Protokoll der Sitzung vom 21.04.2021

Darüber hinaus – und das weiß ich aus liberaler Sicht sehr zu schätzen – bringt der geänderte Gesetzentwurf auch die Idee mit, dass die Konten auch für die selbstständige Verwaltung öffentlicher Mittel, wie zum Beispiel Schulbudgets, genutzt werden können. Das ist eine schöne Grundlage für das Thema „Selbstverantwortliche Schule“. Schulträger könnten hier Freiraum einräumen, wenn es um die Beschaffung von Material geht, oder auch Mittel wie zum Beispiel das Schulbudget, das ja aktuell eher so ein bürokratischer Urwald ist, könnte tatsächlich ein Budget für die Schule vor Ort werden. Man kann damit also viel machen, aber in der Vision der FDP-Fraktion beim Thema „Selbstverantwortliche Schule“ gibt es da drum herum auch immer ein Unterstützungssystem, und dazu gehören auch Fachkräfte für die Verwaltung an der Schule, die jene Verwaltungsaufgaben – und die werden mit dem Konto kommen – übernehmen. Mit dem Gesetz erhält die Landesregierung recht breit die Aufgabe, sich bei der Umsetzung auf entsprechende Rahmenrichtlinien zu verständigen. Da sind insgesamt drei Ministerien in die Pflicht genommen, nämlich das Bildungs-, das Finanz- und das Innenministerium. In der ersten Beratungsrunde hier im Plenum und auch in den Haushaltsdiskussionen kam aber schon raus, dass da Bildungs- und Finanzministerium nicht zwingend die Ansichten teilen. Insofern hoffe ich, dass die Regelungen der entsprechenden Rechtsvorschriften für das Schulkonto jetzt eine praktikable Umsetzung vor Ort eher als Orientierungsgröße nehmen, als dass sich die Wunschvorstellungen der einzelnen Verwaltungen da durchsetzen.

Deswegen möchte ich hier noch mal deutlich machen: Wir Freien Demokraten wünschen uns ein Schulkonto, das für die Schulleitungen einfach zu handhaben ist, alltagstauglich ist und vor allem zu mehr Rechtssicherheit in den Schulen führt. Da geht es ganz banal um Fragen wie: Wer eröffnet das Konto? Wer zahlt die Kontoführungsgebühren? Da gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Es geht aber eben auch um die Frage: Welche Mittel eignen sich denn möglicherweise, um über ein eigenes Schulkonto einfach abgewickelt zu werden, die aktuell in den Verwaltungen verwaltet werden? Auch sind es Fragen wie: Braucht es für jeden Topf einen eigenen Verwendungsnachweis oder lässt sich das über ein Jahr bündeln? Wer kümmert sich um die Verwaltung? Das habe ich vorhin angesprochen. Gibt es Verwal

tungskräfte, die das in den Schulen umsetzen können? Etc. pp. Für uns ist klar, die Schulleitung entscheidet über die Ausrichtung und die Entwicklung der Schule, aber sie ist jetzt nicht dafür da, die Bücher zu führen. Es sind also noch einige Fragen offen, aber wir schaffen mit der Änderung des Schulgesetzes hier eine Grundlage. Wir als Freie Demokraten begrüßen diesen Gesetzentwurf und werden ihm auch zustimmen, verbunden mit der eindringlichen Bitte an die Landesregierung, die notwendigen Regelungen zwar zügig zu konkretisieren, aber auch immer mit der Lebenswelt von Schule vor Augen.

(Beifall FDP)

Uns ist daran gelegen, dass dieses nützliche Instrument, das der Gesetzgeber Ihnen hier anvertraut, nicht in Ihrer Hand zum bürokratischen Ungetüm wird. Ziel muss es sein, dass die Schulen es leichter haben, Gelder zu nutzen und für die Verbesserung der Lernbedingungen in Thüringen einzusetzen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster erhält das Wort Abgeordneter Tischner von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, gute Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen muss man stets von der Basis her denken. Die Basis in unserem Thüringer Schulsystem sind die Schulen und das sind die Pädagogen, die vielfältige und methodenreiche Bildungsangebote eröffnen. Zu diesen Bildungsangeboten gehören neben vielen schulischen Angeboten auch die außerschulischen Lernangebote. In Gesprächen mit Schulleitungen und Lehrern ist uns in den vergangenen Jahren – allen Fraktionen – sicherlich immer wieder der Umstand mitgeteilt worden, dass vieles an Bildungsangeboten erschwert wird, weil keine Konten an den Schulen eingerichtet und geführt werden konnten. Schulkonten sind eine wichtige organisatorische Voraussetzung für die Planung und Durchführung von Exkursionen, von Studienreisen, von Klassenfahrten. Sie sind eine wichtige Voraussetzung für den Besuch von außerschulischen Lernorten, für die Teilnahme an Wettbewerben, für Schulpartnerschaften, aber auch bis hin zum Kopiergeld. Es ist gut, dass wir als Parlamentarier heute einen jahrelangen Konflikt innerhalb der Landesregierung auflösen, denn in den vergangenen Jahren gab es wegen der unklaren Rechtslage unzählige Diskus

(Abg. Baum)

sionen über die Einrichtung und Unterhaltung der Schulkonten zwischen den beteiligten Ministerien. Der heutige Beschluss dokumentiert nun klar den breiten Willen des Gesetzgebers, zügig und lösungsorientiert – Frau Baum hat es gerade noch mal sehr deutlich ausgeführt – die Konten einzuführen und als Arbeitsmittel den Schulen auch zügig zur Verfügung zu stellen.

Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle auch herzlich all denen danken, die sich an der Debatte im Ausschuss und in der Anhörung beteiligt haben. Es waren alles unterstützende Mitteilungen und Stellungnahmen, die wir bekommen haben, oftmals auch noch mit ein paar hilfreichen Anmerkungen und Hinweisen. So regelt jetzt der neue Paragraf, der im Schulgesetz eingeführt werden soll, dass die Konten für den Zahlungsverkehr, also für den klassischen Zahlungsverkehr, genutzt werden können, sprich das Thema der Klassenfahrten und der außerschulischen Lernorte berücksichtigt, aber auch – und es ist gut, dass das noch hinzugekommen ist –, dass die Konten auch für die Verwaltung von öffentlichen Geldern genutzt werden können. Wir haben es eben auch schon gehört: Gerade mit Blick auf die Schulbudgets können wir hier einen großen Beitrag leisten hin zu mehr Eigenverantwortung an unseren Schulen. Es ist gut, dass wir mit dem Paragrafen jetzt auch regeln, dass bestehende Schulkonten – es gab ja zwei Schulträger, die das schon möglich gemacht hatten – auch weitergeführt werden können. Es hätte, glaube ich, große Bürokratie verursacht, wenn jetzt diese wenigen Schulen – aber es gab sie glücklicherweise ja doch schon – das alles hätten umstellen müssen. Wichtig für die Rechtsverordnung – auch da möchte ich noch mal an das anschließen, was die Kollegin von der FDP-Fraktion gesagt hat: Nicht mehr Bürokratie schaffen, sondern praktikable Lösungen aufzeichnen, damit die Konten relativ schnell auch vor Ort wirken können.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir heute die Möglichkeit, die Eigenverantwortung unserer Schulen deutlich zu stärken. Außerdem leisten wir gleichzeitig einen sehr wichtigen Beitrag für mehr Schulqualität.

Meine Damen und Herren, für meine Fraktion ist klar, wir wollen auch in den kommenden Monaten und Jahren weitere Schritte hin zu mehr Eigenverantwortung unserer Schulen gehen. Dies gilt beispielsweise mit Blick auf die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie. Ich glaube, hier wird Eigenverantwortung sehr wichtig sein, um vernünftige und praktikable Lösungen vor Ort zu finden. Ich denke da beispielsweise an das Thema von Lehrplaninhalten, an zusätzliche Lernangebote, an das

Thema des Umgangs mit der Stundentafel oder auch die Kooperation mit Externen. Für uns ist Eigenverantwortung bei Schule auch dahin gehend zu denken, dass wir die Entwicklung eigener Schulprofile weiter vorantreiben wollen. Dazu gehört, mehr Freiräume für Kooperationen zu schaffen und dann auch die Ressourcen nutzen zu können bzw. zur Verfügung stellen zu können.

Ein dritter Punkt, der für uns im Bereich der Eigenverantwortung wichtig und nötig ist, ist die Frage der Personalgewinnung und der Personaleinstellung. Ich habe ja schon mehrfach von dieser Stelle aus gesagt, dass wir den Schulen mehr Kompetenz bei der Personaleinstellung geben wollen und dass wir auch den Schulen mehr Vorlauf geben wollen, mehr Gewissheit geben wollen, welche Stellen sie in den nächsten drei Jahren oder fünf Jahren dann auch irgendwann mal wiederbesetzen können, wenn die Kollegen in Rente gehen. Da, glaube ich, ist die Eigenverantwortung auch ein großes Hilfsmittel.

Meine Damen und Herren, es bleibt dabei, mit Blick auf die Eigenverantwortung unserer Schulen leisten wir heute gemeinsam einen wichtigen Beitrag. Ich freue mich, dass zur Gesetzesinitiative der CDU, wie wir eben gehört haben, eine breite Zustimmung hier im Hohen Hause besteht. Ein guter Tag, jedenfalls aus Thüringer Sicht, etwas, was wir als Thüringer Parlament für die Thüringer Schulen leisten können. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Hartung das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir im 21. Jahrhundert immer noch Situationen haben, wo Lehrer mit der Sammelbüchse durch die Klasse gehen, Kleingeld, Bargeld einsammeln, es vielleicht noch auf ihr eigenes Privatkonto einzahlen, um dann davon bei der Klassenfahrt den Bus, die Bahn oder sonst irgendwas zu bezahlen, ist ein Anachronismus. Es wird dringend Zeit, dass Thüringen dahin geht, wo andere Bundesländer lange sind, nämlich die Einrichtung von Schulgirokonten, über die nicht nur – wir haben es gerade gehört – das Schulbudget abgewickelt werden kann, sondern auch die eingehenden Drittmittel von Eltern, vom Förderverein, was auch immer möglich ist zu verwenden, dass das in diese Konten einfließen kann. Aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf

(Abg. Tischner)

der CDU durchaus anerkennenswert, von daher an dieser Stelle meinen Dank gegenüber den Kollegen, dass sie das getan haben.

Die Anhörung hat allerdings gezeigt – und das habe ich eingangs bei der ersten Lesung hier schon gesagt –, dass es doch die eine oder andere Unschärfe bzw. Unsicherheit gab. Ich möchte als Erstes dazu benennen – Herr Tischner hat es eben auch selbst angesprochen –: Was wird aus den beiden Kreisen, die schon solche Konten eingerichtet haben? Da gab es im Ursprungsentwurf keine vernünftige Anschlusslösung. Das Zweite ist das Thema, das vorgesehen war, des Durchgriffs quasi auf das von den Schulträgern zur Verfügung gestellte Personal. Das ist aus meiner Sicht so ohne Weiteres nicht möglich. Dazu haben wir auch sehr deutliche, Herr Tischner sagt, Anregungen und Hinweise bekommen. Ich hätte jetzt gesagt: deutliche Kritik. Aber am Ende ist mit den Änderungsvorschlägen der CDU jetzt ein Entwurf herausgekommen, dem wir durchaus zustimmen können. Das sollten wir auch tun – im Sinne der Schüler, im Sinne der Lehrer, im Sinne der Schulen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank. Wenn mir der Abgeordnete Wolf verspricht, dass er nicht länger als 5 Minuten redet, würde ich ihn noch vor der Lüftungspause aufrufen. Wir versuchen das mal. Für die Fraktion Die Linke erhält Abgeordneter Wolf das Wort.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Mal schau- en, ob das öfter klappt!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich wusste ja, dass Sie um 20.36 Uhr meiner Rede förmlich entgegenfiebern. Ich versuche, es kurz zu machen.

Wie Sie alle wissen und wie wir auch schon mehrfach gehört haben: Schulen brauchen einmal einen verlässlichen Rahmen, wie sie etwas regeln können, was eigentlich selbstverständlich ist. Lehrkräfte und Schulleitungen brauchen Rechtssicherheit, wie sie die ihnen übertragenen Aufgaben auch so lösen können, dass sie nicht – insbesondere als Beamtinnen und Beamte – permanent in diesen Graubereich einer möglichen Bestechlichkeit etc. geraten. Und – da freue ich mich tatsächlich auch wie die Kolleginnen und Kollegen vor mir – wir brauchen natürlich auch Lösungen für zukünftige Aufgaben. Manches ist jetzt schon absehbar. Wir diskutieren jetzt schon seit Wochen, seit Monaten

über den Bereich der Digitalisierung. Wir wissen natürlich auch, dass gerade nach Corona auf die Schulen noch mal ganz andere Herausforderungen zukommen. Da freue ich mich sehr, dass wir die Meldung aus dem Bund erhalten haben, dass es wohl ein 2-Milliarden-Euro-Paket geben wird, um Lernstände in den Schulen so aufzuarbeiten, dass Schülerinnen und Schüler, die coronabedingt nicht mehr die lehrplankonformen Wissensstände und Kompetenzstände haben, auch wieder herangeführt werden können. Wir haben das Instrument des Schulbudgets. Das kann man mit dieser Lösung, die jetzt vorliegt, genauso regeln, wie die dann möglichen, erwarteten wahrscheinlich 56 bis 58 Millionen Euro für diesen Bereich. Das wird auch darüber möglich sein, zumindest in Teilen, sodass – und das ist auch schon mehrfach angeklungen – Eigenverantwortung in der Schule tatsächlich stärker gelebt werden kann. All das, was jetzt erfolgt, ist dann Teil eines Gesamtkonzepts, nach dem sich Schule wirklich entwickeln kann.

Von daher ist dieser Gesetzentwurf der CDU-Fraktion nicht nur in der ersten Lesung und nicht nur im Ausschuss von allen Fraktionen begrüßt worden. Es haben die meisten Fraktionen auch mit eigenen Vorschlägen im Ausschuss konstruktiv mitarbeitet. Auch da mein Dank, weil ich auch im Bildungsausschuss vorsitzen darf.

Ich möchte noch mal darauf eingehen, was sich dann zukünftig zum Beispiel ändern kann. Kollege Hartung hat eben schon von der Blechbüchse gesprochen, mit der Lehrkräfte unterwegs sein werden. Zukünftig wird es dann wahrscheinlich so sein, dass Lehrkräfte ganz normal eine Kontonummer angeben, ganz normal einen Zeithorizont sagen, bis wann Eltern eingezahlt haben müssen, dass darüber dann die Rechnungslegung erfolgt und dann einfach nachgeprüft werden kann, welche Eltern schon bezahlt haben, um Klassenfahrten auch rechtssicher durchführen zu können. Das wird ein entspannteres Arbeiten und es wird weniger Bürokratie an den Schulen. Darauf freuen sich die Lehrkräfte, und das ist, denke ich mir, der besondere Gewinn dieser Gesetzesinitiative.

Ich danke ausdrücklich denjenigen, die sich an der Anhörung beteiligt haben, die uns als demokratische Fraktionen mit ihren Vorschlägen auch noch mal die Möglichkeit gegeben haben, noch mal neu zu diskutieren. Ich möchte mich – das ist nicht ganz gewöhnlich – auch bei Kollegen Tischner für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ich denke, das ist das – ja, ich weiß, ich darf dich nicht zu sehr loben –, aber das ist das, was, denke ich mir, die Pädagoginnen und die Eltern und die Schüler von uns als demokratische Fraktion auch erwarten,

(Abg. Dr. Hartung)

dass wir lösungsorientiert für gute Schule arbeiten und dass wir da gemeinsam streiten, das eine oder andere vielleicht verwerfen, aber immer an der Sache orientiert sind. Ich denke, das ist uns hier auch gut gelungen.

Jetzt haben wir viereinhalb Minuten, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Mein letzter Satz diesbezüglich: Ich empfehle dem Hohen Haus die Annahme des Gesetzes. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das waren weniger als fünf Minuten, das ist ganz wunderbar. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung noch sprechen möchte? Nein. Gut, dann würde ich nämlich jetzt gleich abstimmen, wenn es keine Wortmeldungen mehr dazu gibt, bevor wir in die Lüftungspause gehen, und würde vorschlagen, dass wir danach aber noch den TOP 5, den MDRStaatsvertrag, aufrufen. Sind da alle einverstanden? Sehr gut, dann machen wir das so. Ich gehe nur davon aus, dass wir da vielleicht länger als eine Stunde brauchen. Aber schauen wir mal.

Okay, dann würden wir jetzt in die Abstimmung gehen. Es ist keine Ausschussüberweisung hier mehr beantragt. Wir befinden uns in der zweiten Beratung und da müssten wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/3145 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2039 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind auch alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Die kann ich auch nicht erkennen.

Damit können wir in die Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf kommen. Ich bitte alle, die diesem Gesetzentwurf zustimmen möchten, sich von ihren Plätzen zu erheben. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Manche stehen noch, das macht es schwer für mich. Genau. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Vielen herzlichen Dank.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und wir treten in eine 20-minütige Lüftungspause bis 21.05 Uhr ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden in der Tagesordnung weitermachen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 in den Teilen

a) Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2555 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/3127 -

dazu: Rechte der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch effektive betriebliche Mitbestimmung zukünftig gewährleisten Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3146 -

dazu: Ausgeglichene Programmgestaltung gewährleisten, ausgewogene und staatsferne Zusammensetzung der Gremien sichern, auf Grundversorgung konzentrieren: Der MDR darf kein Bevormundungsrundfunk werden Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3152 -

dazu: Stärkung und Weiterentwicklung des Medienstandortes Thüringen – MDR-Staatsvertrag innovativ und gerecht novellieren Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3167 -

ZWEITE BERATUNG

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

(Abg. Wolf)

Antrag (Entschließung) der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2656 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/3128 -

Der Tagungsordnungspunkt 5 b – MDR-Standort Thüringen stärken, Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2600 – wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Zunächst hat das Wort der Abgeordnete Blechschmidt aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.