Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir den sozialen Wohnungsbau im Freistaat vorantreiben wollen und so gleichermaßen bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum neu schaffen wollen, müssen wir beim Management des Wohnbauvermögens ansetzen und dies drastisch ändern. Wir brauchen Richtlinien, die mehrere Jahre unverändert gelten, um den Wohnungsbaugesellschaften Planungssicherheit garantieren zu können. Vor allem muss aber in dem Fall, dass Richtlinien auslaufen, sichergestellt werden, dass die neuen Richtlinien am Folgetag in Kraft treten. Richtlinien, die nur auf ein oder zwei Jahre angelegt sind, sind kontraproduktiv, wenn man Wohnungsbau und Wohnungssanierungen ankurbeln will, denn hierbei handelt es sich meist um Projekte mit einer Laufzeit von mehreren Jahren.
Wir brauchen zweitens eine verlässliche, auf Jahre im Voraus bekannte Zuführung sowohl von Landesals auch Bundesmitteln zum Wohnbauvermögen und die Transparenz, damit planbar und ersichtlich ist, wie viele Mittel in welchem Jahr für welche Richtlinie tatsächlich zur Verfügung stehen. Deshalb schlage ich vor, dass wir ein Gesetz auf den Weg bringen, in dem die Zuführungen des Landes auf 10 bis 15 Jahre im Voraus festgelegt werden, so wie wir es auch beim Hochwasserschutz getan haben.
Drittens brauchen wir ein klar strukturiertes und transparentes Antrags- und Bewilligungsverfahren, das vor allem den Bauwilligen nicht den letzten Nerv raubt. Neben mehr Schnelligkeit braucht es hier auch mehr Transparenz und Kontrolle, denn im Bau gilt: Zeit ist Geld. Jeder Monat, den unsere Verfahren dauern und den die Antragsteller damit Unklarheit haben und nicht beginnen können, kostet Unsummen von Geld.
Wir brauchen viertens ein schlankeres Verfahren und damit auch weniger am Verfahren beteiligte Institutionen. Aus unserer Sicht sind die Thüringer Aufbaubank und das zuständige Ministerium diejenigen, die das sind. Drei Institutionen, wie es aktuell der Fall ist, zwischen denen die Antragsteller hinund hergeschickt werden, haben sich weder bewährt, noch ist das zeitgemäß oder im Sinne einer schlanken Verwaltung.
Fünftens und letztens brauchen wir aber auch klare Gegenleistungen der Investoren für unsere Darlehen und Zuschüsse. Das heißt im Klartext: Wir brauchen umfangreiche Belegungs- und Mietpreisbindungen.
Wenn wir das so aufgleisen, bin ich sicher, dass wir das Staatsziel aus unserer Verfassung noch besser als ohnehin bisher schon umsetzen können.
Und vielleicht noch eine letzte Bemerkung, so Sie gestatten, zum Mietendeckel: Häme ist hier wirklich nicht angebracht. Das Problem besteht nach wie vor, dass Millionen Menschen in Berlin und anderswo aus ihrem angestammten Wohnsitz vertrieben werden. Eins stimmt auch nicht, Neubau war vom Mietendeckel ausdrücklich nicht betroffen, Herr Kollege Bergner, sondern das galt nur für Gebäude,
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ja ein breiter Fächer an Themen aufgespannt worden, die jetzt hier diskutiert worden
sind. Ich fange mal mit der Grunderwerbsteuer an. Schleswig-Holstein regiert eine Koalition, in der FDP, CDU und Grüne in einer Regierung sind, Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent. Nordrhein-Westfalen: Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent; wenn ich richtig informiert bin, regieren dort CDU und FDP zusammen. Das heißt, hier ist wieder so eine Situation, wo man in Thüringen eine Landesregierung für das kritisiert, wo die eigene Partei in einer anderen Konstellation in der Landesregierung genau das Gleiche tut. Das Argument überzeugt mich nicht so richtig.
Wenn sich Abgeordnete, deren Bundestagsfraktionen von CDU, CSU und FDP, 284 Mitglieder, darunter auch Thüringer Abgeordnete, den Mietendeckel zu Fall gebracht haben und damit Hunderttausende Berlinerinnen und Berliner in Unsicherheit gestürzt haben, ob sie sich die Mietpreise für ihre Wohnungen in Berlin noch weiterhin leisten können, hierhinstellen und dann sagen, das ist ein Thema, das mag in Städten interessant sein, aber im ländlichen Raum ist das Thema weitgehend uninteressant und es braucht keine weiteren Mietenregulierungen, kann das nicht überzeugen, insbesondere dann nicht, wenn nach einer aktuellen Umfrage 69 Prozent der Mieterinnen und Mieter und 50,6 Prozent der Vermieter der Überzeugung sind, dass die bundesweiten Regelungen zur Mietendeckelung verschärft werden müssen und ein Mietendeckel ein angemessenes Instrument sei.
Genau in diesem Sinne wird in diesem Jahr auch der Bundestagswahlkampf geführt werden unter dem Gesichtspunkt, welche Bundesregierung denn in der Lage ist, genau eine solche Regulierung des Mietenmarktes – und die braucht es – auch durchzusetzen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Sie kennen aber die Äußerungen der Sprecherin des Innenministeriums, wie sie der Berliner Wohnung …?)
Wir hatten im Jahr 2007 2 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland und bis 2018 ein Absinken der Sozialwohnungen um 44 Prozent auf 1,137 Millionen. Wir merken das auch daran, wie der Bund von 2018 bis 2019 seine Förderung für den sozialen Wohnungsbau um 5,5 Prozent reduzierte, während
es uns in Thüringen auf Basis der Evaluation, dieso wohl vom Abgeordneten Liebscher als auch von der Abgeordneten Lukasch angesprochen wurde, durch das Umstellen unserer Förderrichtlinien gelungen ist, im sozialen Wohnungsbau einen Fördermittelanstieg um 103 Prozent zu realisieren. Daran zeigt sich aber auch, wie die Prioritätensetzung aussieht. Abgeordneter Liebscher hat fünf Punkte angesprochen, die ich eins zu eins unterstützen kann. Neben der Tatsache, dass das Wohnungsbausondervermögen tatsächlich eins der wenigen Sondervermögen ist, die in unserem Landeshaushalt tatsächlich werthaltig sind und dem Begriff ei nes Sondervermögens auch Rechnung tragen, haben wir eine elendige anhaltende Grundsatzdiskussion auch aus dem Rechnungshof über die Frage geführt: Darf ein solches Sondervermögen weiterexistieren oder nicht? Ich spreche klar dafür. Von den fünf Vorschlägen, die der Abgeordnete Lieb- scher gemacht hat, kann ich vier sofort unterstreichen: der erste Punkt, hier Sicherheit in die Diskussion reinzubringen, Langfristigkeit bei der Zuführung und auch was die Förderstrukturen betrifft – bin ich absolut dabei.
Ich will aber auf eines hinweisen: Hier werden in der Diskussion auch beim Barrierereduzierungsprogramm – das Anlass für die Debatte der CDU heute gewesen ist – die Zielstellungen sozialer Wohnungsbau und Programme der Eigenheim- und Wohnraumförderung vermischt. Ich muss mich entscheiden: Worüber diskutiere ich? Ich kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, die zusammenmixen und denken, daraus wird ein angenehmes Programm. Sondern ich muss klar sagen: Wenn ich über sozialen Wohnungsbau rede – und das ist die Kernaufgabe des Wohnungsbausondervermögens –, dann heißt das, dass diejenigen, die die entsprechenden Zuschüsse und Darlehen in Anspruch nehmen, auch Belegungsbindung und Mietpreisbindung machen. Das ist die Conditio sine qua non von sozialem Wohnungsbau.
Worüber ich noch zusätzlich reden kann – und da bin ich beim Abgeordneten Bergner und auch bei den Abgeordneten der CDU –, ist, was Wohnungsbau- und Eigenheimförderung in unserem Freistaat insbesondere dort bedeutet, wo die soziale Wohnraumförderung nicht der Hauptbestandteil ist. Natürlich haben wir auch solche Kommunen. Wir haben in diesen Kommunen übrigens – und darauf haben der Abgeordnete Liebscher und auch die Abgeordnete Lukasch hingewiesen – eine hohe Nachfrage nach Wohnungen, weil es um die Qualität der zur Verfügung gestellten Wohnräume geht.
Insofern müssen wir jenseits der Notwendigkeit, der weiterhin bestehenden Notwendigkeit, im sozialen
Wohnungsbau aufzustocken, gleichzeitig Programme der Eigenheimförderung, der Barrierereduzierung und auch Programme wie den Kinderbaulandbonus auflegen, für die der Landtag ja auch Mittel zur Verfügung gestellt hat. Es gibt exakt zwei Förderrichtlinien, an denen sich der Freistaat beim Kinderbaulandbonus orientieren kann: Das ist Hannover und das ist Bayern, und beide werden derzeit geprüft. Hannover hat eine Richtlinie aufgemacht, die im Kern sagt: Wer bei uns aus unserem städtischen Vermögen Flächen kaufen will, der bekommt einen Kinderbaulandbonus und dann für die Kinderzahl obendrauf. Bayern hat eins oben draufgelegt, weil die nicht nur an der Eigenheimförderung orientiert sind, sondern die sagen auch: Ein entsprechender Bonus wird auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen gezahlt. Das finde ich völlig richtig, das liegt auf der Linie dessen, was eine rotrot-grüne Landesregierung auch richtig finden kann und muss. Insofern ist die Erarbeitung einer entsprechenden Richtlinie für den Kinderbaulandbonus, den der Thüringer Landtag in den Haushalt 2020/2021 hineingeschrieben hat, im Prozess. Ich hoffe, dass ich dem Landtag auch kurzfristig vermelden kann, dass wir diesen Kinderbaulandbonus zur Verfügung stellen – dann auch mit einer entsprechenden Förderrichtlinie untersetzt.
Lassen Sie mich aber noch mal was zum Barrierereduktionsprogramm sagen, weil das für mich beispielhaft ist. Das Barrierereduktionsprogramm war ein Programm, das wir zeitlich befristet aufgelegt hatten – ganz bewusst zeitlich befristet, weil es dafür auch nur zeitlich befristet eine Bundesförderung gab. Nachdem die Bundesförderung ausgelaufen ist und wir aus der Rückzahlung der Darlehensförderung unseres Wohnungsbausondervermögens die Abfinanzierung der Landesanteile an den Bundesmitteln vornehmen, müssen wir uns – wenn sozialer Wohnungsbau im Vordergrund steht – gemeinsam, Landesregierung und Landtag als Haushaltsgesetzgeber, überlegen, wie wir ein solch erfolgreiches Programm, aus dem 7.000 Wohnungen finanziert worden sind, als Zuschussprogramm mit einem gewissen Mitnahmeeffekt auflegen, ohne dass das Wohnungsbausondervermögen mit seiner Kernaufgabe des sozialen Wohnungsbaus – denn diese 7.000 Wohnungen unterlagen keiner Belegungsbindung, keiner Mietpreisbindung. Das heißt, damit sind Barrierereduktionen in Wohnungen geschaffen worden, die der Klientel, die auf den sozialen Wohnungsbau in Thüringen zwingend angewiesen ist, vielfach nicht zur Verfügung standen, weil sie sich die Mieten dort eben nicht leisten kann.
Wenn wir ein solches Barrierereduktionsprogramm weiterhin wollen, müssen wir im Haushalt die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen. Dort sind
sie nicht, wenn die Kernaufgabe des sozialen Wohnungsbaus im Wohnungsbausondervermögen – Ute Lukasch hat darauf hingewiesen, wir haben 119 Millionen Anträge allein für dieses Jahr bei 50 Millionen Euro zur Verfügung stehenden Mitteln. Wenn wir das wollen, müssen wir mehr tun. Insofern kann ich nur sagen, nach der Pandemie wird die Aufräumphase kommen, und dort wird es auf öffentliche Investitionen ankommen. Der Wohnungsbau ist einer der Daseinsvorsorgebereiche, in dem wir mehr öffentliche Investitionen brauchen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Damit schließe ich den dritten Teil und rufe den vierten Teil der Aktuellen Stunde auf
d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3120 -
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen, sehr geehrte betroffene Bürger dieses Landes, seitdem die Bundesregierung ihre Änderung zum Infektionsschutzgesetz plant, wird darum heftig gestritten. Heute Nachmittag wurde es im Deutschen Bundestag beschlossen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Die Grünen haben sich enthalten, die Linke stimmte dagegen. Die FDP stimmte dagegen, und zwar aus sehr triftigen Gründen. Die sogenannte Notbremse nimmt Kompetenzen von den Ländern und sieht Maßnahmen wie eine Ausgangssperre und Ähnliches ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 vor. Wir Freien Demokraten halten pauschale Ausgangssperren für unverhältnismäßig
und stellen infrage, ob eine solche Regel vor dem Verfassungsgericht überhaupt Bestand hat. Daher behält sich unsere Bundestagsfraktion vor, gegen diese Regelung zu klagen, sofern sie denn Bestand
Die Landesregierungen haben die Möglichkeit, auf demokratischem Weg die Notbremse in einen Turbo zu verwandeln. Aber, sehr verehrte Landesregierung, warum machen Sie das nicht? Was sollte geändert werden? Zunächst zum politisch verhandelten Inzidenzwert von 100 bzw. 165: Die 165 gilt seit Montag für Schulschließungen. Schulen werden geschlossen, die Bundesgartenschau wird eröffnet. Wer soll das verstehen?
Woher kommt die 165? Ist das die Hausnummer von Frau Merkel oder ihre Körpergröße oder ist es zufällig die Inzidenz, die Montag herrschte? So ist es zumindest erklärt worden.
Meine Damen und Herren, seit Wochen plädieren wir dafür, nicht weiter allein die Inzidenz zum alleinigen Maßstab für die Beurteilung des Infektionsgeschehens zu machen. Mit steigender Impfquote sinkt der Aussagewert. Wir müssen unterscheiden – auch das haben heute Vertreter aus der Medizin, aus der Wissenschaft gefordert –, wie ist die Impfquote, wie ist die Belegung der Intensivstationen, wie ist das Ausbruchsgeschehen insgesamt zu bewerten, ist es ein Cluster oder ist es diffus. Der starre Infektionswert führt zu einem Dauerlockdown, und den kann keiner in Deutschland wollen. Seit November haben wir diesen Tatbestand und es hat nichts gebracht, um das Geschehen der Pandemie zu beeinflussen. Nein! Er hat für Verdruss bei der Bevölkerung gesorgt, er hat für Verdruss bei den Eltern, bei den Schülern, bei Studenten, bei Unternehmern gesorgt. Er liegt der Volksseele unheimlich schwer auf dem Herzen.
Eine bundesweit einheitlich geregelte Notbremse nimmt uns die Möglichkeit, lokal auf das Infektionsgeschehen zu reagieren. In einem großen Landkreis in Thüringen kann im Norden ein großer Ausbruch sein, im Süden sieht das ganz anders aus. So etwas kann nur vor Ort entschieden werden. Wir fragen uns: Warum lässt sich die Landesregierung diese Maßnahme nehmen? Im Gesetz fehlt eine Klarstellung, was mit den Geimpften geschieht. Nochmals zur Ausgangssperre: Wir wissen mittlerweile, dass die Gefahr von Ansteckungen in Innenräumen liegt. Deshalb lüften wir, deshalb sollten wir Luftfilter aufstellen, insbesondere in den Schulen, dann hätten wir den Kindern manches erspart, was in den nächsten Tagen wieder droht, nämlich Schulschließungen. Eine Ausgangssperre ist also kein unmittelbares Element, um Infektionen zu verhindern. Wissenschaftliche Untersuchungen wie die Oxford-Studie – Berliner Studien gibt es – legen
fest, dass die Ausgangssperre, und jetzt erst recht, wenn ich sie noch weiter nach hinten fahre, keine entscheidende Wirkung nach sich zieht.
Unser Ministerpräsident hat gesagt, wir müssen den Menschen Möglichkeiten geben, sich im Freien zu bewegen. Da stimme ich ihm zu. Also: Weg mit der Ausgangssperre, egal wann sie beginnt, weg mit der Ausgangssperre aus diesem Gesetz!
Mehrere Gerichte haben in ihren Urteilen vorgegeben, dass genau diese Ausgangssperren nicht dem Gesetz entsprechen. Ich weiß nicht, warum sich Berliner Politiker und wahrscheinlich auch die Thüringer Landesregierung das nun mal wieder von einem Gericht sagen lassen wollen. Das Vertrauen in die Politik erodiert weiter, und das sollte unser vorderstes Ziel sein neben der Beherrschung von Pandemie: Wir brauchen auch das Vertrauen der Menschen da draußen, um den Neustart, wie Herr Hoff es eben sagte, auch anpacken zu können, nach vorne zu gehen.
Was brauchen wir? Wir brauchen keine Notbremse, nein. Wir brauchen Tempo, Tempo beim Impfen – impfen, impfen, impfen! –, Tempo beim Testen, und zwar nicht so testen, dass allein die Masse zählt, sondern wir müssen sinnvoll an den Orten testen, wo Menschen ungeprüft in verschiedenen Gruppen aufeinander treffen. Hier macht Testen Sinn. Insofern, wir brauchen endlich eine sinnvolle digitale Nachverfolgung, sodass wir auch wirklich das Pandemiegeschehen eingrenzen könnten.