Danke, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Bündnis 90/Die Grünen, auf.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Eltern, liebe Kinder, nach Herrn Thrum zu reden, ist immer ein bisschen schwierig,
Herr Thrum, Sie wissen ja noch nicht einmal, von wem dieser Gesetzentwurf kommt. In Ihrer Pressemitteilung beklagen Sie, dass es ein Gesetzentwurf der Landesregierung sei, und schreiben dann auch noch, dass die Landesregierung nicht alle Punkte übernommen hätte oder gar bei Ihnen abgeschrieben habe. Erstens: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf aus diesem Haus von Fraktionen, die hier sitzen.
denn konstruktive Arbeit ist nicht so Ihrs, das muss man ganz klar sagen. Und dann von hier vorn zu tönen, Sie würden wirken – ich glaube, da haben Sie mindestens zwei Buchstaben verwechselt.
Die Schließung der Kindergärten und Schulen hat die Kinder und Familien wohl am meisten getroffen, da sind wir uns alle einig. Gleichzeitig mussten die Eltern weiterhin für Kindergarten und Hort bezahlen, obwohl diese nur mit einer Notbetreuung geöffnet waren. Das war ein Zustand, dem wir uns alle stellen wollten und mussten, wir haben das ja im letzten Frühjahr schon einmal getan. Deshalb stel
len wir mit dem heutigen Gesetz auch sicher, dass die Eltern nicht auch noch für etwas bezahlen müssen, was sie gar nicht nutzen können, nämlich für Einrichtungen, die geschlossen sein mussten, weil es darum ging, die Gesundheit der Kinder, der Erzieherinnen und Erzieher und auch der Lehrerinnen und Lehrer – es geht ja auch um die Schulen – zu schützen.
Daher schlagen wir heute vor, dass bis zum Ende des Jahres die Erstattung der Elternbeiträge für Kindergarten und Hort unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Das schafft zumindest eine kleine finanzielle Entlastung für die betroffenen Familien und ist auch sachgerecht, so wie wir es – wie bereits gesagt – auch beim ersten Lockdown vorgesehen hatten.
Wir haben in den wenigen Wochen seit der Einbringung des Gesetzes tatsächlich intensiv über die Regelungen diskutiert – wie gesagt, nicht mit der AfD-Fraktion, aber alle anderen haben sich doch daran beteiligt. Und mit unseren Änderungen – das sagte ich schon bei der Berichterstattung aus dem Ausschuss – reagieren wir auch auf wichtige Anregungen, die sich aus der Anhörung ergeben haben. Ich will Sie noch einmal ganz kurz zusammenfassen: Es geht zum einen um die Verlängerung des Geltungszeitraums bis zum Ende dieses Jahres, es geht um die Erstattung, auch von regionalen Schließungen, wenn sie auf landesrechtlichen Anordnungen beruhen, es geht um die Erstattung an die Eltern innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Schließung. Ich weiß, dass sich die Elternverbände das noch schneller gewünscht hätten, aber wir haben uns glaubhaft darstellen lassen, dass das schlichtweg nicht schneller möglich ist, weil tatsächlich sehr genau abgerechnet werden muss. Es geht um die Problematik bei der Erstattung, dass nicht mehr die Anzahl der Betreuungstage insgesamt die Grundlage ist, sondern die Anzahl der Tage, an denen Notbetreuung genutzt worden ist, die Grundlage darstellt. Und es geht um einen ganz wichtigen Punkt – auch den haben wir intensiv diskutiert –: die Spitzabrechnung für die Kommunen.
Welche Kosten damit auf den Freistaat zukommen, kann noch niemand ganz genau sagen, weil es natürlich immer auch auf die Inanspruchnahme ankommt und darauf, wie sich die Pandemielage weiterentwickelt. Klar ist jedoch, dass sich alle Seiten deutlich bewegt haben. Das zeigt ganz klar – und darüber bin ich wirklich froh –, dass der Landtag auch in Krisenzeiten sehr wohl handlungsfähig ist und dass sich die Fraktionen, zumindest die demokratischen Fraktionen, in solch wichtigen Fragen einigen können und dass die Familien – und das ist das Wichtigste – auch und gerade in der Pandemie
unsere Unterstützung erfahren. In diesem Sinne noch mal Danke an alle, die sich hier an den Einigungen beteiligt haben, Danke an alle, die ihre Ideen eingebracht haben, Danke an die Eltern, an die Erzieherinnen, aber auch an die kommunalen Spitzenverbände, an die LIGA, an alle Träger von Kindereinrichtungen. Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu! Vielen herzlichen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Baum, Fraktion der FDP, auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer aller Altersgruppen an den Endgeräten! Wir sprechen hier über die Erstattung der Hort- und Kita-Gebühren im Falle der Schließung der Kindertageseinrichtungen und auch der Horte. Gut zwei Monate – in vielen Fällen eher drei – konnten die Familien nur eingeschränkt auf die versprochene Betreuung der Kinder zurückgreifen. In fünf Thüringer Landkreisen sind auch jetzt noch alle Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen, weil die Inzidenzen in den Landkreisen zu hoch sind. Zwar gibt es eine umfangreiche Notbetreuung, aber eben nur für im Schnitt 40 Prozent der Kinder. Den Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreut haben, sollen nun nach Ansinnen dieses Gesetzes die Kita-Gebühren und auch die Hortgebühren erstattet werden. Das ist richtig und das ist gut. Entsprechend erhalten die Träger von Kindergärten und Horten das Geld vom Land, da sie ja die Einrichtungen auch weiterbetreiben und die Notbetreuung zur Verfügung stellen müssen. Das heißt, wir unterstützen hier an der Stelle die Kommunen und die Träger dabei, genau diese Beitragsfreiheit umsetzen zu können.
Der vorliegende Kompromiss ist besser als der erste Entwurf, den wir in der ersten Beratung besprochen haben. Damals hatte ich verschiedene Punkte auch kritisiert und davon sind einige Aspekte aufgrund der Anhörung, aber auch aufgrund der Einigung im Ausschuss geheilt worden. Ich hatte zum Beispiel auch gefragt, warum man nicht einfach das Modell aus dem letzten Lockdown nehmen und den Beitrag flächendeckend erstatten kann. Dazu gab es die Gegenargumentation auch schon in der ersten Beratung. Der Zugang zur Notbetreuung war in diesem Lockdown weniger streng als beim letzten Mal. Im Schnitt konnten 40 Prozent – ich habe es
vorhin gesagt – Notbetreuung in Anspruch nehmen. Insofern erscheint mir eine Unterscheidung an der Stelle durchaus nachvollziehbar. Allerdings funktioniert diese Fünf-Tage-Regel, die auch Teil des Gesetzentwurfs ist, dass erst ab dem sechsten Tag Notbetreuung eine Gebührenpflicht besteht, jetzt aktuell natürlich nicht mehr als Anreiz, möglicherweise zu sagen: Okay, dann behalten wir das Kind zu Hause. Das wird sich also nachträglich nicht entlastend auf die Kapazitäten in den Notbetreuungen auswirken. Aber es bleibt auf jeden Fall wichtig, dass diese Option drin ist, denn es gibt den Familien die Möglichkeit, wenn alle Stricke reißen, eben genau auf diese Betreuung zuzugreifen.
Eine wirkliche Verbesserung zum Vorentwurf ist, dass wir hier über einen Gesetzentwurf sprechen, der bis Ende des Jahres 2021 gilt und damit also eine Art Modell schafft, auf das sich die Eltern und auch die Träger für den Lauf des Jahres verlassen können. Wenn wir also wieder eine Schließung nach landesrechtlichen Vorgaben machen, dann wissen die Träger schon im Vorhinein, dass sie die Erstattung bekommen, und können das auch an die Eltern entsprechend weitergeben und sich vielleicht sogar die Rückerstattung sparen, indem sie gar nicht erst einziehen. Das ist eine gute Sache im Sinne der Verlässlichkeit.
Dass sich statt der Pauschale jetzt die Spitzabrechnung durchgesetzt hat, begrüßen wir auch und das begrüßen vor allem auch die Träger, das hat die Anhörung ganz klar ergeben. Was natürlich bleibt: Die Träger müssen das Geld weiterhin vorstrecken. Die Eltern sollen ihre zu viel gezahlten Beiträge drei Monate nach Ende der Schließung zurückbekommen und vom Land gibt es dann erst sechs Monate später das Geld. Aber ich nehme an, einen Tod muss man irgendwie sterben, und dadurch, dass es bei der Spitzabrechnung um eine ziemlich genaue Abrechnung geht, ist das vertretbar.
Im Großen und Ganzen bedeutet dieses Gesetz eine finanzielle Entlastung gerade bei den Familien, die in den letzten Wochen viel Zeit und Energie aufwenden mussten, um Familie und Beruf und Familienleben unter einen Hut zu bekommen. Und unmittelbar hilft es natürlich den Trägern, den Einrichtungen vor Ort, diesen Beitragserlass überhaupt zu ermöglichen.
Berichterstattung der Kollegin Rothe-Beinlich hervor: Die Eltern hätten natürlich gern gesehen, wenn man eine taggenaue Abrechnung gemacht hätte. Das heißt, wenn die Einrichtungen jetzt nur 14 Tage geschlossen sind, gibt es keine Beitragserstattung. Das wird an der einen oder anderen Stelle zumindest für Unverständnis oder Diskussionen sorgen. Da kommt es jetzt einfach darauf an, dass wir den Betroffenen, auch den Eltern, relativ klar verständlich machen, was wann gilt, und dass mit einer guten Kommunikation vor allem denen der Rücken gestärkt wird, die das vor den Kita-Türen aushalten müssen, was dazu an Diskussionsaufwand entsteht.
Es ist wichtig, dass das Ansinnen, thüringenweit die gleichen Regeln geltend zu machen, am Ende auch in die Realität umgesetzt wird und dann überall gleichermaßen ankommt. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf und freuen uns über den ersten Eingang von Beitragsrückerstattung bei Trägern und Eltern und damit vielleicht wieder ein bisschen mehr Lächeln auf den Straßen. Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Tischner, Fraktion der CDU, auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Träger, liebe Eltern, liebe Verbände, die Corona-Pandemie ist eine außerordentliche gesellschaftliche und persönliche Belastung. Sie ist für viel zu viele Menschen eine existenzielle Belastung und sie ist für viele Menschen eine massive emotionale Belastung. Und es sind gerade die Eltern, die in diesen Tagen eine besondere Aufgabe und Verantwortung übernehmen: Eltern, die sich um die Betreuung und Beschulung ihrer Kinder im Homeoffice kümmern, und Eltern, die in gesellschaftlich wichtigen Bereichen arbeiten. All diesen Familien gilt größter Respekt und größte Anerkennung,
wenngleich ich auch weiß, dass diese Familien sich zuallererst eines wünschen, nämlich ein Ende der Pandemie. Gleichwohl tut die Politik gut daran, Familienleistungen in diesen Monaten anzuerkennen und finanzielle Belastungen für Familien zu minimieren. In diesem Sinne freue ich mich, dass es uns in nur wenigen Wochen gelungen ist, dieses
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, den Ausgangspunkt für das heute zu beschließende Gesetz bildet ein Antrag der CDU-Fraktion, der die Landesregierung aufgefordert hatte, schnellstmöglich für eine Erstattung der Hort- und Kindergartenbeiträge zu sorgen. Mit Rückendeckung der Landesregierung haben die rot-rot-grünen Landtagsfraktionen im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt. In der Februar-Sitzung des Thüringer Landtags habe ich für meine Fraktion etliche Kritikpunkte an diesem Gesetz aufgezeigt und zum damaligen Zeitpunkt wäre es für uns auf keinen Fall zustimmungsfähig gewesen.
So haben wir im Wesentlichen vier Sachverhalte an dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf kritisiert: erstens, dass Träger von Kindergärten und Schulen nicht vollumfänglich die ausgesetzten Elternbeiträge erstattet bekommen sollten, zweitens, dass jene Beiträge als Erstattungsbeiträge herangezogen werden sollten, die im letzten Jahr gegolten haben, drittens, dass das Gesetz nur bis zum 30. April dieses Jahres gelten sollte, und viertens, dass alle Kinder, die mehr als sechs Tage im Monat eine Betreuung in Anspruch genommen haben, diese vollumfänglich auch mit ihrem Beitrag hätten bezahlen müssen.
Die Verhandlungen zu diesem Gesetz waren in den letzten vier Wochen intensiv, wenn auch nicht unbedingt immer geräuschlos. Aber Demokratie lebt eben vom Meinungsaustausch und vom demokratischen Streit um die Sache. Insbesondere mit den Kollegen der SPD haben wir so wirklich ringen müssen, eine Lösung im Sinne der Familien zu erwirken. Und wohl erst das Eingreifen von Frau Lehmann infolge eines öffentlichen Mit-uns-Nicht der CDU-Fraktion hat den Widerstand von Kollegen Hartung für eine breite und gerechte Lösung im Sinne der Thüringer Eltern gebrochen.
Dass die SPD dann die lange von CDU und Linken vertretenen Ziele öffentlich als Kompromiss angeboten hat, das war ein Stöckchen, sehr geehrte Kollegen, über das wir dann auch sehr gern gesprungen sind.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat im Sinne der Eltern, Träger und Kommunen drei wesentliche Dinge erreicht: Wir haben erreicht, dass das Gesetz nun vom 1. Januar bis zum 31.12. gilt.
Jeder Träger bekommt seine ausgefallenen Beiträge vollumfänglich erstattet. Und wir haben für die Familien, die keine Notbetreuung nutzen können, erreicht, dass sie ihren Beitrag zurückerhalten und auch Familien ihr Geld bekommen, die im Monat nur fünf Tage Notbetreuung genutzt haben.
Gerade dieser letzte Punkt macht deutlich, worauf es beim Verstehen des Gesetzes besonders ankommt, nämlich auf die Unterscheidung zwischen den Kindern, die reguläre Betreuung bis Phase Gelb, und jenen Kindern, die Anspruch auf Notbetreuung in Phase Rot hatten bzw. haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was regelt das Gesetz für die Schulen? Erstens werden Hortbeiträge erstattet bzw. verrechnet, wenn der Hort mehr als 15 Kalendertage pro Monat wegen oder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben geschlossen war. Familien, die eine freie Ganztagsschule besuchen, erhalten einen pauschalen finanziellen Ausgleich von 48 Euro pro Monat, wenn das Ganztagsangebot an mehr als 15 Kalendertagen nicht gegeben war.
Was regelt das Gesetz für die Kindergärten? Für Familien ohne Anspruch auf Notbetreuung wird festgelegt, dass die Elternbeiträge erstattet und verrechnet werden, wenn die Einrichtung aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen mehr als 15 Kalendertage pro Monat geschlossen war. Für Familien mit Anspruch auf Notbetreuung wird festgelegt, dass die Elternbeiträge erstattet und verrechnet werden, wenn nicht mehr als fünf Notbetreuungstage im Monat in Anspruch genommen wurden. Dabei gilt gleichzeitig, dass reguläre Betreuungstage – also in der Phase Gelb – nicht mitgezählt werden, wenn die Einrichtung an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen war.