Protokoll der Sitzung vom 12.03.2021

Darüber hinaus muss es aufgrund der aktuellen Lage und des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens auch beim Personalvertretungsrecht – das ist so ein bisschen untergegangen – eine Verlängerung im vorgesehenen § 37 Abs. 5 bis zum Ende dieses Jahres geben.

Werte Kolleginnen und Kollegen, für unseren Arbeitskreis und den Ausschuss Inneres und Kommunales waren vor allem diese Punkte wichtig. Das Land gewährt ja den Gemeinden Zuweisungen mit diesem Gesetz in Höhe von 80 Millionen Euro zum pauschalen Ausgleich ihrer rückläufigen Steuereinnahmen. Da gibt es einen gewissen Schlüssel, wie die 80 Millionen Euro aufgeteilt werden: 32,3 Millionen Euro zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen – aber es gibt ja noch weitere gemeindliche Steuereinnahmen, die wegbrechen, zum Beispiel anteilmäßig die Lohn- und Einkommensteuer bis hin zur Hunde- oder Spielautomatensteuer. Deswegen soll es in diesem Bereich auch einen pauschalen Ausgleich geben, den wir den Kommunen gewähren wollen. Wir bewerten positiv, dass von dem so ermittelten gemeindeindividuellen Zuweisungsbetrag – sperriges Wort – aufgrund der in § 4 Abs. 1 vorgesehenen Spitzabrechnung der Soforthilfen für das letzte Jahr, also für 2020, die festgesetzten Rückzahlungsbeträge abgezogen werden, soweit diese noch nicht geleistet worden sind – auch das eine Forderung der kommunalen Spitzen. Und Kollegin Marx hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es eine Errungenschaft ist, dass diese Spitzabrechnung für das Jahr 2021 nicht mehr in Kraft ist und von uns ausgesetzt wurde.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände unterstreichen die Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs. In dem Zusammenhang will ich mich ausdrücklich bei den kommunalen Spitzenverbänden bedanken, stellvertretend für alle und viele kommunale Verantwortungsträger vor Ort, dass wir auch immer wieder in der Lage sind, auf deren Expertise hier im Hohen Haus zurückgreifen zu können.

Ich will nur noch mal zusammenfassen, was wir in diesem Plenum alles mit Unterstützung der kommunalen Spitzen auf den Weg gebracht haben bzw. was wir noch vor uns haben: Änderungen der Thü

ringer Kommunalordnung, das Thüringer Neuwahlgesetz, jetzt das Mantelgesetz, das Kommunalwahlgesetz steht auch noch auf der Tagesordnung. Also, herzlichen Dank an alle, die konstruktiv daran mitarbeiten, dass wir der kommunalen Familie und den kommunalen Verantwortungsträgern, die vor Ort dahinterstehen, konstruktiv helfen können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was wir bisher hier behandelt haben, sind die Dinge, die wir heute beschließen, aber ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir nach vorn schauen. Nach vorn schauen bedeutet für uns, den übergeordneten Rahmen nicht aus dem Blick zu verlieren, denn die Frage ist, wie es nach den vielen Hilfen dann irgendwann mal wieder in das geordnete Verfahren übergeht. Zu der zentralen Frage, wie es mittelund langfristig weitergeht, haben wir uns in unserer Fraktion natürlich Gedanken gemacht, wie die anderen auch. Ich meine, die enormen Herausforderungen der nächsten Monate, die auf uns gemeinsam zukommen, die wir auch gemeinsam stemmen wollen, das ist nämlich die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2022, über die wir uns verständigt haben. Wir konnten ja im Landeshaushalt 2021 bereits verschiedene Punkte durchsetzen: 100 Millionen Euro Schlüsselmasse mehr, 80 Millionen Euro Gewerbesteuerausfallzahlungen, die 10 Millionen Euro für die Kur- und Erholungsorte oder auch den Kurlastenausgleich – in der Summe also ein 200-Millionen-Euro-Paket. Beschlossen haben wir, ich habe es ja angesprochen, ab 2022 einen neuen Kommunalen Finanzausgleich vorzulegen. Ich will nur noch mal sagen, was da die Zielstellung ist: Wir haben ja auch hier beschlossen, einen Unterausschuss im Innenausschuss zu bilden, der sich genau mit dem Thema beschäftigt. Bei einem ersten Zwischenbericht haben wir schon gemerkt, wie kompliziert die Materie ist, da muss man eigentlich schon studiert haben, um das alles zu verstehen. Wir versuchen es herunterzubrechen und dann die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Aber was wir im Blick haben, sind vor allem drei zentrale Punkte: Wir wollen für die Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit, wir wollen für die Kommunen mehr Verbindlichkeit und das Ganze ist verbunden mit dem dritten Punkt: mehr finanzielle Sicherheit. Deswegen muss der neue Kommunale Finanzausgleich auch auf den Weg gebracht werden und von uns verabschiedet werden.

Zurück zum vorliegenden heutigen Gesetzentwurf. Wir wollen nämlich die Kommunen heute schon finanziell unterstützen. Alles, was hier gesagt worden ist, geht in die Richtung, dass das Hohe Haus das als Ganzes so sieht. Ich bedanke mich für die

Unterstützung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und selbstverständlich werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf auch zustimmen.

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Schaft von der Fraktion Die Linke das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Zunächst vielleicht zur Klarstellung, da muss die AfD vielleicht noch mal in die kommunalpolitische Schulung: Eine Haushaltssperre ist nicht gleich Haushaltssicherung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Durch die Kollegin Mitteldorf konnte ich mir noch mal bestätigen lassen, dass die Kommune in Nordhausen fünf Jahre früher raus konnte und zudem derzeit liquide ist. Dass die Gewerbesteuermindereinnahmen noch nicht beziffert werden können, liegt einfach daran, dass sie noch nicht berechnet sind. So einfach ist das! Und wenn Gewerbesteuermindereinnahmen im letzten Jahr zurückgezahlt wurden, dann liegt das daran, dass die vielleicht nicht so groß ausgefallen sind, wie man das vermutet hat. Aber das übersteigt offensichtlich das komplexe Verständnis oder das Verständnis der AfDFraktion.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dann bin ich auch noch mal dankbar für die Klarstellung der Präsidentin, was die Anwesenheit der Landesregierung angeht. Denn, Herr Kemmerich – jetzt ist er gerade nicht da –, es ist schon ein Stück weit unredlich, hier zu suggerieren, die Landesregierung würde sich nicht für die Landtagssitzungen und das, was hier passiert, interessieren. Sie ist gebeten worden, entsprechend der pandemischen Notlage in der Anzahl da zu sein, wie es notwendig ist, um die Debatte inhaltlich begleiten zu können. Das vielleicht vorab zur Klarstellung.

Ansonsten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, werte Kolleginnen und Kollegen, senden wir heute mit diesem Gesetzentwurf ein wichtiges Signal an die Studierenden in Thüringen; zum Kommunalteil haben der Kollege Bilay und viele andere etwas gesagt, auch zum Hochschulteil wurde das schon gesagt. Denn was machen wir? Wir nehmen Druck aus dem System. Ich finde, das ist auch dringend notwendig. Denn auch wenn mit viel Einsatz der Lehrenden und Studierenden – mal

mehr, mal weniger, aber auch oft gut – die Umstellung von Präsenz- auf Onlinelehre bewältigt wurde, so sind das digitale Studium und die Auswirkungen der Pandemie eine Belastung. Auch an den Hochschulen – könnte man in gewisser Weise sagen – ist seit einem Jahr Ausnahmezustand. Das wurde auch in einem offenen Brief der Konferenz Thüringer Studierendenschaften deutlich, der uns im Dezember letzten Jahres erreicht hat. Viele Studierende empfinden die Arbeitsbelastung deutlich höher als zuvor. Unter den aktuellen Bedingungen zwischen Onlinelehre, finanzieller Notlage und steigenden psychischen Belastungen ist an ein Studium unter Normalbedingungen nicht für alle Studierenden zu denken. Einige Studierende haben ihren Job und damit ihre Finanzierungsquelle verloren und werden seitdem vom Bundesbildungsministerium mit einer lächerlichen Soforthilfe abgespeist, müssen auf KfW-Kredite zurückgreifen oder haben sogar Pech: Wenn sie vor der Pandemie schon arm waren, profitieren sie nämlich nicht davon. Das sei an der Stelle immer mal wieder betont, um auch die Kritik an den Bund zu richten: Was die Bundesbildungsministerin Karliczek hier macht, ist Arbeitsverweigerung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Was wir versuchen, ist, dort, wo wir den Hebel haben, anzusetzen. Ein gewöhnliches Ankommen am Studienstandort war nicht möglich. Vereinzelungen, steigende Selbstzweifel, davon berichten Studierende. Das sind die psychischen und physischen Belastungen, von denen ich gesprochen habe. Und das hat Auswirkungen auf die Studiendauer. Eine Befragung im Auftrag des Thüringer Studierendenwerks, die erst am Mittwoch vorgestellt wurde, zeigt, dass 70 Prozent der Studierenden mit einer pandemiebedingten Verlängerung des Studiums rechnen. Das macht deutlich, für wie viele Studierende die heute beschlossene Änderung am vorliegenden Gesetz eine deutliche Erleichterung und Entlastung darstellt und warum es die Verlängerung der Regelstudienzeit in Thüringen so dringend braucht.

Wir nehmen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Druck raus, indem wir die Regelstudienzeit pauschal um zwei Semester für alle Studierenden verlängern – ohne das aufwendige Antragsverfahren, wie vom Kollegen Müller angesprochen. Davon profitieren alle Studierenden in den Corona-Semestern, im laufenden Wintersemester und im kommenden Sommersemester. Und wir müssen davon ausgehen, dass die Pandemie und die Auswirkungen weiter anhalten. Auch deswegen setzen wir das wichtige Zeichen, dass wir die finanzielle Be

(Abg. Walk)

lastung der Studierenden mindern, indem wir sagen: Wir erlassen im aktuellen Wintersemester sowie im kommenden Sommersemester die Langzeitstudiengebühren und greifen damit den Studierenden auch in der finanziellen Not unter die Arme.

Dann will ich noch auf einen Punkt eingehen. Wir hatten es am Mittwoch auch schon im Ausschuss und Herr Kemmerich hat es auch eben wieder als den Erfolg der FDP verkauft: Ja, wir schaffen jetzt mit dem Gesetzentwurf auch Rechtssicherheit in Sachen Onlineprüfung. Ich habe es auch schon geahnt, dass sich die FDP das gern auf die Fahnen schreiben möchte. Aber ich will noch mal kurz klarstellen: Ja, Ihr Gesetzentwurf aus dem Sommer sah vor, dass in den Prüfungsordnungen eine Regelung zu Hochschulprüfungen in elektronischer Form vorgesehen wird. Jetzt kommt allerdings das große Aber: Was Ihr Gesetzentwurf nämlich nicht gemacht hat, war, dass diese Regelung auch konkret mit den Rahmenbedingungen untersetzt wird, die bei den Regelungen in Prüfungs- und Studienordnungen zu beachten sind. Das betrifft beispielsweise die Sicherung des Datenschutzes, den Umgang mit technischen Störungen oder die Gewährleistung der technischen Voraussetzungen, damit Studierende eben keine Nachteile erhalten, wenn sie die notwendige Software oder Hardware nicht haben. Und das ist der zentrale Unterschied zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion aus dem Sommersemester.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist die dritte Erklärung!)

Ich freue mich, dass der Druck für die Studierenden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Stückchen entschärft wird, dass wir mit unserem Einsatz hier eine gute Lösung gefunden haben, die nun Früchte trägt, und glaube, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf deutliche Planungssicherheit für die Studierenden in Thüringen schaffen, und freue mich deshalb über die breite Zustimmung zum Gesetzentwurf heute hier im Plenum. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich sehe keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Möchte die Landesregierung zu diesem Punkt das Wort ergreifen? Ja. Herr Staatssekretär Götze, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung begrüßt den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses ausdrücklich. Gegenstand des Gesetzentwurfs – und ich möchte mich in meinen Ausführungen auf die kommunalrechtlichen Regelungen und die personalrechtlichen Regelungen beschränken – ist unter anderem die Auskehrung von 80 Millionen Euro zur Sicherung der kommunalen Einnahmen im Jahr 2021. Damit fährt der Freistaat trotz erheblicher eigener Einnahmeausfälle konsequent mit der Unterstützung seiner Kommunen fort. Thüringen hatte, unabhängig von weiteren spezifischen Hilfen, bereits mit seinen Soforthilfen für das Jahr 2020 neben den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen in Höhe von 100 Millionen Euro auch eine allgemeine Stabilisierungszuweisung in Höhe von 85 Millionen Euro bereitgestellt. Der Bund steuerte zum Ausgleich von einbrechenden Gewerbesteuereinnahmen weitere 82,5 Millionen Euro bei.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die pandemiebedingten erwarteten Einnahmeausfälle im Bereich der kommunalen Steuern im Jahr 2021 abgemildert werden. Die auszukehrenden 80 Millionen Euro sind ein Teil des insgesamt 200 Millionen Euro umfassenden Unterstützungspakets für die Thüringer Kommunen. Neben Steuerstabilisierungszuweisungen beinhaltet das Paket vor allem die deutliche Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um 100 Millionen Euro, um die bei den Kommunen anfallenden pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen abzufedern. Zudem verdoppeln sich auch die Zuweisungen des Kulturlastenausgleichs von 10 auf 20 Millionen Euro, um den Kommunen die stärkere Unterstützung ihrer Kultur vor dem Hintergrund der besonderen Pandemiesituation zu ermöglichen. Schließlich wird aus dem 200-Millionen-Euro-Paket auch in diesem Jahr den Kur- und Erholungsorten mit zusätzlichen 10 Millionen Euro bei der Bewältigung der aktuellen Krise geholfen.

Bezüglich der im Gesetzentwurf enthaltenen Steuerstabilisierungszuweisungen werden die Anregungen und Hinweise aus dem kommunalen Raum weitestgehend aufgegriffen, was ausdrücklich zu begrüßen ist.

In den Artikeln 2 bis 4 sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für die Kommunen im Haushaltsvollzug, bei der Erreichung des Haushaltsausgleichs und für die Haushaltssicherung für das Jahr 2021 vor, meine Vorredner hatten das bereits erwähnt. Im Wesentlichen werden die bereits im Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen

(Abg. Schaft)

im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, also dem ersten Mantelgesetz, die für das Jahr 2020 geschaffenen Ausnahmeregelungen auf das Jahr 2021 ausgeweitet. Auch das sind der Situation angemessene und zu begrüßende Regelungen.

Darüber hinaus – und damit komme ich zum Ende meiner Ausführungen – bestand noch Anpassungsbedarf in Artikel 5 zum Personalvertretungsgesetz. Das fortschreitende Pandemiegeschehen macht es noch immer erforderlich, Kontakte bis auf Weiteres auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. In diesem Sinne soll über die zunächst bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehene Befristung hinaus den Personalvertretungen die rechtliche Grundlage dafür zur Verfügung gestellt werden, Beschlüsse auch im Umlaufverfahren in elektronischer Abstimmung und in Telefon- oder Videokonferenzen zu fassen, um damit ihren Aufgaben entsprechen zu können. Damit wird natürlich auch ein wesentlicher Beitrag zur Funktionsfähigkeit unserer Verwaltungen, unserer Landesverwaltungen insbesondere geleistet.

Lassen Sie mich zusammenfassend nochmals feststellen, dass die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses ausdrücklich unterstützt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir können dann zur Abstimmung kommen.

Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfeh- lung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/2860 ab. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, die Mitglieder der FDP- und der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Es enthält sich die AfD-Fraktion und Frau Abgeordnete Dr. Bergner aus der FDP-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.

Wir stimmen dann über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2285 unter Berücksichtigung der soeben erfolgten Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? Das sind erneut die Mitglieder aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer stimmt dagegen?

Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die AfD-Fraktion und Abgeordnete Dr. Bergner aus der FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich für Ihr Stimmverhalten von den Plätzen zu erheben. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt aufzustehen. Das sind erneut die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der AfDFraktion und Abgeordnete Frau Dr. Bergner von der FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen als Punktladung, nachdem ich diesen Tagesordnungspunkt hiermit schließe, auch gleich zur ersten Lüftungspause. Wir sehen uns hier wieder um 11.20 Uhr, also 11.20 Uhr geht es weiter.

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 a – der Punkt 10 b wurde ja von der Fraktion der CDU zurückgezogen –

a) Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2602 - korrigierte Fassung - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/2859 -

dazu: Familien in der Corona-Krise entlasten – für Planungssicherheit sorgen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2670 -

ZWEITE BERATUNG

(Staatssekretär Götze)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung.