Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne.
Ich begrüße ganz herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Geburtstagsgruß geht an Herrn Vizepräsidenten Prof. Dr. Kaufmann. Herzlichen Glückwunsch!
Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Güngör. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Urbach.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Braga, Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Mohring, Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Schubert, Frau Abgeordnete Tasch.
Einige allgemeine Hinweise für die Plenarsitzungen. Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Dauerarbeitsgenehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen für folgende Personen erteilt: Herrn Florian Bernhardt, Radio ENNO für die Thüringer Landesmedienanstalt, Frau Josefine Steingräber, Bürgerradio für die Thüringer Landesmedienanstalt, Herrn Maximilian Kraus, Tonassistent beim MDR Thüringen, Frau Maria Ludwig, Redaktionsassistentin beim ZDF, Herrn Thomas Präkelt, Reporter bei RTL/n-tv.
Zunächst einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort.
Die Fraktionen haben für diese Plenarsitzungen darauf verzichtet, Tagesordnungspunkte zu benennen, die in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt werden sollen.
Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, die Plenarsitzungen heute und morgen jeweils gegen 22.00 Uhr zu beenden, die Regierungserklärung morgen als ersten Punkt, die Tagesordnungspunkte 14, 6, 9 und 45 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall und den Tagesordnungspunkt 86 am Freitag vor der Mittagspause aufzurufen.
Um die Abarbeitung zu gewährleisten, schlage ich Ihnen vor, die Tagesordnungspunkte 14, 6, 9 und 45 in dieser Reihenfolge nach der Aktuellen Stunde aufzurufen, soweit wir damit nicht mit dem vereinbarten Ende der heutigen Plenarsitzung kollidieren.
Die Tagesordnungspunkte 18 bis 22, 25 und 27 werden in diesen Plenarsitzungen aufgrund der Regelung in § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf jeden Fall aufgerufen. Deren Aufruf ist vorbehaltlich der Festlegung zu Tagesordnungspunkt 1 nach Tagesordnungspunkt 45 vorgesehen.
Die Tagesordnungspunkte 28 bis 34 werden in diesen Plenarsitzungen aufgrund der Regelung in § 55 Abs. 2 der Geschäftsordnung ebenfalls auf jeden Fall aufgerufen. Diese schließen sich vorbehaltlich der durchzuführenden Wahlen und der Fragestunde an den Tagesordnungspunkt 27 an.
Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 91 bis 93 werden morgen nach der Mittagspause aufgerufen. Soweit das notwendig werden sollte und die entsprechenden Wahlvorschläge vorliegen, werden die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 91 und 92 für einen weiteren Wahlgang am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen. Während der Auszählung der Stimmen findet wie vereinbart und üblich die Fragestunde statt. Ich gehe davon aus, dass die Wahlen im Hinblick auf die fortwährende Corona-Pandemie wie in den letzten Sitzungen geheim durchgeführt werden.
Ebenfalls am Freitag nach der Mittagspause ist die Wahl zu Tagesordnungspunkt 94 vorgesehen, soweit vor der Mittagspause der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Tagesordnungspunkt 86 angenommen wurde. Diese Wahl würde gegebenenfalls wieder im Block mit den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 91 und 92 sowie geheim stattfinden.
Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 2 die 7/3124, zu Tagesordnungspunkt 3 die 7/3145, zu Tagesordnungspunkt 5 a die 7/3127, zu Tagesordnungspunkt 5 c die 7/3128 und zu Tagesordnungspunkt 24 die 7/3078. Zu Tagesordnungspunkt 5 a wurden ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3146 und ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/3152 verteilt.
Die Tagesordnungspunkte 5 b und 23 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse nicht abschließend beraten haben.
Zu Tagesordnungspunkt 89 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/3150 verteilt.
Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 91 hat die Drucksachennummer 7/3142, der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 92 hat die Drucksachennummer 7/3143. Zu Tagesordnungspunkt 93 liegen Wahlvorschläge in den Drucksachennummern 7/3080, 7/3081 und 7/3151 vor.
Der Wahlvorschlag in der Drucksache 7/3151 wurde nicht in der durch § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung gesetzten Frist von 48 Stunden vor Beginn der Plenarsitzung eingereicht. Ein Aufruf in diesen Plenarsitzungen ist nur möglich, wenn der Landtag eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung beschließt. Die Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es hierzu Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen, dann stimme ich ab. Wer für die Fristverkürzung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Das kann ich nicht sehen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen.
Wir stimmen jetzt darüber ab, ob die Wahl morgen oder am Freitag jeweils nach der Mittagspause stattfinden soll. Herr Blechschmidt, bitte schön.
Danke, Frau Präsidentin. Ich würde vorschlagen, diese Wahl im Tagesordnungspunkt 93 am Freitag durchzuführen, damit die Chance zum Nachschauen über die Person auch ein bisschen der Geschäftsordnung entspricht – diese 48 Stunden.
Das verkürzt das Verfahren. Damit würde ich über den Antrag, die Wahl am Freitag nach der Mittagspause durchzuführen, abstimmen lassen. Gibt es dazu Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir darüber ab. Wer einverstanden ist, die Wahl am Freitag nach der Mittagspause durchzuführen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen außer der AfD. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Damit wird die Wahl am Freitag nach der Mittagspause stattfinden.
Zu Tagesordnungspunkt 95, Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 7/3051, 7/3052, 7/3053, 7/3060, 7/3061, 7/3064, 7/3072, 7/3087, 7/3088, 7/3109, 7/3111, 7/3115, 7/3117, 7/3118, 7/3119, 7/3122, 7/3123 und 7/3144.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Anträgen in Tagesordnungspunkt 37, Tagesordnungspunkt 49 und Tagesordnungspunkt 56 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
So weit zur Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Gibt es Anmerkungen? Herr Blechschmidt, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich, das Thüringer Gesetz zum MDR-Rundfunkstaatsvertrag in Drucksache 7/2555 noch in die Tagesordnung aufzunehmen, weil mit Blick auf die Frist zum 31. Mai die entsprechende Beschlussfassung des Landtags und die Ausfertigung des Gesetzentwurfs erfolgen muss und das womöglich zu einem späteren Zeitpunkt zu Komplikationen führt.
In dem Zusammenhang würde ich dann auch dafür plädieren, dass die entsprechenden Entschließungsanträge, die jetzt im Umfeld zusätzlich aufgetaucht sind, und der FDP-Entschließungsantrag im Punkt c hier mit zur Debatte stehen, da es auch hier eine Beschlussempfehlung des Ausschusses gibt.
Mein Antrag stützt sich unter anderem auch auf die Diskussion innerhalb des Ausschusses vom vergangenen Freitag, der diese Platzierung zum heutigen Plenum mit unterstützen würde.
Vielen Dank. Dann ist über die Aufnahme in die Tagesordnung abzustimmen. Erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Wer diesem Antrag stattgibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht.
Ich würde den Vorschlag unterbreiten, entsprechend der Reihenfolge der Gesetzlichkeiten nach der Nummerierung der Tagesordnung einzuordnen.
Das würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt heißen, nach der Nummer 14 würde die Nummer 5 kommen, dann die Nummer 6, dann die Nummer 9.
Erhebt sich dazu Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich auch das abstimmen. Wer mit dem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist das beschlossen.
Für die CDU-Fraktion würde ich beantragen, dass wir auch Tagesordnungspunkt 3, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes, Drucksache 7/2039, in jedem Fall behandeln, weil dort auch eine Rechtsverordnung zu erstellen ist und wir deswegen hier auch zum Ende des Parlamentsverfahrens kommen sollten. Ich würde vorschlagen, in der Systematik, die Sie auch bereits verlesen und vorgeschlagen haben, dass wir diesen Punkt hinter dem Tagesordnungspunkt 6 einordnen.
Ein zweiter Antrag wäre der gemeinsame Aufruf des Tagesordnungspunkts 24 mit dem Tagesordnungspunkt 84.
Es gibt also den Antrag, Tagesordnungspunkt 3 in der Drucksache 7/2039 in jedem Fall abzuarbeiten. Ein Geschäftsordnungsantrag, Herr Blechschmidt? Widerspruch? Bitte.
Danke, Frau Präsidentin. Kein Widerspruch gegen die Aufnahme in die Tagesordnung, bei der Platzierung sind zwei mir nicht ganz eingehende Begriffe vom Kollegen Bühl genannt worden. „Systematik“ – dann würde Tagesordnungspunkt 3 bedeuten, vor Tagesordnungspunkt 5 und demzufolge auch vor 6 – und die Problematik, den Antrag „nach 6“ zu platzieren. Ich muss nicht die Arbeit der CDU und des PGFs machen, aber ich würde für den Platz 3 plädieren, also hinter der 14, der als 1 gesetzt ist, dann die 3, dann die 5 und dann die 6.
In der Systematik wäre dann natürlich Punkt 14 aber eigentlich auch nicht der erste Punkt, sondern dann wäre 3 der erste Punkt, weil 3 vor 14 kommt.
Vielen Dank. Erhebt sich Widerspruch? Dann lasse ich das entsprechend wie eben vorgeschlagen, einschließlich der Platzierung, abstimmen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Für meine Fraktion beantrage ich, dass die Tagesordnungspunkte 53, 77 und 81 auf jeden Fall behandelt werden. Es ergibt sich da aus unserer Sicht eine besondere Dringlichkeit. Zu der würde unser Abgeordneter Wolfgang Lauerwald sprechen.