Protokoll der Sitzung vom 23.04.2021

Danke. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Montag von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Herold, ich bin ganz froh, dass Sie zahlreiche Kritikpunkte in unserem Antrag gefunden haben. Das macht deutlich, dass wir uns doch deutlich voneinander unterscheiden, denn …

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das waren keine Kritik- punkte! Das war dumme Hetze!)

Ich habe es nicht verstanden.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das waren keine Kritik- punkte! Das war dumme Hetze!)

Wie auch immer.

Wir unterscheiden uns jedenfalls deutlich, weil wir eben die Chance des Individuums in den Mittelpunkt stellen und Gesellschaft nicht kollektivistisch denken.

(Beifall FDP)

Deswegen gilt für uns, tatsächlich überall dort eingreifen zu wollen und zu müssen, wo der Diskriminierung aus unserer Sicht gerade von übergeordneten – in dem Fall sogar staatlichen – Strukturen eine Grundlage geboten wird und Tür und Tor geöffnet werden. Deswegen haben wir in unserem Antrag mit einigen Punkten noch mal sehr dezidiert darauf abgestellt. Sie haben ja ganz bewusst auch einige angesprochen, die zumindest für Sie nicht kritikwürdig waren.

Aber ich will noch etwas sagen: Es ist doch unser aller Aufgabe, bei einer Frage, wie ich Diskriminierung verhindern kann, wie ich dem entgegnen kann, nicht in einen Diskurs zu verfallen, der von Links-Rechts-Schemata als Neuschemata begriffen ist. Es ist doch kein Problem, Menschen Chancen einzuräumen, wenn ein anderer dadurch nichts verliert, sondern Einzelne dadurch gewinnen können. Und so kommen wir, glaube ich, Schritt für Schritt,

(Abg. Herold)

(Beifall FDP)

und nur durch das, was Popper einmal „Social Engineering“ genannt hat – das Schritt-für-Schritt-Voranschreiten von Gesellschaft in die Moderne –, führt dazu, dass irgendwann tatsächlich jeder nach seiner Fasson glücklich werden kann.

Deswegen: Wir haben vorhin diskutiert, da wurde gesagt: Meine Güte, die FDP macht so viele Anträge. Also ich entschuldige mich nicht, und meine Fraktion entschuldigt sich auch nicht dafür, dass wir hier unsere Ideen in diesen Landtag einbringen.

(Beifall FDP)

Und dass Sie nicht sehr viel mehr dazu beizutragen haben als ziemlich billige pauschale Ablehnung, das steht auf Ihrer Rechnung, das taucht auf unserer nicht auf. Das beste Beispiel ist immer – wie jetzt auch –, dass Sie, wenn Sie etwas sehen, dann einfach einen Alternativantrag stellen. Das können Sie gern machen, das ist genauso legitim, als wenn wir uns hier inhaltlich um das Land kümmern.

(Beifall FDP)

Aber da muss man schon schauen: Was tun Sie da eigentlich und warum machen Sie das? Beim Lesen Ihres Antrags kommen mir dann tatsächlich Zweifel, ob einer inhaltlichen Verbesserung das Wort geredet ist oder ob es Ihnen nur aufgefallen ist, dass Sie es wieder mal wie beispielsweise bei den Arbeitnehmerrechten der freien Mitarbeiter des MDR einfach vergessen haben. Das ist ein ziemliches Problem: Sie tragen Chancenpolitik wie eine Monstranz vor sich her, im Konkreten vergessen Sie aber, hier die Maßnahmen zu tun und die richtigen Dinge zu fordern.

(Beifall FDP)

Dann noch ein zweiter Punkt: Ich bin selbst Politikwissenschaftler, habe auch Soziologie studiert. Aber wenn man Ihren Antrag liest, dann ist das schon ein ziemliches Geschwurbel und ich frage mich einfach, wen Sie da herangesetzt haben, um unsere Forderungen, die Sie eins zu eins übernommen haben, so umzuschreiben, dass am Ende gar nicht mehr klar ist, was Sie eigentlich wollen.

(Beifall FDP)

Sie fordern die Förderung von Maßnahmen – ich zitiere –, „um trans*, inter* und queeren Personen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen“. Das ist eine Phrase, da kann auch jeder etwas unterschreiben, das ist kein Problem. Wir sind da sehr deutlich und sehr konkret, nämlich: „Reduzierung der Angabe Geschlecht in Verwaltungsverfahren auf das unabweisbar notwendige Minimum“, „Verzicht auf die Nutzung der Personen

standsangabe ‚Geschlecht‘ in der proaktiven Kommunikation durch die Verwaltung“, „einfache Möglichkeit, Zeugnisse und Urkunden mit angepasstem Vornamen- und Geschlechtseintrag zu beantragen“, „geschlechtsneutrale Formulierung bei Novellierungen von Gesetzen und Verordnungen“, „Stärkung von Aufklärungsarbeit, Programmen gegen Diskriminierung sowie Beratungsangeboten mit Bezug zur geschlechtlichen Identität“, weil aus Diskriminierung nicht nur Benachteiligung, sondern häufig auch individuelle Krankheitsfälle werden. Das ist konkrete Politik, die macht man mit konkreten Vorschlägen. Wir haben geliefert, bei Ihnen warte ich noch darauf. Vielen Dank bis hierher für Ihr freundliches Zuhören. Danke schön.

(Beifall FDP)

Danke. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen/-innen und Zuschauer/‑innen am Livestream, ich möchte gerade auch nach der Rede der AfD gleich zu Beginn feststellen: LGBT-Rechte sind Menschenrechte.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, und unsere Grundrechte gelten natürlich auch für queere Personen. Aber dennoch muss man es leider betonen, denn auch in Deutschland gibt es immer noch Gesetze, die LGBTI andere Regeln auferlegen und massiv in ihre Menschenrechte wie das Recht auf freie Entfaltung eingreifen. Deswegen geht es hier eben nicht um Lifestyleentscheidungen, Frau Herold, wie Sie das genannt haben, sondern um Grundrechte, die für jeden Bürger und jede Bürgerin verbürgt sind.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Frage, welchem Geschlecht sich ein Mensch als zugehörig empfindet, betrifft Artikel 2 Grundgesetz und schließt für andere die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren. Dies gebietet die Achtung vor der Menschenwürde. Selbst über den eigenen Körper und die eigene Identität bestimmen zu können, ist nämlich das ureigenste Recht eines jeden Menschen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

(Abg. Montag)

Genau deshalb ist die Abschaffung des geltenden Transsexuellengesetzes in Deutschland längst überfällig, denn dieses Gesetz verletzt seit 40 Jahren die Würde und Selbstbestimmung von trans Personen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP)

Vor diesem Hintergrund bin ich der FDP-Fraktion durchaus dankbar, dass sie das Thema mit ihrem Antrag aufgreift und anspricht, denn alle Demokraten/Demokratinnen sind gefragt zusammenzuarbeiten, wenn es um die Grundrechte von Menschen geht.

Der FDP-Antrag bezieht sich ja vor allem auf zwei Punkte, einerseits die Abschaffung des Transsexuellengesetzes, was die Bundesebene betrifft. Die Große Koalition hat hierzu 2019 einen unzureichenden Vorschlag vorgelegt. Außerdem liegen im Bundestag auch von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Gesetzentwürfe zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung vor. In der im November 2020 erfolgten öffentlichen Experten-/Expertinnenanhörung im Innenausschuss des Bundestags gab es große Einigkeit, dass das Transsexuellengesetz endlich abgeschafft und durch ein neues modernes Gesetz ersetzt werden muss.

Bedauerlicherweise ist aber in der Großen Koalition dazu im Moment keine Einigung in Sicht. Auch wenn die grüne Fraktion ihr Gesetz noch vor der Bundestagswahl abstimmen lassen will, ist es leider unwahrscheinlich, dass das Transsexuellengesetz noch in dieser Legislatur abgeschafft wird. Es wird damit eines der Projekte, die die nächste Bundesregierung nach 16 Jahren konservativer Stillstandspolitik unbedingt angehen muss. Aber genau aus diesen Gründen ist eine Bundesratsinitiative, sehr verehrte FDP-Fraktion, im Moment halt leider auch wenig aussichtsreich und greift hier zu kurz.

Der zweite Punkt des FDP-Antrags bezieht sich auf den allgemeinen Abbau von Personenstandsangaben in Verwaltungskommunikation und Dokumenten. Ob der Weg eines Gesetzentwurfs auf Landesebene allerdings dafür der richtige ist, mag ich bezweifeln, denn einige der aufgezählten Punkte können vermutlich nur auf bundesgesetzlicher Ebene geregelt werden, andererseits braucht es, um zum Beispiel in Vorgängen vonseiten der Landesverwaltung auf Geschlechtsangaben zu verzichten, kein Gesetz, da reicht eine An- oder Verordnung.

Es ist also ein Antrag, der in die richtige Richtung geht, aber wir haben als Rot-Rot-Grün einen Alternativantrag vorgelegt, weil wir einerseits verschiedene Maßnahmen in allen Lebensbereichen von queeren Personen aufzeigen wollten, die angegan

gen werden müssen, und ein klares Bekenntnis, wie es zum Beispiel am Ende des Antrags formuliert ist, glaube ich, ein wichtiges Signal an die queere Community vonseiten des Thüringer Landtags wäre. Deshalb haben wir in unseren Antrag aufgenommen, dass in allen Bereichen auf einen Abbau heteronormativer Regelungen hingewirkt werden soll. Dazu gehört zum Beispiel unter anderem die Einführung und konsequente Umsetzung der geschlechtsneutralen Verwaltungssprache – ein Weg, den Justizminister Adams bereits für Verordnungen und Gesetze vorantreibt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem wollen wir mit unserem rot-rot-grünen Antrag sicherstellen, dass in Thüringen geschlechtszuweisende und ‑anpassende Operationen an minderjährigen intergeschlechtlichen Menschen nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung und nur in den äußersten Notfällen vorgenommen werden können. Dazu gibt es auch bereits ein Gesetz auf Bundesebene, was aber noch Lücken offenlässt, die dringend geschlossen werden müssen. Außerdem wollen wir die Beratung von Menschen zu Fragen der Anerkennung ihrer Geschlechtsidendität nach § 45b Personenstandsgesetz stärken. Hierzu geeignete Beratungsstellen müssen kostenfrei sowie auf Wunsch anonym und ergebnisoffen beraten. An diesem Punkt möchte ich auch mal dem Team um Dr. Ligges am UKJ ein ganz herzliches Dankeschön aussprechen, denn das Team dort macht eine großartige Arbeit im Rahmen der psychosozialen Beratung,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

stärkt Familien in Thüringen den Rücken und begleitet queere Jugendliche und ihre Familien. Das ist eine ganz, ganz wichtige Arbeit und dafür einen herzlichen Dank auch aus dem Thüringer Landtag.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP)

Die richtige und korrekte Ansprache von Personen mag ja für cis Personen, also Personen, deren Geschlechtsidentität mit ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt, manchmal wie ein kleines Problem erscheinen, dass sie für betroffene Personen aber von enormer Bedeutung ist, macht doch der folgende Tweet deutlich, den ich gestern zufällig auf Twitter gelesen hatte und zum Schluss meiner Rede gern noch vortragen möchte. Eine Physiotherapeutin berichtet darin, dass ein Patient ins Praxiszimmer kommt, dessen Erscheinungsbild nicht zu der Geschlechtsangabe auf der Krankenkassenkarte passt. Sie sagt: Moin, ich bin die Frau Doktor, wie soll ich Sie ansprechen? Der Patient

macht große Augen, beginnt zu weinen und sagt Danke. Er bedankt sich also für etwas und macht deutlich,

Frau Wahl, Ihre Redezeit ist leider zu Ende.

dass etwas, was selbstverständlich sein sollte, es noch längst nicht ist.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Deswegen brauchen wir dringend eine Weiterführung und ich freue mich auf die Debatte in den Ausschüssen.