Protokoll der Sitzung vom 22.04.2021

Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie ganz herzlich willkommen heißen zu unserer Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ganz herzlich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.

Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Maurer, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Braga, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Schubert, Frau Abgeordnete Tasch entschuldigt.

Folgender Hinweis für die heutige Sitzung: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich Herrn Christian Werner, Reporter bei ARD-„FAKT“, für diese Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.

Außerdem sind wir bei der Feststellung der Tagesordnung – für Sie zur Erinnerung – am gestrigen Tag über die dort genannten Hinweise hinaus übereingekommen, nach der Regierungserklärung zu Tagesordnungspunkt 1 die Tagesordnungspunkte 6, 9 und 45, die Wahl zu Tagesordnungspunkt 93 am Freitag und die Tagesordnungspunkte 24 und 84 gemeinsam aufzurufen.

Die Tagesordnungspunkte 25 und 34 wurden von der Tagesordnung abgesetzt.

Zu Tagesordnungspunkt 88 wurde eine berichtigte Fassung des Antrags verteilt.

Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/3064 wurde zurückgezogen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen, dann gilt die Tagesordnung als festgestellt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Regierungserklärung des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei sowie Beauftragten für jüdisches Leben in Thüringen und die Be

kämpfung des Antisemitismus zum Thüringen-Monitor 2020 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/3054 -

Ich bitte Herrn Minister um das Wort für seine Regierungserklärung. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, fast auf den Tag genau vor 21 Jahren verübten drei Neonazis einen Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge und sie hinterließen ein Bekennerschreiben, in dem sehr eindeutig stand: „Dieser Anschlag basiert auf rein antisemitischer Ebene. Heil Hitler. Die Scheitelträger.“ So endet dieses Bekennerschreiben.

Hier im Plenum des Landtags sitzen eine Reihe von Mitgliedern der Landesregierung und Abgeordnete, die selbst oder deren Kinder zu diesem Zeitpunkt noch Jugendliche oder einige der Kinder von Abgeordneten oder Landesregierungsmitgliedern zu dieser Zeit noch gar nicht geboren waren. Diesen Kindern, einige von ihnen bereits Jugendliche, erscheint der Brandanschlag auf die Synagoge möglicherweise wie ein Ereignis aus dem Geschichtsbuch. Aber Geschichte endet nicht und Geschichte kann sich wiederholen, wenn auch nicht in gleichartiger Kopie.

Am 9. Oktober 2019 versuchte der Rechtsextremist Stephan B. schwer bewaffnet in die Synagoge in Halle an der Saale einzudringen. Sein ebenfalls rein antisemitisch motiviertes Ziel war die Ermordung möglichst vieler Jüdinnen und Juden an Jom Kippur, dem höchsten Feiertag der Jüdischen Gemeinde. Motiviert durch die Öffentlichkeit der sogenannten sozialen Netzwerke wollte er breiteste Wahrnehmung für seine Taten. Zwei Menschen ermordete Stephan B. – zwei von wenigstens 200 Mordopfern rechter Gewalt, die seit 1990 in Deutschland zu beklagen sind. Kein tödlicher Anschlag, keine rechtsextreme Straftat war oder ist ein Einzelfall. Den Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge, die rechtsextremen Straftaten des sogenannten NSU, die Ausschreitungen in Hoyerswerda 1991, die Anschläge in Rostock-Lichtenhagen 1992, die Mordanschläge in Solingen, in Mölln, in Halle an der Saale und in Hanau als Einzelfälle zu bezeichnen, ist nicht nur eine Verharmlosung des Rechtsextremismus. Die Einzeltäter- und EinzelfallThese verstellt bewusst oder unbewusst den Blick dafür, dass die rechte Szene in Deutschland mili

tant ist und über eine Unterstützerschaft verfügt – egal ob im digitalen oder im physischen Raum, ob in Springerstiefeln oder im Tweet-Sakko mit Hundekrawatte.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Am Montag veröffentlichte die FAZ Auszüge aus dem Buch von Justus Bender mit dem Titel „Der Plan: Strategie und Kalkül des Rechtsterrorismus“. Ich darf daraus zitieren: „Nach jedem Mord durch Rechtsterroristen wird die Tat verurteilt. Den Angehörigen wird das Beileid ausgesprochen. Vertretern der Opfergruppe wird Beistand versichert. Es wird sich um Aufklärung bemüht, es werden Versäumnisse der Sicherheitsbehörden beklagt. Wieder spielt dabei das Gruppenmerkmal eine Rolle. Betroffenheit wird zu einem Merkmal von Personengruppen. Ein Mensch ohne Einwanderungsgeschichte in der Familie kann nicht empfinden, was jemand fühlen muss, der ein potenzielles Terroropfer sein könnte.“ Bender zieht daraus den Schluss, dass ein Anschlag auch dann sein Ziel erreicht haben kann, wenn er von allen Demokratinnen und Demokraten verurteilt wird. Denn er trennt unsere Gesellschaft in eine Gruppe potenzieller Opfer und die der Mehrheitsgesellschaft. Die Trennlinie verläuft als berechtigter Verdacht, dass die unbehelligte Mehrheitsgesellschaft zu wenig tut, um die potenziellen Opfer zu schützen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn in den Reaktionen auf den Terroranschlag von Halle von einem Alarmzeichen gesprochen wurde, dann hat das bei den Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Community und denjenigen, die sich in der Wissenschaft und Zivilgesellschaft um tatsächliche Aufklärung bemühen und den Antisemitismus wissenschaftlich erforschen, vor allem zu Frustration und zu Wut geführt. Denn wer sehen wollte und weiterhin sehen will, der wird erkennen, dass Antisemitismus als eine Ausprägung von Rassismus keine Ausnahmeerscheinung ist. Antisemitismus ist auch kein Randphänomen, sondern Antisemitismus ist Realität – und zwar in allen Teilen der Gesellschaft. Ich betone Letzteres, weil ich ganz bewusst der Vorstellung widerspreche, dass eine imaginierte gut situierte Mitte der Gesellschaft frei von solchen Positionen sei.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist und bleibt das Verdienst des vormaligen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel, auf den Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge durch die Etablierung einer zeitlich unbefristeten Langzeitstudie reagiert zu haben. Seit nunmehr 20 Jahren nimmt

der Thüringen-Monitor als bundesweit einmalige regionale Langzeitstudie Tiefenbohrungen vor. Ermittelt werden die Einstellungen der Thüringerinnen und Thüringer im Hinblick auf die politische Kultur in unserem Land, die Demokratiezufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger, ihr Institutionenvertrauen und die politische Partizipation. Dem Team um Prof. Reiser von der Universität Jena und dem Zentrum für Rechtsextremismusforschung gebührt für ihre erneut exzellente Arbeit mein herzlicher Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mein Dank geht in gleicher Weise an diejenigen Thüringerinnen und Thüringer, die durch ihre Teilnahme an der Studie dazu beigetragen haben, die Erkenntnisse zu gewinnen, über deren Schlussfolgerungen wir unter anderem heute in dieser Plenarsitzung diskutieren. Gleichzeitig bettet sich der Thüringen-Monitor in weitere empirische Untersuchungen ein, die auch von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Teams um Frau Prof. Marion Reiser benannt werden. Auch diese müssen wir berücksichtigen, wenn wir die erhobenen Daten nicht nur wahrnehmen, sondern auch verstehen und aus ihnen vor allem die richtigen Schlüsse ziehen wollen.

Der diesjährige Thüringen-Monitor zeigt einerseits einen Rückgang rechtsextremistisch und antisemitisch motivierter Einstellungen. Andererseits fällt die Zustimmung zu antisemitischen Ressentiments, zu mutmaßlicher Überlegenheit der Deutschen und zur Verharmlosung des Nationalsozialismus lediglich auf das Niveau von 2018. Das heißt, wir können zwar von einem positiven Trend, aber noch lange von keiner Trendwende oder einem signifikanten Rückgang sprechen.

Dem Rückgang antisemitischer Ressentiments steht der Anstieg antisemitischer Straftaten in Thüringen im vergangenen Jahr entgegen. Es ist Innenminister Maier zu verdanken, dass er am Montag dieser Woche bei der Vorstellung der aktuellen Statistik zur politisch motivierten Kriminalität in unserem Land genau darauf explizit hingewiesen hat. Innenminister Maier hat auch darauf hingewiesen, dass sich die Thüringer Daten in gleiche Entwicklungen einbetten, die wir auf der Bundesebene wahrnehmen. Darauf weist auch die Leipziger Autoritarismus-Studie im vergangenen Jahr hin. Insofern ist es auch kein Paradoxon, dass zwar die antisemitischen Ressentiments in den Messungen zurückgehen und gleichzeitig die Zahl der rechtsextremistisch und antisemitisch motivierten Straftaten gleichbleibend hoch ist oder steigt. Denn wir können feststellen, dass zwar die Zahl der Trägerinnen und Träger antisemitischer Ressentiments ab

(Minister Prof. Dr. Hoff)

nimmt, aber diejenigen, die diese Ressentiments tragen, aus ihren Einstellungen auch Taten folgen lassen.

Der Thüringer Landtag hat in der vergangenen Wahlperiode in einer überfraktionellen Erklärung Antisemitismus in jeder Form geächtet. Er setzte damit ein ganz wichtiges Zeichen für den gesellschaftlichen Umgang mit Antisemitismus in unserem Freistaat. Die Landesregierung hat sich dem selbstverständlich in einer intensiven Plenardebatte angeschlossen. Die Bekämpfung des Antisemitismus benötigt gleichwohl mehr als solch unverzichtbare Zeichen. Die Bekämpfung des Antisemitismus setzt vor allem die konsequente Auseinandersetzung mit seinen Inhalten und mit seinen Motiven voraus. Hierzu gehört das Bewusstsein, dass es für Antisemitismus der konkreten Erfahrung mit Jüdinnen und Juden nicht bedarf.

Wenn ich also auch in dieser Regierungserklärung den Begriff des „antisemitischen Ressentiments“ verwende, ist dabei ein systematisch gedanklicher Fehler enthalten. Denn Vorurteile beruhen auf Stereotypen und Stereotypen sind wiederum die Verallgemeinerung konkreter Erfahrungen. Das würde jedoch aber denklogisch zur Folge haben, dass es auch ein Wahrheitsmoment antisemitischer Existenz gibt. Dem ist ganz explizit nicht so! Wir müssen uns immer wieder vergegenwärtigen, dass Antisemitismus für seine Entstehung und Existenz eben keine konkreten Erfahrungen mit Jüdinnen und Juden benötigt. Antisemitismus ist, um mit Theodor Adorno zu sprechen, das Gerücht über Juden. Der Antisemitismus ist zur Verschwörungserzählung geronnenes Gerücht. Er ist die Konstruktion, die Jüdinnen und Juden weltweit erst zu „den“ Juden macht.

Drei Punkte des Pseudowissens sind dabei, wie Adorno und Horkheimer in ihren Studien zeigen, wirksam: Die Idee, dass die Juden ein Problem seien, die Erklärung, sie seien alle gleich, und die Behauptung, Juden seien ohne Ausnahme als solche zu erkennen. Sowohl das Ausmaß als auch die Qualität der den Juden zugeschriebenen Macht unterscheidet den Antisemitismus von anderen Formen des Rassismus, betont der Historiker Moishe Postone und eröffnet damit die Perspektive auf die gesellschaftstheoretische und sozialpsychologische Funktion und Rolle des Antisemitismus im Speziellen und des Rassismus im Allgemeinen.

Manche, auch in diesem Landtag, reagieren regressiv auf die vermeintlichen Zumutungen der Moderne. Die Ambivalenz und Unbeständigkeit der modernen Gesellschaft, die Infragestellung des Traditionellen empfinden sie als bedrohlich. Diejenigen, die regressiv auf die vermeintlichen Zumutun

gen der Moderne reagieren, praktizieren dies unter anderem, indem sie ein unrealistisches Idealbild einer Vergangenheit zeichnen, die es so nie gab. In diesem Landtag haben wir dafür schon viele Beispiele gehört. Vom Konservatismus, auf den diejenigen dabei gern Bezug nehmen, unterscheiden sie sich jedoch wie alle rechtsextremen Ideologen durch die Konstruktion vom Fremden als finsterer Macht und als Bedrohung. Über diese Konstruktion des bösen anderen versuchen sie nicht mehr, als ein Stückchen Wiedererlangung von Kontrolle zu halluzinieren. Erfolglos, denn die Moderne drehen sie nicht zurück, aber es ist doch wirkungsmächtig genug, um das politische Klima in unserem Land zu vergiften.

Der Antisemitismus dient den Apologeten der regressiven Moderne zynischerweise auch als Instrumentalisierungsgegenstand gegenüber Geflüchteten, indem sie Geflüchtete als Sicherheitsrisiko jüdischer Gemeinden stigmatisieren. Es gibt unzweifelhaft einen auch von gesellschaftlichen Minderheiten artikulierten Antisemitismus. Genauso wie der Antisemitismus der Mehrheitsgesellschaft ist er durch Ressentiments, durch Opfer-Täter-Gegensätze geprägt. Auch hier dient das Feindbild „des Juden“ als Projektionsfläche, um durch die Konstruktion des übermächtig bösen anderen, Kontrollverluste zu kompensieren.

Rechtsextremen Parteien dient dieser Antisemitismus der Marginalisierten wiederum dazu, ihren alten nationalistischen Antisemitismus als modern zu erklären und mit menschenrechtlicher Rhetorik auszugestalten. Aber das lässt ihnen die jüdische Gemeinde in Deutschland nicht durchgehen und auch der Thüringer Landtag hat in seiner überfraktionellen Erklärung den Antisemitismus in jeder Form geächtet, auch den religiös motivierten Antisemitismus und auch die Israelfeindschaft, die in einer viel zu großen Zahl von Ländern immer noch zur Staatsräson gehört. Dies beinhaltete zugleich die unmissverständliche Distanzierung gegenüber dem Versuch, Jüdinnen und Juden sowie Geflüchtete oder Menschen mit Migrationshintergrund gegeneinander auszuspielen. Und auch hier schließt sich die Thüringer Landesregierung dem Landtag uneingeschränkt an.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, seit über einem Jahr bestimmt die Corona-Pandemie das Leben der Menschen und die gesellschaftliche Debatte. Die Wucht des Pandemiegeschehens, die alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens nicht nur in unserem Land, nicht nur in unserem Freistaat, auch nicht nur in Europa, sondern weltweit bestimmt, legt

(Minister Prof. Dr. Hoff)

es nahe, den Thüringen-Monitor 2020 mit einem Corona-Schwerpunkt zu versehen.

Die Erkenntnisse des Thüringen-Monitors, basierend auf Telefoninterviews, die im September des vergangenen Jahres durchgeführt wurden, bestätigen die Erkenntnisse und Trends auch anderer Untersuchungen. Sie unterliegen in Teilen den Zeitläufen der Pandemiewellen und sie sind in anderen Teilen wichtiger Erkenntnisgewinn für Wissenschaft und Politik. Vieles ist in den vergangenen Monaten über Corona-Skepsis, über Corona-Leugnung und über Verschwörungserzählungen geschrieben und debattiert worden. Es gehört zu den Verdiensten des Teams um Frau Prof. Marion Reiser, mit dem Thüringen-Monitor 2020 die Motive und die Haltung der Corona-Skeptikerinnen und ‑Skeptiker in unserem Freistaat erforscht zu haben. Und ich bin Ihnen, Frau Prof. Reiser, und Ihrem Team dankbar für die differenzierte Analyse. Denn Sie haben dargestellt, dass eine Verharmlosung des Coronavirus zunächst erst mal auch daher rühren kann, dass es selbst und im eigenen Umfeld keine Betroffenheit mit dem Virus gab. Aber Sie haben eben auch gezeigt, dass es für die Verharmlosung tieferliegende Gründe geben kann. Eine Verdrossenheit mit dem politischen System und daraus abgeleitetes Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen können in der Pandemie und dem staatlichen Krisenmanagement das Gefühl individueller Einflusslosigkeit verstärken. Und dass unter Corona-Skeptikerinnen und ‑Skeptikern rechtsextreme Einstellungen signifikant stärker verbreitet sind, auch das haben Sie gemessen und dargestellt.

Während nicht mal jeder zehnte Thüringer oder Thüringerin gefestigte rechtsextreme Einstellungen hat, sind es bei denjenigen, die in den Befragungen deutlich gemacht haben, dass sie Corona-Skeptikerinnen und ‑Skeptiker sind oder Corona gänzlich leugnen, ein Drittel der Befragten.

Sehr geehrte Thüringerinnen und Thüringer, die dieser Debatte hier am Livestream oder später in den sozialen Netzwerken folgen: Jede und jeder in unserem Freistaat kann und soll dort, wo es für erforderlich gehalten wird, Kritik am Pandemiemanagement äußern. Es gibt weder Denk- noch Sprechverbote, auch wenn einige das wahrheitswidrig immer wieder behaupten. Jeder von Ihnen, der auch nur einen Blick in die sozialen Netzwerke wirft, wird feststellen, dass von einer Einschränkung der Meinungsfreiheit nur wenig die Rede sein kann, aber genauso wenig auch von politischer Kultur in den sozialen Netzwerken.

Die von Ihnen vorgetragene Kritik, Ihre Ängste, vor allem um Ihre Angehörigen, Ihre Sorgen um Ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der

Pandemie, sehr geehrte Thüringerinnen und Thüringer, nimmt die Landesregierung sehr ernst. Und wir wollen Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Freistaats, noch besser zuhören. Denn Ihre Alltagserfahrungen zeigen, ob Corona-Maßnahmen ihr Ziel erreichen oder an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen. Daher haben wir als Landesregierung auf Vorschlag unseres Justizministers Dirk Adams ein Thüringer BürgerForum „COVID-19“ eingerichtet. Bei der Zusammensetzung des Bürgerforums soll die gesellschaftliche Realität in Thüringen so genau wie möglich abgebildet werden. Auch hier soll es weder Denk- noch Sprechverbote geben. Wir wollen mit diesem Instrument nicht allein das Pandemiemanagement verbessern, dieses Instrument soll auch dazu beitragen, eine dauerhaft und bessere Politik des Gehörtwerdens, des Zuhörens im Freistaat zu etablieren.

(Beifall DIE LINKE)

Unser Ziel besteht darin, die unverfälschte Alltagskompetenz in unsere Entscheidungen einfließen zu lassen. Bisher dominieren Expertenmeinungen aus Medizin und Wissenschaft die politische Öffentlichkeit in der Pandemie. Das ist gut so und es trägt zur Evidenzbasierung unseres Handelns und zur Aufklärung bei.

Auch wirtschaftliche Akteurinnen und Akteure nutzen ihre vielseitigen Kommunikationskanäle, um auf Sorgen und Nöte aufmerksam zu machen. Auch das ist für uns als Landesregierung wichtig und wertvoll. Wir sind dankbar für diese Anregungen. Die haben uns auch geholfen, insbesondere bei den Wirtschaftshilfen nachzusteuern, dort, wo es notwendig war.

Aber zu wenig zum Tragen kommen in der Pandemie die sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Schicksale der einzelnen Menschen in unserem Land. Das BürgerForum „COVID-19“ soll diesen Stimmen Gehör verschaffen. Nicht nur die Pandemieeindämmung und Pandemiebekämpfung, sondern die demokratische Kultur unseres Freistaats insgesamt muss uns ein Gemeinschaftsprojekt sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Thüringer Ministerpräsident repräsentiert parallel zu unserer heutigen Debatte unseren Freistaat im Bundesrat. Dort findet die Aussprache zum Bevölkerungsschutzgesetz statt, mit dem der Bund in der aktuellen Phase der Pandemie durch die Einführung des § 28b Infektionsschutzgesetz Kompetenzen an sich zieht, die bisher in den Ländern ausgeführt wurden. Dass der Bund von dieser Kompetenzregelung Gebrauch macht, ist auch ein Ergebnis der Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem

(Minister Prof. Dr. Hoff)