Protokoll der Sitzung vom 23.04.2021

schwierig geht. Und was war das Ende vom Lied? Sie haben elf Leute gerettet, weil sie eben digitale Möglichkeiten genutzt haben. Dort gibt es digitale Buzzer, die sie an sich tragen, wo sie eben auch Warnsysteme austragen können. Und mein Punkt ist etwas ganz Simples: Ich würde gern Technologie nutzen, damit wir das Leben der Bürger in diesem Freistaat besser machen.

(Beifall CDU, FDP)

Deswegen ist Digitalisierung so wichtig. Und genau aus dem Grund sollten wir es im Ausschuss auch weiter diskutieren. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Wir treten jetzt in die Lüftungspause ein und setzen hier um 11.25 Uhr fort. Nach der Lüftungspause hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Merz das Wort.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Wir fahren fort in der Beratung des Tagesordnungspunkts 30. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Merz von der SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, es hat sich schon ziemlich jede Fraktion zu diesem Antrag äußern dürfen. Eines kurz vorweg zu Prof. Dr. Voigt: Die CDU will digital bestes und Vorzeigeland werden. Ich denke, das wollen wir grundsätzlich alle. Die Wege dorthin sind holprig und steil, wie wir alle feststellen, aber man muss auch Vorbild sein innerhalb des Landtags. Dass sich die CDU-Fraktion seit Monaten verweigert, zum Beispiel unsere Ausschüsse digital tagen zu lassen, zeugt nicht von sehr viel digitaler Kompetenz und Fortschrittsstreben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiteres Beispiel: Dass der Haushaltsplanentwurf im letzten Jahr ganz zwingend nicht digital, sondern in Papierform vorliegen musste, ist ein weiterer Punkt dafür, wie wichtig und wie ernsthaft Sie dieses Thema gemeinsam mit den Bürgern da draußen voranbringen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber nun zum Antrag, der von der FDP-Fraktion eingebracht wurde: Ja, es ist schon ein bisschen

her, er wurde schon mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt und nicht aufgerufen, deswegen ist er mittlerweile auch, zumindest inhaltlich oder zeitlich, fast obsolet, denn das Ziel, dass die Landesregierung wie gewünscht im I. Quartal 2021 einen Gesetzentwurf vorlegt, dürfte mit Blick auf den Kalender nicht mehr zu halten sein.

Nicht ernsthaft kann aber erwartet werden, dass die Umsetzung oder die Wunschvorstellung bei der FDP-Fraktion so kommt, wie sie im Antrag formuliert ist. Sie fordern tatsächlich, dass die Landesregierung alle – ich zitiere – „Rechtsvorschriften (Ge- setze, Verordnungen, Richtlinien, Vollzugshinweise et cetera) des Landes“ dahin gehend prüft, ob „die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist“. Das sprengt jeden sinnvollen Rahmen, werte FDP-Fraktion, was allein die Verwaltungskosten angeht.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: So ein Unsinn! Das ist eine einmalige Aufgabe! Das kommt nie wieder!)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung würden monatelang nichts anderes machen, als Ihre Phantasien – ob nun dazu vorhanden oder nicht vorhanden – zu bedienen.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: So ma- chen es die Bürger des Landes noch jahre- lang!)

Offensichtlich ist das Verständnis der FDP zurzeit im Ressourcenmanagement hier etwas unausgeprägt.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Keine Ahnung und davon eine ganze Menge!)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Herr Kemmerich ist ganz schlau!)

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Überflüssig ist der Antrag aber auch aus rein inhaltlicher Sicht. Die Überprüfung der Vorschriften und der Berichte an den Landtag – das wurde auch schon von den Kolleginnen gesagt – ist fixiert und wurde bereits erbracht, nämlich in der Drucksache 6/6651 im Januar 2019 – dort nachzulesen auch für die Kollegen der FDP-Fraktion.

Zudem finden die Überprüfung und Änderung von Vorschriften im Verwaltungshandeln bereits anhaltend statt, genauer gesagt im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes. Die Ergebnisse fließen bei Überarbeitungen untergesetzlicher Normen direkt ein. Was außerdem vielleicht für die FDP noch einmal grundsätzlich von Interesse sein sollte, sind Bundesgesetzgebungen. Das Schriftformerfordernis ist in § 126 des BGB fi

(Abg. Prof. Dr. Voigt)

Wenn man einmal aufräumt, so ist das im Leben, spart man es sich für die Zukunft. Darauf wollen wir hinaus. Was bedeutet Schriftformerfordernis? Man muss etwas unterschreiben, digital oder persönlich. Dieses Erfordernis führt zu Medienbrüchen, die die Prozesse unnötig verkomplizieren, ausweiten, Papier kosten, Zeit kosten und insofern zu ersetzen sind.

Es ist tatsächlich in § 12 des E-Government-Gesetzes geregelt, dass das Unterschriftsfeld nicht gleich Schriftformerfordernis ist. Aber wie reagieren denn Verwaltungen? Eine Mitarbeiterin unseres Hauses hat geheiratet, ist Mutter, woanders geboren. Die musste jedenfalls mit vier Landkreisen diskutieren, gemeinsam mit ihrem Mann, um alle Unterlagen herbeizusammeln, die man braucht, um eine Eheschließung zu machen. Und in jedem dieser Kreise und Städte in Thüringen war es anders. Mal musste man es ausdrucken und unterschreiben und konnte es einscannen und zurückschicken, das andere musste man per Post machen, das Bezahlen hatte verschiedene Dinge.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wie oft hat sie denn geheiratet?)

Das ist doch nicht der Anspruch, den wir an dieses moderne Leben haben. Herr Prof. Voigt hat es doch sehr, sehr deutlich gesagt. Wir wollen uns doch die Digitalisierung zunutze machen und nicht zur Last.

(Beifall FDP)

Und wenn ich dann dieses überhebliche Gequatsche höre, dass manche Leute nicht in der Lage sein sollen, sich darauf einzustellen, das zu nutzen – das ist so eine Frechheit. Ich glaube, jedes Alter – und das ist nicht die Frage der Person, die es benutzen soll, das ist der Anspruch, den wir alle an die Benutzerfreundlichkeit stellen sollten.

(Beifall FDP)

Wenn die Dienste, die wir anbieten, benutzerfreundlich sind, dann stellt sich überhaupt nicht die Frage, ob ich sie einsetze. Wie sind denn die Megakonzerne dieser Welt in die Lage versetzt worden, für fast jeden Lebenssachverhalt etwas anzubieten, das wir nutzen? Indem sie benutzerfreundliche Angebote machen, indem es fast einfach ist, kinderleicht, aber auch seniorengerecht ist, damit umzugehen. Es ist überhaupt kein Problem, mit dem Handy eben bei einem Onlineshop ein Ticket zu bestellen, einen Kühlschrank zu kaufen, eine Mikrowelle, ich weiß nicht was. Aber nehmen Sie doch mal den elektronischen Pass, sei er auf dem Handy oder nicht, damit kann man nämlich fast gar nichts anfangen. Und nochmals: Wir wollen doch nicht warten, bis das Kind im Brunnen ist oder der

xiert und kann nicht ohne Weiteres durch landesge- setzliche Einzelregelungen vollständig negiert werden.

Für eine Erweiterung der Definition des Schrifterfor- dernisses im Verwaltungsverfahren wurde 2018 bereits das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz erweitert, konkret in § 3a: „Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz [...] versehen ist.“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordne- te, Sie sehen, ein Sondergesetz ist bereits aus Zeitund Kostengründen unsinnig. Inhaltlich ist das Ansinnen der FDP zwar zunächst durchaus verständlich, aber wenig durchdacht. Und allein, weil darüber hinaus das I. Quartal 2021 schon vorbei ist und ein Gesetzentwurf in diesem Umfang und in dieser kurzen Zeit nicht erwartet werden kann, werden wir diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordne- ter Kemmerich von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehr- ten Damen und Herren, liebe Zuhörer, Zuschauer an den digitalen Geräten, ja, wir wissen, dass der Antrag ein Dreivierteljahr alt ist, aber wir wissen auch eins: Passiert ist wieder gar nichts! Ich will der Sache zwei Dinge voranstellen. Wir haben gern im Wahlkampf gesagt – auch in 2017 –, wir wollen Thüringen zum Estland von Deutschland machen. Ich will aber erst mal nach Dänemark schauen. In Dänemark bekommen 90 Prozent aller Bürger des Landes ihre Anträge – Korrespondenz, Hinweise, was auch immer von den Verwaltungen, 90 Prozent – in ihr digitales Postfach. Dänemark hat 5,8 Millionen Einwohner. Anne Sulling, das ist die Ministerin – man höre – für Unternehmertum in Estland, hat die Tage erzählt: So ziemlich das letzte Dokument, das ich mit Kugelschreiber unterschrieben habe, ist die Ernennungsurkunde zur Ministerin.

In Estland sind sie so weit, dass Unterschriften eher zeremoniellen Charakter haben. Und worüber diskutieren wir? Dass es eine Megaaufgabe ist, einmal wirklich zu entmisten, Frau Merz? Endlich mal zu schauen, was wir jeden Tag für einen Unsinn machen, nämlich unsinnige Dokumente auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen, zurückzuschicken. Das nennen wir Unterschrifterfordernis.

(Beifall FDP)

Zug vor die Wand gefahren ist, bis Ende nächstes Jahr. Wir wollen doch jetzt wissen: Wie weit sind wir? Damit wir die verbleibende Zeit nutzen können, das OZG wenigstens so weit wie möglich zu erfüllen.

(Beifall FDP)

Die Bürger da draußen sollen und müssen den Anspruch haben, dass möglichst viel von dem erreicht wird, was vorgeschrieben ist. Aber wenn wir so tun oder nach dem Termin mal evaluieren, was wir heute schon wissen, was haben wir denn dann gekonnt? Gott sei Dank sind unsere mittelständische Wirtschaft, das ganze Unternehmertum in Deutschland viel, viel weiter, sonst würden wir keine dieser Folgen dieser Pandemie bewältigen, und nochmals: Auch in den Ämtern …

Ich will doch gar keinem zu nahe treten, Frau Ministerin, wir haben das eben diskutiert.

Aber wir wären doch viel weiter, und andere Länder in Deutschland und erst recht auf der Welt sind weiter. Wir müssen einfach – nochmals – das nutzen, was geht und verbessern. Da hilft es auch nicht zu sagen, das ist kleinteilig. Wir müssen Plattformen anbieten, Benutzeroberflächen, wo eine Gemeinde ohne großen Aufwand sagen kann: Ich kann mir diese Sache zunutze machen und damit meine Prozesse vereinfachen und tatsächlich an allen Stellen des Landes auch den Mitarbeitern in den Verwaltungen das Leben erleichtern.

(Beifall FDP)

Deshalb sagen wir: Bürokratie Kassensturz. Nochmals: Wir wollen alles, wirklich jeden Prozess, analysieren, wo Schriftformerfordernisse noch zu finden sind, und dann stellen wir die einfache Frage: Brauchen wir das an der Stelle, ja oder nein? Bei nein – streichen. Das ist nicht schwer, einmalige Aufgabe für das Leben, dann erledigt. Und insofern, schauen Sie nach Estland, dort können Sie mit Ihrem Personalausweis nahezu alles erledigen, was das Leben im Umgang mit den Verwaltungen so braucht. Das sollte die Benchmark sein und nicht, was wir seit 20 Jahren vielleicht versuchen zu tun, aber bis heute nicht geschafft haben. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Sehe ich nicht. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kemmerich, wir sind uns im Ziel überhaupt nicht uneinig. Das ist nicht die Frage. Ich denke, es ist hinreichend darauf verwiesen worden – ich will das jetzt nicht weiter ausführen –, dass wir im Verwaltungsverfahrensgesetz die Parallele schon haben, Schriftformerfordernis und auch digitale Abbildung, und wir haben auch eine Verordnung vom Bund, das ist die eIDAS-Verordnung – können Sie nachschauen – von 2016 als ein Werkzeug, das wir da anwenden können.

Es geht doch um Folgendes: Es geht tatsächlich um Datenschutz und um Akzeptanz, um diese beiden Dinge, bei Bürgerinnen und Bürgern. Und – ich will das auch nicht skandalisieren, aber wenn Sie sich überlegen, welche Diskussion im Bund – auch von Ihrer Fraktion –, im Bundestag – auch von anderen Fraktionen, die hier im Landtag sitzen – von den Parteien zum Registermodernisierungsgesetz geführt wurden: Da geht es darum, genau das zu machen, was andere in anderen Ländern offensichtlich vollständig akzeptieren, nämlich, dass ich nur eine Registernummer habe. Und was ist denn die Befürchtung auch Ihrer Fraktion, die Grünen auch, im Bundestag? Es ist die Befürchtung, dass die staatliche Verwaltung nachvollzieht, was der Bürger da alles macht. Das ist also absolutes Misstrauen in die Verwaltung zu 100 Prozent. Nun sage ich auch: Es ist richtig und gut, wenn man zunächst mal misstrauisch ist, man muss es überprüfen, muss schauen, ist das datenschutzsicher, also kann die eine Behörde bei der anderen Behörde reinschauen, kann ein Profil gebildet werden oder nicht? Aber das ist doch das Entscheidende. Also wenn ich auf der einen Seite Digitalisierung möchte, dann muss ich mich darauf einigen, was ich möchte. Möchte ich tatsächlich für jede Verwaltung einen eigenen Zugang haben? Wir haben jetzt den digitalen Personalausweis oder Reisepass, das ist die Möglichkeit der Identifizierung. Wir haben als Freistaat Thüringen hier auch eine von anderen privaten Anbietern genutzte Identifizierung ermöglicht. Auch das ist hier möglich. Ich kann nicht auf der einen Seite das fordern und auf der anderen Seite aber bekämpfen, dass ich die Möglichkeit habe, das mit einem Zugang zu machen. Ich würde das auch wollen.

Was Sie ansprechen, ist völlig richtig: An Wirtschaftsunternehmen geben die Bürgerinnen und Bürger viel leichtfertiger und viel einfacher ihre Daten, und sie haben auch überhaupt nichts dagegen, dass diese Daten von unterschiedlichen Unternehmen ausgewertet werden. All das wissen wir. Jetzt ist doch die Frage: Was kann denn der Staat tun?