Protokoll der Sitzung vom 21.04.2021

(Beifall FDP)

Wir brauchen Infrastruktur im ländlichen Raum, meine Damen und Herren. Dann haben wir Voraussetzungen dafür, dass der Wohnraummangel – ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin – kein Problem mehr in Thüringen ist, und zwar nicht durch irgendwelche ideologischen Vorgaben. Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

(Abg. Bergner)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Vorgestern war ich mit der Umweltministerin Anja Siegesmund in der Gemeinde Werther bei Nordhausen. Dort haben wir uns ein sehr schönes Bauprojekt vorstellen lassen, das das Wohnen auf dem Lande für alle zukunftsfest macht. Dort baut die Gemeinde zusammen mit der Bürgerenergiegenossenschaft Helmetal einen sogenannten geothermischen Erdkollektor. Dieser sichert zusammen mit Solarenergie und Wärmepumpen die Energieversorgung für die geplante Eigenheimsiedlung. Dort sollen 33 Eigenheime entstehen. Das senkt die Nebenkosten auf Dauer und sichert ab, dass das Wohnen in den Häusern bezahlbar bleibt.

Ein anderes Beispiel: In Stadtroda hat die Wohnungsbaugesellschaft ein Vierfamilienhaus ganz aus Holz gebaut. Das stärkt die regionale Wirtschaft, ist klimaneutral und durch die entsprechende Förderung des Landes bleiben die Wohnungen preiswert.

Die Beispiele zeigen, es tut sich sehr viel Gutes im Wohnungsbau für Familien auf dem Land und in den vielen Mittelstädten, die so typisch für Thüringen sind. Damit will ich natürlich die hier angesprochenen Probleme nicht kleinreden. Wir brauchen schnell wieder eine vollständige Förderkulisse. Dazu wird sich sicherlich die Landesregierung äußern. Ja, der Mangel an bezahlbaren Wohnungen ist in Erfurt oder Jena auch für viele schmerzlich spürbar. Deshalb haben wir die Mietpreisbremse dort auf Wunsch der Kommunen verlängert und setzen uns für den Bau von mehr Sozialwohnungen und deren langfristige Sozialbindung ein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, sozialer und familienfreundlicher Wohnungsbau heißt aber mehr, als kurzfristig billigen Wohnraum zu schaffen. Wirklich sozial wird ein Gebäude, wenn das Wohnen darin auf Dauer bezahlbar bleibt, wenn es wiederverwendbar und klimaneutral ist. Das können wir erreichen durch erstens wiederverwendbare Materialien wie etwa Holz- oder Gipselemente – diese ermöglichen zum Beispiel einen flexiblen Umbau, etwa wenn die Kinder aus dem Haus sind; das ist sozial – oder zweitens klimaneutrale Materialien, auch hier wieder vor allem Holz und klimaneutrale Wärmeversorgung wie in Werther, das ist auch sozial.

Sehr geehrte Damen und Herren, Wohnen ist ein Grundrecht. Das Land hat zusammen mit dem Bund und den Kommunen die Aufgabe, dieses

Grundrecht sicherzustellen. Als Bündnisgrüne setzen wir uns weiter dafür ein, dass sich die Menschen in ihrem Heim wohlfühlen und sich sicher sind, dass sie da wohnen bleiben können, ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben möchten. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Aust.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist immer wieder interessant, welche Themen die CDU entdeckt, wenn es auf den Wahlkampf zugeht. Nun ist es also der soziale Wohnungsbau – und das ausgerechnet von der CDU. Ein Rückblick zur Einordnung: Die CDU, das ist jene Partei, die Anfang der 90er-Jahre die Gemeinnützigkeit im kommunalen Wohnungsbau abschaffte. In der Folge erhöhten viele kommunale Wohnungsbaugesellschaften die Mieten, um so öffentliche Haushalte querzufinanzieren. Die CDU hat Mitte der 90er-Jahre auch den Mietspiegel nicht mehr anhand der Durchschnittsmieten aller Wohnungen in einem Bereich berechnen lassen, sondern nur noch am Durchschnitt der Wohnungen, die in den vergangenen vier Jahren neu vermietet worden sind. Mit anderen Worten: Der Mietspiegel orientiert sich seitdem tendenziell an den höchsten Mieten. Auch dies ist ein Grund dafür, dass in der Folge die Mieten rasant stiegen.

Die CDU war auch jene Partei, die den sozialen Wohnungsbau in Deutschland wie kaum eine andere Partei zusammenstrich. Zu Beginn der 90er-Jahre hatten wir fast 3 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland, 2006 nur etwa 2 Millionen, und heute sind es gar nur noch 1 Million Sozialwohnungen. Damit noch nicht genug. Obwohl es schon vor zehn Jahren laut Prognose 1 Million Sozialwohnungen zu wenig in Deutschland gab, ließ die CDU 2015 anderthalb Millionen und seit 2016 noch mal über 1 Million Einwanderer netto nach Deutschland einwandern, was natürlich die Wohnungsknappheit ansteigen ließ und damit die Mieten weiter in die Höhe trieb.

Aber damit immer noch nicht genug: Die Eurorettungspolitik – federführend auch hier die CDU – nutzten reiche Südeuropäer aus Italien, Spanien, Griechenland zur Kapitalflucht, um sich in der Heimat der Besteuerung und einem Werteverlust zu entziehen. Dies geschah unter anderem, indem

massenhaft ausländische Investoren – übrigens nicht nur Südeuropäer, auch viele Chinesen, die den künstlich billig gehaltenen Euro nutzten – in Deutschland außergewöhnlich viele Immobilien kauften. „Die Welt“ titelte damals: „Griechen und Spanier kaufen Berlins Wohnungsmarkt leer“.

Und nun, nach 30 Jahren wirtschaftspolitischem, gesellschaftspolitischem und wohnungsbaupolitischem Versagen der CDU beklagen Sie von der CDU auf diesem Stück beschrifteten Schmierzettel die Situation im sozialen Wohnungsbau. Das ist selbst für die CDU außergewöhnlich viel Heuchelei.

(Beifall AfD)

Sie sind nicht der Anwalt der kleinen Leute, wie Sie sich hier geben, Sie sind ihr Untergang, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Inhaltlich ist, was Herr Malsch gestern veröffentlichte und vorhin sagte, vieles richtig. Natürlich betreibt Rot-Rot-Grün – wie in jedem anderen politischen Bereich auch, so auch in der Wohnungsmarktpolitik – vor allem Klientelpolitik. Das großstädtische Milieu der gutverdienenden Akademiker und jener Studenten, die es mal werden wollen, wird bevorzugt, aber insbesondere der ländliche Raum und finanzschwache Mitbürger werden von Rot-Rot-Grün benachteiligt. Aber, wie gesagt, das zieht sich durch die Politik von Rot-Rot-Grün wie ein rot-grüner Faden.

Auch darum geht es in den kommenden Wahlkämpfen. Die AfD fordert in ihren Wahlprogrammen und in ihren wohnungsbaupolitischen Initiativen in Bund, Ländern und Kommunen die Befreiung der Bürger von überbordenden Vorschriften beim Eigenheimbau, was natürlich den Mietmarkt entlastet. Wir fordern die Entlastung der Bürger durch die Senkung und durch den Teilerlass der Grunderwerbsteuer, damit der Traum vom Eigenheim endlich Wirklichkeit werden kann. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus setzen wir uns für eine kostengünstige Bereitstellung von Grundstücken bei entsprechenden Bauvorhaben und für eine Landesförderung ein. Es gibt also auch im Bereich der Wohnungsbaupolitik nur eine Alternative: Wer bezahlbaren Wohnraum wünscht, wählt am 26. September AfD. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Aust. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt die Kollegin Lukasch das Wort.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, vor allem liebe Mieterinnen und Mieter draußen an den Bildschirmen, „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“ war heute der Titel der Aktuellen Stunde der CDU. Ich möchte mich erst mal bei der CDU für dieses Thema bedanken. In ihrer Begründung jedoch geht die CDU von Stillstand aus und vermischt das mit dem Aus des Berliner Mietendeckels. Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht nicht den Mietendeckel als solchen, also das Instrument der Mietpreisbegrenzung kritisiert, sondern die Zuständigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat noch einmal ausdrücklich bekräftigt, dass das Instrument Mietpreisbremse oder Mietendeckel zulässig ist.

Übrigens, Herr Bergner, Ziel des Mietendeckels war der Deckel und nicht der Neubau. Für den Neubau gibt es andere Instrumente.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Die müssen Sie erst finden!)

Zum anderen hat dieses Urteil natürlich keine Auswirkungen auf die Thüringer Richtlinien. Richtlinien in Thüringen werden immer nur für einen begrenzten Zeitraum beschlossen – das wissen Sie, wissen Haushaltsgesetzgeber; anders geht es gar nicht –, um dann ihre Wirkung und Anwendbarkeit zu überprüfen.

Ja, Herr Malsch, ich gebe Ihnen recht, es ist April, und es dauert auch mir zu lange. Ich kann Ihnen aber sagen, der Herr Minister hat die Richtlinie unterschrieben und im nächsten Staatsanzeiger wird sie veröffentlicht.

Im vergangenen Jahr wurden über das Familienbaudarlehen mit 4,1 Millionen Euro insgesamt 50 Wohnungseinheiten gefördert, Modernisierung von Eigenwohnraum mit 3,1 Millionen Euro, der Neubau von Sozialwohnungen mit 44 Millionen Euro – 438 Wohnungen –, und in der Barrierereduzierung wurden 5 Millionen Euro bewilligt mit 560 Wohnungen, die saniert werden konnten. Für den Sanierungsbonus gab es 1,7 Millionen Euro; das ist also für die Sanierung von Eigenheimen für Menschen mit kleinem Einkommen, insbesondere um unsere Dorfkerne zu stärken. All diese Programme standen und stehen auf dem Prüfstand. Zunächst sollten wir aber klären: Wie wollen wir denn leben in Thüringen? Was verstehen wir unter sozialem Wohnungsbau? Nimmt man das Wort „sozial“ oder die Definition, kann das interpretiert werden als Gesellschaftsform, also gemeinsam miteinander leben, wohnen

(Abg. Aust)

und unabhängig vom Geldbeutel. Jeder und jede hat ein Recht auf Wohnen, sollte das unbedingt haben, und zwar auf bezahlbares Wohnen.

In der Bilanz zur Wohnraumoffensive der Bundesregierung betonte Herr Altmaier noch einmal, dass jeder Zweite das Recht auf einen Wohnberechtigungsschein hätte und damit auf bezahlbaren Wohnraum. Damit ist doch klar, dass der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ein bundesweites Problem ist. Thüringen hat natürlich einen sehr unterschiedlichen Wohnungsmarkt – Herr Bergner ist darauf eingegangen. Während in den Städten Erfurt, Weimar und vor allem in Jena bezahlbarer Wohnraum stark nachgefragt wird, haben andere Städte immer noch mit Rückgang der Bevölkerung zu tun und damit mit Leerstand zu kämpfen. Und genau vor diesem Hintergrund standen diese Richtlinien auf dem Prüfstand. Die Antragslage zeigte uns, dass der Bedarf sehr hoch ist. Im Ministerium liegen Anträge von über 100 Millionen Euro vor. Dem gegenüber stehen trotz Aufstockung des Wohnungsbauvermögens nur 50 Millionen Euro. Um diese Mittel zielgenau nach dem Bedarf einzusetzen, war also eine Überarbeitung notwendig. Ich habe keine Angst, dass das Geld trotz der späten Inkraftsetzung nicht ausgegeben wird, denn die Antragsliste ist lang. Für 2022 heißt es trotzdem: Vorlauf schaffen. Gerne lade ich Sie ein, zu diskutieren, wie wir miteinander leben wollen, wie ich einen bezahlbaren Mietpreis bei der immer noch anhaltenden Niedrigzinsphase bekomme, wie wir hier in Thüringen Bürokratie abbauen können, also wie wir das soziale Wohnungswesen insgesamt weiterentwickeln können. Da spielen Themen, die Sie schon genannt haben, eine große Rolle: Nachhaltigkeit, Bauen mit Holz, die Beziehung Stadt und Land, wachsende Städte, Leerstand in den Dörfern, Flächenversiegelung, Modernisierungsumlage, Baupreise, Gemeinwohlorientierung und auch die Gewinnabführung kommunaler Unternehmen zur Deckung von Haushalten, aber auch Themen wie die Verhinderung der Mieterhöhung nach § 558 BGB, also die Erhöhung nach ortsüblicher Vergleichsmiete.

Thüringen braucht hierzu eine Strategie. Danach sollten wir die Förderrichtlinien ausrichten. All das wird eine große Rolle spielen, denn die Thüringer Wohnungswirtschaft – vor allem die kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen – steht vor einer zweiten Modernisierungswelle. Wir als Abgeordnete sind nach Artikel 15 unserer Verfassung verpflichtet, für bezahlbares Wohnen für die Mieterinnen und die Mieter zu sorgen.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Oh, Entschuldigung. Danke, ja.

Als Linke vertreten wir natürlich die Interessen der Mieterinnen und Mieter. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lukasch. Damit hat jetzt für die SPD Kollege Liebscher das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, der Erhalt, der Bau und die Bereitstellung von sozialem, genossenschaftlichem und privatem Wohnraum sind laut Artikel 15 der Verfassung in Thüringen Staatsziel – die Kollegin hat es gerade schon angesprochen. Ich möchte das hier einfach noch mal festhalten. Damit ist für uns Sozialdemokraten klar, dass wir dieses Ziel verfolgen und insbesondere auch die Notwendigkeit des sozialen Wohnungsbaus in Stadt und Land sehen.

Wenn man aber die Entwicklungen im Thüringer Wohnungsmarkt betrachtet, muss man feststellen, staatliches Handeln ist mehr denn je geboten, vor allem im Bereich der Bereitstellung von zeitgemäßem, sozialem Wohnraum, insbesondere in den Zentren hinsichtlich der Miethöhe und im ländlichen Raum hinsichtlich der Standards der angebotenen Wohnungen.

Mit dem Wohnbauvermögen des Freistaats haben wir Mittel bereitgestellt, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Für die Monate Januar bis April dieses Jahres müssen wir aber leider festhalten, dass der vom Land geförderte Wohnungsbau nicht existent ist. Es ist noch kein einziges neues Vorhaben bewilligt worden. Da kann ich den Ärger der CDU-Fraktion nachvollziehen. Auch wir als SPD teilen den Unmut darüber. Die CDU braucht hier aber die Backen gar nicht so aufzublasen. Es war die rot-rot-grüne Landesregierung, die 2017 die sozialen Wohnungsbaurichtlinien erst mal so attraktiviert hat, dass überhaupt maßgeblich sozialer Wohnungsbau und die Gelder nachgefragt wurden und hier endlich mal etwas passiert ist. Leider sind wir jetzt gerade dabei, diesen Schwung wieder ein bisschen abzuwürgen.

Ich will die dringlichsten Probleme hier gerne noch mal benennen: Das eine ist das Auslaufen der fünf Förderrichtlinien zum Ende des Jahres 2020. Das Zweite ist die Einstellung von drei dieser fünf Richtlinien durch das zuständige Ministerium und damit

(Abg. Lukasch)

die eben schon beschriebene Tatsache, dass wir in diesem Jahr noch keine neuen Vorhaben bescheiden konnten. Hier hätte anders gehandelt werden können, ja, anders gehandelt werden müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Eine Debatte, ob und wie diese Richtlinien fortgeführt werden, wäre aus meiner Sicht wünschenswert gewesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die nun auch von der CDU beklagten Missstände intern und teils auch extern angesprochen, hinterfragt und kritisiert. Die Parlamentarier von SPD, Linke und Grüne und auch der CDU haben im Bereich sozialer Wohnungsbau an vielen Stellen deutlich gemacht, wie wichtig ihnen dieser ist und in welche Richtung es gehen sollte, nicht zuletzt in den Beschlüssen zum Landeshaushalt 2021. Zur Erinnerung noch mal: Wir haben dort die Entnahme von knapp 10 Millionen Euro aus dem Wohnbauvermögen zugunsten der Städtebauförderung verhindert und noch mal 15 Millionen Euro draufgelegt. Damit sind für das Jahr 2021 60 Prozent mehr Mittel im Topf, als es der Vorschlag der Landesregierung zunächst vorgesehen hat. Die Einstellung von drei Richtlinien in der sozialen Wohnraumförderung passt da nicht so ganz ins Bild.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir den sozialen Wohnungsbau im Freistaat vorantreiben wollen und so gleichermaßen bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum neu schaffen wollen, müssen wir beim Management des Wohnbauvermögens ansetzen und dies drastisch ändern. Wir brauchen Richtlinien, die mehrere Jahre unverändert gelten, um den Wohnungsbaugesellschaften Planungssicherheit garantieren zu können. Vor allem muss aber in dem Fall, dass Richtlinien auslaufen, sichergestellt werden, dass die neuen Richtlinien am Folgetag in Kraft treten. Richtlinien, die nur auf ein oder zwei Jahre angelegt sind, sind kontraproduktiv, wenn man Wohnungsbau und Wohnungssanierungen ankurbeln will, denn hierbei handelt es sich meist um Projekte mit einer Laufzeit von mehreren Jahren.