Protokoll der Sitzung vom 21.04.2021

Schon in der 5. Wahlperiode des Thüringer Landtags hatte die Linke-Fraktion einen Entwurf für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz eingebracht, darin verankert auch Transparenzregister verschiedener Bereiche. Die CDU mokierte sich darüber, so etwas brauche man in Thüringen nicht. Bei diesem Gesetzentwurf seien doch Hysteriker und Schwarzmaler am Werk. In der 6. Legislaturperiode dann ein entscheidender Fortschritt: Die rot-rot-grüne Landtagsmehrheit schaffte mit Beschluss vom 31.01.2019 das neue Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz – zugegeben ein Bandwurmtitel, aber auch daran kann man sicherlich etwas ändern. Im Gesetz steckt ein wichtiges Instrument zur Herstellung von Transparenz, der sogenannte legislative Fußabdruck. Das heißt, es wird öffentlich zugänglich dokumentiert, welche Akteure, vor allem außerparlamentarische, auf die Erarbeitung eines Gesetzes mit welchen Aktivitäten und Inhalten Ein

fluss nehmen. Die CDU hielt die Regelungen für überflüssig und stimmte bei der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs – und ich verweise noch einmal auf die Äußerung vom Kollegen Scherer – dagegen so wie auch die AfD.

Am 11. März 2021 stellte die lobbykritische Organisation Transparency ein Bundesländerranking in Sachen Lobbyregister vor. Thüringen belegt trotz aller Unkenrufe aus den genannten Fraktionen in der Gesamtwertung mit seinen Landesregelungen den ersten Platz im Bundesvergleich vor allem dank seiner sehr guten Regelungen zum legislativen Fußabdruck.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Nun sage noch einer, dieses Gesetz wäre nicht notwendig gewesen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Allerdings zeigt das Ranking auch, in Sachen Lobbyregister gibt es in Thüringen bei den gesetzlichen Transparenzregelungen noch Verbesserungsbedarf. Deshalb will die Linke-Fraktion zusammen mit den rot-rot-grünen Partnerfraktionen das Beteiligtendokumentationsgesetz nun endlich um einen zusätzlichen Teil für ein Lobbyregister ergänzen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses neue Register soll die Lobbyaktivitäten im Vorfeld und außerhalb von konkreten Gesetzgebungsverfahren erfassen, also die bestehenden Beteiligungsdokumentationen faktisch erweitern. Es sollen sowohl Lobbyaktivitäten im Bereich des Landtags, das heißt auch bei Fraktionen und Abgeordneten, sowie im Bereich von Regierung und Verwaltung erfasst werden. Es sollen konkrete Aktivitäten und Daten zu deren Akteuren öffentlich zugänglich dokumentiert werden. Hätte es solch konsequente Dokumentation schon im Bundestag gegeben, wären die Vorkommnisse, die nun zur aktuellen Diskussion geführt haben, schon gar nicht erst ins Dunkelfeld geraten oder aber schlicht nicht passiert, denn solch ein konsequentes Lobbyregister erfüllt auch eine wichtige Warn- und Präventionsfunktion. Es bleibt zu hoffen, dass mittlerweile zumindest die CDU in Sachen Lobbykontrolle gerade auch durch gesetzliche Regelungen die Bedeutung und Wichtigkeit des Themas erkannt hat, anders als noch in der 5. und 6. Wahlperiode und – da reicht eben nicht mal ein Ehrenkodex aus – sich nun für ein solches Gesetz offen zeigt.

Um die Transparenzregelungen in Thüringen wirklich rund zu bekommen, müssen aber auch noch Offenlegungsregeln zu Nebentätigkeiten und Ne

beneinkünften im Thüringer Abgeordnetengesetz geschärft werden, das bedeutet vor allem weg vom Stufenmodell und auch in Thüringen hin zur Offenlegung auf Euro und Cent.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn es um ungute Lobbyverbandelungen geht, muss auch das Problem der Spenden an Abgeordnete in den Blick genommen werden und auch, was in anderen Ländern schon geschieht, die Offenlegung von Firmenbeteiligungen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich bin mal gespannt, wie die Diskussion dazu in den nächsten Wochen erfolgt. Wir als Fraktion Die Linke wollen jedenfalls noch in dieser Legislaturperiode mit unseren Partnerfraktionen klare Lobbyregelungen schaffen – also genügend Baustellen, die wir auch absolvieren sollten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Korschewsky, ich kann verstehen, dass Sie für sich erkannt haben, dass Sie die Vorfälle unter anderem bei der CDU für sich nutzen und politisch ausschlachten wollen, aber ich glaube, Sie machen einen großen Fehler. Sie stellen nämlich die Frage von Interessenvertretung unter einen Generalverdacht. Und Sie tun noch etwas, Herr Korschewsky – und das haben Sie auch hier vorn getan –: Sie vermischen das Interesse, was jeder Abgeordnete von uns haben sollte, sich nämlich in der Realität mit denen rückzukoppeln, die am Ende nicht nur von Regelungen betroffen sind, sondern die diese Regelungen auch tagtäglich umsetzen müssen, dass diese Rückkoppelung eben im Interesse ist, gute Politik zu machen.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dann kann man auch transparent darüber reden!)

Ich könnte jetzt Ihr Politikverständnis durchaus infrage stellen, denn es ist oft genug zumindest bei uns die Rückmeldung, dass Sie das bei Rot-RotGrün allzu häufig versäumen. Sie vermengen das mit Dingen, die heute schon strafbar sind, und zwar nach § 108 Strafgesetzbuch. Kriminelle Energie, lieber Herr Korschewsky, werden Sie mit keinem

(Abg. Korschewsky)

Gesetz dieser Welt aus der selbigen schaffen können,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann können wir ja das Strafgesetzbuch auch abschaffen!)

weil das voraussetzt, dass man den Willen hat, genau die Regelungen, die gelten – für einen selbst und für andere –, bewusst zu umgehen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir müssen es ihnen ja nicht einfach machen!)

Also, liebe Frau Kollegin, was einfach und nicht einfach ist, das hängt auch immer davon ab, welche Kenntnis man von bestimmten Dingen hat. Das merkt man leider auch in der Frage einiger politischer Debatten hier im Hause.

(Beifall FDP)

Bei den Bürgerinnen und Bürgern hören wir auch immer, dass Politik und damit die Komplexität der Sachfragen, die wir hier ja verhandeln, häufig nicht lösungsorientiert ist. Ich will mal ein Beispiel nennen: Wenn wir hier über EU-Richtlinien sprechen, die beispielsweise in der chemischen Industrie Industrievorgaben machen, da sind viele nicht in der Lage einzuschätzen, welche Auswirkungen das hat. Und dann nehme ich für mich persönlich als Abgeordneter in Anspruch, mich mit Menschen, die davon betroffen sind, die vielleicht auch ein Interesse an weniger Regulierung haben, gemeinsam hinzusetzen und das einzuschätzen.

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat doch gar nichts damit zu tun!)

Aber was macht jetzt den Unterschied zwischen einem guten Abgeordneten und einem schlechten Abgeordneten? Der eine nimmt Kritik bloß hin, was ihm gesagt wird, der andere …

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Blödsinn!)

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: So ein Quatsch!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können ja gleich selbst hier nach vorn kommen, aber vielleicht versuchen Sie einfach mal, mir ein Stück weit Respekt entgegenzubringen und mir zuzuhören, bis ich am Ende der Ausführung meiner Gedanken bin.

(Beifall FDP)

Ich weiß, das fällt Ihnen schwer – man merkt es ja nicht nur an der Debatte heute, sondern auch bei anderen Debatten –, einfach mal ein Stück weit zuzuhören.

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagt gerade der Richtige!)

Aber natürlich braucht es auch klare Vorgaben und Leitlinien, nämlich Leitplanken, auch klar zu wissen, mit wem spricht man, Transparenz, natürlich mit den Organisationen, die Interessen haben. Aber es braucht – und das ist entscheidend am Ende des Tages – eben auch die Möglichkeit der vertraulichen Gesprächsführung, also Augenmaß ist wichtig. Deswegen sind wir durchaus für die Einführung eines Transparenzregisters, aber infolge einer fraktionsübergreifenden Initiative. Wir sind durchaus bereit, an dieser entsprechend mitzuwirken. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx für die SPDFraktion.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein schwieriges Thema. Wir unterscheiden in der Politik ja immer zwischen Politikern im Ehrenamt und Berufspolitikern. Das bedeutet aber nicht, dass Berufspolitiker nicht auch eine Ehre haben sollten.

(Beifall DIE LINKE)

Und da hatten wir ein Problem in den vergangenen Wochen und haben noch ein Problem, denn es gab auch jetzt wieder eine ganz aktuelle Meldung, dass das Geflecht, in das sich bayerische CSU-Abgeordnete haben verstricken lassen, wohl noch größer ist, und noch ein Milliönchen mehr soll angeblich dazukommen. Das alles ist dazu geeignet, nicht nur den Ruf der betroffenen Parteien zu schädigen, sondern den Ruf aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die beruflich Politik machen.

Herr Montag, in der Tat gibt es im Strafgesetzbuch die Vorschrift des § 108e, aber der betrachtet nur die plumpe Vorteilsnahme und Bestechlichkeit. Da geht es also praktisch um Geldleistungen direkt für irgendeine Handlung. Was wir hier angesprochen haben – in der letzten Legislatur schon – und was der Kollege Korschewsky eben zu Recht noch mal betont hat, ist die Transparenz – die Transparenz möglicher Interessenskonflikte von Abgeordneten. Da haben wir bisher eine Angabe von Nebentätigkeiten in breiten Berufsgruppen, aber nicht die konkrete Angabe, wo etwas gemacht wird oder wo jemand aktiv ist.

Wenn Sie jetzt gerade gesagt haben, das wäre doch eigentlich eine super Sache und da könnte

(Abg. Montag)

man ja auch mal sehen, wer seine berufliche Tätigkeit hier auch fortführen darf – das ist ja nicht verboten, soll auch nicht verboten werden –, dass er mehr Lebenserfahrung hat als andere, dann könnten Sie ja stolz darauf sein, wenn künftig bei Ihnen eine genaue Liste stehen darf oder soll, was Sie wo machen. Darum geht es doch: Transparenz zu schaffen und natürlich auch die damit verbundenen Verdienste anzugeben. Bisher haben wir die Regelung beschlossen, dass das nach einem Stufenmodell analog des Bundestags erfolgt. Verdienst, Einkommensspanne von bis, Cent – auf Heller und Pfennig hat man früher gesagt – ist eine verständliche Forderung. Das ist juristisch immer ein bisschen schwierig, gerade für Leute, die selbstständig tätig sind, denn die Cent-Beträge lassen sich dann oft im Steuerbescheid immer noch korrigieren oder sind dann möglicherweise fehlerbehaftet. Aber dass man es genauer wissen will, dafür haben wir durchaus Verständnis. Vor allen Dingen ist, wenn ich die Transparenz erweitere, nicht nur die präzisere Angabe von Nebenverdiensthöhen und beruflichen Tätigkeiten wichtig, ich brauche die beruflichen Tätigkeiten auch deshalb, weil mir die Verdienstangabe im Nachhinein überhaupt nicht hilft. Wenn jetzt die schwarzen Schafe – ja, die waren auch richtig schwarz – verschiedene Einkünfte erzielt haben und das dann irgendwann im Laufe des Jahres nachgemeldet hätten und in der nächsten Publikation wären da plötzlich Millionenbeträge aufgefallen, dann wäre das Kind ja schon lange in den Brunnen gefallen. Aber die wären wahrscheinlich noch nicht mal angegeben worden, denn einige der Betroffenen, wohl auch leider Herr Hauptmann, haben vorher eine Ehrenerklärung der eigenen Fraktion unterschrieben, die dann möglicherweise doch so nicht gestimmt hat. Wir möchten eine Transparenz auch deswegen, um uns alle zusammen hier – auch sicherlich im Interesse der Parteien, die davon jetzt betroffen sind – von diesen schwarzen Schafen abheben zu können.

Was dann auch traurig stimmt oder besonders erschüttert hat – jedenfalls mich – bei diesen ganzen Vorfällen, ist nicht nur die Raffgier der Betroffenen bzw. der Menschen, die sich dort in einer absoluten Notlage auf Kosten der Menschen in unserem Land bereichert haben, sondern mich hat auch erschüttert, dass da offenbar schon ganz gute Netzwerke gespannt worden sind und es wohl auch darum ging, dass man über Firmengründungen etwa zur Beschaffung von medizinischer Ausrüstung – so heißt die Tarnfirma mit dem Firmenzweck in Frankfurt, die die Provision an Herrn Hauptmann überwiesen hat – da wohl ein längerfristiges Geschäftsmodell aufziehen wollte und eben nicht nur in ei

nem einmaligen Fall, was aber auch schon schlimm genug gewesen wäre, die Hand offengehalten hat.

Wie gesagt, wir brauchen wieder mehr Ehre in der Berufspolitik. Es ist eigentlich sehr schade, dass wir überhaupt solche Regelungen brauchen. Ich denke, dass sich die Väter und Mütter unserer Verfassung und der parlamentarischen Demokratie, die ihr Leben, ihr Amt und ihre Arbeit dafür eingesetzt haben, dass wir einen demokratisch verfassten Staat haben, im Grabe umdrehen würden, wenn sie es denn könnten, wenn sie wüssten, was aus dieser Idee geworden ist.

Anstand und Ehre – damit will ich schließen –, das kann man natürlich auch nicht nur in Gesetze fassen, das bleibt weiterhin ein wichtiger Anspruch, den jeder von uns an sich selbst stellen sollte. Aber, wie gesagt, für den Worst Case – und den gibt es leider auch unter uns, solange die Gaußsche Normalverteilung auch in Parlamenten gilt – müssen dann eben auch Regeln da sein. Vielen Dank.