Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich feststellen, dass der Schriftspracherwerb in der Primarstufe eine ganz entscheidende Grundlage für jede Schülerin und jeden Schüler ist, um im Rahmen der vor ihr oder vor ihm liegenden Schullaufbahn optimal auf die Zukunft vorbereitet sein zu können. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass die Koalitionsfraktionen dieses Augenmerk auf dieses besondere Thema lenken. Es wird Sie auch nicht verwundern, dass ich vehement dafür eintrete, dafür geeignete Maßnahmen der Unterrichts- und Schulentwicklung zu prüfen und umzusetzen. Das betrifft im Rahmen der Möglichkeiten auch die Stärkung personeller Ressourcen. Der Thüringer Landesregierung ist es im besonderen Maße bewusst, dass Investitionen in die Zukunft gleichbedeutend sind mit Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Ich darf Ihnen jetzt für Ihre Aufmerksamkeit danken. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Holter. Gibt es Wortmeldungen aus dem Plenum? Das sehe ich nicht. Dann können wir zu den Abstimmungen kommen.
Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Gibt es weitere Ausschüsse, die infrage kommen?
Das sehe ich nicht. Dann können wir darüber abstimmen, ob die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport angenommen wird. Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt und wir gehen jetzt in eine 45-minütige Mittagspause. Die Sitzung wird um 13.50 Uhr fortgesetzt.
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2876 -
Vorgeschlagen sind Abgeordneter Thomas Rudy und Abgeordneter Torben Braga. Für die Wahl sind mindestens 46 Jastimmen notwendig. Wird die Aussprache gewünscht?
Danke, Herr Präsident, das habe ich nicht vernommen. Herr Präsident, meine Damen und Herren, bereits gestern habe ich auf die Voraussetzung hingewiesen, an welche die Wahl in die Parlamentarische Kontrollkommission anknüpft. Ich erlaube mir daher, auf meine gestrigen Ausführungen zu verweisen. Aber ich betone nochmals, das Parlament
trifft keine Pflicht, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachlich begründete Zweifel an der Eignung und der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen vorliegen.
Herr Abgeordneter Braga, wenn Sie immer wieder das Verfassungsgericht in Zusammenhang mit den Rechten der Opposition zitieren, zitieren Sie bitte auch den vom Verfassungsgericht gegebenen Hinweis, dass die Wahl das individuelle Verfassungsrecht jedes einzelnen Abgeordneten ist.
Die Entscheidung der Mehrheit gegen den Kandidaten kann also in so einem Fall keine Verletzung der Rechte der AfD-Fraktion darstellen und somit auch nicht verfassungswidrig sein.
Der Vorschlag Abgeordneter Thomas Rudy bietet aus Sicht der Koalitionsfraktionen keine Gewähr für die zuverlässige Ausübung der übertragenen Kontrollfunktion. Beim Bewerber Thomas Rudy sind Sympathiebekundungen und Kontakte zur extrem rechten Szene schon länger bekannt. Die „Thüringer Landeszeitung“ widmete ihm schon vor fünf Jahren einen eigenen Artikel unter der Überschrift: „AfD-Abgeordneter Thomas Rudy und seine Nähe zu Neonazis“. In einem Beitrag vom 9. Juli 2016 wird sein gemeinsamer Protest mit Neonazis vor dem Landfrauentag gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel in Erfurt thematisiert. In den sozialen Netzwerken war er in zahlreichen Gruppen aktiv, die der rechtsextremen Szene zugeordnet sind. Als Beispiel sei hier die Gruppe „Volksaufstand“ genannt. Gemeinsam mit dem ehemaligen Mitglied des Thüringer Heimatschutzes und aktiven Holocaust-Leugner Jörg Krautheim, damals „Die Rechte“, Landesvorstand, dem NPD-Europaabgeordneten Udo Voigt, dem bekannten Reichsbürger Peter Frühwald und dem Revisionisten Meinolf Schönborn traf er sich dort für den, wie die Eigenbeschreibung kundtat, gemeinsam organisierten Sturm auf Berlin.
Zudem scheint er auch rechten Verschwörungstheorien anzuhängen, die darauf abzielen, politische Gegner zu diffamieren und herabzuwürdigen. So demonstrierte der Abgeordnete mit anderen Corona-Leugnern am 29.08.2020 in Berlin mit einem Plakat des SPD-Gesundheitspolitikers Lauterbach in Sträflingskleidung und dem Spruch: „Schuldig“. Im Dezember 2017 hatte er bereits bei Facebook einen Artikel unter der Überschrift: „Merkel, die Hure von Washington, zerstört Deutschland“ geteilt, in dem die Bundeskanzlerin als Marionette und „Tochter von Adolf Hitler“ diffamiert wurde. Der vorge
schlagene Abgeordnete agiert auch gegen die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit, indem er Zensur und Berufsverboten das Wort redet. Ich zitiere von seiner offiziellen Facebook-Seite: Das linksextreme Springerblatt „SPIEGEL“ hetzt wieder massiv gegen die AfD. Die neue polnische Regierung hat diesen Lügenmedien Grenzen gesetzt. Ich hoffe, dass wir dies in Deutschland auch schaffen werden, um endlich wieder eine objektive und unbeeinflusste Medienlandschaft zu haben, und diese Hetzjournaille arbeitslos machen. – Schon fast nebenbei bemerkt und erwähnt sei, dass auch der Abgeordnete Rudy Erstunterzeichner der Erfurter Resolution ist und dem formal aufgelösten Flügel zugeordnet werden kann.
Der Abgeordnete Rudy offenbarte in den hier beispielhaft angeführten Äußerungen und Aktivitäten eine veritable Nähe zu verfassungsfeindlichen Positionen und Gruppierungen. Er ist daher für die Arbeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission weder geeignet, noch hat er unser Vertrauen in seine Zuverlässigkeit. Seine Wahl schließe ich für die Koalitionsfraktionen aus.
Danke, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Das Wort hat Frau Lehmann von der Fraktion der SPD.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Parlamentarische Kontrollkommission hat eine besondere Aufgabe: die Kontrolle des Verfassungsschutzes, der die freiheitliche demokratische Grundordnung schützt und dafür Mittel einsetzt, die besonders sensibel sind und in Grundrechte eingreifen. Daher bedarf es für die Ausübung der Kontrollfunktion im Auftrag des Parlaments, wie sie mit der Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission einhergeht, einer in der Person gründenden Eignung und der Gewähr einer zuverlässigen Ausübung der übertragenen Kontrolle. Hierzu muss das Parlament in seiner Gänze vertrauen können.
Von dieser Eignung sind wir als Fraktion in Bezug auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Torben Braga nicht überzeugt. Das liegt im Fall des Abgeordneten Braga zum einen an seiner besonderen Stellung. Torben Braga ist eine besondere Vertrauensperson seines Fraktionsvorsitzenden und Protagonisten des Flügels Björn Höcke und seiner Fraktion. Seine Nähe zu Björn Höcke ist erkennbar:
Vom Praktikanten der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag zum Büroleiter des Fraktionsvorsitzenden Höcke und als nun selbst Abgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion gehört Herr Braga zu den zentralen Persönlichkeiten der AfD in Thüringen.
Da die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission nach § 24 Abs. 2 des Verfassungsschutzgesetzes den Vorsitzenden ihrer Fraktion, in diesem Fall Herrn Björn Höcke, über die wesentlichen Inhalte und Beratungen unterrichten dürfen, wäre diese Aufgabenerfüllung des Amts gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet, da der Landesverband, zu dem neben Björn Höcke auch Torben Braga als stellvertretender Landesvorsitzender gehört, als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus geführt wurde.
Seine politische Überzeugung möchte ich anhand einiger Beispiele darlegen. In der Vergangenheit hatte sich Herr Braga als Vertreter der AfD-Fraktion mit Vertretern der Initiative „Wir lieben Meiningen“ getroffen. Die Gruppe wird vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als rechtsextremistische Gruppierung eingestuft und ist innerhalb der extrem rechten Szene organisiert. Im Juni 2016 betrieb sie einen Informations- und Verkaufsstand auf dem Neonazi-Open-Air-Konzert „Thüringentag der nationalen Jugend“, das vom mutmaßlichen NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben mitbegründet worden ist. Die Gruppe hat ebenfalls auf den Rechtsrockkonzerten in Themar 2017 und 2018 Verkaufs- und Infostände betrieben. Zudem hatte die Gruppe Kontakte zur Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, der Partei Die Rechte, der Identitären Bewegung sowie zu Thügida. Mit Letzterer veranstaltete die Gruppe im Jahr 2016 gemeinsam öffentliche Aufmärsche.
Zudem war Torben Braga Bundessprecher der Deutschen Burschenschaft, dem Dachverband ultrarechter Studentenverbindungen. Bekannt ist dieser unlängst durch die Diskussion um die Einführung eines Ariernachweises. Zudem war der Abgeordnete Braga Mitglied der Jenaischen Burschenschaft Germania und der Burschenschaft Germania Marburg. Letztere ist weiterhin als Anlaufpunkt für regionale und überregionale Neonaziszene bekannt und gilt als gut vernetzt mit der Neuen Rechten und der Identitären Bewegung. Auf der Webseite der Burschenschaft Germania Marburg finden sich zahlreiche Beispiele für ihr rassistisches und völkisches Gedankengut, das sich gegen eine offene und heterogene Gesellschaft richtet. Herr Braga war 2019 laut „ZEIT ONLINE“ Teilnehmer der Sommerakademie des sogenannten Instituts für Staatspolitik in Schellroda von Götz Kubitschek. Das Bun
desamt für Verfassungsschutz erklärte 2014, dass das IfS als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Demnach lägen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor.
Weiterhin war Torben Braga im Dezember 2020 Teilnehmer eines Podcasts des rechtsradikalen Kampagnenprojekts „Ein Prozent“, bei dem Personen des sogenannten Instituts für Staatspolitik das verschwörungsideologische Monatsmagazin „COMPACT“ und auch Menschen mit Vergangenheit in der Neonaziszene beteiligt sind. Ein halbes Jahr vor Bragas Teilnahme gab der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz bei einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bekannt, dass der Verein fortan als Verdachtsfall geführt wird, da ernst zu nehmende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen.
Im Fazit zeigt sich für uns, dass Herr Braga durch seine Überzeugung weder die erforderliche Zuverlässigkeit noch Eignung für die Funktion der ParlKK besitzt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja echt witzig, dass, wenn Herr Braga betroffen ist, keiner von Ihnen sprechfähig ist!)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2877 -
Ich mache es vom Platz aus, Herr Präsident. Ich verweise nur auf die Ausführungen, die am gestrigen Tag hier zur Person Lars Schütze vorgenommen worden sind, und würde das in die Entscheidungsfindung des Landtags legen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Ich habe es gestern schon gesagt, ich sage es heute noch mal, falls es welche gibt, die sich dieses Schauspiel noch einmal anschauen möchten, dann begrüße ich sie auch. Mir selbst hat die Gnade der späten Geburt eine Stasiakte erspart, aber die Linken-Parteien in diesem Land sorgen trotzdem dafür, dass zumindest mir das ewige Leben gewiss ist, und sei es auch in ihren dunklen Archiven.
30 Jahre Geschichte, wirklich weiterentwickelt hat sich dieses Land offensichtlich nicht. Das ist schade, aber es ist nun mal so, so sei es. Ich habe es schon gestern gesagt, ich habe es im letzten Monat gesagt, ich habe es im letzten Jahr bereits gesagt, dass bei diesen Reden hier eine ganze Reihe von Behauptungen, Unterstellungen, unzulässige Rückschlüsse auf die Gesinnung bestimmter Kollegen zu hören sind und die Diffamierung meiner Kollegen und heute auch meiner Person. Das können wir ab. Dass es im Kern schlicht um die Tatsache geht, dass die Minderheit in diesem Hause aufgrund ihrer Wahlergebnisse und der sich daraus ergebenden Größe hier im Landtag Anspruch auf Vertretung in Geheimdienstkontrollgremien hat und die Mehrheit hier im Hause dies für unerträglich hält, hatte ich ebenfalls gestern bereits betont. Es ist bereits auch dokumentiert worden, dass die Wahl von Kandidaten meiner Fraktion grundsätzlich abgelehnt wird, auch wenn es für die Ablehnung keine hinreichenden Argumente geben sollte. Insofern haben wir diese missliche Lage eines Aufeinandertreffens einer unaufhaltsamen Kraft, nämlich die Ablehnung unserer Kandidaten hier im Hause, mit einer unbeweglichen Sache, nämlich das Recht – um nicht zu sagen, die Pflicht – meiner Fraktion, immer wieder Kandidaten vorzuschlagen und Wahlvorschläge aufzustellen. Dafür, dass die Ergebnisse eines solchen Aufeinandertreffens des Öfteren unschön sind, stehen ja die Sitzungen der vergangenen Monate Zeuge.