Protokoll der Sitzung vom 21.04.2021

Wir können die Pandemie nur in den Griff bekommen, wenn wir diese Welle endlich mit allen uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen brechen. Es wird noch dauern, bis Impfungen einen Effekt zeigen, und bis dahin werden die Testmöglichkeiten eine wesentliche Säule der Pandemiebekämpfung bleiben.

Ich muss auch hier noch mal sagen: Die Situation wird nach allen seriösen Prognosen deutlich eskalieren. Es gibt die massive Frustration und Resignation sämtlicher Fachexpertinnen und ‑experten über Lockerungen und zögerliche, mangelnde Maßnahmen. Der Anteil der B.1.1.7-Variante liegt mittlerweile bei knapp 90 Prozent, und die Patientinnen und Patienten mit schweren Verläufen sind deutlich jünger. In den Krankenhäusern zeichnet sich eine deutlich höhere Belastung des Personals ab, weil deutlich längere Liege- und Behandlungszeiten da sind. Personalnotstand wird immer deutlicher, insbesondere auch im Bereich der Pflege. Die Auslastung der Intensivabteilungen lag vor ein paar Wochen noch bei 20 Prozent, und jetzt gehen wir auf 40 Prozent zu.

Ein weiteres Problem ist: Die Reha-Kliniken, die bislang aushelfen konnten, sind noch voll mit Patientinnen und Patienten der sogenannten zweiten Welle. Hier wird es auch Kapazitätsprobleme geben und die gibt es jetzt schon.

Noch einmal: Die Notbremse muss jetzt gezogen werden.

Aber was über all diesen Diskussionen immer wieder vergessen wird, ist der Auftrag, den Menschen im Land Verlässlichkeit zu geben und wieder zurück ins Boot zu holen. Alle sind pandemiemüde, und deshalb braucht es verlässliche Pläne, um das Pandemiegeschehen vernünftig einordnen zu können. Und genau deshalb brauchen wir auch für die verantwortungsvolle Wiedereröffnung einen gut durchdachten und transparenten Stufenplan. Das predigen wir seit Monaten. Inzidenzen allein sind schon lange nicht mehr aussagekräftig genug. Es braucht Faktoren, um das Infektionsgeschehen künftig besser einordnen zu können. Faktoren wie Testung, Impfquote, Intensivbettenbelegung und Überlastung des Gesundheitswesens müssen mit einbezogen werden. Wir brauchen korrekt arbeitende Strukturen zum Impfen, Testen und zum Kontakte-Nachverfolgen. Das ist eine Mammutaufgabe, aber es gibt leider keinen anderen Weg. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Jetzt schaue ich in Richtung der Landesregierung? Frau Ministerin Werner – Herr Staatssekretär, ich habe Sie tatsächlich übersehen. Entschuldigen Sie! Bitte.

(Abg. Pfefferlein)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich reagiere gern. Ich habe ja gestern in der RMK schon kurz skizziert, wie sich die Landesregierung bisher verständigt hat. Inzwischen ist der Gesetzentwurf durch den Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung gerade durchgegangen in der Fassung, wie er durch den Gesundheitsausschuss vorgestern auch noch mal relativ umfangreich geändert worden ist. Insofern – das ist natürlich kein Vorwurf an die FDP – ist das, was jetzt in der Begründung zur Aktuellen Stunde aufgeführt ist, teilweise nicht mehr Sachstand, weil noch an einigen Punkten Änderungen erfolgt sind. Ich würde nur zu einigen Punkten, Aspekten kurz Stellung nehmen. Selbstverständlich kann man nicht zu dem gesamten Bereich der Pandemiebekämpfung jetzt alles ausführen.

Die Haltung Thüringens ist so weit klar. Das Kabinett hat sich gestern schon verständigt, dass die Regierung keinen Antrag auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses stellen wird, und da trifft das zu, was Herr Hoff gerade zu der Grunderwerbsteuer und der Beteiligung der Landesregierungen gesagt hat. Ich gehe davon aus, dass auch die Landesregierungen mit FDP-Beteiligung keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses stellen werden, insofern könnte man ja auch immer die eigenen Leute ansprechen, bevor man andere anspricht, die dann …

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Schles- wig-Holstein wird einen Entschließungsan- trag einreichen!)

Nein, aber ich wollte nur sagen, das ist insgesamt eine Frage der Linie,

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Nein, Schleswig-Holstein wird einen einreichen! Sie wissen das doch, Herr Krückels!)

und es ist natürlich immer eine Frage auch von Regierung und Opposition. So ist es. Ich versuche auch nicht andere Bundesländer anzuzählen, und ich finde manche Argumente auch ein wenig wohlfeil, wenn man sie dann in dem einen Land anbringt und in dem anderen nicht. Ich will auch gar nicht kommentieren, was die CDU gesagt hat, sozusagen das schlechteste Pandemiemanagement, man ist in anderen Bundesländern unterwegs und dann erzählt jeweils die Opposition auch, dass dort die CDU das schlechteste Pandemiemanagement aller Länder zu verantworten hat. Also wir unter den Ländern sind da ein wenig solidarischer auch in den Diskussionen, auch in den Diskussionen um das Gesetz.

Zu einigen Aspekten, die jetzt verbessert worden sind, beispielsweise – und tatsächlich, da gab es auch Unterstützung von CDU-Bundestagsabgeordneten und deshalb, da sind wir auch dankbar, auch von SPD-Bundestagsabgeordneten –, dass eine stärkere Differenzierung zwischen draußen und drinnen, gerade im Bereich der botanischen, zoologischen Gärten, gemacht worden ist. Selbstverständlich hat die Landesregierung das auch von Anfang an angemahnt; noch bevor der Entwurf der Regierung an die Koalitionsfraktionen gegangen ist, haben wir das schon aufgeworfen; und wir hätten uns in dem Bereich natürlich noch mehr Differenzierung gewünscht. Das ist auch hier vorgetragen worden. Die Außenkontakte sind natürlich sehr viel ungefährlicher; trotzdem muss man auch die natürlich unter geschützten Bedingungen machen und nicht in wilden Szenarien, sonst kann man sich auch draußen anstecken. Das muss man sich auch vergegenwärtigen.

Wir sind teilweise aber natürlich auch unglücklich mit den sehr fixen Grenzen, die es gibt, sowohl für die Ausgangssperren als auch natürlich für den Schul- und Bildungsbereich – der Bildungsminister wird noch dazu Stellung nehmen –, weil das natürlich dann regionale Entscheidungen nicht mehr zulässt und es gerade im Bereich der Schule und auch der Kindergärten zu ganz erheblichen Einschränkungen kommen wird. Mit Stand heute – wenn ich es nicht falsch weiß – wären von den Landkreisen und kreisfreien Städten 18 über 165 und davon betroffen und dürften dann, wenn das Bundesgesetz in Kraft ist, überhaupt gar keinen Präsenzunterricht mehr anbieten. Das ist natürlich ganz erheblich und damit sind wir – ich glaube – das betroffenste Bundesland. Insofern ist das auch eine Einschränkung, die wir bisher nicht hatten, sondern wir hatten bisher flexiblere Regelungen, die zwischen dem Bildungsministerium und den jeweiligen Landkreisen vereinbart worden sind. Auch zum Stichwort der Inzidenzen sehen wir es kritisch, dass das der einzige Faktor sein soll, der gelten soll. Gleichzeitig muss man sagen: Auch wenn wir eine multifaktorielle Bestimmung eines Werts festgelegt hätten, hätte das uns in Thüringen mit diesen hohen Zahlen nichts genützt. Wir wären auch dort daruntergefallen. Insofern wäre eine weitere Differenzierung sinnvoll gewesen, ist aber, glaube ich, für uns in diesem Punkt nicht entscheidend.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Es gibt genug Landkreise und Städte, die an der 100 sind!)

Es stimmt natürlich, wenn gesagt wird, es geht um das Impfen, Impfen, Impfen, um aus dieser Pandemie herauszukommen. Das aber gelingt nur durch

impfen. Wir müssen schauen, dass bis dahin nicht noch wesentlich mehr Opfer und wesentlich mehr Überlastungen im Krankenhausbereich entstehen. Als ich im März hier gesprochen habe – auch in einer Aktuellen Stunde –, habe ich von 3.000 Thüringerinnen und Thüringern berichtet, die bereits verstorben sind. Es sind leider inzwischen 700 mehr geworden. Ich hoffe, dass diese Zahlen jetzt kontinuierlich sinken, auch mit den entsprechenden Maßnahmen.

Bezüglich der Geltungsdauer ist das Gesetz nachgebessert worden. Ich danke den Bundestagsfraktionen, dass das Gesetz auf den 30.06. befristet worden ist. Auch die Landesverordnungen sind immer auf einen Monat befristet gewesen. Deshalb ist es richtig, auch dieses Gesetz zu befristen. Wir hoffen – ich gehe davon aus –, dass dieses Gesetz dann nicht verlängert werden muss, sondern die Maßnahmen bis dahin gegriffen haben.

Sie haben im FDP-Antrag gesagt, Sie sehen die Ausgangssperre verfassungsrechtlich fragwürdig. Ich habe gesagt, dass das auch aus unserer Sicht eine zu automatische Regelung ist, die da getroffen wurde. Ob das dann verfassungsrechtlich nicht tragbar ist, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Ich gehe davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht entweder auf Antrag Ihrer Fraktion oder auch auf Antrag einzelner Bürger damit wird befassen müssen.

Zum Schulbereich sage ich nur einen Satz – der Schulminister wird dazu gleich dezidiert ausführen –: Wir haben heute schon die Diskussion um die Masken gehabt, um die 42.000 Unterschriften, die vorgebracht worden sind. Aber es gibt von beiden Seiten Befürchtungen, Zuschriften, Wünsche. Deshalb muss die Landesregierung weiterhin zwischen den berechtigten Schutzinteressen der Bevölkerung, die sie artikuliert, die auch an uns herangetragen werden, und den Einschränkungen der Bildungsrechte oder sonstigen Grundrechte – was niemand gerne macht – abwägen. Insofern ist das, was Herr Höcke sagte, immer davon geprägt, als würde es der Landesregierung Spaß machen, die Menschen in ihren Grundrechten einzuschränken. Ich finde, dieser Tenor ist doch relativ unerträglich.

(Beifall DIE LINKE)

Insofern werden wir morgen im Bundesrat Stellung nehmen. Wir werden noch einmal als Landesregierung eine Protokollerklärung abgeben, vielleicht auch mit anderen Ländern zusammen. Der Ministerpräsident wird unsere Sichtweise morgen im Bundesrat vorstellen. Ich gehe davon aus, dass kein Land den Vermittlungsausschuss anruft und insofern das Gesetz am Freitag vom Bundespräsi

denten ausgefertigt und zeitnah – ich weiß nicht genau wann, aber in den nächsten Tagen – in Kraft treten wird. Dann müssen wir tatsächlich erstens agieren und zweitens unsere eigenen Regelungen anpassen. Drittens – auch das ist möglich – können noch zusätzliche Maßnahmen durch die Länder getroffen werden, wenn sie lokal notwendig sind. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. – Doch, Herr Höcke. Sie haben noch 40 Sekunden.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt selbst so viel Kritik an diesem neuen Infektionsschutzgesetz geübt, haben darauf hingewiesen, dass die Ausgangsbeschränkungen starr und willkürlich sind – mit Ihren Worten. Sie haben auf die Problematik des Inzidenzwerts hingewiesen, auf die einseitigen Orientierungen dieses Inzidenzwerts. Warum machen Sie nicht im Sinne der Thüringer Bürger von Ihrem Recht auf Einberufung des Vermittlungsausschusses Gebrauch? Das frage ich Sie. Warum nehmen Sie dieses Recht nicht in Anspruch?

(Beifall AfD)

Sie können hier wohlfeile Worte halten, dass Sie im Dienste und für das Wohlergehen der Thüringer Bürger sorgen, aber Ihre Taten sind andere, und daran werden Sie gemessen werden.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Abgeordneter Höcke, exakt die 40 Sekunden geschafft. Damit sind wir dann am Ende dieses vierten Teils der Aktuellen Stunde und ich rufe den fünften Teil auf

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3121 -

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich.

(Staatssekretär Krückels)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es ja heute schon in mehreren Aktuellen Stunden gehört, die pandemische Lage ist im Moment sehr besorgniserregend, die Zahlen sind viel zu hoch. Thüringen ist nach wie vor das Bundesland mit der höchsten Inzidenz – Stand heute: 240. Die Hilferufe aus den Intensivstationen werden auch immer lauter und deutlicher: 35 Prozent der Intensivbetten sind in Thüringen durch COVID-19-Patientinnen belegt und – mein Kollege Thomas Hartung hat schon darauf hingewiesen – es sind inzwischen auch Kinder, die wir auf den Intensivstationen behandeln.

Soeben wurde auch im Bundestag die Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gilt nun für Präsenzangebote an Schulen eine Testpflicht für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler, wir begrüßen das ausdrücklich. Außerdem müssen Kindergärten, Kindertagespflege und Schulen schließen und in die Notbetreuung wechseln, wenn an drei Tagen die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis den Wert von 165 überschreitet. Staatssekretär Malte Krückels hat gerade darauf hingewiesen, das bedeutet, wenn wir auf die Zahlen von heute schauen, dass 18 von 23 Landkreisen betroffen sind, sie würden also alle nicht mehr im Präsenzunterricht sein.

Fakt ist, in der dritten Pandemiewelle sind die Bildungseinrichtungen leider viel deutlicher und stärker vom Infektionsgeschehen betroffen. Umso wichtiger ist es also, dass die Kindergärten und Schulen durch umfassende Schutzkonzepte zu sicheren Orten für gute Bildung werden. Deshalb begrüßen wir – wie gesagt – auch die verbindliche Testpflicht oder – nennen wir es so – Betretungsverbote für ungetestete Schülerinnen und Lehrkräfte in unseren Bildungseinrichtungen. Wichtig ist hier natürlich, dass entsprechend Tests auch für alle Schulen zur Verfügung stehen, gut auch, dass die zentrale Beschaffung in der Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz nun steht. Und außerdem ganz wichtig sind die Einhaltung von Abstandsregeln, das Lüften selbstverständlich, ein engmaschiges Testsystem – extrem wichtig – und eben auch die Notwendigkeit des Maskentragens, wir haben es ja heute hier auch schon diskutiert. Wir haben es heute hier allerdings auch vor dem Thüringer Landtag erlebt. Ich sage ganz deutlich: Wenn wir unsere Kinder, wenn wir uns alle schützen wollen, müssen auch sie leider Masken tragen, so unschön wie das ist, aber die Inzidenzen geben uns da keine andere Möglichkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Kindergarten- und Schulschließungen sind natürlich unheimlich bitter für alle Kinder, für Schülerinnen und Schüler, für Eltern, für die Erzieherinnen und Lehrkräfte. Wir setzen auf Notbetreuungsregelungen, die tatsächlich auch den Lebensrealitäten der Familien gerecht werden. Uns ist wichtig und wir halten es auch für richtig, dass keine Kinder und Jugendlichen zum Test gezwungen werden. Fakt ist dann aber: Wenn sich Kinder oder Jugendliche nicht testen lassen wollen, dann können sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, dann müssen sie das häusliche Lernen nutzen, um an den Unterricht angeschlossen zu sein. Wir werben allerdings dringend für die Teilnahme an den Tests – das gilt auch für die Lehrkräfte. Wir können uns aber auch vorstellen – wir haben das ja schon häufig auch im Ausschuss diskutiert –, dass die Tests auch mit den Eltern zu Hause durchgeführt – oder eben in einem der Testzentren – und entsprechend dokumentiert werden.

Zum Impfen: Fakt ist, wir brauchen zügig mehr Schutz für die Lehrkräfte, das ist ja jetzt auch möglich, die Impfungen sind ja freigegeben, Termine soll es ab Mai für alle Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten geben. Wir müssen aber auch über die Eltern reden. Wir werben seit Wochen dafür, auch die Eltern von Kindergarten- und schulpflichtigen Kindern so schnell wie es auch immer geht zu impfen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wissen, das liegt natürlich an der Verfügbarkeit des Impfstoffes, das ist auch kein Vorwurf, ich will es nur sagen: Wenn wir sehen, dass immer mehr Kinder betroffen sind, dann sagt uns die Lebensrealität, das sind die mobilen Gruppen, die besonders gefährdet sind, die mit Kindern, die mit vielen Menschen zu tun haben, und diese müssen wir schnellstmöglich impfen.

Ich will aber auch noch mal einen Punkt ansprechen – und das ist jetzt eine Aufforderung an die Kommunen –, nämlich endlich auch Luftreinigungsanlagen anzuschaffen. Ich verstehe, ehrlich gesagt, die Zurückhaltung der Schulträger hier nicht. Gerade in schlecht belüfteten Räumen ist es sinnvoll, zusätzlich mit Luftreinigungsanlagen zu arbeiten. Heute ist es nun gerade mal etwas wärmer, aber wir kennen auch andere Zeiten, und deswegen, das Geld ist im Haushalt eingestellt, lassen Sie es uns tatsächlich auch nutzen.

Abschließend ist für uns die langfristige pädagogische Perspektive besonders wichtig. Die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und Lehrkräfte brauchen endlich Klarheit darüber, wie die Lernstände

im kommenden Schuljahr bestmöglich verbessert werden können. Wir haben jetzt drei Schulhalbjahre, die – in Anführungszeichen – nicht normal laufen. Das hat natürlich Folgen. Unser Ansatz sind verbindliche Lernstandserhebungen, Nachhilfe- und Förderangebote, und da braucht es auch ein tragfähiges Konzept. Ein Bund-Länder-Programm zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern ist wichtig, allerdings kann man das nicht auf ein Schuljahr beschränken, sondern muss deutlich langfristiger denken, und es muss auch die Kindergärten und die Jugendhilfe umfassen. In diesem Sinne: Danke, dass Sie zugehört haben, und danke, dass wir dazu auch heute hier ins Gespräch kommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Rothe-Beinlich. Für die FDPFraktion hat sich Abgeordnete Baum zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörinnen und Zuschauerinnen an den Endgeräten! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie haben vollkommen recht, solide Hygienekonzepte mit Tests, Abstand, Wechselunterricht, Luftreinigung, entzerrter Schülerverkehr, das waren jetzt eigentlich so die Sachen, mit denen ich stärker gerechnet hätte, wenn es um die Vorstellung von pandemiefesten Schulen und pandemiefester Bildung geht. Ich hatte auch mit Ausführungen zu Ausweichräumen gerechnet. Konzepte zu Lernrückständen haben Sie angesprochen. Das sind wirklich gute Ideen, um Schule, um Bildung pandemiefest zu gestalten.

Obwohl ich wirklich nicht rückwärtsgewandt bin, wünsche ich mir, wir hätten heute den 21. April 2020 und wären am Anfang einer Bewegung und hätten noch die Chance, diese guten Ideen, die im Raum waren und sind, tatsächlich umzusetzen, um Bildung in Thüringen pandemiefest und langfristig haltbar zu machen. Aber es ist 2021 und wir reden eigentlich schon ein Jahr über diese oder auch ähnliche Ideen. Das erste Positionspapier der Freien Demokraten zum Beispiel, in dem wir über Ausweichräume für pandemiefestes Lernen gesprochen haben, stammt vom 20. April 2020. Im Rahmen der Parlamentsbeteiligung schreiben wir regelmäßig Stellungnahmen an die Landesregierung, und da fordern wir seit Längerem, dass es ein Konzept gibt, das länger gilt als zwei Wochen und das mehr tut, als nur zu sagen, bei welcher Inzidenz die

Schule jetzt wieder aufgemacht wird oder wann sie wieder zugemacht wird. Das habe ich auch zuletzt hier in der Plenarsitzung im Februar angemahnt. Der Kollege Kemmerich hat das im September des letzten Jahres angemahnt. Als wir im Juli 2020 hier in der Aktuellen Stunde zu diesem Thema gesprochen haben, hatte ich die Landesregierung aufgefordert, obwohl es so aussah, als hätten wir die Pandemie möglicherweise hinter uns, doch einen Plan aufzustellen, der sowohl für gutes als auch für schlechtes Wetter tauglich ist. Das ist nur ungenügend passiert, und jetzt haben wir die Situation in Thüringen, in der wir gezwungen sind, die Schulen wieder zu schließen.