Protokoll der Sitzung vom 21.04.2021

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt schauen wir uns doch mal genau an – Kollege Steffen Dittes hatte unter anderem explizit nachgefragt –, um was es sich denn da handelt, was denn die AfD so anzeigt. Da sind wir im Februar 2019: Sondershausen, Sachbeschädigung durch Aufkleber; im Februar 2019: Mühlhausen, Sachbeschädigung durch Aufkleber; im Februar 2019: Altenburg, Sachbeschädigung durch Aufkleber; im April 2019: Nordhausen, Sachbeschädigung durch Aufkleber; im Mai 2019: Nordhausen – ich könnte das noch einen Moment lang so fortsetzen. Sie zeigen jeden Aufkleber, den Sie bei sich am Wahlkreisbüro haben, an. Das ist eine Sachbeschädigung, das ist richtig. Aber ganz ehrlich, wenn ich jeden Aufkleber an der Fensterscheibe meines Wahlkreisbüros anzeigen würde, dann würde ich diese Statistik aber bei Weitem überholen. Wahrscheinlich geht es einigen Kolleginnen und Kollegen hier auch so.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das zu behaupten und sich hier wieder in diese Opferrolle zu begeben, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wirklich unredlich und das zeigt einfach nur, wo Sie hinwollen. Sie benutzen die Zahlen hier tatsächlich für die politische Auseinandersetzung. Dafür sind sie nicht da und dafür sind sie auch nicht tauglich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie entlarven sich ja auch selbst, wenn Sie so etwas machen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt hat der Kollege Walk wieder ausgeführt, was die Polizei und der Verfassungsschutz und so alles machen sollen. Ganz ehrlich, ich dachte, wir sind irgendwie ein bisschen weiter in der Diskussion, wir haben erkannt, der Kampf gegen Rechtsextremismus auch auf der kommunalen Ebene ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie reden immer davon und die FDP macht das genauso: Die Polizei muss besser ausgestattet werden. Ich glaube nicht, dass uns eine bessere Ausstattung der Polizei in der Frage hilft, wie wir als Gesellschaft mit Rechtsextremismus umgehen. Und, Herr Bergner, Sie sagen auch, Sie wollen die Stärkung der Mitte. Dann frage ich mich ganz ehrlich, was Sie hier vor einem Jahr gemacht haben. War das Ihr Angebot, die Mitte zu stärken?

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Haben Sie ungefähr eine Vorstellung, was genau das, was Sie letztes Jahr hier gemacht haben, an

Spaltung in der Gesellschaft in Thüringen eigentlich noch zusätzlich hervorgerufen hat? Das nimmt Ihnen doch kein Mensch ab, so einen Spruch.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ich finde es auch wirklich billig, das hier tatsächlich zu bringen.

Jetzt will ich noch was zum Thema sagen, denn jenseits dessen, dass ich eine Aktuelle Stunde nicht ganz geeignet dafür finde, ist es trotzdem ein wichtiges Thema, denn – das hat die Kollegin Merz richtig gesagt – Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker machen ihre Arbeit im unmittelbaren Umfeld. Die leben dort, die wohnen dort, die sind dort aufgewachsen, die haben dort Freundinnen und Freunde, die haben dort ihre Familie. Und natürlich müssen die besonders geschützt werden. Meines Erachtens beginnt das aber viel früher als an dem Punkt, wo Polizei etc. pp. eingreifen muss. Da müssen wir uns tatsächlich fragen – und dazu geben übrigens auch die Heinrich-Böll-Stiftung und die Studie ein paar Antworten –, was wir als Parteien, was wir in den Kommunen eigentlich machen müssen, um tatsächlich Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zu schützen und auch präventiv zu wirken. Das finde ich eine entscheidende Frage. Zum Beispiel wird dort vorgeschlagen – und das ist tatsächlich ein wichtiger Punkt –, dass wir viel stärker darüber reden, wie denn eigentlich die Debattenkultur in den Kommunalparlamenten aussieht. Was tun wir denn eigentlich dafür, dass dort Kolleginnen und Kollegen verbal angegriffen werden? Ich kann Ihnen sagen – und das wissen sicherlich auch einige hier: In den Kommunalparlamenten geht es manchmal noch deutlich deftiger zu als hier in diesem Hohen Hause.

Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, Parteien sind auch in der Pflicht, ihre Mandatsträgerinnen und Mandatsträger vor der Annahme eines Mandats ordentlich vorzubereiten, sie zu schulen, ihnen Unterstützung zu geben. Solidarität ist in so einer Frage übrigens ganz wichtig, und die muss aus meiner Sicht parteiübergreifend kommen. Das vermisse ich in Kommunalparlamenten ganz häufig, dass es eine parteiübergreifende Solidarität mit Leuten gibt, die angegangen und angegriffen werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, es braucht ein gemeinsames Auftreten für demokratische Kultur

Frau Henfling, kommen Sie bitte zum Schluss.

in den Kommunalparlamenten. Da, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir in Thüringen noch ganz schön viel zu tun. Das sollten wir auf Landesebene gemeinsam tun, parteiübergreifend, und vielleicht wäre es sinnvoll,

Ihre Redezeit ist um.

erstens

Nicht erstens. Frau Henfling, wirklich.

die Hate-Speech-Geschichte endlich einzurichten und zweitens eine Beratung für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker einzurichten, die tatsächlich dem entgegenwirkt. Vielen herzlichen Dank.

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Maier das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz die Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität 2020 im Freistaat Thüringen vorgestellt. In diesem Zusammenhang bin ich auch ausdrücklich auf die Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger in unserem Freistaat eingegangen. Dieses Thema liegt mir auch deshalb besonders am Herzen, weil ich es für zutiefst verabscheuungswürdig halte, dass genau die Menschen, die sich politisch und gesellschaftlich engagieren, um das Leben und die Lebenssituation ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger konkret vor Ort zu verbessern, eben aus diesem Grund zum Opfer von Straftaten werden. Lassen Sie es mich noch mal ausdrücklich betonen: Wir werden nicht akzeptieren, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich häufig auch ehrenamtlich für ihr Land und

ihre Kommune einsetzen, ihre Freizeit für Stadtund Gemeinderatsausschusssitzungen und vieles mehr aufwenden, Opfer von Hass, Hetze und Bedrohung werden. Übrigens – Herr Bergner hat es ja angesprochen –: Es geht hier nicht nur um Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die das erfahren müssen, Feuerwehrleute hat er angesprochen, sondern in letzter Zeit auch um sehr viele Lehrerinnen und Lehrer. Gerade heute ist wieder eine Polizeimeldung reingekommen, dass massiv Lehrerinnen und Lehrer eingeschüchtert und bedroht werden. Mir scheint das eine Erscheinung zu sein, die zunimmt.

Zunächst möchte ich meine Ausführungen von Montag – also die Statistik – noch mal ein bisschen detaillierter fassen, was genau dieses Phänomen anbelangt. Im Jahr 2020 waren in Thüringen insgesamt 169 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger zu verzeichnen, und das ist im Vergleich zum Vorjahr eine wirklich hohe Steigerung. Im Jahr davor waren es 121 und im Jahr 2018 waren es nur – in Anführungszeichen – 43; also die Zahl hat sich in den vergangenen zwei Jahren nahezu vervierfacht. Dabei waren es 63 Beleidigungen, 38 Bedrohungen, 28 Fälle übler Nachrede und Verleumdungen, 11 Fälle von Volksverhetzung und noch mal 11 Fälle von Nötigung.

Hinsichtlich der Begehungsweise kann festgestellt werden, dass die Straftaten überwiegend durch das Übersenden von Schreiben in Form von E-Mails oder Briefen bzw. durch Äußerungen in sozialen Netzwerken verwirklicht werden. Ich weiß nicht, ob es erfreulich ist, aber es ist tatsächlich im letzten Jahr nur zu einer wirklich handgreiflichen Gewalttat in diesem Zusammenhang gekommen, aber das soll uns nicht in Sicherheit wiegen, ganz im Gegenteil: Eine Verrohung der Sprache ist die Vorstufe von Gewalt.

Ich muss an dieser Stelle nicht erneut erwähnen, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträgern, insbesondere auch der Schutz von Abgeordneten des Landtags, des Bundestags und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wahlkreisbüros für die Thüringer Polizei eine sehr hohe Bedeutung hat. Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles Erforderliche tun, um Gefahren rechtzeitig zu erkennen und zu minimieren. Die Thüringer Polizei bereitet sich gerade auch in diesem Jahr, dem Superwahljahr, auf die anstehenden Wahlen zum Deutschen Bundestag und auch zum Thüringer Landtag vor. Sie überprüft zurzeit die polizeilichen Daten zu Objekten, die zur politischen oder gesellschaftlichen Mandatsausübung genutzt werden, um entsprechende Schutzmaßnahmen bei Erfordernis anzupassen.

Darüber hinaus wurden wie bereits in der Vergangenheit den Verantwortlichen in den Wahlkreisbüros, den Repräsentanten von politischen Parteien sowie verschiedenen Amts- und Mandatsträgern kriminalpräventive Beratungsangebote unterbreitet. Leider müssen wir hier feststellen, dass diese Angebote nicht wirklich in Anspruch genommen werden. Auch die von mir eingerichtete Hotline oder vertrauliche Telefonnummer für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die sich bedroht sehen, wird so gut wie nicht genutzt. Vielleicht haben wir sie auch nicht ausreichend bekannt gemacht, deswegen möchte ich das an dieser Stelle noch mal gern tun. Es ist eine Gelegenheit, sich auch vertraulich an die Polizei zu wenden, wenn es zu solchen Dingen kommt. Ich möchte Ihnen das auch ganz persönlich nahelegen: Nutzen Sie unsere Angebote auch zu kriminalpräventiven Schutzmaßnahmen!

(Beifall SPD, FDP)

Mit dem Blick auf bessere Strafverfolgung möchte ich auf das Anfang des Monats endlich in Kraft getretene Bundesgesetz gegen Rechtsextremismus und Hass und Hetze hinweisen. Das bringt einen wirklichen Fortschritt; ab jetzt können Polizei und Justiz sehr viel entschiedener gegen menschenverachtende Hetze vorgehen. Wer hetzt und droht, muss mit Anklage und Verurteilung rechnen. Ab sofort drohen bei Beleidigungen im Netz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, bei Mord- und Vergewaltigungsandrohung im Netz wurde die Strafandrohung auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Sehr erfreulich ist auch, dass antisemitische Motive grundsätzlich strafverschärfend gewertet werden. Hinzu kommt ab Februar 2022 die Meldepflicht für soziale Netzwerke. Auch das ist ganz wichtig: Löschen reicht nicht mehr, bei Mord- und Vergewaltigungsandrohung und anderen schweren Hassdelikten muss gemeldet werden. Also auch die Plattformbetreiber haben wir stärker in die Pflicht genommen.

Für unsere kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger besonders wichtig ist die von mir schon länger geforderte Verschärfung der Strafbarkeit von öffentlicher Beleidigung und Bedrohung. Der besondere Schutz des § 188 Strafgesetzbuch vor Verleumdung und übler Nachrede gilt jetzt ausdrücklich auch für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir einen umfassenden Blick auf das Problem werfen, wird deutlich, dass den polizeilichen Möglichkeiten – der konsequenten Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Beratung im Sinne der Prävention – auch Grenzen gesetzt sind. Daher müssen alle auch weitere Maßnahmen in den Blick nehmen, um

den demokratischen Diskurs zu schützen und eine effektive Gegenstrategie aufzubauen. Hierzu zählen für mich auch zum Beispiel die Aufklärung über die Erwartungen an das kommunale Ehrenamt und ein Empowerment – also die Ermächtigung zur eigenen Verantwortung – sowie Beratung und Training für Interessenten und deren gute juristische Beratung.

Es ist hier schon angeklungen: Der Landtag hat im Thüringer Ministerium dafür Mittel zur Verfügung gestellt und wir stehen in der Verantwortung, die entsprechende Beratungsstelle gegen Hate Speech jetzt auch zeitig umzusetzen. Ich nehme das an und das ist meine Verpflichtung.

(Beifall SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich meiner Besorgnis Ausdruck verleihen, dass sich die politische Auseinandersetzung mit strafrechtlich relevanten Handlungen in Vorbereitung der Wahl zum Deutschen Bundestag und der vorgesehenen Wahl zum Thüringer Landtag fortsetzen und weiter verschärfen könnte. Die Tolerierung anderer Meinungen und der Austausch von Argumenten sind jedoch die Grundlage unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Schon mehrfach gesagt: Wir sind alle gefordert, alle Demokratinnen und Demokraten, den politischen Diskurs und die politische Auseinandersetzung ohne Gewalt zu führen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Herr Mühlmann. 14 Sekunden, Herr Mühlmann.

Vielen Dank. Noch mal kurz. Ich kann hier nicht unwidersprochen lassen, dass Sie in infamer Weise die Straftaten gegen die AfD verharmlosen. Eine Statistik des Bundeskriminalamtes zu politisch motivierten Brandanschlägen sagt dazu beispielsweise:

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von 378 Brandanschlägen in den Jahren 2018 und 2019 wurden 308 linken Tätern zugeordnet und 17 rechten Tätern.

(Beifall AfD)

Jetzt sind die 14 Sekunden vorbei.

(Minister Maier)

Dazu muss ich noch feststellen: Wir waren die einzige Partei …

Vorbei!

Wir waren die einzige Partei, die sich angeblich faktenfrei – argumentierten Sie – einer Statistik bedient hat.

Ihre Redezeit ist vorbei, Herr Mühlmann.

Danke schön.

(Beifall AfD)

Weitere Wortbeiträge sind nicht angemeldet. Es gäbe auch keine Redezeit mehr. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.