Protokoll der Sitzung vom 21.04.2021

Verfassungsgericht in Berlin auch –, dass sich das Verhalten der Menschen nach dieser Pandemie auch verändert, nämlich dass Menschenansammlungen vermieden werden, der direkte Kontakt vermieden wird. Das trifft natürlich für Wahlhelferinnen in den Parteien ebenso zu, aber auch auf die Menschen, die Parteien unterstützen möchten, insbesondere die kleinen.

Dann muss man natürlich auch noch mal ein bisschen zur Kenntnis nehmen – das will ich Ihnen auch sagen, Herr Walk, weil Sie sagen: Das ist nicht so einfach übertragbar! Natürlich ist es nicht so einfach übertragbar. Stellen Sie sich doch einfach nur mal räumlich und von der Bevölkerungsdichte her die Situation in einem Berliner Wahlkreis und beispielsweise – wenn ich Frau Marx sehe – in einem Wahlkreis im Kyffhäuserkreis vor. Wenn Sie sich allein nur bildlich vorstellen, wie viele Menschen Sie tagtäglich dort sehen können, die Sie ansprechen können, um Unterschriften zu leisten, werden Sie vielleicht auch nachvollziehen können, warum wir es als zwingend notwendig erachten, eine Rechtsprechung, die in Berlin praktisch Gültigkeit hat und verbindlich durch den Gesetzgeber umzusetzen ist, dann auch in ihren Grundsätzen in Thüringen zu übernehmen. Wir sind gut beraten, die Absenkung auf jeweils 20 Prozent der ursprünglichen Regelung im Landeswahlgesetz zu vollziehen. Aber Sie und auch Herr Bergner haben natürlich auch recht: Wir sollten das in der Anhörung im Innenausschuss mit denselben Anzuhörenden fortgesetzt diskutieren. Unstrittig ist, es gibt die Zulässigkeit dieser Unterschriftenquoren, um einer Zersplitterung entgegenzuwirken, aber die Hürden müssen eben auch Chancengleichheit für kleine Parteien garantieren.

Dann komme ich zu dem zweiten Punkt, zu dem ich noch ausführen will, auch darauf sind Sie ja eingegangen, Frau Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat auch sehr ausführlich dazu gesprochen: Wir müssen uns einmal gewahr werden, dass die Unterschiedlichkeit der Wahlkreise in Thüringen sehr groß ist, und zwar beträgt die Spreizung der Wahlberechtigten in Thüringen im Maximalfall 23.000 wahlberechtigte Stimmen. Das führt dazu, dass man die Gleichheit der Wahl, die Gleichheit der Stimme, die Gleichheit des Gewichts einer Stimme in den Wahlkreisen durchaus infrage gestellt sieht. Deswegen zwingt uns auch das Wahlgesetz, bei Abweichung vom Mittel zwischen 15 und 20 Prozent diese Wahlkreise zu beobachten, bei einer Abweichung von 20 bis 25 Prozent diese Wahlkreise möglichst anzupassen, und bei 25 Prozent oder mehr Abweichung sind wir gezwungen, diese anzupassen. Diese Beobachtungsfunktion und das Änderungserfordernis haben wir

eigentlich in einem Drittel der Wahlkreise in Thüringen.

Was wir aber jetzt haben, ist – und darauf wurde hingewiesen – wieder eine Situation, in der wir schnellstmöglich reagieren müssen, um die Wahl im September wahlrechtlich abzusichern. Das heißt, dass wir gar nicht in der Lage sind, auch innerhalb dieser kurzen Zeit, eine völlige Neustrukturierung, die eine weitestgehende Gleichheit in allen Wahlkreisen darstellt, herzustellen. Insofern ist es richtig, dass mit dem Vorschlag hier der minimalinvasivste Vorschlag eingebracht worden ist, um die gesetzgeberischen Notwendigkeiten zu erfüllen, um nicht in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass die Parteien letztlich die Wahlkreise neu sortieren, damit das eventuell für das jeweilige Stimmenverhältnis am besten passt. Nein, das ist nicht der Fall, sondern es geht durch diesen Vorschlag hier darum, die Wahlkreisstruktur so gering wie möglich zu verändern, aber Rechtssicherheit herzustellen und das gesetzliche Erfordernis tatsächlich zu erfüllen.

Abschließend will ich den Vorschlag auch schon heute einbringen: Nach dem Thüringer Landeswahlgesetz ist die Landesregierung verpflichtet, 27 Monate nach der Wahl einen entsprechenden Bericht zur Struktur, zu den Wahlberechtigten in den einzelnen Wahlkreisen im Land vorzulegen. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes in zweiter Beratung die Landesregierung in einem Begleitantrag auffordern, diesen Bericht ein Stück weit vorzuziehen – wir wissen um die Abweichung, die vorhanden ist, diesen Bericht möglichst schon nach 20 Monaten vorzulegen – und dann gemeinsam hier zwischen den Fraktionen ein Verfahren zu verabreden, möglicherweise auch unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten, unter Einbeziehung von kommunalen Vertretern aus den Gebietskörperschaften, dann die Wahlkreisstruktur neu zu entwickeln. Das wird keine vollkommen neue Struktur sein, aber sie wird dann auch kommunalrechtliche Entscheidungen, zum Beispiel zur Veränderung von Gebieten in den letzten Jahren, nachvollziehen und wirklich dafür Sorge tragen, dass landesweit jede Stimme auch in den Direktwahlkreisen das gleiche Gewicht hat. Darum wird es gehen. Aber das ist eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. Unsere Aufgabe ist es jetzt, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, um für die Wahl am 26. September verfassungsrechtliche und wahlrechtliche Sicherheit zu haben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Gibt es noch Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Innenminister Maier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, von meiner Seite ein kurzer Beitrag. Der vorliegende Gesetzentwurf eines Wahlrechtsharmonisierungsgesetzes ist ein weiterer wesentlicher Beitrag des Landtags zur rechtssicheren Vorbereitung und Durchführung der angestrebten Wahlen im anstehenden oder im laufenden Jahr. Insbesondere aus der Perspektive der Wahlvorstände und Wahlhelfer vor Ort ist eine solche Harmonisierung und Angleichung der Wahlrechtsvorschriften des Landes an diejenigen des Bundes eine deutliche Arbeitserleichterung und vereinfacht ihre Tätigkeit. Angesichts des Umstands, dass voraussichtlich auch die Wahlen im September 2021 noch unter den Bedingungen der CoronaPandemie durchgeführt werden müssen, ist es richtig, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wahlorgane möglichst praxisnah und unkompliziert auszugestalten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken, die sich bereits für die anstehenden Wahlen als ehrenamtliche Wahlhelfer bei ihren Gemeinden gemeldet haben und die sich hoffentlich noch zahlreich melden werden.

(Beifall CDU, FDP)

Es ist eine wichtige Aufgabe, die notwendig ist, um Wahlen durchzuführen und um unsere Demokratie lebendig zu halten. Es werden ca. 30.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sein, die im September dafür sorgen, dass die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden und wir noch am Wahlabend über die Ergebnisse diskutieren können. Ihr ehrenamtliches Engagement leistet einen wesentlichen, oftmals nicht hinreichend beachteten Beitrag zum Funktionieren unseres demokratischen Gemeinwesens.

Zu Recht werden deshalb auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der aktuellen Impfverordnung des Bundes als Personengruppe mit erhöhter Priorität aufgeführt, damit sie am Wahltag bei einer Infektion vor einer Erkrankung geschützt werden. Ich bin weiterhin zuversichtlich, dass alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Thüringen zumindest rechtzeitig vor der Bundestags- und der angestrebten Land

tagswahl am 26. September ein komplettes Impfangebot erhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf das besondere ehrenamtliche Engagement begrüße ich darüber hinaus, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine Erhöhung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vorsieht. Dies ist ein kleines, aber wichtiges Zeichen des Respekts und der Anerkennung für diese Tätigkeit.

(Beifall SPD)

Lassen Sie mich zum Schluss auf eine weitere wichtige Regelung des Gesetzentwurfs eingehen. Es geht um die zwingende Neugestaltung – wie schon angeklungen – des Wahlkreises 26, Erfurt III, weil dieser Wahlkreis um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweicht. Die Landesregierung hat den Landtag in einem Bericht in der Drucksache 7/2891 über den Stand und die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen informiert. Es ist richtig und verfassungsrechtlich dringend notwendig, dass der Landtag sich auch dieses Themas im Vorfeld der angestrebten Landtagswahl annimmt, um auch unter diesen Gesichtspunkten eine rechtssichere Durchführung der Wahl im September zu gewährleisten. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wird die Beratung im parlamentarischen Verfahren auf bewährte Art und Weise konstruktiv begleiten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Innen- und Kommunalausschuss. Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? – Dann würden wir darüber abstimmen. Wer diesen Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP – es sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenprobe: Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2039 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/3145 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Bühl aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung. Bitte schön.

Liebe Kollegen, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, zu dem wir heute in letzter Beratung kommen, gibt es Folgendes zu berichten: Der Gesetzentwurf, so wie er jetzt hier in der Endabstimmung vorliegt, wurde am 4. Februar in der 35. Sitzung an den Ausschuss für Bildung und Jugend und Sport überwiesen und der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 16. Februar und in seiner 29. Sitzung am 19. April beraten. Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt, an dem sich rege beteiligt wurde. Es wurde dem Vorschlag der CDU-Fraktion, Schulkonten einzuführen und damit auch Schulen vor Ort mehr Autonomie zu geben, breit zugestimmt und es gab auch eine ganze Reihe von Rückmeldungen, die dann zum Schluss zu einer Anpassung des Vorschlags geführt haben, der im Ausschuss so auch beschlossen wurde. Im Ausschuss wurde am 19. April also eine geänderte Version zur Annahme empfohlen, in der noch mal Änderungen vorgenommen wurden wie zum Beispiel, dass auch klargestellt wurde, dass Schulkonten, die bereits von Schulträgern eingerichtet wurden, weiterhin bestehen können und nicht umgeändert werden müssen.

So liegt jetzt ein Vorschlag vor, der heute letztendlich beraten werden kann, und ich freue mich auf die gemeinsame Diskussion. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster erhält Abgeordneter Jankowski von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, ich glaube, zu diesem Thema wurde eigentlich schon in der ersten Lesung fast alles gesagt, deswegen werde ich mich auch etwas kurzfassen.

Der Wunsch der Schulen und vor allem der Lehrer, eigene Schulkonten zu erhalten, ist nicht neu. Seit Jahren wird gefordert, dass endlich eine rechtssichere Möglichkeit geschaffen wird, schulinterne Finanzflüsse abzuwickeln. Die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren, die Diskussion in der ersten Lesung hier im Plenum und auch im Ausschuss zu diesem Gesetzentwurf haben schon gezeigt, dass hier eine seltene Einigkeit aller Akteure vorherrscht. Deswegen freue ich mich, dass dieses Gesetz wahrscheinlich nachher gleich verabschiedet wird.

Wichtig ist, dass damit endlich eine praktikable Lösung für die Schulen und vor allem für die Lehrer gefunden wird. Wichtig ist, dass damit endlich eine Rechtssicherheit für die Lehrer geschaffen wird, zum Beispiel bei Fragen, wer haftet, wer trägt eventuelle Stornierungskosten oder auch bei Veruntreuungsvorwürfen. Wichtig ist, dass damit auch die datenschutzrechtlichen Bedenken endlich beseitigt werden können, die dadurch entstanden sind, dass Klassenfahrten zum Teil über private Konten der Lehrer abgewickelt werden mussten, und es ist vor allem gut, dass nun endlich die jahrelange Hängepartie beendet wird, weil sich die zuständigen Ministerien einfach nicht einigen konnten oder – besser – nicht einigen wollten.

Es geht mit dem beschlossenen Gesetz ein klarer Auftrag an die Ministerien raus, dass schnellstens eine entsprechende Rechtsverordnung geschaffen werden soll, die die genauen Abläufe und Formalien für die Eröffnung und Führung der Schulkonten regelt. Ich habe die Hoffnung, dass dies nun nicht wieder Jahre dauert, bis diese Rechtsverordnung endlich erstellt wird, sondern das Bildungs- und das Finanzministerium endlich an einem Strang ziehen und zum Wohle der Lehrer Kompromissbereitschaft zeigen.

Wir werden dem Gesetz auf jeden Fall zustimmen und hoffen auf eine schnelle Umsetzung. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Bevor ich in der Redeliste weitergehe, gibt es einen Hinweis: Zum Tagesordnungspunkt 5 a wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/3167 vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Sitzungssaal auf den Tischen links und rechts an den Eingängen zur Abholung ausgelegt, sodass Sie sich das dort wegnehmen können.

Dann geht es weiter in der Redeliste, und als Nächste erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich von Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

(Vizepräsidentin Henfling)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Lehrerinnen und Lehrer, ich glaube, heute ist wirklich ein guter Tag. Wir haben ein Thema auf der Tagesordnung, nämlich das Schulgesetz, konkret die Frage der Schulkonten, das in der Tat sehr viele Menschen bewegt hat. Zu lange gab es die Situation, dass unklar war, wie wir hier Rechtssicherheit schaffen, und es ist jetzt gelungen. Ich möchte mich da bei allen bedanken, die sich konstruktiv beteiligt haben, und will auch gleich vorweg darum werben, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, und Gleiches gilt auch für die Beschlussempfehlung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bereits in der ersten Lesung haben wir deutlich gemacht, dass wir die Einführung von Schulkonten auch im Namen des Freistaats begrüßen. Diese Regelung war, wie gesagt, lange überfällig und so, wie wir sie heute hoffentlich gemeinschaftlich beschließen, ist sie auch ein tatsächlicher Fortschritt, ein Fortschritt, weil die Schwierigkeiten beim Einsammeln von Eltern- und Schülerbeträgen für schulische Veranstaltungen, bei Klassenfahrten oder Wandertagen endlich vorbei sind und die Lehrerinnen sich auch endlich nicht mehr in rechtlichen Grauzonen bewegen müssen. Mit der nun vorgesehenen Regelung wird für jede Schule ein Schulkonto eingerichtet, wie gesagt, in der Regel im Namen des Freistaats. Wir haben aber auch die Möglichkeit bedacht, dass bestehende Schulkonten, die bislang durch den Schulträger eingerichtet wurden, weitergeführt werden können. Das sieht jedenfalls die geeinte Beschlussempfehlung so vor.

Die Kommunen – das war auch immer eine Sorge – werden durch die Konten auch nicht zusätzlich belastet, da das Land über die Schulleitung die Kontoführung übernimmt.

Im Sinne von eigenverantwortlicher Schule, von selbstverwalteten Budgets, von Verantwortung, die vor Ort wahrgenommen werden soll, sind die Schulkonten jedenfalls aus unserer Sicht ein echter Schritt nach vorn, und es bleibt nur abschließend zu hoffen, dass für die Konten gut handhabbare und übersichtliche Vorgaben und Handlungsweisen erarbeitet werden. Unser Ziel ist es jedenfalls, unnötige Bürokratie und auch unnötige Arbeitsbelastung zu vermeiden und flexible, leistungsfähige Strukturen auch an den Schulen zu schaffen. Mit den Schulkonten gehen wir da hoffentlich einen weiteren Schritt hin zu einer modernen und bürokratiearmen Pädagogik. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich würde noch mal um ein bisschen Ruhe bitten, es ist sehr laut. Wenn Sie sich unterhalten wollen, bitte gehen Sie doch raus.

Dann würde ich als Nächste Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP aufrufen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Relevanz von Schulkonten haben wir, glaube ich, in der ersten Beratung schon auch ausführlich beleuchtet und haben da auch darüber gesprochen oder – besser gesagt – sehr plastisch dargestellt, wo sich bisher immer das Geld für Klassenfahrten oder Projekttage so anfindet. Da war vom privaten Konto der Lehrkraft bis zum Honigglas auf dem heimischen Bücherregal – glaube ich – alles dabei. Insofern schaffen wir eine Regelung zum Führen von Konten in Schulen und schließen damit jetzt eine Lücke, was in den Schulen tatsächlich nicht nur ein Problem löst, sondern, wenn es richtig umgesetzt wird, auch eine Rechtssicherheit schafft, die uns in Schulen einen ganzen Schritt weiterbringt.

Eine zentrale Frage wird dabei aber bleiben: Wird das Schulkonto zum bürokratischen Monster oder zu einem hilfreichen Instrument im Schulalltag? Und das ist eine Frage, die ich hier gern noch mal mit erörtern wollen würde. Aus Sicht der Freien Demokraten sind Schulkonten auf jeden Fall ein erster Schritt in Richtung selbstverantwortliche Schule,

(Beifall FDP)

ein erster Schritt dahin, dass die Schulleitungen nicht nur eigene Entscheidungen treffen können, wie Leben und Lernen in der Schule stattfinden kann, sondern vor allem auch, diese Entscheidungen dann eigenständig umzusetzen.

Der geänderte Gesetzentwurf, der geeinte Vorschlag, der jetzt hier aus dem Ausschuss wiederkommt, stellt sicher, dass jede Schule im Namen des Freistaats ein Schulkonto eingerichtet bekommt, und die Schulen – Frau Kollegin RotheBeinlich hat es gerade schon ausgeführt –, die schon Schulträgerkonten haben, können die weiter behalten. Dieser Bestandsschutz war wichtig, um gerade hier Verunsicherung bei den Schulen vorzubeugen.

Über die Konten sollen die Schulen Klassenfahrten abwickeln können, Geld von Eltern einsammeln

oder auch weiterleiten können. Das ist quasi eine Grundlage dafür, dass wir Prozesse an der Schule, die bisher immer irgendwie gelaufen sind, jetzt einfacher, moderner und auch rechtssicher umsetzen können.

Darüber hinaus – und das weiß ich aus liberaler Sicht sehr zu schätzen – bringt der geänderte Gesetzentwurf auch die Idee mit, dass die Konten auch für die selbstständige Verwaltung öffentlicher Mittel, wie zum Beispiel Schulbudgets, genutzt werden können. Das ist eine schöne Grundlage für das Thema „Selbstverantwortliche Schule“. Schulträger könnten hier Freiraum einräumen, wenn es um die Beschaffung von Material geht, oder auch Mittel wie zum Beispiel das Schulbudget, das ja aktuell eher so ein bürokratischer Urwald ist, könnte tatsächlich ein Budget für die Schule vor Ort werden. Man kann damit also viel machen, aber in der Vision der FDP-Fraktion beim Thema „Selbstverantwortliche Schule“ gibt es da drum herum auch immer ein Unterstützungssystem, und dazu gehören auch Fachkräfte für die Verwaltung an der Schule, die jene Verwaltungsaufgaben – und die werden mit dem Konto kommen – übernehmen. Mit dem Gesetz erhält die Landesregierung recht breit die Aufgabe, sich bei der Umsetzung auf entsprechende Rahmenrichtlinien zu verständigen. Da sind insgesamt drei Ministerien in die Pflicht genommen, nämlich das Bildungs-, das Finanz- und das Innenministerium. In der ersten Beratungsrunde hier im Plenum und auch in den Haushaltsdiskussionen kam aber schon raus, dass da Bildungs- und Finanzministerium nicht zwingend die Ansichten teilen. Insofern hoffe ich, dass die Regelungen der entsprechenden Rechtsvorschriften für das Schulkonto jetzt eine praktikable Umsetzung vor Ort eher als Orientierungsgröße nehmen, als dass sich die Wunschvorstellungen der einzelnen Verwaltungen da durchsetzen.