Es ist klar, dass keine Verwaltung Personalreserven für eine Situation wie diese vorhalten kann, und ich denke, es wäre auch unfair, jemandem derartige Vorwürfe zu machen. Die Bewältigung der Pandemie gelang und gelingt nur durch Zuweisungen von Personal aus anderen Verwaltungsbereichen, durch Reaktivierung von Pensionären sowie durch externe Unterstützung, vor allem durch die Bundeswehr. Aber wir müssen auch die richtigen Lehren aus der noch laufenden Pandemie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ziehen und wir müssen schon die Weichen stellen, und zwar heute, für einen zukunftsfähigen Gesundheitsdienst.
Unser Antrag ist als Anstoß dazu gedacht. In erster Linie soll es darum gehen, dass Thüringen ein modernes ÖGD-Gesetz braucht, nicht durch Copyand-paste aus anderen Bundesländern, sondern durchdacht und auf die Thüringer Situation zugeschnitten. In erster Linie geht es aber darum, die Gesundheitsämter, aber eben auch das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz als die zuständige Landesbehörde zu stärken, erstens vor allem die Personalsituation in den Blick zu nehmen. Wir brauchen zwingend eine Facharztausbildung für den ÖGD in Thüringen, also an der Universität Jena bzw. am Universitätsklinikum. Anders als bei anderen Facharztausbildungen werden die Inhalte der Weiterbildung nicht ausschließlich von der Ärztekammer festgelegt, sondern auch durch staatliche Vorgaben.
Zweitens geht es um die sächliche Ausstattung, hier vor allem die Digitalisierung. Mit der Einführung von SORMAS ist der erste Schritt getan. Die Modernisierung muss aber weiter vorangetrieben werden.
Und drittens die finanzielle Ausstattung: Bundesmittel waren in der aktuellen Situation wichtig. Wir müssen aber auch zukünftig die Landesmittel an den Bedarf anpassen und nicht einfach nach dem Motto „linke Tasche, rechte Tasche“ den Bund Aufgaben finanzieren lassen, während sich das Land einen schlanken Fuß macht. Nein, hier sind wir alle in der Verantwortung.
Schließlich gilt es, das Thema der Bezahlung im Öffentlichen Gesundheitsdienst anzufassen, wie Kollegin Dr. Klisch das schon ansprach. Es reicht eben nicht zu sagen, wie wichtig und toll der ÖGD ist, und dann die Amtsärzte deutlich schlechter zu bezahlen als die Kollegen in den Krankenhäusern. Ich weiß, das ist leichter gesagt als getan. Oftmals gibt es Budgetzwänge auf kommunaler Ebene, aber vor allem ist es eine Frage von Tarifverhandlungen. Trotzdem müssen wir bei diesem Thema Lösungen finden. Vor allem müssen wir bei diesem Prozess die Kommunen mitnehmen.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir bei der nächsten Plenarsitzung Anfang Juni schon etwas durchatmen können und sagen können, das Schlimmste ist überstanden – ich bin Optimist. Was wir aber nicht sagen sollten: zurück zur Tagesordnung! Wir müssen einiges an unserer Gesellschaft überdenken. Das Gesundheitswesen und vor allem der Öffentliche Gesundheitsdienst stehen da ganz, ganz oben auf der Liste. In diesem Sinne werbe ich für die Überweisung des Antrags an den Sozialausschuss und ich freue mich auf die dortige Arbeit. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Ich habe jetzt noch eine Wortmeldung vom Abgeordneten Montag von der FDP-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz kurz noch ein, zwei Punkte von mir. Liebe Frau Dr. Klisch, also ich schätze Sie außerordentlich als Kollegin – immer kompetent, immer sachorientiert in der Debatte.
Es schafft aber niemand in diesen Tagen wie die Sozialdemokratie so zu tun, als hätte sie im Bund und im Land mit der ganzen Sache nichts zu tun.
Ich will nur mal darauf hinweisen: Der CDU-Antrag ist eine riesige Ohrfeige für Rot-Rot-Grün, denn seit 2016 wird hier in diesem Landtag über die Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gestritten. Es gibt sogar Beschlusslagen, die die Landesregierung auffordern, tätig zu werden. Das ist sie bisher nicht. Sie wissen, ich bedauere das zutiefst, werte Frau Ministerin.
Das Ganze ist natürlich jetzt wie ein Brennglas. Ob das Frau Merz so sieht – bitte schön. Es ist aber nichts anderes als ein Problemaufriss, der schon seit Jahren besteht, und zwar nicht nur im Öffentlichen Gesundheitsdienst, sondern darüber hinaus in unseren Verwaltungen.
Ich will noch mal auf ein, zwei Dinge eingehen, um konkret zu benennen, wo wir Entwicklungsschritte im Öffentlichen Gesundheitsdienst sehen. Allein höhere Gehälter – wie immer gern diskutiert wird –, das ist überhaupt nicht die Frage. Wir wissen aus Untersuchungen, dass vor allen Dingen die Attraktivität des Berufsumfeldes, des Arbeitsumfeldes das Entscheidende ist, warum sich Menschen für eine Laufbahn entscheiden oder nicht.
Dann schauen wir doch mal zu den Expertinnen und Experten, die das tagtäglich durchführen, was hier so abstrakt besprochen wird, nämlich zum Berufsverband der Ärzte im Gesundheitsdienst. Die haben doch ziemlich konkrete Verbesserungsvorschläge. Da sind einmal – auch schon angesprochen – Hard- und Software, beispielsweise zum Anschluss an die jetzt eingeführte elektronische Gesundheitskarte, dann der Aufbau einer internetgestützten ÖGD-Datenbank zum fach-, länder- und überhaupt übergreifenden Austausch der Gebietskörperschaften – eben keine Einzellösung, wenn Sie so wollen –, sondern ein System für alle Gesundheitsämter in der Bundesrepublik. Das ist damit gemeint, verzahnte Strukturen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene als Rahmenbedingungen zu haben, die gleich sind, die sicherlich in der Region unterschiedlich ausgestaltet werden können. Aber auch die Frage der Weiterbildung: Wie kommen die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsdienstes mit den neuen Anwendungen überhaupt zurecht und wie können entsprechende digitale Lernplattformen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung, Ausbildungsabschnitte innerhalb der Facharztausbildung im ÖGD absolviert werden? Das ist etwas, wo Kolleginnen und Kollegen, die sich gerade in der Ausbildung befinden, in die Tätigkeit einfach mal reinschnuppern können, auch wenn es normalerweise sehr unterschiedliche Tätigkeitsfelder sind, wenn ich beispielsweise meine Traumkarriere als Hirnchirurg im UKJ oder eben im ÖGD vor mir habe. Trotzdem sind, glaube ich, das
Kennenlernen und das Reinschnuppern ganz entscheidend, um Nachwuchs gewinnen zu können. Dazu gehört auch, sich zu informieren, welche Chancen eine Tätigkeit im ÖGD bietet. Da reichen leider Reden hier im Plenarsaal nicht aus, auch nicht eine Diskussion im zuständigen Fachausschuss.
Die weitere Frage ist, glaube ich, wie wir diese Ausbildung konkret angehen, wie wir Nachwuchs schaffen, unter anderem mit dem Thema „Wertschätzen durch Professuren“, die sich den Fragen und Herausforderungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst stellen. Wir wissen, im Bereich der Allgemeinmedizin hat das sehr gut funktioniert, dass wir dort durch die Schaffung von extra Professuren, unter anderem auch in Jena, die Abgängerschaft deutlich in Richtung Allgemeinmedizin, also Hausärzte, verstärken konnten – Verankerung auch bevölkerungsmedizinischer Lehrinhalte im allgemeinen Medizinstudium und die Möglichkeit, Famulaturen und das Praktische Jahr im Öffentlichen Gesundheitsdienst ableisten zu können.
Das ist nicht alles. Eben wurde schon die Digitalisierung angesprochen. Wir haben gestern Abend unter anderem über einen Antrag von uns gesprochen, wie man es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst hätte etwas einfacher machen können, an die Daten der in der Region tätigen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Apotheker und Zahnärzte zu kommen, nämlich dass sie nicht selbst herumtelefonieren und hinterhertelefonieren müssen, sondern dass sie das in die Körperschaft liefern. Das hat Rot-Rot-Grün mit breiter Mehrheit abgelehnt. Das nehmen wir einfach mal zur Kenntnis. Aber bei der Aus- und Weiterbildung für medizinisches Personal ist der Umgang mit digitalen Anwendungen unerlässlich. Auch der ÖGD muss nur oder sollte nur einen Klick entfernt sein, um seine Aufgaben erledigen zu können.
Insofern liegt ein ganzer Haufen Arbeit vor uns. Wir sind bereit, daran mitzuwirken, damit das endlich umgesetzt wird – insofern wieder einmal ein konstruktiver Beitrag von uns. Deswegen überweisen wir Ihren Antrag sehr gern an den Fachausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Jetzt schaue ich noch in Richtung Landesregierung. Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ja, ich stehe jetzt zwischen Ihnen und dem Feierabend, aber es wurde noch eine ganze Menge Fragen aufgeworfen, die ich zumindest zum Teil beantworten möchte. Ich freue mich aber auch auf die Diskussion im Gesundheitsausschuss.
Lassen Sie mich aber, bevor ich zu dem Anliegen des Antrags komme, einige Worte vorwegschicken. Es ist hier auch schon von einigen Rednerinnen und Rednern angesprochen worden: Die Belastung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht nur in den kommunalen Gesundheitsämtern, aber eben besonders auch dort ist seit etwa einem guten Jahr als außerordentlich zu bezeichnen und mit der Situation vor der Pandemie natürlich überhaupt nicht mehr vergleichbar. Aber ich will hier an der Stelle wirklich den großen Dank an die Beschäftigten in den Gesundheitsbehörden sagen. Ich habe großen Respekt vor der Arbeit, die in den letzten Wochen und Monaten geleistet wurde und immer noch zu leisten ist und möchte mich an dieser Stelle auch noch mal sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern in Thüringen für den unermüdlichen Einsatz im Rahmen des pandemischen Geschehens bedanken.
Es wurde schon gesagt, es gibt natürlich viele Bedarfe, wenn man auf den ÖGD schaut, und sicherlich liegt da auch noch ein ganz großer Haufen an Arbeit vor uns. Aber ich möchte trotzdem zumindest kurz auf einige Dinge hinweisen, die wir in der letzten Legislatur auch erreicht haben. Ganz frisch ist allerdings, dass Thüringen vor wenigen Tagen der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf beigetreten ist, nachdem wir über anderthalb Jahre ein assoziiertes Mitglied waren. Damit stehen nun den Thüringer Gesundheitsämtern dauerhaft umfangreiche und im Wesentlichen kostenfreie Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung. Diese wurden bereits in vorpandemischen Zeiten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in wirklich überwältigender Bereitschaft angenommen. Ich sehe darin eine Maßnahme zur Stärkung und vor allem auch zur Attraktivitätssteigerung des ÖGD. Die Kosten dafür werden natürlich vom Land getragen. Ergänzend hat sich Thüringen – wie auch die übrigen Trägerländer – entschieden, die Mittel, die aus dem Pakt für ÖGD für die Ausstattung von Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen, der Akademie bereitzustellen, um einen weiteren Ausbau des Kursangebots zu unterstützen.
Weiterhin ist eine Verwaltungsvereinbarung zu Finanzhilfen für Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zur technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das elektronische Melde- und Informationssystem mit dem Bund abgeschlossen worden. Diese Verwaltungsvereinbarung dient der Umsetzung eines Gesetzes, mit dem der Öffentliche Gesundheitsdienst durch Maßnahmen des Bundes unterstützt werden soll. Im konkreten Fall soll eine Modernisierung der technischen Ausstattung der Gesundheitsämter, die hauptsächlich dem Einsatz des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems – Sie kennen das unter dem Wort „DEMIS“ –, welches zu einer Optimierung der Meldungen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten dient, gefördert werden. Der Bund stellt für diesen Bereich 50 Millionen Euro zur Verfügung, wobei Thüringen nach dem Königsteiner Schlüssel berücksichtigt worden ist. Mit der Umsetzung dieser Verwaltungsvereinbarung wurde die GFAW beauftragt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die personelle Ausstattung des ÖGD hat leider in dem angefragten Zeitraum von 2018 bis 2020, insbesondere im ärztlichen Dienst, noch keine wesentliche Verbesserung erfahren. Die Ursachen dürften im Wesentlichen in der unzureichenden Vergütung und in der mangelnden Attraktivität der amtsärztlichen Tätigkeit zu sehen sein. Ein Problem ist natürlich auch die Ausbildung. Das auf kurative Tätigkeiten ausgelegte Ausbildungsziel des Humanmedizinstudiums spiegelt sich in der amtsärztlichen Tätigkeit nur unzureichend wider. Insbesondere administrative und Verwaltungstätigkeiten werden in der medizinischen Ausbildung nur in unzureichendem Umfang nahegebracht, sodass die kurative Tätigkeit auch aktuell Zielvorstellung der meisten Medizinstudentinnen und -studenten für ihre spätere berufliche Tätigkeit bleibt.
Im Bereich des nichtärztlichen Fachpersonals werden Stellen mangels hinreichender eigener Ausbildungsbestrebungen der Landkreise und kreisfreien Städte teilweise mit Personen besetzt, die zwar über eine fachähnliche Ausbildung, zum Beispiel Krankenpflege, jedoch nicht über eine dem Berufsfeld entsprechende spezialisierte fachliche Ausbildung verfügen.
Es gab jetzt noch konkrete Fragen zu den Ausstattungen der Gesundheitsämter. Ich würde vorschlagen, dass ich Ihnen dazu ausführlicher im Ausschuss berichte. Ich möchte aber an der Stelle noch mal auf das Personaldefizit eingehen. Der Umstand dieses Personaldefizits ist mit der Pandemie nur noch einmal – und das wurde hier schon
ganz oft gesagt – wie unter einem Brennglas offensichtlich geworden. Gleichzeitig hat sich die Bedeutung des ÖGD für die öffentliche Gesundheit der Bevölkerung eindrücklich und zum Teil auch sehr schmerzvoll gezeigt. Diesbezüglich bleibt auch in Thüringen eine Vielzahl von Aufgaben – das wurde gesagt –, die in unmittelbarer Zukunft effizient und nachhaltig für einen starken, handlungsoptimierten ÖGD zu lösen sind.
Die Landesregierung hatte bereits – um auf Ziffer I.4 des Antrags einzugehen – ein Förderprogramm zur Gewährung von Zuwendungszuzahlungen an das ärztliche Personal der Gesundheitsämter ins Leben gerufen, das der Gewinnung und Bindung von Ärztinnen und Ärzten im kommunalen ÖGD dient. So wurden im Jahr 2020 für 59 ärztliche Stellen in 15 Gesundheitsämtern Zuwendungen in Höhe von insgesamt 250.000 Euro gewährt, um die Anreize für die Zahlung von Zulagen durch die Kommunen zu erhöhen. Diese Zuzahlungsförderung wurde von den Kommunen teilweise positiv angenommen. Im Jahr 2018 betrug sie für 33 ärztliche Stellen in 13 Gesundheitsämtern noch 97.000 Euro und in dem Jahr 2019 dann für 49 ärztliche Stellen in ebenfalls 13 Gesundheitsämtern etwa 177.000 Euro.
Es wird niemanden verwundern, dass die personelle Auslastung der Gesundheitsämter seit März letzten Jahres aufgrund des pandemischen Infektionsgeschehens als überdurchschnittlich und in den letzten Monaten als eigentlich über der Belastungsgrenze bezeichnet werden muss. So wurden und werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere im Zusammenhang mit größerem Ausbruchsgeschehen aus allen Bereichen der Verwaltung herangezogen, um den Anforderungen der Infektionsbekämpfung auch nur annähernd gerecht werden zu können. Dies gilt insbesondere für die administrativen Bereiche des Infektionsschutzes, zum Beispiel das Ausstellen von Quarantänebescheinigungen, Erlaubnisverfahren zur Durchführung von Veranstaltungen, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren usw.
Andere Aufgaben wurden, soweit zulässig und möglich, zumindest vorübergehend ausgesetzt, wie beispielsweise – es wurde vorhin angesprochen – die Schuleingangsuntersuchung. Die verwaltungsinterne Zuführung von Personal ist insbesondere in der Phase, in der das gesellschaftliche Leben aufgrund der gebotenen intensiven Kontaktbeschränkungen nur noch in deutlich reduziertem Umfang gestattet ist und infolgedessen auch sonstige Verwaltungsleistungen weniger nachgefragt werden, bis zu ihrer Erbringung aufgeschoben worden. Aufgrund des immer größer werdenden Rückstands an
Aufgaben gestaltete sich das aber verständlicherweise zunehmend schwieriger. Deshalb bin ich äußerst dankbar für die Unterstützung durch die Bundeswehr, die sogenannten Containment Scouts des Robert Koch-Instituts, die angeworben werden konnten, und die vielen anderen Helferinnen und Helfer seitens der Krankenkassen und Hilfsorganisationen. Aber auch das Land ist tätig geworden und hat hier zweimal auch 1 Million Euro zur Verfügung gestellt, damit die Kommunen zusätzliche Menschen für die Hilfstätigkeiten akquirieren konnten.
Was die technische Ausstattung der Gesundheitsämter angeht, insbesondere die IT-Anwendungen, so ist das leider immer noch geprägt durch die fehlende Einheitlichkeit – Herr Montag hat das angesprochen. Die Kontakterfassung und Kommunikation wird dadurch natürlich erschwert. An DEMIS sind inzwischen alle Gesundheitsämter angeschlossen. Zeitnah ist zudem auch die Integration von SORMAS durch alle Gesundheitsämter dann geplant. Derzeit sind es 17 Gesundheitsämter, die hier mit SORMAS ausgestattet sind.
Ein zentraler Punkt ist die weitere Harmonisierung bestenfalls zur Wendung einer einheitlichen Software als Bearbeitungssystem, um eine sichere und reibungslose Kommunikation ermöglichen zu können. Es gibt viele weitere Dinge, die dann sicherlich ausführlich im Ausschuss besprochen werden können. Ich möchte Ihnen aber noch mal etwas zum Personal mitteilen, weil das ja, glaube ich, eines der schwierigsten Themen ist, die wir zukünftig für den Gesundheitsdienst lösen müssen.
Bezüglich des zusätzlich von den Gesundheitsämtern angeworbenen Fachpersonals kann ich mitteilen, dass in zwei Gesundheitsämtern Neueinstellungen von insgesamt drei Ärztinnen/Ärzten erfolgten, wovon ein Arzt aus hier nicht bekannten Gründen nicht mehr im Amt ist, aber bereits durch eine nochmalige Neueinstellung die gebotene ärztliche Unterstützung sichergestellt werden konnte. Im Bereich des nichtärztlichen Fachpersonals liegen der Landesregierung nur wenig belastbare Erkenntnisse vor. Aus einigen wenigen Gesundheitsämtern war zu vernehmen, dass beabsichtigt sei, weiteres Hygienepersonal auszubilden. Aus einem anderen Gesundheitsamt ist bekannt, dass eine Krankenschwester eingestellt worden ist.
Zusammenfassend kann ich diesbezüglich nur die vom Landesverwaltungsamt übermittelten Gesamtzahlen wiedergeben, nach denen das Personal der Gesundheitsämter zwischen Mai und November 2020 von 510 VBE auf etwa 580 VBE angestiegen ist. Das sind aus meiner Sicht ermutigende Zahlen
Vielen Dank. Können Sie sagen, in welchen Gesundheitsämtern die eben erwähnten Neueinstellungen vorgenommen wurden?
Das könnte ich sicherlich, wenn ich die Materialien dabeihätte. Ich würde Ihnen das gern schriftlich nachliefern und sicherlich wird das eine Diskussion sein, die wir dann im Ausschuss auch noch mal ausführlicher führen werden.
Jetzt möchte ich noch mal kurz auf die Forderungen der CDU-Fraktion in Teil II des Antrags eingehen. Sie haben, Herr Zippel, schon auf den Beschluss 2016 verwiesen, der – und das muss ich trotzdem an der Stelle sagen – in wesentlichen Punkten auch umgesetzt wurde, nicht in allen, da gebe ich Ihnen recht, aber in wesentlichen.
Wir haben Ihnen einen Zwischenbericht 2017 zur Verfügung gestellt und ergänzend zu diesem Zwischenbericht möchte ich noch einige Punkte erwähnen, die von der Landesregierung in Bezug auf die Stärken des ÖGD aufgegriffen worden sind. Thüringen hat beispielsweise im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz 2018 die Initiative ergriffen und einen Beschluss „Personalbedarf und Vergütung von Ärztinnen und Ärzten im ÖGD“ mit anderen Ländern eingebracht, dem alle Bundesländer zugestimmt haben. Dieser Beschluss sah unter anderem Gespräche mit den Vereinigungen der kommunalen Arbeitgeberverbände vor und auch hier ist Thüringen initiativ vorangetragen. Frau Staatssekretärin Feierabend hat diese Gespräche geführt. Im Ergebnis der Gespräche wurde aber klar, dass die sich zunehmend schwieriger darstellende Situation der ärztlichen Personalgewinnung für die Gesundheitsämter von den Landräten und Oberbürgermeistern zumindest zu der Zeit offenbar nicht in dem notwendigen Ausmaß geteilt wurde. Diese Auffassung der kommunalen Arbeitgeber führte dazu, dass der thüringische Vorstoß, aber auch der