Protokoll der Sitzung vom 12.03.2021

Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der 36. Sitzung des Landtags am 5. Februar haben die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht die Erstattung der Elternbeiträge für Kindergarten und Hort während der pandemiebedingten Schließung der Einrichtungen vor und wurde nach der ersten Lesung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie den mitberatenden Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung ebenfalls am 5. Februar 2021 und in seiner 27. Sitzung am 9. März 2021 beraten. Im schriftlichen Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf nahmen insgesamt 15 Anzuhörende Stellung, darunter die kommunalen Spitzenverbände, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, die Landeselternvertretungen, Gewerkschaften, freie Schulträger und Familienorganisationen. In der Anhörung wurde der Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt und es wurden von unterschiedlichen Seiten Änderungsvorschläge gemacht, von denen auch einige Eingang in die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses fanden.

So haben unter anderem der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, aber auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft auf die ursprünglich vorgesehene Befristung des Gesetzes bis Ende April hingewiesen und angesichts der Pandemieentwicklung eine längerfristig geltende Regelung bis 2021 angemahnt oder – wie auch die Landeselternvertretungen – eine Erstattung für alle pandemiebedingten Schließzeiten eingefordert. Nach Ansicht des Gemeinde- und Städtebunds sollten auch regionale Schließungen in die Erstattung einbezogen werden, ebenso wie die Kommunen ihre vollständigen Einnahmeverluste erhalten sollten und nicht wie ursprünglich vorgesehen nur eine Pauschale, die anhand von Durchschnittswerten errechnet wurde – eine Forderung, die auch der Landkreistag teilte. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege empfahl stattdessen eine pauschalierte Erstattung, die sich

an der Höhe der Betriebskosten eines Platzes orientieren sollte, und machte zudem auf die Problematik von Regelbetreuung und Notbetreuung in einem Monat aufmerksam. Die Landeselternvertretungen bzw. die Thüringer Landeselternvertretung für Kindertagesstätten forderten eine Erstattung, die sich an den tatsächlichen Öffnungs- und Betreuungszeiten orientiert, und lehnten die vorgesehene 15-Tage-Regel ab, nach der die Monate definiert werden, die für eine Erstattung infrage kommen. Zudem forderten die Elternvertretungen, dass die Beiträge innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Schließung zu erstatten seien. Die GEW wiederum regte an, die Zahlungen an die Gemeinden und Träger davon abhängig zu machen, dass diese ihre Beschäftigten bei beantragter Kurzarbeit auf 100 Prozent des Nettogehalts aufstocken.

Der Gesetzentwurf war auch Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung, an der sich jedoch niemand beteiligte.

Zur vorgestrigen Sitzung des Bildungsausschusses haben Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU ausgehend von der Anhörung einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt, der auch den ursprünglichen Antrag der CDU zum Gesetz ersetzt. Dieser sieht folgende wesentliche Anpassungen vor: die Verlängerung des Geltungszeitraums des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021, die Erstattung von regionalen Schließungen, sofern sie auf landesrechtlichen Anordnungen beruhen, die Erstattung an die Eltern innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Schließung, als Anknüpfungspunkt der Erstattung nicht mehr die Anzahl der Betreuungstage insgesamt, sondern die Anzahl der Tage, an denen Notbetreuung genutzt worden ist, und die Spitzabrechnung für die Kommunen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung vorliegenden Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung dieser Empfehlung angeschlossen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner hat Abgeordneter Reinhardt, Fraktion Die Linke, das Wort.

Jedes Kind ist wichtig und die Pandemie nervt uns alle.

(Vizepräsident Worm)

(Beifall DIE LINKE)

Sehr geehrter Herr Präsident – diesmal habe ich darauf geachtet, bei Ihnen nicht die weibliche Grußformel zu nutzen –, werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kindergärten, Kindertagespflege und Horte, freie Schulen mit Ganztagsbetreuung sind Bildungseinrichtungen. Es sind Bildungseinrichtungen, in denen unsere Kinder Spielgefährtinnen treffen, sich selbst verwirklichen können, Struktur, Beziehungen und Bildung erhalten. Wir sprechen darüber, welche Belastungen Familien und unsere Kinder in der Pandemie aushalten müssen. Wir sprechen darüber, wie gerecht es ist, dass Eltern Gebühren für Leistungen bezahlen sollen, die sie nicht in Anspruch nehmen konnten, oder aber Gebühren für den Kindergarten zahlen sollen und aufgrund der schlechten Randbetreuung, die wir gerade haben, zusätzlich noch eine Betreuung für ihre Kinder vor Ort zu Hause bezahlen müssen, denn wenn der Kindergarten um 15.00 Uhr schließt, kann man mit einem Vollzeitjob sein Kind eben noch nicht abholen.

Das vorliegende Gesetz soll und wird Klarheit schaffen. Es ist flexibel und es ist dynamisch – dynamisch wie die Entwicklung der Pandemie in unserem Freistaat. In der heutigen zweiten Lesung, nach der Diskussion im Bildungsausschuss, nach vielen Gesprächen liegt nun also ein geeinter veränderter Gesetzentwurf vor. An dieser Stelle möchte ich gern noch mal daran erinnern, dass wir als Linke ein anderes Ziel hatten. Wir als Linke hatten das Ziel, eine pauschale Gebührenübernahme für alle umzusetzen, analog der Schließung im Frühjahr 2020. Das hätte tatsächlich mal den Vorteil gehabt, dass jene Familien, die in der Pandemie die Doppelbelastung haben, also sprich die systemrelevanten Arbeitnehmer/-innen, die arbeiten gehen müssen und ihr Kind betreuen und doppelt bezahlen usw., tatsächlich mal ein Dankeschön erhalten, und zwar einen Geldwert und nicht nur das sogenannte Klatschen vom Balkon. Leider hat sich das nicht durchsetzen können. Das ist einfach eine aktuelle Form der Politik, wie wir sie gerade wiederfinden. Wir mussten also Kompromisse finden.

Ich denke aber, dass wir einen guten Kompromiss gefunden haben, der eben flexibel und dynamisch ist. Hier an dieser Stelle möchte ich dem Abgeordneten Wolf noch mal für seine Einigungstätigkeit danken, die, glaube ich, nicht ganz selbstverständlich ist und die hier wirklich sehr viel Raum eingenommen hat. Also an dieser Stelle vielen Dank, Abgeordneter Wolf.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben im Gesetz – und darauf gehe ich hier nur stichpunktartig ein – eine Gebührenübernahme für die Kindergärten vorliegen, was natürlich analog dann auch auf die Ganztagsbetreuung im Hort zutrifft. Wir werden dann übernehmen, wenn eine landesweite Schließung angeordnet wurde, das trifft jetzt beispielsweise noch auf die Monate Januar und Februar in diesem Jahr zu. Und wir werden in Zukunft – das Gesetz gilt vom 01.01. bis zum 31.12.2021 – auch dann Gebührenübernahme in Aussicht stellen, wenn regional eine Schließung durch eine Kommune, durch einen Landkreis angeordnet worden ist und vorher mit dem Ministerium abgestimmt wurde, ob aufgrund einer hohen Inzidenz und der konkreten Lage vor Ort eine Schließung auch befürwortet wird.

Ich mache das mal am konkreten Beispiel klar: In der Stadt Gera haben wir eine Inzidenz von 113. Wenn unser Oberbürgermeister Herr Vonarb morgen sagen würde, deswegen machen wir alle Kitas zu, obwohl wir mit der Inzidenz noch so weit unten sind, dann würde das sicherlich keine Gebührenübernahme für die Eltern vor Ort bedeuten. Wenn wir aber eine Inzidenz von über 200 haben – wovon man im Laufe des Jahres, das noch vor uns liegt, auch leider ausgehen kann – und er eben sagt, dass jetzt aber die Kindergärten und Schulen schließen müssen, weil es höchste Eisenbahn ist, und sich dazu mit dem Ministerium abstimmt und das Ministerium sagt: „Ja, Herr Oberbürgermeister, das ist eine sinnvolle Maßnahme, das unterstützen wir“, dann greift diese Gebührenübernahme auch.

Noch ein weiteres Beispiel: Wir haben im Gesetz die 15-Kalendertage-Regelung beschlossen bzw. eingesetzt. Ich mache das auch noch mal am konkreten Beispiel März. Wenn wir im März beispielsweise eine Schließung vom 1. bis zum 8. – Frauentag – angeordnet hätten, dann hätte die Gebührenregelung an dieser Stelle nicht gegriffen, weil wir eben nicht an 15 aufeinanderfolgenden Kalendertagen diese Schließung hatten. Das bedeutet also im Umkehrschluss: Vom 9. März bis zum 30. März wären die Kindergärten offen gewesen und somit hätten die Eltern hier mehr als die Hälfte des Monats ihr Kind in die Betreuung geben können. Das greift also nicht, schließt aber eben auch aus, dass das Gesetz sofort greifen würde, wenn nur ein einziger Tag geschlossen werden würde. Hier haben wir sozusagen eine flexible Umgangsweise gehabt.

Was wir noch obendrauf gesetzt haben – und das finde ich deswegen auch wichtig und richtig, weil es eben die Lebenswirklichkeit der Menschen widerspiegelt –, sind die fünf Tage Notbetreuung. Wir haben also fünf Tage Notbetreuung – in Anführungsstrichen –, wo Eltern sagen konnten: Ich musste

zum Arzt, ich musste zur Prüfung, ich hatte das oder das vor, ich muss mein Kind jetzt mal in den Kindergarten geben. Die Eltern dürfen also diese fünf Tage Notbetreuung in Anspruch nehmen und dennoch – beispielsweise im Monat Februar war das so – ab dem 23. in der Stufe Gelb ihr Kind in den Kindergarten gegeben haben. Das heißt, im Monat Februar hatten wir mehr als diese 15-TageRegelung Schließung. Auch hier wird es eine Gebührenerstattung geben. Das trifft allerdings dann nicht zu, wenn Eltern, weil sie systemrelevanten Berufen nachgehen oder aus anderen Gründen, an mehr als sechs, also an sieben, acht, neun oder zehn Tagen ihr Kind in die Notbetreuung geben durften. Dann haben sie auch die Hälfte eines Monats in Anspruch genommen und werden daher auch die Gebühren zahlen.

Wir haben einen weiteren Punkt mit aufgenommen – das ist neu, auch neu im Vergleich zum Vorjahr und auch neu im Vergleich zu unserem Vorschlag am Anfang –: Wir haben eine sogenannte Spitzabrechnung. Die ist, glaube ich, insbesondere für die Kommunen und Landkreise wichtig, die gesagt haben, dass die pauschale Abrechnung für sie zu wenig ist und dass sie aus der kommunalen Deckelung zu viel zahlen mussten. Die bekommen jetzt tatsächlich diesen berechneten Ist-Stand, den sie eben wiedergeben und brauchen, finanziert. Vielleicht ein Nachteil, weil es dadurch mehr Bürokratieaufwand gibt, hat aber den Vorteil, dass wir den – und hier kommt wieder dieses Flexible und Dynamische vor – wirklichen Ist-Bedürfnissen gerechter werden können.

Wir haben weiterhin auch den Stichtag, also den 01.03.2021 gewählt. Das hat unterschiedlichste Gründe, aber unter anderem auch tarifliche Gründe, Kinderanzahl usw.

In den aktuellen Berechnungen – nur, dass Sie mal kurz sehen, wie viel uns die Rückerstattung auch wert ist und was sie uns auch kostet – werden wir wohl für die Monate Januar und Februar jeweils 5,6 Millionen Euro stellvertretend in die Hand nehmen, also 11,2 Millionen Euro. Das geben wir natürlich gern an die Eltern zurück, an die Träger, an die Kommunen und Kreise.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist es uns auch wert.

Ich hoffe, dass Sie diesem Gesetz zustimmen können, eben weil es dynamisch und flexibel ist und weil es, glaube ich, den Eltern auch gerecht wird. Wir sprechen hier, wie gesagt, nicht nur vom Kindergarten, sondern auch vom Hort. Dort gibt es sowieso die Erstattung, weil sie geschlossen waren. Wir reden von der Kindertagespflege, also Tages

mütter/Tagesväter sind hier betroffen. Wir reden von der Betreuung analog zum Hort an den freien Schulen. Bitte stimmen Sie diesem Gesetz zu. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Thrum, Fraktion der AfD, das Wort.

Sehr geehrter Präsident, werte Abgeordnete, wir hatten in der ersten Beratung zur Erstattung der Kindergarten- und Hortgebühren bereits eine ausführliche Diskussion. Wir stellen nun fest, dass der von Ihnen eingebrachte Änderungsantrag doch noch ein paar erhebliche Lücken auflässt. Sie haben zwar versucht, Teile unseres Entschließungsantrags hier einzupflegen, aber es ist Ihnen leider nur bedingt gelungen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Träumen Sie mal weiter!)

So haben wir bereits Anfang Februar darauf verwiesen, dass es nicht nur bei landesweiten Schließungen, sondern auch bei regionalen Schließungen einzelner Einrichtungen durch die Gesundheitsämter eine Erstattung geben muss. Sie haben das zwar aufgenommen, schaffen aber neue Verunsicherung, indem Sie hinzuformulieren, dass die Schließungen aufgrund landesrechtlicher Vorgaben angeordnet werden müssen. Wie wir im Bildungsausschuss von Staatssekretärin Heesen erfahren haben, sollen künftig die lokalen Gesundheitsämter über Öffnungen und Schließungen entscheiden dürfen. Der Gemeinde- und Städtebund weist in einer schriftlichen Stellungnahme am gestrigen Tag zu Recht auf das Problem hin, dass möglicherweise die Erstattungsregelungen damit nicht mehr greifen. Also, werte Kollegen, wenn Sie schon von uns abschreiben, dann machen Sie es bitte richtig, dann funktioniert das auch.

(Beifall AfD)

Weiterhin haben Sie die Gültigkeit des Gesetzes, wie von uns längst gefordert, bis zum 31.12.21 verlängert, um langfristig Rechtssicherheit und Planbarkeit sicherzustellen. Das ist ebenfalls gut so.

Den Kommunen wollen Sie nun auch tatsächlich den eingetretenen Einnahmeverlust in einer sogenannten Spitzabrechnung erstatten. Das haben wir ebenfalls in unserem Entschließungsantrag gefor

(Abg. Reinhardt)

dert. Das ist gut so und wir sehen auch hier: AfD wirkt.

(Beifall AfD)

Was uns nach wie vor nicht gefällt, ist die Tatsache, dass es nur einen Anspruch auf Erstattung gibt, wenn an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen war. Hier können sich erhebliche Nachteile für die eh schon gebeutelten Familien ergeben. Ich hatte das im Ausschuss entsprechend auch deutlich gemacht. Wenn zum Beispiel Ende März 14 Tage geschlossen sind, darauffolgend im April auch noch mal 14 Tage geschlossen wären, dann sind das zusammenhängend vier Wochen, aber die Eltern würden mit Ihrem gemeinsamen Änderungsantrag, der nun von CDU bis Dunkelrot hier freudestrahlend unterzeichnet wurde, trotzdem in die Röhre schauen und keine Kostenerstattung bekommen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ist doch Quatsch!)

Das ist für uns nicht hinnehmbar, den Familien, die durch Ihre Corona-Maßnahmen eh schon genug gestraft sind, müssen wir hier eine faire Lösung anbieten. Neue faule Eier hier auszulegen, ist absolut fehl am Platz, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ist doch Quatsch, was Sie erzählen! Blödsinn!)

Leider ist es Ihnen auch nicht gelungen, einen ganz wesentlichen Punkt unseres Entschließungsantrags aufzugreifen, nämlich die Kindergärten, Horte und Schulen umgehend wieder zu öffnen und die Schulen und Schulträger in der Etablierung und Anwendung sinnvoller Hygienekonzepte zu unterstützen. Unsere Kinder haben ein Recht auf Bildung und soziale Teilhabe. Das mag der eine oder andere von Ihnen vielleicht mittlerweile vergessen haben, aber in Artikel 28 der Vereinte-Nationen-Kinderrechtskonvention ist das klar geregelt. Schulen sind allen Kindern verfügbar und zugänglich zu machen. Es sind Maßnahmen zu treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern. Das ist eine ganz klare Ansage. Und damit das genau wieder so stattfinden kann, müssen wir endlich von diesen starren und willkürlich festgelegten Inzidenzwerten wegkommen.

(Beifall AfD)

Wir brauchen Verlässlichkeit, wir brauchen Planbarkeit, wir brauchen Perspektiven und unsere Kinder brauchen vor allen Dingen eines, und das ist die Schule.

(Beifall AfD)

Das, was Sie hier veranstalten, das ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Sorgen Sie endlich dafür, dass wir ein Stück weit Normalität zurückbekommen!

(Beifall AfD)

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Bündnis 90/Die Grünen, auf.