Was regelt das Gesetz für die Kindergärten? Für Familien ohne Anspruch auf Notbetreuung wird festgelegt, dass die Elternbeiträge erstattet und verrechnet werden, wenn die Einrichtung aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen mehr als 15 Kalendertage pro Monat geschlossen war. Für Familien mit Anspruch auf Notbetreuung wird festgelegt, dass die Elternbeiträge erstattet und verrechnet werden, wenn nicht mehr als fünf Notbetreuungstage im Monat in Anspruch genommen wurden. Dabei gilt gleichzeitig, dass reguläre Betreuungstage – also in der Phase Gelb – nicht mitgezählt werden, wenn die Einrichtung an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen war.
Für Schule und Kindergarten gilt gleichermaßen, dass die Erstattung verrechnet wird und binnen drei Monaten durch die Träger an die Eltern ausgezahlt werden soll bzw. eben mit den folgenden Beiträgen verrechnet werden soll.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, kurz zu den einzelnen intensiveren Diskussionspunkten: Bei den Verhandlungen war insbesondere die Frage der Anrechnung der regulären Betreuungstage, bevor die Beitragspflicht für Eltern einsetzt, umstritten. Mit dem vorliegenden Gesetz haben wir erreicht, dass im Falle einer Schließung, die erst nach fünf Werktagen des Monats angeordnet wird, dennoch die Möglichkeit zur Nutzung der Notbetreuung für vereinzelte Ausnahmesituationen besteht, in denen die Familien schlichtweg keine andere Betreuungsmöglichkeit finden können. Hintergedanke des Einsetzens der
Beitragspflicht bereits mit sechs Notbetreuungstagen ist dann, dass die Nutzung der Notbetreuung möglichst gering gehalten und auf Ausnahmen beschränkt wird, in denen es wirklich keine anderen Möglichkeiten gibt.
Dies ist aus unserer Sicht nötig, um auf hohe Infektionszahlen effektiv zu reagieren. Und wenn man in meine Heimatregion Greiz schaut, dann ist es leider so, dass man feststellen muss: Es sind gerade die Kindergärten, die wesentlich zur Verbreitung und zum Ansteigen auf nun 400er-Inzidenzen beitragen. Und das tut mir als Bildungspolitiker schon weh, das feststellen zu müssen, aber wir dürfen unsere Augen auch nicht vor der Realität verschließen.
Die CDU-Fraktion ist froh darüber – wenn wir mal auf die Spitzabrechnung schauen –, dass wir nun die Spitzabrechnung für die Gemeinden auch durchsetzen konnten.
Da freuen sich die Bürgermeister bei uns in der Runde besonders. Denn im ersten Lockdown haben wir erfahren, dass viele Gemeinden auf Tausenden von Euros am Ende sitzen geblieben sind, und das haben wir nicht gewollt. In dem Sinne: Wenn wir als Landtag festlegen, wir wollen den Eltern erstatten, dann müssen wir als Landtag eben auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.
Ein anderer Bereich war die Geltungsdauer. Ich gebe zu, wir hätten uns als CDU gewünscht, dass bereits im Dezember die Erstattungsmöglichkeiten einsetzen. Wir haben uns aber von den Haushältern überzeugen lassen, dass der Blick auf das Haushaltsjahr hier das Entscheidende sein soll.
Dann gab es einen dritten größeren Diskussionspunkt, das war die Erweiterung des Anwendungsbereichs. Als CDU ist es uns gelungen, auf eine Formulierung im Gesetz hinzuwirken, die vorsieht, die Elternbeiträge künftig bei landesweiten oder regionalen Schließungen zu erstatten, wenn diese durch oder aufgrund von landesrechtlichen Vorgaben angeordnet wurden.
Durch den rot-rot-grünen Gesetzentwurf wurden hingegen nur landesweite Schließungen berücksichtigt. Hierdurch hätte vor allem die aktuell bestehende Situation, in der Schließung in einzelnen Landkreisen angeordnet wird, nicht angemessen erfasst werden können. Dieser gemeinsam gut erzielte Kompromiss wurde allerdings in dieser Woche durch Aussagen vonseiten der Landesregierung im Ausschuss und auch öffentlich infrage gestellt. Auch der Gemeinde- und Städtebund – wir haben es gehört – hat gestern noch mal uns alle angeschrieben und darauf hingewiesen, dass hier
gegebenenfalls das Gesetz infrage gestellt wird. Da die Landesregierung plant, ab der kommenden Woche keine verbindlichen Inzidenzwerte für die Öffnung oder Schließung von Kindergärten und Schulen festzulegen, wird der vereinbarte Maßstab der landesrechtlichen Vorgaben aus unserer Sicht unterlaufen. Die CDU-Fraktion erwartet deswegen heute hier erneut eine Aussage der Landesregierung, dass auch bei regionalen Schließungen von Bildungseinrichtungen dieses Gesetz seine Anwendung finden wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach all den Monaten der außergewöhnlichen Belastungen können wir heute den Eltern endlich wenigstens Gewissheit über die Befreiung von Elternbeiträgen geben.
Niemand kann leider die Pandemie wegzaubern, aber wir können und müssen unserer Verantwortung nachkommen, soweit wie möglich eben für die Entlastung von Familien zu sorgen. Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, heute findet ein sehr zügiges parlamentarisches Verfahren seinen Abschluss. Wir haben das Gesetz in einer sehr kurzen Zeit im Ausschuss beraten, wir haben es in eine Anhörung gegeben und wir haben im Verlauf der Anhörung verschiedene Änderungsvorschläge aufgenommen und übernommen. Das ist hier intensiv schon dargestellt worden.
Ich muss jetzt nicht in jedes Detail gehen, aber ich möchte schon hervorheben, dass zentrale Vorschläge aus der Anhörung aufgegriffen worden sind. Das heißt, wir lassen das Gesetz sicherheitshalber bis zum 31. Dezember gelten. Wir werden alle Ausfälle erstatten, die im Rahmen der landesweiten Schließung anfallen, aber wir werden auch die erstatten, die im Rahmen von zeitweiligen Schließungen auf regionaler Ebene, sofern sie das Land angeordnet hat, erfolgen. Das heißt, auch die Kommunen sind abgesichert, die auf Empfehlung des Landes bei einer regional hohen Inzidenz ihre Kitas und Schulen schließen.
Ich bin ausgesprochen dankbar für das konstruktive Verhandeln innerhalb der Koalitionsfraktionen und denke, wenn wir das heute beschließen, bekommen die Kommunen Rechtssicherheit; durch die Spitzabrechnung wird auch einer ihrer wesentlichen Wünsche erfüllt. Die Eltern bekommen Rechtssicherheit; sie wissen genau, wann sie wie viel erstattet bekommen. Insgesamt leisten wir dafür einen Beitrag, die Folgen dieser Pandemie etwas abzumildern.
Da ich als letzter Redner rede, muss ich nicht alles wiederholen, was meine Vorredner erzählt haben. So bleibt mir ein bisschen Zeit, einer gewissen Legendenbildung vorzubeugen.
„Legendenbildung“ heißt, dass hier die CDU irgendwelche Widerstände oder Blockaden überwunden hat. Dem ist mitnichten so, Herr Tischner.
Ich will Ihnen einfach mal sagen, damit wir im Klaren darüber sind, wie so etwas laufen kann: Ich war in der Legislatur zwischen 2009 und 2014 gemeinsam mit Ihrem derzeitigen Fraktionsvorsitzenden, Herrn Mario Voigt, zuständig für die Hochschulpolitik. Wir haben viele Verhandlungen geführt. Wir haben jede Menge Kompromisse geschlossen. Bei uns waren drei Punkte ganz wichtig, wenn wir verhandelt haben. Erstens: Wir haben die Verhandlungen nicht medial dadurch begleitet, dass wir in Zeitungsinterviews den Verhandlungspartner als Deppen bezeichnet haben.
Zweitens haben wir uns in den Verhandlungen angeschaut, und wenn wir zum Ergebnis gekommen sind, dann hat das gegolten, dann stand das Ergebnis und jeder war für sich verantwortlich, das in seiner Fraktion durchgesetzt zu bekommen. Denn wir sind davon ausgegangen, dass der, der zur Verhandlung kommt, auch das Mandat hat zu verhandeln.
Drittens – Herr Tischner, Sie haben doch geredet, jetzt bin ich dran –: Herr Tischner, wenn wir einen Kompromiss geschlossen haben, dann haben wir den hier nicht dadurch verkauft, dass wir dem an
deren noch einen mitgegeben und gesagt haben: Ätsch, ich habe mich durchgesetzt! Sondern wir haben das als gemeinsamen Erfolg verkauft, denn das wäre nicht möglich gewesen, wenn wir nicht alle gemeinsam aufeinander zugegangen sind. Das ist das Wesen von Kompromissen.
Wie macht es Herr Tischner? Das ist eine interessante Geschichte, das erzähle ich jetzt eben auch mal. Wir sitzen zwei Stunden zusammen, einigen uns Punkt für Punkt auf einen gemeinsamen Antrag – Punkt für Punkt –, schauen uns tief in die Augen. Der Vorsitzende des Bildungsausschusses fragt Sie viermal zu dem Thema mit den fünf Tagen Notbetreuung oder Betreuung. Viermal hat er Sie gefragt, ich habe Sie zweimal gefragt, ob wir uns jetzt einig sind. Sie gucken uns an und nicken. Wir haben innerhalb unserer eigenen Verhandlungsgruppe darüber noch mal diskutiert. Jetzt haben wir uns aber geeinigt, haben Sie gesagt, und haben die Debatte darüber nicht noch einmal aufgemacht.
Wir gehen mit dem Kompromiss durch die Fraktionen. Drei Fraktionen stimmen zu, Sie kriegen keine Mehrheit für den Kompromiss. Dann gehen Sie raus und sagen: Das habe ich nicht richtig verstanden, wahrscheinlich war ich geistig nicht ganz anwesend. Das ist, Herr Tischner, eine Situation, mit der schwer umzugehen ist. Und der Ausdruck dafür, dass mit dieser Situation schwer umzugehen ist, ist die Tatsache, dass der Verhandlungsführer ausgetauscht worden ist. Herr Tischner, Sie sind am Ende nicht mehr zu uns gekommen und haben mit uns verhandelt, das war Herr König.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt einen weiteren Redewunsch. Herr Abgeordneter Wolf, bitte. Ihre Redezeit beträgt noch 2 Minuten und 40 Sekunden.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, keine Angst, ich plaudere jetzt nicht aus dem Nähkästchen, sondern ich will noch mal auf
Herr Thrum, es freut mich erst mal, dass Sie zumindest zur Kenntnis nehmen, dass es UN-Konventionen gibt, die auch Rechte regeln, die wir auch in allgemeine Gesetze übernommen haben. Aber dann picken Sie sich das bitte nicht so raus. In der von Ihnen zitierten Kinderrechtskonvention steht nämlich in Artikel 2 – ich zitiere mal –, dass Kinder nicht diskriminiert werden dürfen aufgrund ihrer „Hautfarbe“, ihres „Geschlecht[s], „der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung“ usw. usf.
Punkt 2: Wenn Sie Artikel 28 derselben Konvention zitieren, will ich mal darauf hinweisen, dass die AfD hier ständig davon ausgegangen ist, Kindergärten sind Fremdbetreuung. Wenn Sie jetzt langsam in der Realität ankommen, dass nämlich die Thüringerinnen und Thüringer das, was wir in den Gesetzen verankert haben, auch so in Anspruch nehmen und das auch wollen, nämlich, dass es hier um Bildung und Teilhabe geht, dann herzlichen Glückwunsch, willkommen in der Realität! Aber Ihre Rosinenpickerei geht so nicht!
Dritter Punkt: Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt in Artikel 24 Abs. 2 ausdrücklich, dass Kinder ein Recht auf Bildung haben, und zwar im allgemeinen Schulsystem. Nehmen Sie sich das bitte mal an! Hören Sie auf mit Ihrer Rosinenpickerei! Wir machen hier Gesetze im Sinne aller Menschen, im Sinne aller Kinder, und zwar unabhängig davon, was sie für Befähigungen, für Begabungen, für Voraussetzungen mitbringen. Das ist uns wichtig. Wenn Sie das jetzt auch langsam mal anerkennen, würde mich das freuen – allein es fehlt mir der Glaube. Vielen Dank.