Protokoll der Sitzung vom 12.03.2021

Eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Kemmerich.

Ein ungefährer Zeitrahmen würde den Betroffenen trotzdem eine Art von Perspektive geben?

Wie gesagt, ich würde jetzt ungern das Terrain der Spekulation betreten. Wir sagen, es ist im Fluss und wir sind in der Abstimmung dazu. Bislang haben auch die Informationen, sowohl, was die Hilfen betrifft, als auch, was die unterschiedlichen Maßnahmen betrifft zu Wirtschaftshilfen, auch über die gängigen Kanäle und der Ministerien, die im Austausch stehen, stattgefunden. Dieses würden wir auch so weiter beibehalten. Ich würde jetzt ungern hier eine Spekulation anstellen. Vielen Dank.

Vielen Dank. Damit sind die Nachfragen aus der Mitte des Hauses erschöpft. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, nämlich des Abgeordneten Gröning, in der Drucksache 7/2785, Staatliche Berufsschulen im Landkreis Gotha – Ausdünnung der Ausbildungsinhalte. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Staatliche Berufsschulen im Landkreis Gotha – Ausdünnung der Ausbildungsinhalte

Den Kreistagsmitgliedern des Landkreises Gotha ist vom Landrat eine Beschlussvorlage zugegan

(Staatssekretärin Karawanskij)

gen, die eine Ausdünnung des Berufsschulstandorts Gotha zugunsten der Staatlichen Berufsbildenden Schule (SBBS) Weimarer Land/Sömmerda auf Anraten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport aufgrund von dessen Schreiben vom 26. Juni 2020 ab dem Schuljahr 2022/2023 vorsieht. Der Landkreis Gotha ist nach meiner Kenntnis nicht Verbandsmitglied im Schulverband Staatliche Berufsbildende Schulen Weimarer Land/ Sömmerda und daher diesem Schulverband gegenüber auch rechtlich nicht verpflichtet. Vielmehr hat der Landkreis Gotha in den vergangenen 15 Jahren hohe Millionenbeträge für Investitionen in seine Berufsschulstandorte investiert, die bei einer angeratenen Ausdünnung derselben anteilig ins Leere laufen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage wird eine Ausdünnung der Berufsschulstandorte im Landkreis Gotha zugunsten der SBBS Weimarer Land/Sömmerda vorgenommen?

2. Bedarf es hierzu eines Beschlusses des Kreistags des Landkreises Gotha, wenn der Landkreis Gotha selbst nicht Verbandsmitglied im Schulverband SBBS Weimarer Land/Sömmerda ist, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht das?

3. Wer erstattet Berufsschülern aus dem Landkreis Gotha Mehraufwendungen für Fahrtkosten zu berufsbildenden Schulen außerhalb des Landkreises Gotha, und falls es solche Erstattungen gibt, auf welcher Rechtsgrundlage beruhen diese?

Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung meiner Fragen.

Bitte schön, Frau Staatssekretärin. Danke, Herr Gröning.

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gröning beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Gemeinsame Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die vom Abgeordneten erwähnte Beschlussvorlage des Landrats an die Kreistagsmitglieder des Landkreises Gotha ist der Landesregierung nicht bekannt. Eine Einschätzung kann nicht vorgenommen werden. Ebenso wenig kann die Rechtsgrundlage benannt werden. Die Anfrage gibt allerdings Gelegenheit, das Verfahren der Schulnetzplanung erneut darzulegen. Die Schulnetzfortschreibung obliegt in erster Linie den Schulträgern. Zurzeit sind alle an der Schulnetzfortschreibung maßgeblich Beteiligten

die Schulträger, das Bildungsministerium und die Kammern – gehalten, die Schulnetzstrukturen für den kommenden Planungszeitraum – das ist der Zeitraum der Schuljahre 2022/2023 bis 2027/2028 – abzustimmen. Die Schulnetzpläne werden von den Schulträgern aufgestellt und untereinander abgestimmt. Wenn sie vorgelegt werden, werden sie im Bildungsministerium überprüft und ihnen wird dann, wenn es zustimmungsfähige Pläne sind, auch zugestimmt. Dieses Verfahren ist in §§ 14 Abs. 3 sowie 41 des Thüringer Schulgesetzes geregelt. Für den Bereich der staatlichen berufsbildenden Schulen sind die Planungsgrundsätze in Konkretisierung dieser gesetzlichen Norm in der Richtlinie zur Schulnetzplanung für die berufsbildenden Schulen festgelegt, die am 30. Juli 2020 erlassen wurde. Unter Einhaltung dieser Vorgaben hat das Bildungsministerium die Anhörung der Kammern initiiert und mit Schreiben vom 26. Juni 2020 Änderungsvorschläge gegenüber den Schulträgern formuliert. Ich nehme an, dass sich die von Ihnen zitierte Formulierung auf dieses Schreiben bezieht. In diesem Schreiben an den Landkreis Gotha ist jedoch keine Ausdünnung des Berufsschulstandorts Gotha zugunsten der Staatlichen Berufsbildenden Schule Weimarer Land/Sömmerda vorgesehen bzw. vorgeschlagen worden.

Zu Frage 3: Aufwendungen für die Fahrten zu den örtlich zuständigen Berufsschulen sind von den Berufsschülern selbst bzw. je nach Alter natürlich auch von deren Sorgeberechtigten zu tragen. Um diese Aufwendungen für die Auszubildenden gering zu halten, wurde im Oktober 2018 auf Veranlassung des Landes das Azubi-Ticket für Thüringen eingeführt, das im Rahmen eines Pilotprojekts bis zum 31. Juli 2021 läuft und das durch einen pauschalen Eigenanteil von monatlich 50 Euro dazu führt, dass die Auszubildenden den öffentlichen Verkehr in Thüringen kostengünstig nutzen können. Dieses Ticket beabsichtigt die Landesregierung längerfristig beizubehalten.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es eine Nachfrage? Nein. Aus der Mitte des Hauses sehe ich auch keine weiteren Nachfragen. Dann komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, nämlich die der Abgeordneten Frau Dr. Bergner in der Drucksache 7/2788, Stand der Förderung Solar Invest im Freistaat Thüringen. Bitte, Frau Kollegin.

Danke, Herr Vorsitzender.

(Abg. Gröning)

Im Haushalt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz sind Haushaltsmittel für die Förderung Solar Invest enthalten. Die Maßnahmen fördern den Bau von Solaranlagen und Speichern im privaten und gewerblichen Bereich. Hierzu müssen die Bauherren Anträge bei der Thüringer Aufbaubank stellen. Zu Beginn des Jahres 2021 war noch ein Antragsstau aus dem Jahr 2020 zu verzeichnen. Da die Anträge nach dem Eingangsdatum bearbeitet werden, sind diese im Jahr 2021 zuerst abzuarbeiten. Alle neuen Anträge können erst nach Abarbeitung aller Anträge aus dem Jahr 2020 bearbeitet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge mit welcher Gesamtfördersumme aus dem Programm Solar Invest aus dem Jahr 2020 sind in das Jahr 2021 verschoben worden?

2. Wie viele dieser Anträge sind bis zum 28.02.21 noch nicht abschließend bearbeitet worden?

3. Wie viele Anträge mit welcher Gesamtfördersumme auf die Förderung Solar Invest sind vom 01.01.21 bis zum 28.02.21 neu eingegangen?

4. Wie hoch ist das Fördervolumen für 2021 im gewerblichen und privaten Bereich für die Förderung insgesamt?

Bitte schön, Herr Staatssekretär Möller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Seit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie Solar Invest am 01.01.2020 wird dieses Programm extrem gut nachgefragt. Im Jahr 2020 sind bei der Thüringer Aufbaubank 2.773 Anträge mit einem Zuschussvolumen von knapp 18,9 Millionen Euro eingegangen. Aufgrund der vorrangig durch die Thüringer Aufbaubank zu bearbeitenden Corona-Soforthilfeprogramme musste erstmals im Frühjahr 2020 ein Antragsstopp für das Förderprogramm Solar Invest ausgesprochen werden. Am 10.11.2020 war ein erneuter Antragsstopp notwendig, da die Haushaltsmittel, die wir bereits mehrfach aufgestockt hatten, ausgeschöpft waren. Die sehr hohen Antragszahlen, der pandemiebedingte Bearbeitungsstau und viele unvollständige Förderanträge, die zu einem hohen Bearbeitungsaufwand bei der Thüringer Aufbaubank führen, verursachen leider lange Wartezeiten für die Antragsteller bis zur Bescheidung ihres Antrags. Ein großer Teil des Antragsstaus aus dem letzten Jahr konnte dennoch durch kurzfristige

Maßnahmen der Thüringer Aufbaubank abgebaut werden. Das ändert jedoch leider nichts daran, dass das nach wie vor hohe Auftragsaufkommen auch im Jahr 2021 wieder zu längeren Bearbeitungszeiten führt.

Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bergner beantworte ich nach diesen Vorbemerkungen für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: 900 Anträge aus dem Jahr 2020 mit einem Antragsvolumen von ca. 6,1 Millionen Euro mussten wegen fehlender Haushaltsmittel oder weil sie unvollständig waren, für die abschließende Bearbeitung in das Jahr 2021 verschoben werden.

Zu Frage 2: 194 Anträge mit einem beantragten Zuschussvolumen von ca. 1,4 Millionen Euro aus dem Jahr 2020 sind bisher nicht abschließend bearbeitet. Ursächlich dafür ist die bereits erwähnte hohe Zahl an Anträgen, die nicht vollständig ausgefüllt sind und dadurch zu großem Bearbeitungsaufwand bei der Thüringer Aufbaubank führen.

Zu Frage 3: Bis zum 28.02.2021 wurden 966 neue Anträge bei der Thüringer Aufbaubank registriert, 771 Anträge mit einem Zuschussvolumen von über 4,8 Millionen Euro sind davon bisher erfasst.

Und zu Frage 4: Im Landeshaushalt sind für die Förderung von Investitionen im privaten Bereich einschließlich privater Unternehmen 11,85 Millionen Euro eingestellt, eine weitere Million Euro konnte durch Mittelverschiebung innerhalb der Titelgruppe 94 des Kapitels 09 06 gewonnen werden.

Vielen Dank.

Danke, Herr Staatssekretär. Gibt es eine Nachfrage?

Nein. Danke, Herr Staatssekretär.

Keine Nachfrage. Aus der Mitte des Hauses sehe ich auch keine weitere Nachfrage. Dann haben wir noch eine Mündliche Anfrage, die ich aufrufe, des Abgeordneten Walk in der Drucksache 7/2791, Häusliche Gewalt in Thüringen 2020. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident.

Häusliche Gewalt in Thüringen 2020

(Abg. Dr. Bergner)

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fälle von häuslicher Gewalt ereigneten sich im Jahr 2020 in Thüringen – bitte nach Zuständigkeitsbereichen der Landespolizeiinspektionen gliedern –?

2. Wie viele Straftaten wurden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt aufgenommen?

3. In wie vielen Fällen wurden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt Platzverweise, Wohnungsverweise, Gewahrsamnahmen zur Gefahrenabwehr und vorläufige Festnahmen ausgesprochen bzw. vorgenommen?

4. Welche Auffassung hat die Landesregierung zur Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der häuslichen Gewalt?

Danke.

Danke, Herr Abgeordneter. Herr Staatssekretär Götze, Sie haben das Wort.