Protokoll der Sitzung vom 12.03.2021

(Abg. Kemmerich)

an den Bildschirmen! Wir beraten heute das Zweite Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der CoronaPandemie. Das erste Gesetz hierzu war vom 30. April 2020. Ich hoffe, dass wir nicht in einem Jahr das Dritte Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beraten müssen. Aber leider zeigt uns Ihr Umgang mit dem Virus, dass es wohl darauf hinauslaufen wird, meine Damen und Herren.

Der Gesetzentwurf sieht weitere notwendige pauschale Finanzhilfen in Höhe von 80 Millionen Euro für die Kommunen vor, die auch in 2021 den Schaden Ihrer Corona-Politik ausbaden dürfen. Daher ist es nur gerechtfertigt, dass das Land Thüringen den Einnahmenverlust durch die Corona-Maßnahmen bei den Gemeinden ausgleicht.

Wir als AfD-Fraktion hatten auch im Rahmen der Einbringung des Mantelgesetzes und in der Debatte zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder immer wieder im HuFA auch darauf hingewiesen, dass aufgrund Ihrer Politik, der CoronaMaßnahmen die Hilfen nicht nur in 2020, sondern auch verstärkt in 2021 notwendig werden, bald wahrscheinlich auch in 2022, wenn Sie von RotRot-Grün und CDU so weitermachen, meine Damen und Herren. Auch hatte ich die Landesregierung damals bereits aufgefordert, bei der Berechnung bzw. Ermittlung der Gewerbesteuerausfälle nachzubessern. Dies ist leider nicht erfolgt, da nun wieder für die pauschale Erstattung die Kassenstatistik des Thüringer Landesamts für Statistik aus dem Jahr 2019 maßgeblich ist. Laut der TLZ vom 10.03.2021 klagen die Kommunen, so auch im Landkreis Gotha, über Ausfälle bei der Gewerbesteuer, was ja logisch ist, Defizite teilweise in Millionenhöhe werden erwartet; 4,6 Millionen Euro aus einem Gesamtbudget von 80 Millionen Euro sollen laut Landesregierung in den Landkreis Gotha fließen.

(Beifall SPD)

Genau, danke, dass Sie schon klatschen. – Aber seltsamerweise ist diese Zusage schon getroffen worden, bevor wir hier das Gesetz mit diesen Hilfen beschließen.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Der Innenaus- schuss hat dazu den Weg schon freige- macht, Herr Kießling!)

Man staunt da nur, wie das geht. Dies zeigt uns und den Bürgern einmal mehr, was diese rot-rot-grüne Minderheitsregierung von Demokratie und Parlament hält – nämlich nichts.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was ist denn das für ein Quatsch?)

Ja, Politik im Hinterzimmer, das wird gern von Ihnen gemacht. Eine Schande ist das.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Innenausschuss ist doch nicht das Hinterzimmer!)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Hier werden Behauptungen aufgestellt, die nicht stimmen!)

Gehen wir mal weiter in die Stadt Nordhausen. Da komme ich gleich mal auf die Vorrednerin zurück. Frau Merz, Sie hatten ja gesagt gehabt, dass die Kommunen aufgrund der Hilfen nicht in die Haushaltssicherung gehen sollen. Das ist ja nett, aber die Stadt Nordhausen hat bereits zum 1. März 2021 eine Haushaltssperre von ca. 2,4 Millionen Euro verhängen müssen, da die vom Bund und vom Freistaat Thüringen

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist doch was ganz anderes!)

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

an die Stadt Nordhausen gezahlten Kompensationen für die Gewerbesteuerausfälle des Jahres 2020 in Höhe von 4,23 Millionen vollständig zurückgezahlt werden mussten, weil die angesprochenen Probleme der Ermittlung der Ausfälle bei der Gewerbesteuer hier durchgeschlagen haben und eben nicht berücksichtigt worden sind. Auch für die heute hier aktuell verhandelten Hilfen erwartet die Stadt Nordhausen, dass alle Gelder wieder zurückgezahlt werden müssen, da die Fehler bei der Ermittlung weiterbestehen.

Herr Abgeordneter Kießling, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten?

Nein danke!

Wie gesagt, Sie von Rot-Rot-Grün wollen das scheinbar nicht verstehen. Das ist auch nicht von mir aus dem Daumen gesaugt, sondern das ist nachzulesen in der TLZ, wie ich es Ihnen gerade gesagt habe. Von daher kann ich meine Forderung der Nachbesserung bezüglich der Ermittlung der Hilfen bei den Gewerbesteuerausfällen, was Sie den Kommunen geben, nur wiederholen.

Auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen fordert in seinem offenen Brief vom 10.03. endlich eine Nachbesserung bei der Strategie im Umgang mit dem Coronavirus. Nachdrücklich wird gefordert, die Schließung nicht an den reinen Inzidenzwerten der Landkreise und kreisfreien Städte festzumachen. Dies gilt für Kitas, Schulen, Gewerbetreibende und auch Geschäfte, fordert der Präsident, Herr Brychcy, denn er macht sich große Sorgen, da die Akzeptanz Ihrer hausgemachten Einschränkungen täglich abnimmt und die Aussichtslosigkeit von Gewerbetreibenden, Gastronomie, Künstlern usw. auf Normalität im Gegenzug täglich wächst, meine Damen und Herren.

Die Steuerausfälle werden somit jeden Tag schwarz-rot-grüner Politik mehr und somit auch die Kosten für den Freistaat Thüringen, die wir ja auszugleichen haben. Somit wächst auch die Sorge vor Zerstörung der Lebensgrundlage von Tausenden Thüringern. Sie von Rot-Rot-Grün und CDU haben damit Tausende Existenzen auf dem Gewissen, wenn Sie nicht sofort Ihre Politik der Verbote beenden. So weit zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen. Schön, dass Sie nun unsere damalige Forderung bezüglich der Gültigkeitsdauer in den Artikeln 2, 3, 4, 5 des vorliegenden Gesetzes umsetzen, in denen es um die Kommunalordnung, das Gesetz über die kommunale Doppik und die Gemeindehaushaltsverordnung geht, dass man auch entsprechend die Hilfen hierzu auf 2021 erweitert. Ich habe Ihnen das damals schon angekündigt gehabt, aber Sie haben nicht auf mich gehört.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aus gu- tem Grund!)

Ja, Frau Rothe-Beinlich, lachen Sie ruhig mal. Ihnen wird das Lachen schon noch vergehen!

Kommen wir zum Artikel 6 – Hochschulbereich –: Hier sieht der neue § 1 – Satzungsermächtigung – vor, dass neue, befristete Satzungen von den Hochschulen erlassen werden können, welche abweichende Regelungen zu bestehenden Satzungen verabschieden können, und diese auch nicht der Genehmigung der Ministerien bedürfen. Dies kann gut sein oder auch negative Folgen haben. Hier ist von unserer Fraktion eine Konkretisierung auch hinsichtlich der Befristung gefordert.

Die anderen Änderungen wären im Rahmen so weit in Ordnung. Da aber das Gesetz im Ganzen abgestimmt wird und gerade im Bereich der Finanzen noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht, so können wir diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen. Auch sind die Finanzzuweisungen in Höhe von 80 Millionen Euro nur der berühmte Tropfen

auf den heißen Stein für den Schaden, den Ihre Maßnahmen angerichtet haben. Mit der AfD in Regierungsverantwortung hätte es diese Vernichtung der Wirtschaft und Finanzen nicht gegeben, meine Damen und Herren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Studieren war schon immer ein Entwicklungsschritt, eine Herausforderung und Studieren in Zeiten von Corona umso mehr und auch noch ganz anders. Oft bleibt diese Perspektive allerdings ungehört. Forderungen im Bereich der Wirtschaft, für die Arbeitswelt und in Schulen werden schnell gehört, aufgegriffen und heiß diskutiert. Im Bereich der Studierenden ist es vergleichsweise still geblieben. Dabei sind die Problemlagen vielfältig. Junge Menschen, die jetzt ein Studium aufnehmen oder dies im Verlauf des zurückliegenden Jahres getan haben, werden durch die Pandemie oftmals dazu gezwungen, ihr Studium nicht nur digital online zu führen, sondern zudem auch noch aus der elterlichen Wohnung, aus ihrem ehemaligen Kinderzimmer, den Zimmern, in denen sie zuvor für ihr Abitur gelernt haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen eine selbstständige Generation der Studierenden und nicht die zwangsweise Fortschreibung des Hotels Mama oder Papa. Ein Entwicklungsschritt mit Auszug, eigener WG, selber die Wäsche zu waschen etc., ist so nur schwer vorstellbar. Es sind die finanziellen Abwägungen, die oftmals zu dieser Entscheidung führen oder führen müssen. Wie soll die Finanzierung des Studiums ohne die Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen, funktionieren? Wie lässt sich die Zeit überbrücken, bis der BAföG-Bescheid eintrifft?

Gerade zu Corona-Zeiten ist es besonders für Menschen aus Bedarfsgemeinschaften, die nicht auf ein finanzielles Polster zurückgreifen können, extrem schwierig. Wir haben hier ein Starthilfeprogramm ins Spiel gebracht und das Wissenschaftsministerium hat es bereits als Programm „StudiumThüringenPlus“ aufgegriffen und angekündigt. Studierende, die sich mitten im oder kurz vor dem Abschluss ihres Studiums befinden, sehen sich mit den Pro

(Abg. Kießling)

blemlagen konfrontiert. Nahezu alles hat sich in den Rahmenbedingungen des Studiums geändert. Das wirkt sich auch auf die Länge des Studiums aus.

Geforderte Pflichtpraktika beispielsweise können bisweilen nur beschwerlich oder gar nicht absolviert werden. Oft haben die Praxispartnerinnen nicht die Ressourcen, die Praktikantinnen adäquat zu betreuen, und sie ins mobile Arbeiten zu schicken, kann nicht die Alternative sein. Das Gleiche kann auch für besondere Studieninhalte gelten, die außerhalb der Universitäten erbracht werden müssen. Aber auch die bisher angesetzte Regelstudienzeit, die schon unter regulären Rahmenbedingungen von rund 60 Prozent der Studierenden nicht eingehalten werden kann, wird noch unrealistischer. Durch die pandemiebedingte erzwungene Verlängerung des Studiums drohen Langzeitstudiengebühren. Um diese Verlängerung finanziell bestreiten zu können, bleibt ihnen oftmals nur das Bundesdarlehen und daraus resultierend weitere Mehrschulden und zukünftige Belastungen auf dem Weg in das Berufsleben. Genau hier setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf an. Wir verlängern die Regelstudienzeit in Thüringen pauschal um zwei Semester. 13 andere Bundesländer haben die Maßnahme bereits getroffen und in Thüringen wurde dies bisher in Einzelfallentscheidungen auf Antrag der Studierenden geregelt; eine Regelung verbunden mit einem ziemlich hohen Verwaltungsaufwand für die Hochschulen und für die Studierenden und derweil schwingt bei den Studierenden immer die Angst mit, dass der Antrag abgelehnt werden könnte. Zwar sind solche Fälle bisher in Thüringen noch nicht vorgekommen, dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, Planbarkeit sieht anders aus.

Diese Planbarkeit haben wir nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschaffen. Ausgefallene Praktika bzw. Teilleistungen können nun vorhersehbar nachgeholt werden, ohne in einen Konflikt mit der Regelstudienzeit zu gelangen. Auch die drohenden Zahlungen der Langzeitstudiengebühren haben wir für die turbulente Zeit der Pandemie ausgesetzt. Das ist sinnvoll und entlastet die Studierenden.

Neben dem für uns wichtigen Teilaspekt der Bedingungen für Studierende beschließen wir hiermit außerdem die Finanzgarantie 2021, mit welcher Hilfen an die Kommunen von über 80 Millionen Euro fließen werden. Die Erstattungen werden dabei für die zu erwartenden Steuerausfälle pauschal auf der Basis der Steuereinnahmen von 2019 ausgezahlt. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits jetzt angemerkt, dass diese Hilfen nicht ausreichend sein werden, und für die nächste Runde an kommunalen Hilfen fordern wir wieder ein zielge

rechteres Verfahren. Hoffentlich klappt es diesmal. Den Rechnungshof wissen wir dabei schon jetzt an unserer Seite.

(Beifall DIE LINKE)

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Kommunen soll geholfen werden, aber es soll auch wirklich denen geholfen werden, die Hilfe benötigen. Die Gießkanne bringt hier nur wenig und überwässert an der einen oder anderen Stelle.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und zu guter Letzt noch eine Entschuldigung in Richtung der Personalvertretungen. Die Ausnahmeregelungen für Personalvertretungen waren außer Kraft getreten. Das heilen wir jetzt endlich und werden dies auch rückwirkend verlängern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wo stehen wir bei den sogenannten Corona-Hilfen? Ich will es gern noch mal zusammenfassen. Um die Auswirkungen der ersten Welle der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020, vor einem Jahr, abzumildern, wurden durch das Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020 finanzielle Hilfen des Landes in Höhe von 185 Millionen Euro zum Ausgleich einbrechender kommunaler Einnahmen vor allem im Bereich der Steuern und pandemiebedingt gestiegener Ausgaben für das Jahr 2020 auf den Weg gebracht.

Anschließend kam das erste Thüringer Mantelgesetz vom 23. November 2020 und hier wurden weitere 82,5 Millionen Euro für unsere Kommunen bereitgestellt. Was wir wollen, ist klar. Wir wollen das Einnahmeniveau der Kommunen zumindest so einigermaßen stabilisieren – das ist schwer genug – und heute auch die Steuermindereinnahmen bestmöglich ausgleichen. Wir wissen, dass das nur ein Zwischenschritt ist; die Vorredner haben schon darauf hingewiesen und die kommunalen Spitzenverbände werden das auch zukünftig zu Recht immer wieder betonen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die bereits erwähnten Maßnahmen aus dem Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus dem

(Abg. Müller)

Juni letzten Jahres sehen zahlreiche, allerdings für die Dauer des Jahres 2020 befristete Sonderregelungen im Bereich des kommunalen Haushaltsrechts vor. Klar ist, dass wir diese Maßnahmen auch für das Jahr 2021 verlängern müssen. Gleiches gilt auch für die Sonderregelungen im Bereich des Hochschulrechts. Bisher war das beschränkt auf 2020 bzw. Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021.

Darüber hinaus muss es aufgrund der aktuellen Lage und des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens auch beim Personalvertretungsrecht – das ist so ein bisschen untergegangen – eine Verlängerung im vorgesehenen § 37 Abs. 5 bis zum Ende dieses Jahres geben.