dem sogenannten Botulismus.
Die Hegepflicht, welche Maßnahmen gegen Mähtod erfordert, obliegt dabei dem Jagdausübungsberechtigten. In Verantwortung stehen aber auch Grundstückseigentümer und Landwirtschafter. Darum werden die Wiesen durch Jäger, Landwirte und Freiwillige vor der Mahd beobachtet und abgegangen, zum Teil mit Vorstehhunden, es werden Scheuchen aufgestellt und es finden Abschreckungen über Geräusche und Geruchseinflüsse statt. Das ist nicht unbedingt vielversprechend, weil eine erfolgreiche Suche von Fläche und Zeit abhängig ist. Es ist die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Manche Tiere lassen sich dauerhaft verscheuchen, andere nicht. Manche kommen an ihre Ablegeplätze zurück, andere nicht. Und die in den ersten Lebenswochen ohne eigenen Körpergeruch ausgestatteten Kitze werden durch Hunde kaum direkt gewittert. Zudem sind die Tiere und Nester so gut an ihre Umgebung angepasst, dass sie durch die Helfer nicht alle gesehen werden können.
Die traditionellen Vergrämungsmaßnahmen und das Absuchen sind zeitaufwendige Methoden mit mittelmäßigem Erfolg. Wer glaubt, die Landwirte könnten die Tiere und Gelege von den Fahrzeugen aus sehen, der irrt. Die Maschinen fahren mit über 10 Meter breiten Mähwerkzeugen und einer Ge
Denn der Mähtod geschieht trotz Vergrämung, trotz aufwendiger Absuchaktionen, trotz Sensoren und trotz Verzicht von Aufbereitern an den Erntefahrzeugen, wie Studien zeigen. Die Jäger und unsere Bauern müssen hier unterstützt und die Jungtiere und Gelege müssen geschützt werden, damit der Artenbestand in den Grünlandlebensräumen erhalten bleibt.
Dem Jäger, der Landwirtschaft, die zwischen Verpflichtung und Subvention gefangen ist, und dem Artenbestand müssen durch zusätzliche Maßnahmen geholfen werden. Eine solche sich inzwischen vielfach bewährte Methode gegen den Mähtod ist die Wildtierrettung durch Drohnen. Die an einen Multicopter angebrachte Wärmebildkamera lokalisiert Wärmequellen, sogenannte Thermoflecken. Bis zu 40 Hektar können auf diese Weise pro Tag abgeflogen werden. Die Drohne sucht die Mahdfläche nach Wärmeunterschieden ab und meldet sie. Der Helfer wird dann zu der Stelle geführt und kann das Jungtier oder Gelege retten.
Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Schutz von Jungtieren und Bodenbrütern vor der Mahd“ mit der Nummer 7/979 in Drucksache 7/1705: „Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Wildtierrettung stellt eine sinnvolle Ergänzung bzw. Alternative zu traditionellen Methoden dar.“
In unserem Antrag „Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen“, Drucksache 7/941 – Neufassung –, Neufassung aufgrund der neuen Drohnenverordnung der EU, fordern wir deshalb die Unterstützung der Jäger bei der Anschaffung von Wärmebilddrohnen, dadurch weiterführend die Unterstützung für Landwirte und freiwillige Helfer durch das Land Thüringen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster erhält Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, beschäftigen wir uns also nun mit dem Thema „Wildrettung“. Der Titel des An
trags der AfD „Schutz von Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren bei der Grasmahd in Thüringen“ klingt erst mal toll, da kann man ja grundsätzlich kaum was dagegen haben, nicht wahr? Aber es ist ja so: Rehkitze und Junghasen sind verletzliche Kreaturen und müssen geschützt werden. Und Sie haben recht, jedes Jahr werden etwa 100.000 Jungtiere bei der Grasmahd von Landmaschinen getötet oder verletzt. Es ist der Instinkt der Jungtiere, sich bei Gefahr still zu verhalten, sich zu ducken und bewegungslos zu verharren, eine Strategie, die gegen ihre Fressfeinde wirkungsvoll ist, gegen ein modernes Hochleistungsscheibenmähwerk mit Schnittbreiten über 10 Metern eben leider nicht.
Wie kann man nun diesem Problem begegnen? Das Absuchen der zu mähenden Flächen zu Fuß oder mittels Hunden ist in einer Zeit, in der die Flächen immer größer werden, personell, aber auch zeitlich nicht zu leisten. Die Ausrüstung der Landmaschinen selbst mit Sensoren, Detektoren und Wärmebildkameras lieferte in Feldversuchen keine befriedigenden Ergebnisse. Auch unterbindet es ein flüssiges und unterbrechungsfreies Arbeiten auf dem Feld. Vielversprechender ist das Projekt „Wildretter“. Die Projektpartner, die sich hier zusammengefunden haben, sind unter anderem der Landmaschinenhersteller CLAAS, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt, die Technische Universität München sowie der Bayerische Jagdverband. Gefördert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist das Ziel, eine drohnenbasierte Ortung von Rehkitzen zu ermöglichen. Dadurch können die Tiere vor der Mahd aufgespürt und umgesetzt werden, um Verluste zu vermeiden. Das ist im eigenen Interesse der Bauern und der Jägerschaft. So kann das Unterlassen von Maßnahmen zur Wildrettung erstens strafrechtliche Konsequenzen nach dem Tierschutzrecht für den Landwirt haben und zweitens wirkt sich auch das – so im Fachjargon genannte – „Einarbeiten von Tieren in den Grünschnitt“ negativ auf dessen Qualität aus.
Doch kommen wir zu Ihren konkreten Forderungen. Sie möchten das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Drohnen ausstatten. Diese sollen dann den Kreisjägern und Kreisbauernschaften zur Verfügung gestellt werden, um damit vor der Mahd gezielt nach Rehkitzen, Junghasen und anderen Tieren zu suchen. Vergessen haben Sie den Punkt der Ausbildung und Schulung, handelt es sich doch dabei nicht um Spielzeuge oder günstige Gerätschaften, sondern vielmehr um hochpreisige Spezialtechnik. Auch wird von Ihnen nicht erwähnt – wie üblich bei den Anträgen der AfD –, mit welchen Kosten durch die Beschaffung und für den Unterhalt zu rechnen ist.
Laut „agrarheute“ kostet eine gute Drohne zwischen 15.000 und 20.000 Euro, eine zugehörige Wärmebildkamera 7.000 Euro bis 10.000 Euro. Das rechnet sich nur, wenn man die Drohne als Grundgerät analog zur Landmaschine sieht und sie mit verschiedenen Aufgaben über das ganze Jahr auslastet.
Die Wildrettung ist für viele Menschen ein hoch emotionales Thema. Trotzdem wäre es gut und sinnvoll, sich über die Auswirkungen und die Praktikabilität noch einmal in der Tiefe zu unterhalten. Beispielsweise ist das Anmähen von Flächen mit anschließender Ruhephase über Nacht eine günstige und in der Praxis bereits erprobte Lösung. Durch diese Maßnahme fühlen sich die Muttertiere durch die Veränderungen auf der Wiese gestört und führen ihre Jungen in Sicherheit.
Auch sprechen Sie, verehrte Kollegen der AfD, in den Plenardebatten immer wieder von der Förderung und der Stärkung des Ehrenamts. In Thüringen gibt es bereits Initiativen und Vereine, die sich die Rettung von Wildtieren zur Aufgabe gemacht haben. Diese zu unterstützen, steht aber offensichtlich nicht auf Ihrer Agenda. Ihr Antrag ist auch nach neun Monaten und trotz Neufassung in unseren Augen nicht ausgereift, nennt keine Kosten, benennt keine Details zur Ausbildung und Ausrüstung. Wir lehnen daher diesen Antrag ab und werden auch einer Überweisung an den Ausschuss nicht zustimmen. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Präsidentin, hallo, liebe Zuschauer am Livestream, die es bisher ausgehalten haben! Das Thema ist tatsächlich ein bisschen spannender und auch der Werdegang des Antrags, als es bisher dargestellt worden ist. Deswegen bin ich froh – auch wenn es ein Antrag der AfD ist –, dass wir jetzt noch mal über diesen Antrag reden, nicht, weil dieser Antrag in irgendeiner Form ein inhaltlicher Gewinn ist, ganz im Gegenteil, sondern, werte Zuschauer und Zuschauerinnen, weil es vor allen Dingen für Sie ziemlich gut zeigt, wie die AfD‑Fraktion, also mit welchem Ernst sie an Anträge geht oder halt eben nicht.
Mit Grasmahd haben die meisten da draußen nicht besonders viel zu tun, aber ich möchte Ihnen zunächst noch mal sagen, warum das so wichtig ist. An allererster Stelle – das wurde schon gesagt – geht es um Tierschutz. Immerhin sterben jährlich schätzungsweise 500.000 Tiere in Deutschland bei der Mahd und daran ist absolut nichts schönzureden. Aber es geht auch um wichtige Berufsgruppen: um Landwirtinnen und Landwirte und um Jägerinnen und Jäger, die diese unterstützen, und es geht um Ehrenamtliche, die sich jedes Jahr aufs Neue bemühen, möglichst viele Tiere zu schützen.