Protokoll der Sitzung vom 06.05.2021

Zum Ersten ist die Erarbeitung eines Aktionsplans gemäß der Konvention notwendig. Die bisherigen Maßnahmenpläne gegen häusliche Gewalt sollen also in Aktionspläne umgesetzt werden, für die vor allen Dingen auch die Barrierefreiheit verpflichtend ist. Der Aktionsplan muss so erarbeitet werden, dass Gewalt an Frauen weiter zurückgedrängt wird. Mit der Errichtung einer Koordinierungsstelle nach Artikel 10 der Konvention wollen wir erreichen, dass diese Stelle umfassend arbeitet und die Akteurinnen vor Ort ihre Empfehlungen mit in diese Stelle hineingeben können und wir die Anregungen aus der Zivilgesellschaft mit aufnehmen.

Zweitens müssen die bestehenden Gewaltschutzund Unterstützungseinrichtungen, die wir in Thüringen haben, erweitert werden. Es war in den letzten Monaten schon immer die Rede davon, dass nach der Konvention in Thüringen ca. 180, 190 zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen. Dieser Aufforderung sollten wir uns nicht versagen, sondern alles dafür tun, dass mit zukünftigen Haushalten die finanziellen Möglichkeiten geschaffen werden.

Ein dritter Punkt, den wir in dem Antrag als sehr wichtig erkennen und noch mal formuliert haben, ist das Anliegen, dass die Landesregierung im Bundesrat aktiv werden muss, damit Artikel 59 Abs. 2 und 3 der Konvention ausgesetzt wird. Warum sage ich das? Weil wir als Rot-Rot-Grün gern möchten, dass Betroffene von Gewalt, dass die Frauen, die

von ihren Männern geschlagen, gedemütigt oder vergewaltigt werden, und die ein sogenanntes abgeleitetes Aufenthaltsrecht von ihrem Mann haben, einen eigenständigen Aufenthaltstitel bekommen und somit in Deutschland endlich geschützt werden können.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diesen letzten Satz will ich gern sagen, das ist eine Forderung von dem Juristinnenbund: Lassen Sie uns gemeinsam an der argentinischen Bewegung orientieren. Da wurde vor Jahren ein Spruch – nicht nur ein Spruch, sondern auch Aktionen getätigt: Ni una menos. Nicht eine Frau weniger – auch in Thüringen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Herold.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, die minderheitstragenden Fraktionen haben sich mit dem hier vorliegenden Antrag eines ihrer Lieblingsthemen angenommen, nämlich der auf internationalem Parkett angesiedelten Istanbul-Konvention. Es ist richtig, dass Schwächere in zivilisierten Gesellschaften und natürlich auch in weniger zivilisierten Gesellschaften vor jeder Form von Gewalt geschützt werden müssen. Dort, wo es nicht gelingt, sie zu schützen, müssen Staat und Gesellschaft sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Opfer kümmern und sie in den Stand versetzen, zukünftig kein Opfer mehr zu werden.

(Beifall AfD)

Nun haben wir es hier bei der Istanbul-Konvention mit einem internationalen Abkommen zu tun, das sich weit überwiegend und streckenweise ausdrücklich nur für Frauen, Mädchen und – geschlechtsunspezifisch – Kinder einsetzt. Dabei wird von einer Gesamtstrategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gesprochen, so als ob die Ausübung von Gewalt weit überwiegend nur von einem Geschlecht ausgehen würde. Nur angedeutet wird, dass auch Männer, männliche Jugendliche oder männliche Kinder Opfer gegengeschlechtlicher Gewalt werden können.

Das gesamte Konzept der Istanbul-Konvention greift meiner Auffassung nach zu kurz. Diese Ten

(Abg. Stange)

denz wird durch die vorgeschlagenen und verfolgten Maßnahmen der Landesregierung noch verstärkt. Es wird eine veraltete und festgefahrene Sichtweise einfach fortgeschrieben. Die mittlerweile in den Sozialwissenschaften unbestrittene Erkenntnis, dass beide Geschlechter umständehalber Gewalt ausüben können und das im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch tun, wird bei diesem Konzept der Gewaltprävention und zum Opferschutz überhaupt nicht berücksichtigt.

Bei der Suche nach Antworten und der Planung von Maßnahmen werden hier verschiedene Vorschläge gemacht. Unter anderem soll es mehr Plätze in Frauenhäusern geben. Diese sollen in landeseigener Verantwortung betrieben werden. Wenn diese Plätze in Schutzwohnungen benötigt werden, müssen sie natürlich zur Verfügung gestellt werden, damit die Opfer häuslicher Gewalt nicht buchstäblich im Regen stehen. Bei mir kommt allerdings hier die Frage auf, wie kommt es überhaupt dazu, dass wir mehr Plätze in Frauenhäusern brauchen? Sind die Maßnahmen der letzten Jahre zur Gewaltprävention, zur Erziehung, zur sozialen Bildung, zur Ertüchtigung der Frauen zur Selbstbehauptung in gewaltgeneigten Beziehungen alle mehr oder weniger nutzlos gewesen?

Woher kommt die gesteigerte Nachfrage nach den Plätzen in Schutzwohnungen? Kann es sein, dass in den Frauenhäusern die Nachfrage in den letzten Jahren gestiegen ist, weil dort Frauen Zuflucht gesucht haben oder auch in Zukunft suchen werden, die noch nicht so lange hier leben und deren Ehemänner bisher noch nicht ausreichend genug darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass der erzieherische Drei-Stufen-Plan von Ermahnung über Meidung im Ehebett bis hin zu Schlägen in Deutschland nicht das Mittel der Wahl ist, um eheliche Meinungsverschiedenheiten zugunsten des Stärkeren auszutragen?

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sollte es niemals und nir- gendwo sein!)

Die Schutzwohnungen betreffend spreche ich hier auch gern noch einmal meine schon oft angebrachte Kritik an dem Umstand aus, dass es in ganz Thüringen keine Schutzwohnung für Männer gibt, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stimmt ja gar nicht!)

Auch die Aufblähung der Bürokratie darf natürlich in dem Gesetzesvorschlag von Links-Rot-Grün nicht fehlen. Es ist geplant, den Stab der sowieso schon

nutzlosen und überbezahlten Gleichstellungsbeauftragten um eine weitere Koordinierungsstelle aufzublähen. Auch das geplante Begleitgremium verdient eine sehr kritische Würdigung. Meist produzieren solche Plauderrunden nur Protokolle und keinen messbaren Nutzen für die Betroffenen.

(Beifall AfD)

Mit solchen Personalentscheidungen werden nur Kosten produziert, und wie sich letztens im Sinne meiner Kleinen Anfrage zur Gleichstellungsbeauftragten ergab, haben Inhaberinnen so gelagerter Posten in erster Linie die Stärkung ihrer eigenen Positionen im Blick. Konkrete Ergebnisse im Sinne der Aufgabenstellung kann man mit der Lupe suchen.

Da der Antrag schon seit Monaten vorliegt, haben sich im Ausland einige interessante und betrachtenswerte Aspekte ergeben. Die türkische Regierung hat ja auf Betreiben ihres Präsidenten den Austritt aus der Istanbul-Konvention bekanntgegeben und möchte ein eigenes

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das ist kein Maßstab für uns!)

Frauenschutzkonzept auf den Weg bringen. Das kommt hoffentlich noch rechtzeitig, um zu verhindern, dass in der Türkei wieder wie im letzten Jahr 300 Frauen Opfer partnerschaftlicher Gewalt werden – Todesopfer wohlgemerkt.

Zu allen anderen Initiativen und Änderungen im internationalen Bereich werden wir gern im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit den Antragstellern debattieren und wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dr. Klisch.

Einen schönen guten Tag auch von meiner Seite. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frauen an den Bildschirmen, es ist für mich sehr schwer, nach so einem Redebeitrag einfach in meine Rede einzusteigen, denn ich habe manchmal so das Gefühl, man muss sich fremdschämen für das, was hier gerade eine Frau am Pult gesagt hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Herold)

Es fehlte nur noch, dass Sie hier von Kaffeeklatsch oder anderen Dingen geredet hätten. Ich versuche trotzdem, hier bei der Sache zu bleiben und jetzt nicht polemisch zu werden.

Nachdem am 11. Mai 2011 in Istanbul – meine Vorrednerin sagte es gerade – der Europarat diesen Völkerrechtsvertrag abgeschlossen hatte, trat die Istanbul-Konvention 2018 in Deutschland in Kraft. Ziel dieser Konvention ist es, häusliche Gewalt an Frauen sozusagen in Deutschland und auf der Welt zu verhindern. Frau Herold, Sie haben gerade gefragt, warum wir so oft Frauen betonen. Ich bemühe ungern Statistiken, aber es ist leider so, dass von fünf Betroffenen vier Frauen sind und einer ist ein Mann, also zu 19 Prozent sind in der Regel Männer von häuslicher Gewalt betroffen und zu 81 Prozent Frauen. Deswegen ist es vielleicht eine Verkürzung, da haben Sie recht, also wir sollten die Männer nicht vergessen, aber es sind nun mal häufiger Frauen. Die Istanbul-Konvention soll diese häusliche Gewalt verhüten, sie soll sie verfolgen und beseitigen. Heute – und das muss man auch sagen, das ist eher ein trauriges Kapitel – zehn Jahre danach, denn der 11. Mai 2011 ist sozusagen fast zehn Jahre her, wollen wir jetzt auch in Thüringen die letzten Weichen für das Umsetzen der IstanbulKonvention stellen. Dass das noch nötig ist, ist leider auch laut Statistik in Deutschland, in Thüringen immer noch ein Fakt. Wenn wir uns angucken, wie die Statistiken sind, ist es leider so, dass häusliche Gewalt gerade bei weiblichen Opfern zunimmt. Die Statistik zeigt, wir haben hier eine Zunahme an partnerschaftlicher Gewalt. Wir sehen, dass es, wenn wir von Gewalt reden, um Körperverletzung genauso wie um Vergewaltigungen, genauso wie um sexuelle Nötigungen geht. Wir sehen, dass es hier um Freiheitsberaubung geht, um Bedrohung und Stalking, es geht um physische und psychische Gewalt, es geht aber auch um analoge oder auch digitale Gewalt. Und – Sie hatten es am Beispiel der Türkei angeführt – auch in Deutschland reden wir von Mord. Wir reden laut der Statistik von 2019 allein von Mord an 117 Frauen im häuslichen Umfeld, das bedeutet, jeden dritten Tag stirbt eine Frau in Deutschland im häuslichen Umfeld durch Gewalt, sie wird ermordet und getötet. In den Medien werden oft Zahlen als abstrakt beschrieben und dann wird ganz schnell gesagt: Häusliche Gewalt ist privat, das ist Familie, das wird schon seinen Grund haben, vielleicht hat das Opfer sogar Schuld gehabt. Oft wird dieser Eindruck erweckt, dass es uns eigentlich nichts angeht. Doch dem widersprechen wir als SPD-Fraktion – und ich denke, da kann ich auch für Rot-Rot-Grün sprechen – vehement und grundlegend.

Für uns ist häusliche Gewalt keine Privatangelegenheit, sondern es ist eine Angelegenheit unser aller Sozial- und Rechtsstaats. Deshalb muss es auch unser Ziel sein, dass wir Frauen und allen anderen von Gewalt Betroffenen, allen diesen dringend Schutzbedürftigen ein umfassendes Sicherheitssystem anbieten, indem der Schutz und die Selbstbestimmung der Betroffenen im Vordergrund stehen. Das heißt, wir brauchen ein flächendeckendes, barrierefreies Unterstützungsnetzwerk. Wir brauchen in der Tat den Ausbau von Frauenhausplätzen und lokalen Schutzwohnungen und es bedarf der Ausarbeitung einer koordinierten und behördenübergreifenden Gesamtstrategie gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Es bedarf intersektoraler Arbeit, präventiver Konzepte, Adhoc-Hilfen und auch natürlich Nachsorge.

Was mir ganz besonders am Herzen liegt – deswegen bin ich froh, dass wir endlich heute über dieses Thema reden –, ist, dass wir wirklich alle offen über häusliche Gewalt auch reden müssten. Wir müssen dieses Thema endlich aus der Grauzone, aus der Tabuzone rausziehen, aus dem Schatten bringen. Betroffene dürfen niemals das Gefühl haben, sich für irgendetwas schämen zu müssen, was ihnen widerfahren ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Allein dass sie der Gewalt ausgesetzt waren, ist schlimm genug. Deshalb sollte auch danach unser gesellschaftliches Unterstützungssystem greifen, was sie umfassend schützt. Deswegen bitte ich Sie hier alle, fraktionsübergreifend Verantwortung zu übernehmen und heute für diesen Antrag zu stimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Worm.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die Koalitionsfraktionen wurde uns in der Drucksache 7/1634 ein Antrag zum Thema „Istanbul-Konvention“ vorgelegt und in diesem wird die Landesregierung aufgefordert, eine Gesamtstrategie gegen alle Formen häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu erarbeiten. Dabei werden konkrete Schritte wie etwa die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der IstanbulKonvention, die Benennung der Koordinierungsstel

(Abg. Dr. Klisch)

le oder die Einrichtung einer interdisziplinären Monitoring-Gruppe zur Evaluation der Umsetzung der Maßnahmen benannt. Im Angesicht der Tatsache, dass für die Landesregierung das Thema der Gleichstellung der Geschlechter in dieser Legislaturperiode bislang offensichtlich keine vordergründige Bedeutung besitzt, begrüßen wir als Fraktion diesen Antrag ausdrücklich und werden ihm auch unsere Zustimmung nicht verweigern.

Der Thüringer Landtag hat schon im Juni 2020 im Rahmen einer Aktuellen Stunde über die Umsetzung der Istanbul-Konvention diskutiert. Dass die Koalitionsfraktionen nun einen entsprechenden Plenarantrag einbringen, zeigt, dass es offensichtlich eines Landtagsbeschlusses bedarf, damit die Landesregierung die Istanbul-Konvention auch in Thüringen umsetzt.

Ich will an dieser Stelle nur darauf verweisen, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von Deutschland schon am 12. Oktober 2017 ratifiziert wurde und demzufolge auch in Thüringen umzusetzen ist. Bislang ist, wie gesagt, die Landesregierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention nur unzureichend nachgekommen, denn zur vollständigen Umsetzung müssten etwa die Kapazitäten von Schutzeinrichtungen für die von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern erweitert werden. Aber auch andere Fragen wie etwa die Barrierefreiheit von Schutzeinrichtungen spielen bei der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention eine entsprechende Rolle.

Festzustellen ist ebenso, dass die Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt, die bereits 2019 erfolgen sollte, nach wie vor nicht vorliegt. Ich denke, diese wäre eine gute Grundlage gewesen, um den geforderten Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zügig zu erarbeiten. Die Istanbul-Konvention sieht unter anderem vor, Gewalt gegen Frauen auf allen staatlichen Ebenen zu bekämpfen, und in der praktischen Arbeit heißt das, mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen weiter gegen alle Formen von Gewalt gegenüber Frauen vorzugehen. Der diesbezüglich etablierte Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau eines Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder sowie das im Jahr 2019 aufgelegte Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ sind zwei wichtige Bausteine zur Koordinierung des weiteren Ausbaus und der finanziellen Absicherung der Betreuungsinfrastruktur. Ziele des Runden Tisches sind der bedarfsgerechte Ausbau von Frauenhäusern, die Errichtung digitaler Strukturen, die eine verbesserte Koordinierung von

freien Plätzen ermöglichen, und ambulante Hilfsund Betreuungseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder.

Mit dem Bundesförderprogramm will der Bund im Rahmen seiner Förderkompetenzen Länder und Kommunen bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Hilfesystems unterstützen und entsprechende weitere Hilfsangebote anschieben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie schon gesagt, begrüßen wir als CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag und stimmen diesem zu.

(Beifall DIE LINKE, SPD)