Protokoll der Sitzung vom 21.04.2021

Der Unterschied zu den Schulen und Klassenräumen ist eben der Innenraum, wo Infektionen einfach viel häufiger und intensiver stattfinden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bundeseinheitliche Regelungen waren ständige Forderungen auch der rot-rot-grünen Landesregierung und Fraktionen. Ich möchte daran erinnern, wie sehr in

der MPK darauf gedrängt worden ist, einen bundesweit einheitlichen Stufenplan zu haben und einen bundeseinheitlichen Orientierungsrahmen, damit allgemein bekannt ist und auch allgemein akzeptiert ist, welche Schritte unternommen werden müssen, wenn sich das Infektionsgeschehen ausbreitet, und welche Schritte unternommen werden dürfen, wenn sich das Infektionsgeschehen wieder verlangsamt und erfolgreich zurückgedrängt werden kann. Leider ist das nicht gelungen – leider – und diesen verlässlichen Rahmen bietet auch das heute geänderte Infektionsschutzgesetz nicht.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Die Landesregierung hat genug Möglichkeiten, hier vor Ort zu reagieren!)

Wir hätten schon viel früher an so einem Punkt von bundesweiter verlässlicher Orientierung sein können – ich denke, wir hätten es sein müssen.

Herr Kemmerich, das ist ja auch immer so eine Sache mit der Wortwahl und der Sprache. Wir reden von Ausgangsbeschränkungen und ich glaube, Sie reden bewusst von Ausgangssperren und das sind sie einfach nicht. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Was ist das für ein Unsinn? Lassen Sie sich das mal von einem Richter erklären!)

(Unruhe AfD)

Auch in Thüringen, wenn es Beschränkungen gibt, gibt es zahlreiche begründete Ausnahmen, wo es dann auch nachvollziehbar ist. Man muss auch konstatieren, dass das bisherige Agieren des Freistaats Thüringen mit seinen Landkreisen und kreisfreien Städten viel gehaltvoller war.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wir ha- ben in Thüringen die höchste Inzidenz! Nen- nen Sie das gehaltvoller?)

Die jetzigen Änderungen, die heute im Infektionsschutzgesetz beschlossen worden sind, bleiben hinter den Eindämmungsmaßnahmen Thüringens zurück.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ergänzungen des § 28b im Absatz 7 sind ein längst überfälliger Schritt gewesen. Die Verpflichtung zu Homeofficeangeboten bedeutet nun endlich einen ausgedehnteren Arbeitsschutz.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Endlich wieder Zentralismus!)

Auch die Konkretisierung, dass fehlende IT-Ausstattungen, Veränderungen der Arbeitsorganisation oder unzureichende Qualifikationen der jeweiligen

(Abg. Höcke)

Angestellten kein dauerhafter Grund für ein Nichtangebot sind, ist wichtig. Hierbei dürfen auch kleine und mittelständische Unternehmen natürlich nicht alleingelassen werden. Es müssen flächendeckende Kontrollmechanismen und vor allem Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen der Unternehmen gewährleistet sein. Anderenfalls läuft diese Anordnung ins Leere. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass Unternehmen – als Beispiel im Vergleich zum Einzelhandel, der körpernahen Dienstleistungen, Schulen – weiterhin keine verpflichtenden Testregeln haben. Wieso sind diese Regeln wie auch Verordnungen vom Bund geregelt und haben leider keinen Einzug ins Infektionsschutzgesetz gehalten?

Ein weiterer Kritikpunkt der FDP ist ja die alleinige Fixierung auf den Inzidenzwert und das stimmt ja auch. Das haben wir schon mehrfach im Plenum diskutiert, dass das nicht alleiniges Kriterium sein kann,

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Dann stimmen Sie doch dagegen und ändern Sie es! Dann stimmen Sie im Bundesrat doch da- gegen!)

deswegen hat der Thüringer Orientierungsrahmen auch weitere Indikatoren. Der Präsident der Bundesärztekammer hat noch mal einen konkreten Vorschlag gemacht, welche Parameter man noch hinzuziehen soll, und dass nicht die Tatsache der freien Betten auf Intensivstationen hier das Entscheidende ist, sondern wie die Zunahme der Einweisung in Krankenhäuser und Fachkliniken mit COVID-19-Erkrankten ist. Ich möchte es auch noch mal sagen: Ein Intensivbett allein kann noch keinen Menschen versorgen. Wir brauchen dazu das medizinische Fachpersonal. An dieser Stelle möchte ich auch gern meinen Dank aussprechen an alle, die an vorderster Stelle Menschen helfen, die mit den Folgen von COVID-19 zu kämpfen haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Halten Sie bitte durch. Das gilt auch für die LongCOVID-Versorgung. Wenn wir in Thüringen bereits jetzt schon über 10.000 Menschen haben, die mit Long-COVID zu kämpfen haben, müssen wir auch diese Kapazitäten stets in den Blick nehmen, das gilt natürlich auch bundesweit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt ein Ungleichgewicht, dass das Privatleben, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Freizeit- und Kulturangebote massiv betroffen sind, aber in Industrie- und Wirtschaftsbereichen gibt es kaum oder geringe Einschränkungen, die dem Schutz vor Infektionen dienen. Dieser Umstand muss tatsächlich geändert werden, damit

wir die Pandemie erfolgreicher bekämpfen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Plötner. Jetzt hat das Wort für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dr. König.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die FDP-Fraktion wirft mit ihrer Aktuellen Stunde zu den „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen“ ein Thema auf, das uns in den letzten Tagen sicher alle beschäftigt hat und das bei uns vor Ort auch zu heftigen Diskussionen geführt hat. Auch wir als CDUFraktion im Thüringer Landtag haben unsere Bedenken an dem Gesetzesvorhaben mit einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag adressiert. Dabei kritisierten wir nicht, dass die Bemühungen zur Eindämmung der unsäglichen Corona-Seuche verstärkt werden müssen, um die Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden und Leib und Leben zu schützen. Wir hatten unter anderem Zweifel zum einen an der lebenspraktischen Tauglichkeit einiger Regelungen, wie zum Beispiel der Ausgangsbeschränkung, oder der aus unserer Sicht unzureichenden Unterscheidung zwischen Außen- und Innenbereich. Zum anderen hatten wir Bedenken, dass mit den Regelungen zum Beispiel für Schulen und Kindergärten in die Hoheit der Länder eingegriffen wird. Anders als oftmals bei der Befassung hier im Thüringer Landtag haben die Bundestagsfraktionen – das möchte ich an dieser Stelle positiv hervorheben – auf unsere Hinweise oder auch auf Hinweise von anderen Ländern Rücksicht genommen und einige Punkte aus dem Gesetzentwurf revidiert, wenngleich wir stärkere Nachbesserungen eingefordert hatten. Ich will da die Ausgangsbeschränkungen nennen, die reduziert wurden. Ich will auch nennen, dass die Möglichkeit von „Click & Meet“ im Einzelhandel jetzt doch bis zu einer Inzidenz von 150 möglich ist, dass die Fußpflege bei den körpernahen Dienstleistungen aufgenommen wurde, die nicht von der Notbremse betroffen sind, obwohl wir uns da auch eine Gleichbehandlung – das sage ich ganz offen – aller körpernahen Dienstleistungen gewünscht hätten, und natürlich auch, dass die Möglichkeit besteht, dass der Außenbereich von zoologischen und botanischen Gärten eröffnet werden darf – Stichwort „BUGA“ hier in Erfurt.

(Abg. Plötner)

Was mir aber besonders wichtig ist: Jetzt kriegen wir die besondere Situation, dass in Thüringen der Sport für Kinder und Jugendliche bis zu 14 Jahren durch die Notbremse möglich wird, also das, was wir als CDU-Fraktion seit mehreren Verordnungsentwürfen eingefordert haben, wo vonseiten der Landesregierung kein Weg hingeführt hat. Das wird jetzt ausdrücklich erlaubt. Dass es so eine Nachbesserung gibt, begrüßen wir natürlich sehr und hätten uns schon viel früher solch eine Entscheidung gewünscht. Wir hatten in unserer Fraktion ein Sportforum durchgeführt, wo das einhellige Forderung des organisierten Sports in Thüringen war. Wer die Sendung „Fakt ist!“ gesehen hat, hat deutlich gesehen, welche Bedeutung der Sport für unsere Gesundheit hat. Deswegen finden wir es sehr wichtig, dass das jetzt mit reingekommen ist, nicht von Thüringen, sondern vom Bund. Das ist das, was wir positiv bewerten.

(Beifall CDU)

Was nicht revidiert wurde und was wir ablehnen, ist, dass Schulen und Kindergärten nach starren Inzidenzwerten von 165 geschlossen werden sollen. Das hat gerade für uns in Thüringen mit unseren hohen Inzidenzwerten weitreichende Folgen. Wir hätten uns hier mehr Flexibilität gewünscht, wir hätten uns mehr Kreativität gewünscht, wir hätten uns gewünscht, dass die Pflichttestungen in Thüringen schon vorher eingeführt worden wären, dass wir das Wechselmodell in Thüringen stärker gefahren hätten, dass wir über die Luftfilter stärker agiert hätten und vielleicht auch – wir kommen jetzt in die warme Jahreszeit –, dass Unterricht im Freien möglich wäre, dass wir Dorfgemeinschaftshäuser in der Nähe von Grundschulen, wo mehr Räume oder größere Räume zur Verfügung stehen, einbezogen hätten. Das wären Handlungsmöglichkeiten gewesen, die wir hier vor Ort gehabt hätten. Das hätten wir uns gewünscht, und nicht dieses starre Schließen auf Bundesebene bei einer Inzidenz von 165. Genau an dieser Stelle hätten wir mehr Widerspruch aus Thüringen erwartet. Aber anscheinend ist die Landesregierung hier äußerst dankbar, dass nach dem bundesweit schlechtesten Krisenmanagement aller Landesregierungen über Monate, mit den über Monaten höchsten Inzidenzwerten, der Bund der überforderten Landesregierung endlich Verantwortung abnimmt.

Sehr geehrte Damen und Herren, trotz aller Schwächen und rechtlichen Bedenken, sollten wir nicht vergessen, warum die sogenannte Notbremse gerade Thüringen so hart trifft. Frau Dr. Klisch hatte Carsten Schneider als Parlamentarischen Geschäftsführer zitiert, der auch gesagt hat: Die Notbremse tritt als Konsequenz des katastrophalen Kri

senmanagements der Landesregierungen in Kraft. – So sieht er das. Was wir in Thüringen gebraucht hätten – das ist auch unsere Kritik –, wäre gerade zu Beginn der zweiten Welle ein rigoroseres Krisenmanagement gewesen anstatt eines Zickzackkurses der Landesregierung, in Teilen nach dem Bauchgefühl des Ministerpräsidenten.

Wenn wir in die letzten Monate schauen, hätten wir einen besseren Start der Impfkampagne gebraucht.

(Beifall CDU)

Herr Kollege, Ihre Redezeit endet.

Wir hätten klare Regelungen gebraucht und kein Verordnungswirrwarr. Deswegen: Wir brauchen Klarheit und Akzeptanz, sonst wird die Notbremse in Thüringen weiter Bestand haben. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. König. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete Pfefferlein.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, wir werden diese Pandemie nur in den Griff bekommen, wenn wir diese Welle endlich mit allen uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen brechen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Flickenteppich der Bundesländer steht seit Monaten in der Kritik, und das zu Recht, denn wer blickt denn hier noch durch? Das Ergebnis ist zunehmender Frust, selbst bei denen, denen klar ist, dass wir die Pandemie nur mit scharfen Maßnahmen in den Griff kriegen. Thüringen hat seit drei Monaten die höchste Inzidenz aller Bundesländer. Der Flickenteppich setzt sich fort, wie an den unterschiedlichen Regelungen in den Landkreisen und Städten zu sehen ist. Wir haben aber eine nationale Problemlage und sehen, dass es nicht funktioniert, wenn jedes Bundesland, jeder Landkreis und jede Stadtverwaltung ihr eigenes Corona-Management betreibt.

Wir hätten uns bei allen wichtigen Argumenten für Begrenzungen gewünscht, dass es Möglichkeiten für Treffen in festen Bezugsgruppen gibt, die über

(Abg. Dr. König)

die jetzt möglichen Kontaktbeschränkungen hinausgehen, auch um die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen organisieren zu können. Viele Familien sind am Limit.

Aber was soll das, dass seitens der Arbeitgeberinnen lediglich ein freiwilliges Testangebot gemacht werden soll?

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Überhaupt: Ein umfassendes Testkonzept lässt dieses Papier vermissen. Zwar sind die Tests an Schulen jetzt zweimal pro Woche verpflichtend, wenn die Inzidenzzahlen den Unterricht dort zulassen, von flächendeckenden Testangeboten sind wir aber weiter meilenweit entfernt. Dabei ist Testen im Kampf gegen das Coronavirus die wichtigste dritte Säule neben den Corona‑Schutzimpfungen und der Einhaltung der Corona‑Regeln im Alltag. Die Tests helfen, Infektionen zu erkennen und damit weitere Ansteckungen oder gar große Ausbrüche zu verhindern.

Deshalb brauchen wir schnellstmöglich eine landesweite und flächendeckende Angebotsstruktur für die regelmäßige Testung aller. Und da ist jetzt auch Thüringen in der Bringschuld, damit überall Antigen-Schnelltests von geschultem Personal in vielen Teststellen angeboten werden können.

Ich möchte mich an dieser Stelle aber mal sehr herzlich bei all denen bedanken, die sich seit Wochen überall in Thüringen engagieren, sei es das DRK, die DLRG und die ganz vielen Eigeninitiativen in den Kommunen und in den Landkreisen, die die Einrichtung von Teststellen und Testzentren ermöglichen.

Doch wir brauchen noch mehr als diese Teststellen, wir brauchen auch Tests in Arztpraxen, in Apotheken – ich weiß, das ist schon oft, aber es reicht oft auch noch nicht aus –, die überall im Land erreichbar sind und die die Randzeiten abdecken können. Und wenn auch der Bund einen Großteil der Kosten übernimmt, so muss auch Thüringen Geld in die Hand nehmen, um mögliche Kosten, die darüber hinausgehen, zu übernehmen. Wir können es uns nicht leisten, wegen mangelnder Testkonzepte und Möglichkeiten schwere Verläufe oder Todesfälle ganz und gar zu riskieren.

Wir können die Pandemie nur in den Griff bekommen, wenn wir diese Welle endlich mit allen uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen brechen. Es wird noch dauern, bis Impfungen einen Effekt zeigen, und bis dahin werden die Testmöglichkeiten eine wesentliche Säule der Pandemiebekämpfung bleiben.