Ich finde, der Gipfel der ganzen Begründung ist natürlich, wenn man dann das Argument der Ausgrenzung bemüht: dass Frau Kniese, dass Herr Höcke, dass Herr Gröning für die Ausgrenzung von Menschen stehen. Ich sage Ihnen mal eins, insbesondere mit Blick auf meinen Kollegen Höcke: Sie werden in der ganzen Bundesrepublik keinen Menschen finden, der in den letzten fünf Jahren derart viel Ausgrenzung und persönlichen Hass erfahren hat wie Björn Höcke.
Das gilt im erweiterten Rahmen natürlich auch für die meisten meiner Parteimitglieder. Es gibt, soweit ich weiß, keinen einzigen Grünen, keinen einzigen SPDler, keinen einzigen Linken, der in den letzten fünf Jahren seinen Job verloren hat, weil er seine politischen Überzeugungen einfach in den öffentlichen Diskurs reingestellt hat.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hat Höcke seinen Job ver- loren, oder was?)
Es gibt aber jede Menge AfDler, meine Damen und Herren, und daran erkennen Sie doch ganz genau, wer hier die Demokratie schleift, wer mit der Verfassung auf Kriegsfuß steht.
Nicht ohne Grund wollen Sie sie auch ändern und wir wollen sie beibehalten. Deswegen ist diese ganze Anklagerede, die Sie hier immer wieder abziehen, nichts anderes als eine undemokratisch-autoritäre oder ‑totalitäre Farce – das können Sie sich aussuchen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3176 -
Der diesbezügliche Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/3176 vor. Vorgeschlagen ist Abgeordneter Birger Gröning. Auch hier sind für die Wahl mindestens 46 Jastimmen notwendig. Wird die Aussprache gewünscht? Ist das ein Redewunsch? Nein. Aussprache ist somit nicht gewünscht. Es gibt keine Wortmeldungen.
Wahl der vier weiteren Mitglieder der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3080 -
dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3151 -
Gemäß § 42 i Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes besteht die Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten neben der Präsidentin des Landtags aus vier weiteren Mitgliedern, die weder dem Landtag, noch der Landesregierung angehören dürfen. Diese weiteren Mitglieder werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Sie sollen aus dem Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen sowie einer ehemaligen Richterin bzw. einem ehemaligen Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof bestehen.
Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/3080 und 7/3151 vor. Vorgeschlagen sind der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Herr Dr. Peter Wurschi, als Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen Herr Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller und als ehemalige Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof Frau Prof. Dr. Johanna Hübscher.
Im Hinblick auf die Wahl eines Vertreters der Thüringer Betroffenenverbände liegen zwei konkurrierende Wahlvorschläge vor. Die Fraktion der FDP hat Herrn Martin Montag, Pfarrer im Ruhestand, vorgeschlagen. Die Fraktionen Die Linke, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen haben Herrn Michael Siegel vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Die Aussprache ist nicht gewünscht.
Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden und der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter dem Namen FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“ dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3125 -
Ich gebe folgenden Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und deren bzw. dessen Stellvertreterin oder deren bzw. dessen Stellvertreter aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/3125 und 7/3147 vor. Vorgeschlagen als Vorsitzende ist Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss und als stellvertretender Vorsitzender Herr Abgeordneter Raymond Walk. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Doch es gibt eine Wortmeldung. Herr Abgeordneter Möller, bitte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf sechs Stimmzettel.
Ich gebe folgende Erläuterungen zu den Stimmzetteln: Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem rosafarbenen Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen.
Bei der Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission können Sie auf dem hellgrünen Stimmzettel mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.
Für die Wahl der vier weiteren Mitglieder der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten erhalten Sie zwei Stimmzettel. Bezüglich der Wahl des Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, eines Vertreters der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen und einer ehemaligen Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof können Sie auf dem gelben Stimmzettel mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Sie haben hier allerdings nur eine Stimme. Bezüglich der Wahl eines Vertreters der Thüringer Betroffenenverbände können Sie auf dem blauen Stimmzettel entweder für Herrn Martin Montag oder für Herrn Michael Siegel stimmen oder sich enthalten.
Für die Wahl der Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses erhalten Sie ebenfalls zwei Stimmzettel. Sie können auf beiden Stimmzetteln, die rot bzw. hellblau sind, jeweils mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.
Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karl
heinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Konnten jetzt alle Abgeordneten Ihre Stimme abgeben? Ich gehe davon aus, dass das so ist. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Frau Abgeordnete Güngör, Frau Abgeordnete Dr. Bergner und Herrn Abgeordneten Gottweiss, um die Auszählung der Stimmen.
Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Folgender Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung aus der Mitte des Landtags gestellt werden. Wir beginnen mit Herrn Abgeordneten Bilay, Fraktion – hier steht AfD, aber, ich glaube, das ist nicht der Fall –
Die Ulster ist Gewässer I. Ordnung und ist damit in der Zuständigkeit des Landes. Nach Information des Fragestellers bestand im Bereich der Ulster in der Gemarkung Pferdsdorf/Rhön (Gemeinde Unter- breizbach/Wartburgkreis) seit Jahrzehnten ein sogenanntes selbständiges Fischereirecht zugunsten der Gemeinde, welches die Fischergenossenschaft Ulstertal seit 1923 ausübt. Auf Grundlage des Thüringer Fischereigesetzes hat seit 1992 die Gemeinde Pferdsdorf bzw. Unterbreizbach (als Rechts- nachfolgerin) mehrfach Anträge beim Grundbuchamt, welches die Notwendigkeit der Eintragung selbstständiger Fischereirechte in das Grundbuch verneinte sowie bei der oberen Fischereibehörde zur Eintragung des selbstständigen Fischereirechts gestellt. Die obere Fischereibehörde begründete die Nichtbearbeitung der Anträge mit dem Fehlen einer diesbezüglichen Verordnung. 2020 bestreitet das Land nunmehr das Vorhandensein des nachgefragten selbstständigen Fischereirechts zugunsten der Gemeinde Unterbreizbach und vergab dieses ohne Beteiligung der Gemeinde und der bisherigen Pächter in einem öffentlichen Verfahren.
1. Welche Rechtsfolgen entstehen, wenn die Anträge der Gemeinde zur Gewährung eines selbstständigen Fischereirechts durch die obere Fischereibehörde nicht bearbeitet werden?
2. Wurden die Gemeinde Unterbreizbach und die bisherigen Pächter der Fischereirechte bei der Vergabe beteiligt und falls ja, wie wurden sie beteiligt und falls nein, weshalb wurde auf eine derartige Beteiligung verzichtet?
3. Inwieweit hätten zunächst die bisherigen Fischereirechteausüber, die einen diesbezüglichen Vertrag mit der Gemeinde Unterbreizbach hatten, durch das Land als künftige Pächter des nachgefragten Fischereirechts angefragt werden müssen und wie wird dies begründet?