Protokoll der Sitzung vom 12.03.2021

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Jankowski, Fraktion der AfD, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abge- ordnete, sehr geehrte Zuschauer im Livestream! Lieber Herr Wolf, Sie hatten es zu Recht befürchtet, nach Ihnen bin ich an der Reihe. Der Schriftspracherwerb hat eine besondere Bedeutung in unserem Schulsystem und vor allem liegt darin auch eine besondere Verantwortung den Kindern gegenüber. Dieses Thema ist natürlich untrennbar mit der Frage verbunden, welche Lehrmethode wir in Thüringen für das Erlernen dieser wichtigen Kulturtechnik einsetzen. Deswegen kann ich Ihnen hier auch kei-

(Abg. Wolf)

gend und Sport zum IQB-Bildungstrend 2016 im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport aus eigenem Antrieb heraus berichtet und den Ausschussmitgliedern des Ausschusses den gesamten Bericht zur Verfügung gestellt. Das war der Ausgangspunkt der damaligen Debatte. Zudem ist das TMBJS den Nachfragen und Bitten der Ausschussmitglieder nachgekommen. So wurde nach Fertigstellung einer quantitativen Erhebung über die Verwendung von Lehrwerken zum Schriftschreiberwerb, die wir als Ausschuss auch erbeten hatten, wiederum dem Ausschuss im Mai 2018 ein vollumfänglicher Bericht zur Verfügung gestellt. Im Dezember 2018 konnte Minister Holter wiederum auf diesen Bericht verweisen und somit im Ausschuss eine abschließende Berichterstattung stattfinden. Darüber hinaus stellte uns das TMBJS, wie gewünscht, eine schulamtsscharfe Übersicht über die genutzten Fibeln und andere Lehrwerke zur Verfügung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es heute schon gehört, das Abschneiden in der IQB-Studie kann uns nicht befriedigen. Das ist natürlich, wie ich eben schon erläutert habe, auch Ausgangspunkt von Diskussionen unter uns Bildungspolitikern, aber es gibt uns eben auch etwas auf. Es gibt uns auf, was wir als rot-rot-grüne Koalition in dem Antrag verfasst haben, und zwar sind wir der Meinung, dass wir weitere Studien brauchen, und zwar eine bundesweite Studie, eine Vergleichsstudie, um Zusammenhänge von angewandten Methoden und Erfolgen beim Schriftspracherwerb tatsächlich aufzeigen zu können. Bisher gab und gibt es nämlich nur kleinere, regionale Studien. Aussagen für Thüringen können nicht wirklich qualitativ getroffen werden. Aber wir wollen auch in Thüringen schauen, welche Faktoren darüber hinaus begünstigend oder eben auch benachteiligend wirken, denn für uns als Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker steht doch das Kind im Mittelpunkt. Für das Kind muss die Methode stimmen. Wir wollen dann auch die entsprechenden fachlichen Konsequenzen ziehen können, auch bezogen auf die Lehrwerke. Dazu möchten wir eine eigene Studie in Auftrag geben.

Ebenso möchten wir den Blick auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung unserer Pädagoginnen und Pä- dagogen bei diesem Thema werfen und mit Aspek- ten der individuellen Förderung verknüpfen. Für uns heißt das auch, dass wir die Fachberatung im Pri- marbereich ausbauen und stärken wollen und bei Bedarf zusätzliche personelle Ressourcen für Un terrichts- und Schulentwicklung beim Ministerium – wir haben dazu auch in der Haushaltsberatung entsprechende Anträge verfasst – und bei den Schulämtern zur Verfügung stellen, sodass die Er kenntnisse aus den Fachtagungen und Fachge sprächen und wissenschaftlichen Erhebungen

ne Methodendiskussion ersparen, Frau Rothe-Beinlich.

Meine Fraktion brachte bereits in das März-Plenum im letzten Jahr einen Antrag ein, der sich mit der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ kritisch auseinandersetzte. Diese Lehrmethode ist schon lange Zeit wissenschaftlich höchst umstritten. Bei dem hier vorliegenden Antrag wird aber gleich zu Beginn versucht den Ergebniskorridor einzuengen, indem man den Landtag feststellen lässt, ich zitiere: „[…] dass das hohe Gut der eigenen pädagogischen Verantwortung und die Methodenfreiheit an den Thüringer Schulen durch alle politischen […] Akteure und die Zivilgesellschaft zu wahren ist“.

Die Antragsteller können natürlich der Meinung sein, dass die Methodenfreiheit über allem steht und die erzielten Ergebnisse damit zweitrangig sind. Und natürlich kann das der Landtag auch feststellen. Nur ist es etwas völlig anderes, diese Feststellung auch auf die Zivilgesellschaft ausdehnen zu wollen und quasi einen Maulkorb zu erlassen. Was in der Zivilgesellschaft diskutiert wird, welche Lehrmethoden dort hinterfragt oder kritisch betrachtet werden, das haben wir definitiv nicht zu entscheiden, auch wenn Sie es vielleicht anders haben wollten.

Und um ehrlich zu sein, ist die von Ihnen geforderte Feststellung in meinen Augen auch etwas scheinheilig. Denn in einer Analyse zum IQB-Bericht stellt das Ministerium bereits 2017 fest, dass die kontrovers geführten Debatten in der Gesellschaft leider dazu führen würden, dass die Schulen sich auf altbewährte Methoden zurückzögen und hier gegenzusteuern sei, mit anderen Worten, dass die von Rot-Rot-Grün vielbeschworene pädagogische Freiheit nur dann schützenswert ist, wenn sie ihren Vorstellungen entspricht. Wenn der Lehrer aber entscheidet, verstärkt altbewährte Methoden anwenden zu wollen, dann müsse nach Meinung von RotRot-Grün durch Beratung und Fachaufsicht da gegengesteuert werden.

Ungeachtet dieser in meinen Augen unehrlichen Herangehensweise: Ja, der pädagogische Freiraum für Lehrer bei der Wahl ihrer Lehrmethoden ist ein wichtiges Gut. Aber auch hier müssen Grenzen gesetzt werden. Und vor allem müssen Grenzen gesetzt werden, wenn damit die Erreichung von Lernzielen gefährdet wird oder sogar die Beeinträchtigung der Qualität des Bildungs- und Leistungsniveaus insgesamt.

Die Antragsteller wollen den Landtag weiter feststellen lassen, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt über den Zusammenhang zwischen den angewendeten Lehrmethoden und der Errei

chung von Leistungen der Schüler hier in Thüringen. Mag sein, dass es keine Studie speziell für Thüringen gibt, da gebe ich Ihnen recht. Aber sehr wohl gibt es ausreichend Studien, die den Nachteil der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ belegen, und zwar aus Bundesländern, in denen solche Methoden schon länger und viel früher eingesetzt wurden. Wir haben die Meta-Studie von Prof. Reinold Funke von der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, die schon 2014 triftige Hinweise geliefert hat. Das eindeutige Fazit der Studie ist, dass Kinder mit Migrationshintergrund oder auch mit starkem Dialekt massive Nachteile mit dieser Lernmethode erleiden würden. Wir haben aber allen voran die Studie der Universität Bonn aus dem Jahr 2018. Im Rahmen dieser Studie wurden die Rechtschreibleistungen von 3.000 Grundschulkindern in Nordrhein-Westfalen zwischen 2013 und 2017 untersucht. Dabei wurde eine Längsschnittstudie an 300 Schülern durchgeführt und – um das Ergebnis abzusichern – eine Querschnittstudie an 2.800 Kindern. Also was möchten Sie denn noch haben an Erkenntnissen?

(Beifall AfD)

Zusammengefasst kommt die Studie zum Ergebnis der eindeutigen Überlegenheit des Fibel-Ansatzes gegenüber der Schreibmethode „Lesen durch Schreiben“. So waren bei der Fibel-Methode die Rechtschreibleistungen in jeder Klassenstufe signifikant besser. Am Ende des vierten Schuljahrs machten Lesen-durch-Schreiben-Kinder sogar 55 Prozent mehr Fehler als die Vergleichsgruppe mit dem Fibel-Ansatz. Und es mag sein, dass sich die Bevölkerungszusammensetzung in NordrheinWestfalen von der in Thüringen leicht unterscheidet, besonders wahrscheinlich im Hinblick auf den Migrationsanteil. Das Lernverhalten der Kinder in Nordrhein-Westfalen wie in Thüringen ist aber vergleichbar und bei der Eindeutigkeit der erzielten Ergebnisse besteht kein Zweifel der Untauglichkeit der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“.

Die Studien stellen auch ganz klar heraus, dass auch Kinder aus sozial schwächeren oder bildungsfernen Bevölkerungsgruppen deutliche Nachteile durch „Lesen durch Schreiben“ und verwandte Methoden erleiden. Hinzu kommen auch Schwierigkeiten bei Kindern mit Hör- und Sprechbeeinträchtigungen. Doch es interessiert Sie nicht, was für Probleme die Kinder eigentlich erleiden. Sie pochen darauf, dass die altbewährten Methoden den Anforderungen heute nicht mehr gerecht sein würden, und wollen Ihren ideologischen Weg weiterverfolgen und Sie nehmen dabei Kollateralschäden billigend in Kauf.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Haben Sie unseren Antrag überhaupt gelesen?)

Aufgrund der Studienergebnisse haben schon viele Bundesländer die Anwendung der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ untersagt bzw. empfehlen ausdrücklich nicht ihren Einsatz, unter anderem Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Schleswig-Holstein oder Brandenburg. Und Sie haben richtig gehört, auch rote und grüne Regierungen haben hier gehandelt. Es ist Zeit, dass wir auch in Thüringen diesem Beispiel folgen und die Anwendung der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ endlich untersagen.

(Beifall AfD)

Im Antrag wird auch auf die schlechten Ergebnisse im IQB-Bildungstrend eingegangen und angemahnt, dass Ergebnisse nicht nur an der Lehrmethode hängen würden. Da gebe ich Ihnen sogar mal recht, Herr Wolf. Sicherlich ist die Anwendung der Methode „Lesen durch Schreiben“ nicht allein verantwortlich für die schlechten Ergebnisse im IQB-Bildungstrend. Da mag es sicherlich viele andere Faktoren geben, zum Beispiel die größeren Klassengrößen durch Lehrermangel, zum Beispiel das Voranschreiten der Digitalisierung und dass man sich daran gewöhnt hat, dass die Wörter schon automatisch irgendwie korrigiert werden, Hauptsache, sie sind halbwegs erkennbar geschrieben. Dies hat dazu geführt, dass der Wert der Rechtschreibung insgesamt in den Elternhäusern nachgelassen hat und auch grüne Ministerpräsidenten sind ja der Meinung, dass kluge Maschinen dies alles schon korrigieren können und die Rechtschreibung heutzutage nicht mehr so wichtig ist.

Auch die höhere Heterogenität der Schüler in den Klassen, gefördert durch Migration und Inklusion, wird einen wesentlichen Anteil zum schlechteren Abschneiden im IQB-Bildungstrend beigetragen haben, wie schon auch in der Analyse des Ministeriums zum IQB-Bericht 2016 festgehalten wurde.

Doch trotz allen anderen sehr großen Problemen ist eins sicher: Die Anwendung der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ wirkt sich auf keinen Fall positiv auf die Rechtschreibleistung in Thüringen aus.

In Ihrem Antrag wird eine länderscharfe Längsschnittstudie gefordert, die die Entwicklung des Schriftspracherwerbs hier in Thüringen genauer untersuchen soll. Die Durchführung einer solchen Studie begrüße ich grundsätzlich. Nur sind Längsschnittstudien halt auch sehr zeitaufwendig. Wir reden hier von wenigstens fünf Jahren, bis belastbare Zahlen vorliegen, eher noch länger. Deswegen sage ich Ja zu dieser Studie, die das ganze Feld des Schriftspracherwerbs ausführlich untersucht, aber

trotzdem muss schnell über den weiteren Umgang mit der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ entschieden werden. Zu dieser Lehrmethode gibt es genug Studien und die Ergebnisse der Studien sind eindeutig. Deswegen ist es verantwortungslos, weiterhin diese ungeeignete Methode hier einzusetzen.

(Beifall AfD)

Man muss immer bedenken, dass der Schaden, der durch solche Methoden entsteht, dann in der Regel erst sehr spät erkennbar ist. Und wird der Schaden erkannt, kann man bei den Kindern, die davon betroffen sind, auch nicht mehr korrigieren. Der Einsatz der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ muss deswegen zum Wohle der Thüringer Kinder endlich an den Grundschulen untersagt werden. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Redewünsche mehr vor. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Holter das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich danke den Koalitionsfraktionen für die bereits im vergangenen Jahr erfolgte Einbringung dieses Antrags, der uns einmal mehr intensiver den Blick auf die Primarstufe lenken lässt. Ich möchte gleich zu Beginn meiner Ausführungen den Thüringer Pädagoginnen und Pädagogen, die im Primarbereich tätig sind, für ihre engagierte Arbeit danken, dies sowohl vor als auch während der Corona-Pandemie.

(Beifall CDU, FDP)

Sie sind immer bemüht, ihren Schülerinnen und Schülern einen guten Start in ihre Bildungsbiografie zu ermöglichen. Vieles ist in den vergangenen Jahren bereits erreicht, manches ist angestoßen worden, anderes steht noch auf unserer Agenda.

Meine Damen und Herren, Sie haben alle Bezug genommen auf den IQB-Bildungstrend 2016 und natürlich hat dieser zu Recht eine Qualitätsdebatte über einen guten Anfangsunterricht in Gang gesetzt, welcher vom Bildungsministerium befördert und vom Thüringer Institut für Lehrerfortbildung und Lehrplanentwicklung und Medien mit professionellen Inhalten gefüllt wird. Auch in Zukunft brauchen wir diese Debatte.

Unser Ziel ist es, dass sich an dieser Debatte möglichst viele Pädagoginnen und Pädagogen beteiligen und einerseits die Diskussionsschwerpunkte

(Abg. Jankowski)

und andererseits mögliche neu gewonnene Erkenntnisse in die Schulen tragen. Und bereits im November 2017 hat mein Haus das ThILLM beauftragt, eine Serie von Fachtagungen unter Einbeziehung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu den drei inhaltlichen Schwerpunkten Schriftspracherwerb in Deutsch, Orthographie in Deutsch und Geometrie im Fach Mathematik zu organisieren und durchzuführen.

Dieser Auftrag wurde sogar noch dahin gehend erweitert, dass bei allen Veranstaltungen die Heterogenität der Schülerschaft und die damit verbundene professionelle Differenzierung in der Unterrichtsgestaltung in den Blick zu nehmen sind. Eine erste Veranstaltung dieser Art konkret mit dem Themenschwerpunkt „Schriftspracherwerb und Orthographie“ fand am 8. August 2018 an der Friedrich‑Schiller-Universität in Jena statt. In einer weiteren Fachtagung für Mathematik in der Grundschule mit dem Thema „Mathematik braucht Geometrie und Größen“ am 14. August 2019 haben wir bei etwa 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern Interesse geweckt. Ein dritter Fachtag für den Primarbereich zum Thema „Schule gestalten im digitalen Wandel“ war ursprünglich für den 26. August 2020 an der Universität Erfurt geplant, musste jedoch wegen der Corona‑Pandemie leider verschoben werden.

Zusätzlich zu den einmal im Jahr stattfindenden Fachtagungen wurde eine Fortbildungsreihe über einen Zeitraum von zwei Jahren zum Schriftspracherwerb im Rahmen der Praxisreihe Deutsch, beginnend im August 2019, neu aufgelegt. Ergänzend dazu haben wir zwei schulaufsichtliche Analysen durchgeführt. So wurden zunächst im November 2017 die im Rahmen des Schriftspracherwerbs im ersten Schulbesuchsjahr 2017/2018 verwendeten Lehrwerke überprüft. Es folgte im November des Folgejahrs eine Analyse der Verfahren der Erarbeitung der Druck- und Handschrift auf der Grundlage der Vorgaben des Thüringer Lehrplans durch Grundschüler. Die Auswertung der Verfahrensumsetzung zur Erarbeitung einer Druck- und Handschrift wurde für alle Klassen bzw. Stammgruppen im ersten Schulbesuchsjahr vorgenommen. Im Ergebnis haben wir festgestellt, dass in fast allen Klassen eine verbundene Schrift vermittelt wird.

Meine Damen und Herren, unbestritten ist – das ist ja auch kein Geheimnis –, dass wir in Thüringen auch jenseits von Corona noch immer Probleme im Schriftspracherwerb haben, die Rednerinnen und Redner der Fraktionen sind darauf eingegangen. Die Ursachen hierzu sind vielfältig. Wir sind dabei, diese zu identifizieren. Die Durchführung einer entsprechenden wissenschaftlichen Untersuchung wäre demzufolge durchaus zielführend und könnte

gleichzeitig zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Grundsätzlich möchte ich jedoch hierbei Folgendes zu bedenken geben: Die eine Methode, mit der alle Schülerinnen und Schüler ohne Probleme Lesen und Schreiben lernen und die alle Lehrkräfte problemlos anwenden können, gibt es nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Viel wichtiger ist es, dass Lehrkräfte ihren Unterricht auf die Schülerinnen und Schüler abstimmen, Kinder lernen nun mal unterschiedlich. Die Lehrkräfte müssen daher individuell schauen, wie ein Kind am besten lernt.

Des Weiteren ist es wichtig, dass die Konzepte und Methoden auch zu den Fähigkeiten der jeweiligen Lehrkraft passen. Warum? Ganz einfach: Die Lehrkraft muss sich bei der Anwendung der Methode sicher fühlen und diese muss dem persönlichen Unterrichtsstil ebenfalls entsprechen.

Aber zurück zur möglichen Studie: Im Rahmen der am 15. Oktober 2020 getroffenen Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralpolitischen Fragen wurde von der Kultusministerkonferenz der folgende Beschluss hinsichtlich der Rahmenvorgaben für die Grundschule gefasst, der insbesondere auch die Gesamtproblematik der Entwicklung von Rechtschreibkompetenz umfasst. Ich darf zitieren: „Die Kultusministerkonferenz überarbeitet im Lichte der Ergebnisse der einschlägigen Schulleistungsvergleiche die ‚Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule‘ bis zum Jahr 2022. Dabei verständigt sie sich auch auf einen Gesamtstundenrahmen und einen Mindeststundenumfang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie die Vermittlung einer verbundenen Handschrift, der ein normiertes, schreibmotorisches Konzept zugrunde liegt, und einen einheitlichen Rechtschreibrahmen.“ Die Ergebnisse zu diesem Themenschwerpunkt werden auch die weitere Arbeit in Thüringen beeinflussen.

Daher halte ich es für angeraten, eine entsprechende Studie erst nach dem Vorliegen der Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Kultusministerkonferenz zu initiieren.

Hinsichtlich der erbetenen Validierung der zugelassenen und verwendeten Lehrmaterialien, meine Damen und Herren, möchte ich kurz auf Folgendes hinweisen: Im neuen Schulgesetz – § 43 – wurde das bisherige Genehmigungsverfahren durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Daher halte ich es für angebracht, bei den Schulleiterinnen und Schulleitern und bei den Lehrerinnen und Lehrern vorrangig durch Fortbildung noch mehr Bewusstsein und

(Minister Holter)

Sensibilität für diese Problematik zu entwickeln. Ziel muss es sein, dass die Lehrkräfte die Lern- und Lehrmittel sowie ihre Methoden professionell anwenden.

Meine Damen und Herren, im Antrag wird angeregt, im Zusammenhang mit den Thüringer Hochschulen den Schriftspracherwerb als verpflichtenden Teil in das Curriculum der Ausbildung bzw. des Studiums zur Grundschullehrerin bzw. zum Grundschullehrer aufzunehmen. Aus meiner Sicht befürworte ich das ganz ausdrücklich und trotzdem: Die Zuständigkeit liegt bei der zuständigen Hochschule. Dass hier diskutiert wurde, kann ich Ihnen bestätigen und auch, dass im Curriculum der Universität Erfurt für das Studium zum Grundschullehramt der Schriftspracherwerb bereits seit Längerem als verpflichtendes Element fest verankert ist.

Ein weiteres Element ist die Weiterentwicklung der Fachberatung. Aus Sicht meines Hauses ist die Stärkung des Unterstützungssystems für die Fachbereiche der Grundschule eine ganz wichtige Maßnahme. Es ist geplant, dass das Fachberatersystem im Grundschulbereich wieder verstärkt wird. Wir arbeiten daran, Fachberaterinnen und Fachberater für die genannten Fächer aus jedem Schulamtsbereich zu gewinnen, um damit eine regional verortete Arbeit mit den Schulen noch besser zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich feststellen, dass der Schriftspracherwerb in der Primarstufe eine ganz entscheidende Grundlage für jede Schülerin und jeden Schüler ist, um im Rahmen der vor ihr oder vor ihm liegenden Schullaufbahn optimal auf die Zukunft vorbereitet sein zu können. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass die Koalitionsfraktionen dieses Augenmerk auf dieses besondere Thema lenken. Es wird Sie auch nicht verwundern, dass ich vehement dafür eintrete, dafür geeignete Maßnahmen der Unterrichts- und Schulentwicklung zu prüfen und umzusetzen. Das betrifft im Rahmen der Möglichkeiten auch die Stärkung personeller Ressourcen. Der Thüringer Landesregierung ist es im besonderen Maße bewusst, dass Investitionen in die Zukunft gleichbedeutend sind mit Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Ich darf Ihnen jetzt für Ihre Aufmerksamkeit danken. Herzlichen Dank.