Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist erstaunlich, mit wie viel Überzeugung Herr Mühlmann es hier schafft, jeden Tag ganz viel Quatsch zu erzählen, um zu beweisen, dass er von den gesetzlichen Grundlagen,
auf denen er eigentlich als Parlamentarier arbeiten sollte, schlicht und ergreifend keine Ahnung hat. Ich kann Sie beruhigen, die AfD-Fraktion muss diesem Antrag heute nicht zustimmen, es ist nämlich ein Minderheitenrecht. Das sollten Sie ja eigentlich wissen, die Sie sich immer in der Opferrolle und in der Minderheit wähnen. Vielleicht wäre es gut, wenn Sie sich das genauer anschauen. Also passiert Ihnen nichts, wenn Sie heute nicht zustimmen, aber das Ding wird trotzdem eingesetzt.
Außerdem ist es so, dass der Landtag mit der Auflösung des Landtags nicht aufhört zu arbeiten, sondern weiterhin bis zum Wahltermin seine Arbeit macht.
Ich weiß, dass Ihnen das vielleicht schwerfällt, weil Ihre Arbeit sich wesentlich darauf beschränkt, hier Hetze gegen Menschen auszuteilen und zu versuchen, Ihr Wahlprogramm im Plenum zu platzieren.
Ich kann Ihnen außerdem versichern, dass die Koalitionsfraktionen über eine doch außerordentlich breite Kompetenz in der Frage von Untersuchungsausschüssen verfügen. Wir haben hier mehrere Parlamentarier/-innen sitzen, die dort erfahren sind und die es auch schaffen werden, in kurzer Zeit die wesentlichen Punkte herauszuarbeiten, um die es nämlich gehen soll.
Wenn Sie tatsächlich glauben, dass wir als Koalitionsfraktionen, nur weil wir diese Landesregierung stellen, aufhören, uns bestimmte Dinge genauer anzuschauen und unsere Aufgabe als Kontrollorgan wahrzunehmen, dann haben Sie sich aber gehörig geschnitten. Was Sie auch anscheinend nicht verstanden haben, ist, dass auch die Exekutive für die Sicherung und die Erhaltung der Akten einen Auftrag braucht. Es gibt nämlich auch da Regelungen, die dazu führen, dass Akten vernichtet werden. Die ziehen immer dann, wenn die Exekutive keinen Grund mehr hat, diese Akten vorzuhalten. Das heißt, Sie brauchen einen Grund, und dieser Grund ist in diesem Fall der Untersuchungsausschuss.
Inhaltlich hat die Kollegin Dr. Martin-Gehl tatsächlich hier schon die wichtigsten Sachen gesagt, darauf will ich gar nicht weiter eingehen. Worum es uns geht: Uns ist durchaus bewusst, dass wir wenig Zeit haben. Nichtsdestotrotz haben wir festgestellt, dass wir im Innenausschuss mit unseren Fragen an bestimmte Grenzen gestoßen sind, über die uns die Exekutive an der Stelle auch nicht informieren kann. Da bleibt uns leider nur das Instrument des Untersuchungsausschusses, um unmittelbar Einblick in die Akten zu erhalten und dann auf dieser Grundlage – und das ist überhaupt das Ziel dieses Untersuchungsausschusses – abzuwägen, ob es notwendig ist, sich tiefergehend damit zu beschäftigen.
Es kann gut sein, dass wir nach diesen drei Monaten feststellen, dass sich die Anhaltspunkte, die wir durch die Veröffentlichung von Journalistinnen und Journalisten auf dem Tisch liegen haben, nicht halten lassen.
glaube aber, dass wir verpflichtet sind, wenn so etwas öffentlich diskutiert wird – und da nehme ich mich als Parlamentarierin dann schon so weit ernst, dass ich mich dann auch hinsetze und sage, wir müssen dem nachgehen. Es sind teilweise schwerwiegende Vorwürfe, die hier im Raum stehen, es sind Korruptionsvorwürfe in Richtung Justiz, Verwaltung und Politik und die müssen aus meiner Sicht aufgeklärt werden. Ich finde, daran ist irgendwie nichts Verwerfliches und das ist auch nichts, was man ins Lächerliche ziehen muss.
Dann will ich noch mal was dazu sagen, dass sich Herr Mühlmann hier hingestellt und gesagt hat, wir gefährden damit Polizistinnen und Polizisten. Ja, diesen Vorwurf kennen wir auch schon aus dem NSU-Untersuchungsausschuss. Ich habe irgendwie noch keinen Anhaltspunkt gefunden, wo es da auch im NSU-Untersuchungsausschuss zu einer Gefährdung von Polizistinnen und Polizisten gekommen ist, weil wir unseren Job machen. Die Parlamentarierinnen – und da muss ich mal in Richtung AfD gucken, ich erinnere mich sehr genau, welche Protokolle aus dem NSU-Untersuchungsausschuss auf welchen Seiten gelandet sind. Die sind nämlich unter anderem beim „Fatalisten“ gelandet. Ich kann Ihnen ziemlich genau versichern, dass auf solchen Seiten von rot-rot-grüner Seite ganz bestimmt keine Protokolle landen sollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns unserer Verantwortung hier bewusst und wir kennen auch die Grenzen der Öffentlichkeit an dieser Stelle. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, da müssen wir uns von der AfD ganz sicherlich nichts erzählen lassen.
Ich bin sehr dankbar, dass wir uns dazu durchgerungen haben, diesen Untersuchungsausschuss einzurichten. Wir haben uns das nicht leicht gemacht. Wir haben lange darüber diskutiert. Ich denke, es ist aber wichtig und wir werden sehen, was die nächsten drei Monate bringen. Ich möchte mich dem Dank von Frau Dr. Martin-Gehl an die Journalistinnen und Journalisten an dieser Stelle anschließen. Das ist – das wissen wir – eine sehr schwierige Aufgabe. Es ist eine große Rechercheleistung und ich glaube, dass wir dem mit der Einsetzung auch Rechnung tragen sollten. In diesem Sinne
freue ich mich auf die Arbeit im Untersuchungsausschuss und denke, dass wir damit einen wichtigen Schritt gehen, um für mehr Aufklärung zu sorgen. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag stellt darauf ab, gemäß Artikel 64 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 des Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu wollen, und zwar zu dem Thema „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizei- lichen) Bezeichnung „FIDO“ geführten Ermittlungsverfahrens“, kurz „FIDO-Untersuchungsausschuss“. Der Untersuchungsausschuss soll klären, welche Gründe und Umstände zur Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera unter der polizeilichen Bezeichnung „FIDO“ bis zum Jahr 2006 geführten Verfahrens wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung, des Drogenhandels und der Geldwäsche führten, ob in diesem Verfahren Anhaltspunkte auf mögliche Verbindungen von Beschuldigten des Verfahrens zu Politik, Verwaltung oder Justiz bekannt wurden, um was es sich dabei für Verbindungen handelt und ob bzw. wie diesen nachgegangen wurde. Der Untersuchungsausschuss soll die Aktenbestände, Unterlagen und gewonnenen Erkenntnisse aller beteiligten Thüringer Behörden, namentlich der Justiz, der Polizei und des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz bzw. des Amts für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales sowie der für Inneres und Justiz ständigen Ministerien zum Ermittlungsverfahren „FIDO“ rund um den Komplex „'Ndrangheta in Thüringen“ und den Aktenbestand des Untersuchungsausschusses 6/1 des Thüringer Landtags seiner Untersuchung zugrunde legen – so weit die Formalien, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.
Lassen Sie mich jetzt noch kurz erläutern, warum der CDU-Fraktion dieses Thema so wichtig ist. Dass die organisierte Kriminalität und international operierende Banden seit spätestens Mitte der 90erJahre auch in Thüringen Fuß gefasst haben, ist ja
leider keine neue Erkenntnis. Dass die organisierte Kriminalität in ganz besonderer Weise dazu geeignet ist, das Vertrauen in einen starken, handlungsfähigen Rechtsstaat zu beschädigen, ist auch hinreichend belegt. Das wiederum, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat unmittelbare Folgen. Das ist auch der Kern für unsere demokratische Verfasstheit. Ich will dies gern noch einmal ausführen. Punkt 1: Organisierte Kriminalität beeinflusst, wenn dieser nicht mit allen rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent entgegnet wird, das Sicherheitsempfinden des Bürgers in ganz besonderem Maße. Punkt 2: Wenn die Menschen den Eindruck gewinnen, dass der Staat nicht mehr das Heft des Handelns in der Hand hält, wenn sie davon ausgehen und ausgehen müssen, es gebe Parallelstrukturen, dann, genau dann ist unsere Demokratie ganz massiv und ganz unmittelbar gefährdet. Damit komme ich zum dritten Punkt. Denn eins ist doch klar: Wenn der Staat sein Sicherheitsversprechen nicht garantieren kann, dann führt dies zu unmittelbarem und nachhaltigem Vertrauensverlust in Staat und staatliche Institutionen wie Polizei, Justiz und stärkt damit zudem unweigerlich – das ist die bittere Folge – auch die politischen Ränder.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, genau das ist der Grund, warum sich meine Fraktion in der 6. – letzten – und in der diesjährigen Legislaturperiode mehrfach mit dem Phänomenbereich „Organisierte Kriminalität“ beschäftigt hat. Ich habe noch mal nachgeschlagen. Ich werde die Zeit nutzen, das vorzustellen. Insgesamt neunmal haben wir das Thema auf die Tagesordnung gehoben. Bei den anderen Fraktionen habe ich da wenig gefunden, deswegen will ich es noch mal erläutern. In der 6. Legislatur waren es das Thema „Mafiastrukturen in Erfurt – organisierte Kriminalität auf dem Vormarsch“ oder auch „Organisierte Kriminalität – Aufstellung und Ermittlungsarbeit des Thüringer Landeskriminalamts“, ein weiterer Punkt und Antrag „Observation des LKA durch armenische Mafia“ und der letzte Punkt aus der Legislatur „Mafiastrukturen in Erfurt – Messerstecherei am 26. Juni 2016 in Erfurt“ und in dieser Legislatur die Punkte „Razzien im tschetschenischen Milieu“, „Organisierte Kriminalität – Clan- und Mafiastrukturen als Gefahren für die Innere Sicherheit“ oder auch „Organisierte Kriminalität in Thüringen“. Zwei weitere Anträge, die auf unsere Initiative hin behandelt wurden: „Ermittlungen zum organisierten Verbrechen in Thüringen: Ist Thüringen ein Zentrum mafiöser Strukturen?“ und als letzten Antrag „Organisierte Kriminalität in Thüringen“, der im September 2019 aufgerufen wurde.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, bereits diese Auflistung zeigt und macht deutlich,
dass wir ein grundsätzliches Aufklärungsinteresse bei OK-Ermittlungskomplexen haben und dass sich dieses Aufklärungsinteresse natürlich auch uneingeschränkt auf den hiesigen sogenannten FIDOSachverhalt entfaltet. Klar ist aber auch, notwendige Voraussetzung dazu ist die im Antrag aufgelistete Zurverfügungstellung der erforderlichen Unterlagen, der Aktenbestände und der Erkenntnisse. Das schließt folgerichtig auch etwaige im Kontext stehende Löschmoratorien, auch des BKA, ausdrücklich mit ein. Wir wissen aber auch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die in der 7. Legislatur zur Verfügung stehende Zeit mehr als knapp bemessen ist, die Vorredner gingen ja schon darauf ein.
Ich will aber noch etwas sagen, weil es auch anklang: Wir haben ja die Themen im Innen- bzw. Justizausschuss. Da muss ich sagen, zur Wahrheit gehört auch, dass der Erkenntnisgewinn bei diesen beiden Sitzungen zur Thematik als aus meiner Sicht äußerst überschaubar und begrenzt zu bewerten ist.
Letzter Satz: Ob es uns gelingen wird, das angestrebte Untersuchungsziel, das wir mittragen, im vorgegebenen Zeitkorridor überhaupt zu erreichen, wird sich zeigen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann hier ganz nahtlos an den geschätzten Kollegen Walk anschließen. Es ist eine sehr zentrale und eine sehr wichtige Frage für unsere Rechtsordnung, auch für das Ansehen unserer Behörden, ob es eine unerlaubte Einflussnahme auf das damalige Ermittlungsverfahren gegeben haben könnte. In einem großen Punkt müssen wir den Journalistinnen und Journalisten, die diese Reportagen und diese journalistischen Recherchen geführt haben, auch dafür dankbar sein, dass sie einmal mehr klargestellt haben – das, was Herr Walk auch mit seinen Anfragen die letzten Jahre immer schon erreicht hat –, dass Erfurt oder Thüringen eben nicht nur ein Rückzugsraum für die 'Ndrangheta ist, wo man sitzt und ein bisschen Geld investiert, sondern dass von hier aus offenbar auch kriminelle Strukturen mit beeinflusst worden sein könnten. Alle, die es noch nicht gesehen haben: Der Bericht ist nach wie vor in der Mediathek anzuschauen.
Die Frage, die hier noch nicht, aber vielleicht in der Öffentlichkeit gestellt wurde: Warum beschäftigt ihr euch jetzt mit einem so lang zurückliegenden Sachverhalt? Die Problematik ist ja eigentlich so aktuell wie nie. Wir reden in diesen Tagen auch wieder sehr viel über Compliance „neudeutsch“ oder Bestechlichkeit oder Korruption und da, wo viel Geld im Spiel ist, passiert eben auch sehr viel Unehrenhaftes. Das konnten wir auch aktuell erfahren. Deswegen muss einem Verdacht, der hier in der Welt ist, nachgegangen werden. Damit ist gerade nicht – wie Herr Mühlmann meinte – eine rote Verschwörung gegen die Innere Sicherheit mit dem Ziel ihrer Destabilisierung im Gange, sondern das ganze Gegenteil. Es geht genau darum, unsere Ermittlungsbehörden vor unzulässiger Einflussnahme zu schützen. Hier geht es in diesem Untersuchungsausschuss voraussichtlich gerade nicht darum, wie das vielleicht in anderen Untersuchungsausschüssen, zum Beispiel beim NSU, der Fall gewesen ist, Fehler bei den Sicherheitsbehörden in den Fokus zu rücken, sondern um die Frage: Wurde von außen Einfluss genommen? Hier geht es aus meiner Sicht nach dem derzeitigen Erkenntnisstand auch nicht mal primär um die Polizei und schon gar nicht um Verdeckte Ermittler, sondern um die Frage, wie das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft geführt wurde und warum es endete, wenn doch, wie man den Berichten entnahm, die beteiligten Polizisten dann auch sehr davon enttäuscht gewesen sind, dass ihre Ermittlungsarbeit praktisch abgebrochen worden sein soll.
Das sind schwerwiegende Vorwürfe. Zum Zeitargument ist auch schon einiges gesagt worden. Wir sind in der Verpflichtung, damit zu beginnen und eben auch die Akten zu sichern. Wir wissen alle aus anderen Verhältnissen und Verfahren, dass die Akten ja auch nicht unbegrenzt aufbewahrt werden können. Deswegen sind sie auch für den Zweck weiterer Untersuchungen zu sichern. Es geht also gerade darum, in einem Rechtsstaat, gerade auch hier bei uns in Thüringen, dass wir dem Verdacht, dass Einfluss auf unsere Ermittlungsbehörden genommen wird, nachgehen müssen, denn was damals begonnen hat, könnte sich möglicherweise sicher auch bis heute fortgesetzt haben. Die Namen sind ja nicht verschwunden, die Strukturen existieren leider bis heute.
Deswegen freue ich mich sehr, dass wir heute diesen Untersuchungsausschuss einrichten können und dann schauen wir mal natürlich in der voraussichtlichen Kürze der Zeit, wie weit wir kommen.
Vielen Dank, Frau Marx. Sie ist auch nur relativ kurz. Ich wollte dasselbe vorhin auch schon Frau Henfling fragen: Welche Anhaltspunkte liegen Ihnen denn vor, dass in den nächsten drei Monaten die Fristen zur Vernichtung der Akten überhaupt ablaufen? Also ich kenne da nichts.
Das kann ich Ihnen leicht erklären. Die wären normalerweise schon am Ablaufen, weil es bestimmte Akten voraussichtlich oder nach unserer derzeitigen Einschätzung überhaupt nur deswegen gibt, weil wir ein NSU-Moratorium hatten und deswegen zeitweise gar keine Akten im Bereich der Justiz und in den Ermittlungsbehörden mehr vernichtet worden sind. Das ist ein Grund dafür, warum noch Akten da sind, deren normale Aufbewahrungsfrist normalerweise schon abgelaufen wäre. Deswegen ist die Aktensicherung durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss hier auch ein ganz wichtiger Bestandteil dieses Antrags.
Ich war ohnehin am Ende meiner Ausführungen und freue mich über eine breite Zustimmung von den demokratischen Fraktionen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Bevor der nächste Redner aufgerufen werden kann, legen wir gerade ein paar Minuten Kunstpause ein. Es geht gleich weiter. Danke schön.