Protokoll der Sitzung vom 23.04.2021

Vereinbarungsgemäß ist heute vor der Mittagspause der Tagesordnungspunkt 86 aufzurufen. Und zu dem komme ich deshalb. Hier geht es um die

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeich

(Abg. Herold)

nung FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“ Antrag der Abgeordneten Dittes, Blechschmidt, König-Preuss und weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE, der Abgeordneten Hey, Lehmann und Marx der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Rothe-Beinlich, Henfling und Wahl der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2903 -

Bevor wir zu der Aussprache kommen, folgende Hinweise: Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich bei der Ziffer I um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Er trägt die dem verfassungsmäßigen Quorum von einem Fünftel entsprechende Anzahl von Unterschriften, mithin 18 Unterschriften, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt. Gemäß § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Unter diese Begrenzung fällt die Ziffer I des Antrags. Die Ziffern II bis VI des Antrags sind dagegen nicht vom Minderheitsrecht erfasst; diese könnten also gegebenenfalls geändert werden.

Wünscht jemand von den einbringenden Abgeordneten das Wort zur Begründung? Bitte schön, Frau Abgeordnete Martin-Gehl, Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ende Februar 2021 hat ein Rechercheteam vom MDR und von der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ eine Serie von Veröffentlichungen zur „´Ndrangheta in Thüringen“ vorgelegt und damit erstmals die Ermittlungen Ende der 1990er- Anfang der 2000er-Jahre zum sogenannten FIDO-Verfahren der Öffentlichkeit bekanntgemacht. Ziel waren italienischstämmige Gastronomen in Erfurt und ein Netzwerk aus mutmaßlichen Mafiaangehörigen von Thüringen bis nach Kalabrien, gegen das die Staatsanwaltschaft Gera ein Ver

fahren wegen des Verdachts von Drogen- und Geldwäschegeschäften eingeleitet hatte.

Bei den Ermittlungen spielte damals der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers in der „Erfurter Gruppe“ ebenso eine Rolle wie etwa 4.000 Telefonmitschnitte, die den Verdacht nahelegten, dass es Verbindungen von Beschuldigten des Verfahrens zur Politik, Verwaltung oder Justiz in Thüringen gibt. Bei diesen Verbindungen war unter anderem die Rede von einem CDU-Stadtrat aus Erfurt, einem Vertreter eines Erfurter Autohauses, einem Ermittlungsrichter, einem Sparkassenleiter, einem Mitglied einer Karateschule, einem Rechtsanwalt.

Der Verdacht dieser Mafiamauscheleien ist ungeheuerlich und muss aufgeklärt werden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als Abgeordnete stehen wir in der Verantwortung, die Gründe zu erforschen, warum das damals mit großem Aufwand betriebene Ermittlungsverfahren ergebnislos zu Ende kam bzw. warum es 2006 trotz offener Fragen und – so der MDR – angeblich ohne sachliche Rechtfertigung eingestellt wurde. Es ist zu erforschen, was an den Vernetzungen von Politik, Justiz und Verwaltung mit der Mafia dran ist und wie damals diesen Hinweisen nachgegangen wurde oder eben auch nicht. Hierfür ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der richtige, der praktikabelste Weg.

Wir alle wissen, dass im Herbst die geplante Neuwahl des Landtags ansteht und dass die zeitlichen Ressourcen begrenzt sind. Deshalb soll sich der Untersuchungsausschuss mit der Sicherung und Auswertung sämtlicher Akten in elektronischer und in Papierform befassen, und zwar bei allen am FIDO-Verfahren beteiligten Behörden, also bei Polizei, Justiz und beim Amt für Verfassungsschutz.

Mit der Arbeit des Untersuchungsausschusses kann eine wichtige Vorarbeit für einen möglichen weiteren Untersuchungsausschuss in der 8. Legislaturperiode geleistet werden und geklärt werden, ob ein solcher erforderlich ist oder vielleicht eben auch nicht.

Es ist unsere Aufgabe als Parlament, dem Verdacht über eine Nähe von Politik, Verwaltung, Justiz zu kriminellen Strukturen sorgfältig nachzugehen, denn diese Mafiastrukturen sind es, die mit Geldwäsche und anderen Straftaten jährlich viele Milliarden Euro umsetzen und für wirtschaftliche Schäden in der EU, in Deutschland, aber auch in Thüringen verantwortlich sind und damit auch die Thüringer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und unser Gemeinwesen belasten. Schließlich geht es auch und

(Vizepräsidentin Marx)

vorrangig darum, das Vertrauen in die Rechtsordnung zu wahren.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich im Namen meiner Fraktion für die umfangreichen und – ich muss sagen – mutigen journalistischen Recherchen bei Margherita Bettoni, Axel Hemmerling, Ludwig Kendzia und David Klaubert sowie

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

bei den Ermittlerinnen und Ermittlern in den Schwerpunktabteilungen der Kriminalpolizei, die für die Aufklärung und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zuständig sind, zu bedanken. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Mühlmann von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, der Antrag, den Sie hier eingebracht haben, atmet den Geist, mit dem Sie, liebe rot-rot-grüne Koalitionäre, hier im Thüringer Landtag regelmäßig arbeiten. Besonders offensichtlich wird das bei der Begründung unter III. Ihre eigenen Parteimitglieder stellen diese Landesregierung und leiten die entsprechenden Ministerien. Von dem Untersuchungsgegenstand ausgegangen sind das Justizministerium – hochkarätig grün besetzt – und das Innenministerium – das leitet sogar der SPD-Landvorsitzende höchst selbst – betroffen. Aber trotzdem trauen Sie Ihren beiden Ministern und hochrangigen Parteifunktionären offenbar nicht zu, die Aktenbestände zu sichern und vor einer von Ihnen unterstellten Vernichtung zu schützen.

(Beifall AfD)

Dass Sie, liebe Freunde aus dem linken Lager, damit in böswilliger Art sogar Ihren eigenen Parteisoldaten den Willen zu einer Straftat unterstellen, möchte ich hier zumindest nicht unerwähnt lassen.

(Beifall AfD)

Es scheint also nicht weit her zu sein mit dem Vertrauen bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Da es hier aber auch um die Polizei geht, muss ich als gelernter Polizist mit über 20 Jahren Berufserfahrung unbedingt auch dazu etwas sagen. Die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses birgt nämlich

ein großes Risiko. Insbesondere soll der Einsatz von Verdeckten Ermittlern im Bereich der Organisierten Kriminalität beleuchtet werden, und dabei birgt alles, was auch heute davon noch an die Öffentlichkeit kommt, eine direkte Gefahr für Leib und Leben der damals beteiligten Personen, der eingesetzten Polizeibeamten, der Verdeckten Ermittler und auch derjenigen, die damals nicht mal direkt als Verdeckte Ermittler gearbeitet haben. Wenn Sie jetzt sagen, bei Ihnen als Parlamentarier bleibt alles geheim, dann kann ich wiederum aufgrund meiner Berufserfahrung nur müde darüber lächeln.

(Beifall AfD)

Das mag Ihnen, liebe Koalitionäre von der linksro- ten Front, egal sein, Einzelnen von Ihnen ist der ideologische Kampf zur Destabilisierung der Inneren Sicherheit sicherlich wichtiger.

(Beifall AfD)

Das muss man so hinnehmen, denn auch Sie sind gewählte Abgeordnete dieses Hauses, deshalb muss man aber derartigen Anträgen nicht zustimmen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie müssen auch nicht zu- stimmen! Die Einsetzung der Untersuchungs- ausschüsse ist ein Minderheitenrecht!)

Das ist auch nicht nötig, denn wir befassen uns be- reits auf Antrag der Landesregierung mit dem Thema des gewünschten Untersuchungsausschusses im zuständigen Innenausschuss. Auch im Justizausschuss wurde bereits umfangreich diskutiert.

Noch einen Aspekt muss ich hier beleuchten: den Aspekt der verbleibenden Zeit in dieser Legislatur, den Sie auch in der Begründung kurz ansprechen. Sie haben den Thüringern versprochen, im September eine Landtagswahl durchzuführen. Dafür müssen Sie bereits in – ich habe mal kurz gerechnet – rund 80 Tagen den entsprechenden Antrag zur Auflösung des Landtags stellen und in 90 Tagen müssen Sie diesen abstimmen lassen. Es verbleiben also nicht einmal drei Monate, für die Konstituierung und für die Durchführung von wenigstens einer Sitzung dazu. In § 3 Abs. 1 Untersuchungsausschussgesetz steht, dass der Gegenstand der Untersuchung hinreichend bestimmt sein muss. Da Sie Ihrem eigenen Bekunden nach den Landtag in spätestens 90 Tagen auflösen wollen, ist damit nach meinem Verständnis der eigentliche Gegenstand des Untersuchungsausschusses nicht hinreichend bestimmt. Wie Sie in den vergangenen Monaten oft genug in der Presse tönten, geht es Ihnen einzig und allein um die Sicherung von Akten,

(Abg. Dr. Martin-Gehl)

und zu mehr bleibt, wenn Sie ehrlich sind, auch keine Zeit.

(Beifall AfD)

Dann frage ich mich allen Ernstes, warum Sie sich die Arbeit gemacht haben, die Punkte I und II in den Antrag zu schreiben. Jedem Einzelnen sollte klar sein, dass es genau dazu nicht kommen wird, wenn der Landtag aufgelöst wird. Seien Sie also wenigstens so ehrlich und schreiben Sie in den Antrag, was Sie wirklich beabsichtigen, und dichten Sie nicht irgendwas dazu, bei dem Sie selbst nicht davon ausgehen, dass es da auch nur im Ansatz erreicht werden kann. Oder meinen Sie es mit der Auflösung des Landtags vielleicht doch nicht ernst?

(Beifall AfD)

Eine kritische Thüringer Presse wird diesen Widerspruch sicherlich in aller Ausführlichkeit beleuchten und diejenigen, die das Ganze bezahlen – das sind nämlich die Steuerzahler – in größtmöglichem Umfang aufklären. Zumindest darf ich die Hoffnung haben.

Mit diesem Antrag stellen sich die immer gleichen linkspopulistischen Kräfte im Vorfeld einer Wahl auf. Es handelt sich bei diesem Einsetzungsbeschluss um nichts anderes als um Wahlkampf für ein ganz bestimmtes linkes Wählerklientel.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das sind alles nur Spekulationen!)

Sie machen mit diesem Einsetzungsbeschluss nichts anderes, als wenn ich den Wählern von hier oben aus sage, dass diese es am 26. September selbst in der Hand haben, eine Alternative wie die AfD zu wählen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE LINKE GRÜNEN: Jetzt hören Sie mit Ihrem Wahlkampf auf!)

Sie verweisen mit Ihrem Einsetzungsbeschluss nur auf eine andere Art und Weise von hier oben auf Ihr Wahlprogramm. Aufgrund dieses Zusammenwirkens – Ihre Ankündigung zur Auflösung des Landtags einerseits und zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses – bleibt als Schlussfolgerung nur: Wahlkampf ist der eigentliche Zweck Ihres Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit dem Titel „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich OK unter dem Namen FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“. Das allein ist ja noch nicht mal schlimm. Aber in diesem Fall geht es um einen Ermittlungskomplex, welcher noch nicht mal einen politischen Hintergrund hat – ein Ermittlungskomplex, bei dem die Antragsteller lediglich auf

Kosten von Polizei und Justiz die damals regierende CDU angreifen wollen.

(Beifall AfD)

Das sollten Sie auch ehrlich den Wählern sagen. Das wäre Ihre verdammte Pflicht. Sie haben mit dieser Einbringung nichts anderes als ich gestern Abend gemacht, es nur anders ausgedrückt und umfassender ausgestaltet, als wenn ich von hier oben aus sage: Am 26. September haben die Wähler die Möglichkeit, eine Alternative zu den antragstellenden Parteien zu wählen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Genau!)