Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, der Antrag, der uns von der FDP-Fraktion hier vorliegt, hatte sicherlich seine Berechtigung zum Zeitpunkt, als er eingebracht wurde. Nun hat er aufgrund der vollen Tagesordnung schon eine gewisse Reifezeit hier im Haus hinter sich. Wir als CDU-Fraktion können der FDP in einem wesentlichen Punkt sehr deutlich beispringen: dass wir versuchen müssen, jeden Unternehmer und jeden einzelnen Arbeitsplatz zu retten, der unverschuldet in diese Krise gekommen ist, der unverschuldet in die Lage gekommen ist, sein Geschäft zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr führen zu können, der schließen musste, der aufgrund der Pandemie in seiner Arbeit eingeschränkt ist.
Das ist ein Punkt, da sind wir ganz klar bei Ihnen. Was allerdings zu sagen ist, ist, dass die Punkte, die Sie in Ihrem Antrag aufgreifen, jetzt zu weiten Teilen schon gelöst sind. Ja, die November- und Dezemberhilfen waren eine gute Idee, das hat aber in der Auszahlung zu lange gedauert. Das wissen wir und das haben wir auch klar kritisiert. Ja, die Überbrückungshilfen sind auch – sagen wir mal – zögerlich angelaufen. Doch jetzt muss man feststellen: Mit der Überbrückungshilfe III, die aktuell gilt und jetzt auch noch mal signifikant überarbeitet wurde, hat man deutlich erweiterte Möglichkeiten geschaffen und jetzt auch endlich – zumindest durch die Hintertür – einen Unternehmerlohn mit möglich gemacht. Das fordern wir auch schon seit
Langem, auch das war eine Frage, die von uns angesprochen wurde: dass Unternehmer zwar Hilfen bekommen haben, aber das nicht mitberücksichtigt wurde, was für ihren persönlichen Lebensunterhalt war. Für uns war auch klar – und das haben wir auch immer klar in Richtung Bund kommuniziert –, dass Hartz IV zu beantragen für viele Unternehmer einfach keine Option ist, allein schon deswegen, weil sie unverschuldet in die Situation gekommen sind und weil das für sie nicht das richtige Mittel ist. Das haben wir immer klargemacht. Wir sind froh, dass die Überbrückungshilfen III jetzt dort ein entscheidender Punkt sind.
Ich will mich gar nicht zu lange daran festhalten, denn die Mittel, die wir jetzt haben, sind, denke ich, schon sehr auskömmlich. Das sagen auch die Industrie- und Handelskammern. Aber was hilft dem Unternehmer zum Schluss? Dem Unternehmer helfen eine klare Öffnungsperspektive und die Möglichkeit, endlich wieder loslegen zu können. Darüber haben wir am Anfang dieser Woche sehr intensiv diskutiert. Dort braucht es klare Optionen und die Verordnung – und das muss ich hier einfach noch mal wiederholen –, die heute in Kraft getreten ist, bietet das in weiten Teilen weiter nicht, denn sie unterscheidet für unsere Verhältnisse nicht klar genug nach Innen- und Außenbereich. Es wird dort nicht genau möglich gemacht, was man vielleicht schon möglich machen könnte, nämlich im Außenbereich schon Dinge zu öffnen. Man schafft dort Ungleichbehandlungen, die aus unserer Sicht nicht funktionieren. Warum zum Beispiel macht man den Zoo, den Botanischen Garten auf, aber die Schausteller dürfen nicht tätig werden? Das ist für uns eine Ungleichbehandlung. Wenn man im Außenbereich Dinge gleichbehandeln könnte, das würde, glaube ich, vielen Unternehmern mehr helfen, als noch weitere Hilfen aufzumachen, denn die Unternehmer wollen schließlich arbeiten. Sie wollen ihre Arbeit wieder aufnehmen können. Das ist für uns der wichtigste Punkt.
Deswegen ist der Antrag, so wie er hier vorliegt, aus unserer Sicht auch nicht mehr zustimmungsfähig, denn er ist in weiten Teilen veraltet und überholt. Er hat eine richtige Zielrichtung, ist aber zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr zielführend. Wir wünschen uns, dass wir gemeinsam dranbleiben, dass wir schauen, wie wir in die Zukunft kommen. Wir müssen uns ganz klar überlegen, wie wir es schaffen, dass unsere Innenstädte erhalten bleiben, dass wir auch Förderprogramme für die Innenstädte gemeinsam auf den Weg bringen. Denn ich mache mir großen Sorgen, wenn ich durch die Fußgängerzonen gerade auch von kleineren Städten hier in
Thüringen, aber auch durch Erfurt laufe, weil dort viele Geschäfte jetzt schon leer sind und sich neue Unternehmungen dort vielleicht nicht so schnell finden werden. Wir müssen also einen Blick in die Zukunft richten abseits der Hilfen, die wir dort jetzt schon sehen, und müssen schauen, dass wir dort auch Unternehmer finden, die sich bereit erklären und die auch jetzt das Risiko eingehen zu gründen und dort auch unsere Innenstädte zu beleben. Genauso wie wir gemeinsam überlegen müssen, wie wir den Fachkräftebedarf gerade auch in der Gastronomie befriedigen können. Viele haben sich jetzt umorientiert, viele haben neue Jobs gesucht aus der Gastronomie heraus. Das war vorher schon ein schweres Feld, wir wissen, dass wir dort auch vorher schon einen Mangel an Arbeitskräften hatten und das hat sich jetzt noch verschärft. Da muss man gemeinsam überlegen: Wie können wir Anreize schaffen, damit man auch wieder in diese Arbeit zurückkehrt? Denn wir alle wollen, wenn es dann wieder losgeht, dass unsere Lieblingsgaststätte noch aufmacht und dass sie Personal hat und dass wir einen freundlichen Kellner haben, der uns dort entgegenkommt. Ich glaube, das ist eine große Herausforderung, die man gemeinsam bewältigen muss, wo die Unternehmer gefragt sind, aber auch die Politik für gute Rahmenbedingungen. Ich werbe dafür, dass wir uns im Wirtschaftsausschuss gemeinsam weiter damit beschäftigen. Wir haben auf jedem Fall viele gute Ideen, die wir mit einbringen werden. Ich bin mir sicher, dass da auch gemeinsam aus der Runde und auch von der FDP sicherlich weitere Vorschläge kommen werden. Vielen Dank, aber den Antrag, den wir heute hier haben, den müssen wir leider ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die FDP reicht uns heute einen Antrag ein, der von der Überschrift her sicherlich viele interessiert, Beschäftigte in unseren Thüringer Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmer. Was ist eigentlich die Botschaft dieses Antrags? Diese Frage stellt man sich zumindest, wenn man diesen Antrag aufmerksam durchliest. Ich will am Anfang zumindest noch mal die einreichende Fraktion darauf verweisen, was heute Vormittag schon in der Debatte eine Rolle gespielt hat. Wenn Sie schon die Mahnung jetzt zum Beispiel des Kollegen Müller nicht ernst nehmen, nehmen Sie die Rüge
der CDU-Fraktion doch zumindest ernst, die Sie heute Vormittag angemahnt hat, hier endlich mehr Klasse statt Masse zu produzieren und nicht Anträge in loser Folge in das Plenum zu tragen, die völlig aus der Zeit gefallen sind.
Also welche Botschaft will die FDP-Fraktion uns mit dem vorliegenden Antrag hier tatsächlich aussenden? Wenn man darüber hinwegsehen würde, dass der Inhalt des Antrags jetzt Mitte Mai 2021 völlig aus der Zeit gefallen ist, dann kann man bestenfalls vermuten, Herr Kemmerich, dass damit ein gewisser Erkenntnisgewinn bei der FDP widergespiegelt wird. Die für die FDP neue Erkenntnis könnte lauten: Der Markt richtet eben doch nicht alles. Gäbe es diesen Erkenntnisgewinn jedoch nicht bei Ihnen in der Fraktion, dann wäre der Antrag nicht nur zeitlich obsolet, sondern sogar völlig paradox, denn wer würde es dann noch verstehen, dass sich die FDP – ausgerechnet die so marktliberale, viele meinen ja sogar marktradikale, jedenfalls neoliberale FDP, wie wir heute wieder gelernt haben – darüber beschwert, dass der Staat zu langsam und zu zaghaft Steuergeld verteilt.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Er soll entschädigen nach Artikel 12 Grundgesetz! Was hat das mit dem Markt zu tun?)
Aber tatsächlich – Herr Kemmerich, hören Sie doch einfach mal zu – ist der Antrag ja inhaltlich längst erfüllt. Sie sind ja auch kaum noch auf die Inhalte Ihres Antrags eingegangen. Das, was Sie alles erzählt haben, hat mit dem ursprünglichen Antragstext überhaupt nichts mehr zu tun. Wer in den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses den Ausführungen der Landesregierung aufmerksam folgt, weiß, dass in den vergangenen Monaten
in Thüringen extra ein Liquiditätsfonds eingerichtet wurde, um eben genau das zu verhindern, was keiner akzeptieren kann, dass Unternehmen durch Liquiditätsprobleme Insolvenz anmelden und damit Arbeitsplätze verloren gehen, nur, weil im Bundeswirtschaftsministerium bei Herrn Altmaier zu viel Zeit für die Programmierung von Antrags- und Auszahlungssoftware verbraucht wurde. Das ist eine Forderung, die längst erfüllt ist.
Auch bei der Forderung nach einem Unternehmerlohn kommt die FDP Thüringen zu spät – aber willkommen im Klub. Das wurde schon vor einem Jahr von uns im Zusammenhang mit der Frage, wie Soloselbstständige unterstützt werden können, hier
diskutiert, und zwar in der Frage: Wie können wir das abgrenzen – wer ist noch Soloselbstständiger und wer ist Unternehmer? Auch hier war – wie bekannt – Thüringen bundesweit Vorbild, weil auf Initiative der Linksfraktion – nicht der FDP – 20 Millionen Euro für Soloselbstständige im Sondervermögen mit dem Mantelgesetz vor knapp einem Jahr beschlossen wurden.
Herr Kemmerich, in der zweiten Jahreshälfte 2020 konnte jeder betroffene Soloselbstständige einen monatlichen Zuschuss in Höhe der Pfändungsfreigrenze von 11.180 Euro beantragen. Wo gab es das denn noch in der Republik? Wo gab es denn noch solch eine Lösung?
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Was ist mit dem Lockdown in den letzten sechs Mo- naten? Was ist mit den Leuten?)
Statt also über den Bearbeitungsstand von Anträgen von vor sechs Monaten hier im Plenum zu debattieren – und das ist Inhalt Ihres Antrags, Sie kennen ihn vielleicht nicht, lesen Sie ihn noch mal nach –, wäre es für die Thüringer Wirtschaft weitaus ergiebiger, die Debatte um Möglichkeiten einer gezielten Unterstützung in der Nach-Lockdown-Zeit zu führen. Wir wissen aus ganz vielen Gesprächen in den vergangenen Wochen mit Einzelhändlern und Innenstadtinitiativen, dass der Unterstützungsbedarf eben nicht an dem Tag endet, wo die Öffnung aller Läden wieder möglich ist, sondern dass sich die Liquiditätsprobleme auch danach noch existenzbedrohend auswirken können.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wenn Sie meiner Rede zugehört hätten, hätten Sie das auch von mir gehört!)
Hier braucht es jetzt passgenaue Konzepte – Vorschläge von Ihrer Seite dafür Mangelware –, um die Unternehmen, die wir auch dank der Landeshilfe erfolgreich durch die Pandemie begleitet und geleitet haben, mitsamt den Arbeitsplätzen, die damit verbunden sind, auch in dieser Anlaufphase weiter zu schützen. Diese Sicherung von Existenzen war das erklärte Ziel dieser Landesregierung und des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow. Der gesamten Landesregierung ist es zu danken, dass wir an dieser Stelle ganz viele Unternehmen auch tatsächlich geschützt haben, weil wir nämlich genau das gemacht haben, was hier vor über einem Jahr versprochen wurde. Es wurden alle zur Verfügung stehenden Mittel mobilisiert – und das werden sie bis
heute –, um Thüringen als Wirtschaftsstandort und damit als Arbeits- und Lebensort gestärkt aus dieser Pandemiekrise hervorgehen zu lassen.
Tempo für Thüringen – und das geht an die FDP – kann man eben nicht mit dem starren Blick in den Rückspiegel gewinnen, deshalb wird – wie schon im Wirtschaftsausschuss – dieser Antrag heute abgelehnt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, manche Debatten hier im Haus kann man unter das Motto „Nicht jeder Antrag wird gebraucht“ stellen. Für manchen ist es einfach die falsche Zeit. Dieser Antrag passt irgendwie zu beidem. Das hat, glaube ich, auch die Debatte, die wir bisher erlebt haben, gezeigt.
Herr Kemmerich hat in seiner Rede noch mal sehr wortreich und auch emotional geschildert, wie die Situation der Unternehmen in Thüringen ist. Er hat dann noch mal wohlfeile Worte dazu gefunden, was gemacht werden müsste.
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer in Thüringen, es mag sein, dass Sie skeptisch sind gegenüber dieser Koalition, aber eines will ich Ihnen sagen – das ist heute auch schon mehrmals angesprochen worden –: Der Abgeordnete Kemmerich nimmt es mit der Sitzungsanwesenheit in den Wirtschaftsausschusssitzungen nicht so ernst. Er hat selber dazu nichts gesagt. Es wäre schön, er würde es mal tun.
Ich glaube, er hat genau an einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses zurzeit bis zum Ende teilgenommen. Ich kann Ihnen sagen, in den letzten Wochen und Monaten, in der Zeit der Pandemie haben wir nicht nur über die Situation der Unternehmen, nicht nur über die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch über die Frage, wie wir konkrete Hilfestellung leisten können, im Wirtschaftsausschuss sehr lange und sehr intensiv beraten, und zwar auch dann, wenn die FDP-Fraktion schon nicht mehr im Saal war.
Meine Kolleginnen und Kollegen haben schon gesagt, dass der Antrag überholt ist. Man könnte heute sagen, dass der FDP-Fraktion ganz grundsätzlich bekannt sein dürfte, dass das Wirtschaftsministerium im Wirtschaftsausschuss regelmäßig berichtet, zuletzt am 14. April. Herr Kemmerich war möglicherweise vielleicht da und hat nicht zugehört, deswegen würde ich das eine oder andere heute noch mal nachholen. Im letzten Wirtschaftsausschuss hat zum Beispiel der Wirtschaftsminister darüber berichtet, dass es ein Sonderprogramm unseres Landeswirtschaftsministeriums zur Zwischenfinanzierung der Überbrückungshilfe III gibt. Dieses Programm hat das Ziel, die Liquidität von Unternehmen, die Anträge auf Überbrückungshilfe III oder auf Neustarthilfe gestellt haben, bis zur Ausreichung der Hilfeleistung sicherzustellen. Ihren Antrag hat es also heute schlicht und ergreifend nicht gebraucht, schon gar nicht jetzt im Mai. Übrigens haben lediglich zwei andere Bundesländer vergleichbare Programme zur Liquiditätssicherung aufgelegt.
Der Wirtschaftsminister hat im Ausschuss außerdem berichtet, dass und wie sich die Landesregierung im Bund für Nachbesserungen der Überbrückungshilfe III eingesetzt hat. Dazu zählen, um nur einige Beispiele zu nennen: ein verbesserter Zugang zur Überbrückungshilfe III, indem die Umsatzgrenze bei direkt von Schließungen betroffenen Unternehmen – wie Gastronomie und Hotellerie, Reisebranche, Veranstaltungsbranche, Einzel- und Großhandel – künftig entfällt. Außerdem wird der Zugang auch für jüngere Unternehmen, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, gesichert. Es gibt eine Verbesserung für den Einzelhandel, indem Abschreibungen auf Saisonware bis zu 100 Prozent als Fixkosten abgesetzt werden können. Verbesserungen für die Reisebranche werden außerdem noch erzielt, indem die Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen weitergehend berücksichtigt werden können, also auch über die Zeit des ersten und zweiten Lockdowns hinaus. Herr Kemmerich, ich glaube, das klärt einige der Fragen, die Sie hier im Plenum gestellt haben, die wir auch im Ausschuss schon ausführlich besprochen haben.
Abschließend also noch mal: Den Antrag der FDP brauchen wir nicht, um die Interessen Thüringens gegenüber dem Bund zu vertreten. Im Ergebnis ist der Antrag überholt und überflüssig, wir werden ihn deswegen ablehnen.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich der Landesregierung das Wort. Frau Staatssekretärin Kerst für das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich einige Ausführungen ergänze, die bereits von den Abgeordneten hier genannt worden sind, will ich auch noch mal eines ganz deutlich machen: In den letzten 15 Monaten haben wir uns sehr viele Gedanken darüber gemacht, wie die Corona-Krise uns persönlich, gesellschaftlich betrifft und natürlich, wie es auch die Wirtschaft betrifft. Deutschland ist ein Land, welches sich darauf berufen kann, eine starke Wirtschaftsnation zu sein. Auch wir in Thüringen haben hier Unternehmen, die sich natürlich mit den ersten Meldungen, als es hieß, es gibt da eine Pandemie, direkt an uns gewendet haben. Wir haben bereits im Februar letzten Jahres mit den Unternehmen gesprochen, die gefragt haben: Was passiert, wenn hier die Pandemie ausbricht, was passiert, wenn eventuell sogar etwas geschlossen wird, wenn Lieferketten unterbrochen werden? Und von daher ist dieses Thema für uns von der ersten Sekunde an eigentlich direkt auf der Agenda gewesen, wie für die gesamte Landesregierung das natürlich auch der Fall war.
Wir haben jetzt mehrfach gehört, dass der Antrag der FDP tatsächlich überholt ist. Da würde ich jetzt insofern aber auch keinen Vorwurf machen, weil der Antrag zu der damaligen Zeit sicherlich viele Punkte getroffen hat, die auch uns gestört haben,