Protokoll der Sitzung vom 06.05.2021

(Beifall AfD)

Davon abgesehen, dass wir auch mal betrachten dürften, dass ein sehr großer Anteil aller Mordopfer nämlich einfach männlich ist. Das hilft den betroffenen Frauen nicht. Man muss diese Frauen natürlich frühzeitig abholen, bevor sie Opfer werden und auf der Straße liegen, wie jetzt die arme Frau in Frank

(Abg. Stange)

reich, die von einem Mann ermordet wurde, der eigentlich abgeschoben bzw. in Haft genommen gehört hätte.

(Beifall AfD)

Da hat die Gesellschaft nicht reagiert, da hat die Justiz nicht reagiert. Die hat es gewusst, dass sie in Lebensgefahr schwebt, aber passiert ist nichts. Alle diese Probleme gehören auf den Tisch, damit wir endlich mal weiterkommen und nicht in zehn Jahren hier immer noch stehen und nach mehr Schutz und Frauenwohnungen rufen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke, Frau Herold. Jetzt sehe ich wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Ministerin Werner hat sich zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es wurde schon gesagt, im Jahr 2018 hat die Bundesrepublik das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterschrieben. Der vorliegende Antrag bezieht sich auf dieses als Istanbul-Konvention bekannte Übereinkommen und greift zahlreiche Forderungen auf, die verdeutlichen, wo der Handlungsbedarf liegt. Ja, auch ich stimme dem Antrag zu, wir haben einen großen Handlungsbedarf.

Ich will hier noch mal ein paar Zahlen nennen, die vom Bundeskriminalamt aus dem Jahr 2018 sind. – Herr Montag, das haben wir Ihnen in der Kleinen Anfrage auch mitgeteilt, wir können leider nur die Daten verwenden, die tatsächlich auch vorliegen. Die Daten des Bundeskriminalamts liegen immer erst nach einer gewissen Zeit gesammelt vor. Erst dann kann man auch Vergleiche ziehen. Das jetzt der Landesregierung vorzuwerfen, ist nicht nur unfair, sondern eigentlich überrascht mich das auch, dass Sie solche normalen behördlichen Vorgänge gar nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Aber sei es drum. – Hier die Zahlen des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2018: In diesem Jahr wurden insgesamt 140.755 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt und knapp 114.000 Opfer waren weiblich. Die Statistik erfasst folgende versuchte oder vollendete Delikte gegen Frauen: vorsätzliche einfache Körperverletzung 68.500 Fälle, gefährliche Körperverletzung rund 12.000 Fälle, Bedrohung/Stalking/ Nötigung 28.000 Fälle, Freiheitsberaubung

1.612 Fälle, Mord und Totschlag 324 Fälle. Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen in Partnerschaften sind die Opfer zu 98,4 Prozent weiblich. Bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 88,5 Prozent. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 77 Prozent der Opfer, die Frauen sind.

Nun ist Frau Herold rausgegangen, obwohl sie hier noch mal ein paar Vorwürfe in den Raum gestellt hat. Natürlich – das ist uns allen klar – müssen wir an den Ursachen arbeiten. Aber – das ist etwas, was die AfD die ganze Zeit bestreitet – sind es strukturelle Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern, die unter anderem dazu führen, dass es vermehrt zu Gewalt in Familien kommen kann. Es geht darum, nicht nur diese strukturellen Ungleichheiten aufzubrechen, sondern auch tradierte Rollenbilder zu überwinden. Das ist etwas, wovon die AfD eigentlich überhaupt nichts hält.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Solange Sie darauf nicht schauen, werden Sie zumindest mit Ihrer Strategie nicht erreichen, dass sich an diesen Stellen strukturell etwas ändert. Die demokratischen Regierungs- und Koalitionsfraktionen sehen hier andere Ansätze.

Aber zurück zum Thema: Schon im Jahr 2012 wurde in dem genannten Bericht konstatiert, dass Schutz- und Unterstützungseinrichtungen immer wieder an finanzielle Grenzen stoßen, die eine sachgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben und teilweise die Existenz der Angebote infrage stellen. Die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder ist deshalb noch nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt – so der Bericht der Bundesregierung zu Frauenhäusern und Unterstützungseinrichtungen. Das ist auch 2020 noch so. Beim Bund-Länder-Treffen des Runden Tisches wurde vom BMFSFJ am 8. September 2020 konstatiert, dass sich seit diesem Bericht so gut wie nichts verändert habe. Es gibt zwar Zahlen, die belegen, wie viele Frauen ein Frauenhaus aufsuchen. Aber viele von Gewalt betroffene Frauen tun das nicht, weil sie sich schämen, weil sie keinen Ausweg für sich sehen und sich ein eigenständiges Leben nicht vorstellen können oder weil die Angebote nicht vorhanden, nicht passförmig sind. Das Dunkelfeld ist deutlich größer als die vom BKA dokumentierten Zahlen.

Wir haben noch einen ganzen Berg von Aufgaben zu erledigen. Das wird aus den Zahlen deutlich, die in dem Antrag angesprochen werden. Dafür möchte ich den Fraktionen von Rot-Rot-Grün danken.

(Abg. Herold)

Ich möchte mich ganz kurz an Herrn Worm und Herrn Montag wenden. Sie haben sehr laut und deutlich dargelegt, was alles zu tun ist, damit es zu mehr Angeboten für Frauen kommt – natürlich auch für Männer, die betroffen sind. Ich habe, ehrlich gesagt, in den letzten Haushaltsverhandlungen dazu Ihre Änderungsvorschläge vermisst, freue mich aber, wenn wir

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das stimmt nicht! Wir haben mehr Geld für Interventions- stellen für häusliche Gewalt eingestellt!)

demnächst mit Ihrer Unterstützung bei den Haushaltsverhandlungen rechnen können. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam an diesen Fragen arbeiten.

Es ist klar, die Länder sind zur Umsetzung der Konvention verpflichtet. Wir brauchen ein Gesamtkonzept, das sich in einem Aktionsplan wiederfindet und in den nicht nur mein Ministerium, sondern auch andere Ressorts eingebunden sind, das für Polizei zuständige Ressorts, die Ressorts für Justiz, Kinderschutz und Wissenschaft.

Die bereits bestehende sogenannte MonitoringGruppe arbeitet, auch an der Umsetzung. Ein Teil dieses Gesamtkonzepts ist aktuell in der Bearbeitung und steht vor dem Abschluss. Es handelt sich hier um das Rahmenkonzept für ein Hochrisikomanagement. Ziel dieses Konzepts ist es, in Fällen von drohender hoher Gewalt bis hin zu Mordandrohungen die beteiligten Professionen zu Fallkonferenzen einzuladen, um die Gefahr abzuwehren, die Frau bestmöglich zu schützen und, wenn notwendig, die Straftäter zu verfolgen.

Ein Gesamtkonzept ist auch deswegen notwendig, weil wir den Schutz von Mädchen und Frauen größer denken müssen, als es der aktuelle Schutz in den bestehenden Frauenhäusern sein kann. Wir haben derzeit in 17 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten lediglich 13 Frauenhäuser, die an der Landesförderung nach der Thüringer Frauenhausverordnung teilnehmen sowie vier vom Land geförderte Interventionsstellen. Fragt man die Kommunen, sind sie der Meinung, dass diese vorhandenen Plätze ausreichen. Gern verweisen sie darauf, dass Ihnen nicht bekannt sei, ob und wie viele Frauen nicht in den bestehenden Häusern hätten aufgenommen werden können. Hier haben wir in der Tat ein Dokumentationsproblem, dem wir uns gerade im Ministerium gemeinsam mit den Frauenhausvertreterinnen annehmen. Wenn Frauen abgewiesen werden, muss dies statistisch erfasst werden.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Zur ganzen Wahrheit gehört neben jenen, die sich nicht trauen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, auch, dass Frauen, für die es kein Angebot gibt, oft gar nicht erst nach

fragen und somit auch nicht gezählt werden können. Das betrifft sowohl die weißen Flecken, in denen es gar kein Frauenhaus gibt, als auch räumliche und personelle Gegebenheiten, die verhindern, dass alle Frauen betreut werden können. Das ist im Bericht der Bundesregierung festgehalten worden. Der Anteil der Frauen, die keine Beratung aufgesucht haben, ist größer, als der Anteil an Frauen, die deswegen Beratung suchten. Der Bedarf kann also als nicht gedeckt gelten. Das Unterstützungsangebot von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen ist nicht für alle betroffenen Frauen gleichermaßen zugänglich. Es wurde schon gesagt: Probleme bestehen beispielsweise bei der Versorgung von psychisch erkrankten oder suchtkranken Frauen, aber auch von Frauen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen, es gibt nur teilweise barrierefreie Zugänge, und für die Arbeit mit Migrantinnen fehlt es häufig an Geldern für die Sprachmittlung. Wir müssen also darüber nachdenken, wie Frauen mit Suchterkrankungen und Frauen mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen aufgenommen werden können, wie ältere von Gewalt betroffene Frauen, die möglicherweise vor allem eine Wochenendbetreuung brauchen, Schutz finden können. Das kann nicht alles von den jetzt vorhandenen Frauenhausmitarbeiterinnen geleistet werden.

Wir sollten über Kooperationen nachdenken, zum Beispiel in einer Suchtklinik mit Pflegediensten oder auch mit mehrsprachigen Unterstützungsstrukturen. Und natürlich ist es richtig, wie im Antrag gefordert, dass betreuungsfremde Tätigkeiten wie Verwaltung und Hauswirtschaft zusätzlich zu vergüten sind.

Wir müssen den Kampf gegen Gewalt an Frauen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkennen und die nötigen finanziellen, sächlichen und personellen Mittel zur Verfügung stellen. Das ist eine große Herausforderung auch in Zeiten von und nach Corona, bei einbrechenden Steuereinnahmen.

Ich hoffe, dass wir, wie gesagt, im nächsten Haushalt hier gemeinsam an der Stelle für mehr finanzielle Mittel arbeiten. Es betrifft zum einen die Maßnahmen, die aus dem Aktionsplan herausgehen. Natürlich können Frauenhausstrukturen nur ausgebaut werden, wenn es dafür mehr Geld gibt. Wir müssen auch ernsthaft darüber diskutieren, die Finanzierung der Frauenhäuser wieder in die Landeshoheit zurückzuholen und für eine gleichmäßige Verteilung der Schutzangebote zu sorgen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und wir müssen dann natürlich auch über Geld reden. Auf Bund-Länder-Ebene wird gerade über ei

(Ministerin Werner)

nen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz diskutiert, ich unterstütze dies ausdrücklich. Aber wenn dieser kommt, wird es natürlich auch mehr finanzielle Mittel geben müssen. Wir hoffen natürlich auch als Länder und Kommunen, dass der Bund sich daran beteiligt. Aber wir wissen, dass das eine eigene und ganz schwierige Diskussion sein wird.

Wir müssen natürlich auch darüber reden, wie die Aufgaben, die jetzt im Aktionsplan beschrieben sind, umgesetzt werden können. Das ist – und das sage ich hier ganz deutlich – mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar.

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Ja.

Herr Abgeordneter Montag, bitte.

Werte Frau Ministerin, vielen Dank für die Möglichkeit einer Zwischenfrage. Ganz kurz: Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass ich nicht nur auf die Zahlen des BKA, gerade nicht in Bezug auf die Kleine Anfrage, eingegangen bin, sondern auch auf die Frage, wie viel Schutzeinrichtungen, wie viel Abweisungen es gegeben hat usw. usf., was Sie ja auch gesagt haben, wo eben ein Erkenntnisdefizit vorliegt – ad 1.

Ad 2 frage ich, ob Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir für den Haushalt 148.500 Euro mehr eingestellt haben, als Rot-Rot-Grün zunächst vorgesehen hat, und zwar für Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt.

Das nehme ich sehr wohl zur Kenntnis und ist mir auch noch bekannt. Es ging aber um die Frage der Frauenhäuser, darüber hatten wir an der Stelle eben gesprochen, nicht um die Interventionsstellen. Und zum Zweiten habe ich eben gesagt, dass ein Dokumentationsproblem vorliegt, wenn es um die Abweisung von Frauen geht. Ich habe auch gerade gesagt, dass wir dabei sind, hier die entsprechenden Angaben zusammenzutragen, wobei das nur die Hälfte der Wahrheit ist. Sie haben aber auch explizit in Ihrer Rede gesagt, dass es ein Armutszeug

nis sei, dass wir nur die Zahlen des BKA von 2018 an der Stelle vorlegen können, also in Ihrer Kleinen Anfrage. Und ich habe noch mal darauf verwiesen, dass wir eben nur die Zahlen nehmen können, die entsprechend dokumentiert sind, und andere lagen uns zu diesem Zeitpunkt eben noch nicht vor.

Aber zunächst noch mal zu den Aufgaben, die jetzt an dieser Stelle stehen: Das ist die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt. Es geht um die Erarbeitung eines ressortübergreifenden Landesprogramms zur Prävention inklusive der Erarbeitung präventiver Maßnahmen. Es geht um einen jährlichen Umsetzungsbericht. Es geht um die Erarbeitung fachlicher Empfehlungen. Es geht um die Erarbeitung für Angebote zum Empowerment. Es geht um die Betreuung der Koordinierungsstelle, die Begleitung einer Bundesratsinitiative zur Zusammenarbeit mit den Frauenhäusern, zur Inanspruchnahme des Bundesinvestitionsprogramms usw. Das sind also Aufgaben, die in den zuständigen Bereichen zusätzlich anfallen, und das ist mit dem bereits vorhandenen Personal oder vereinbarten Personalaufwuchs in meinem Haus nicht zu gewährleisten; das will ich an der Stelle auch noch mal sagen. Herr Worm, das ist wieder etwas für den Haushalt dann. Die Gleichstellungsbeauftragte hat drei Mitarbeiterinnen, davon eine Sekretärin und eine Sachbearbeiterin. Und in dem Fachreferat für Frauenpolitik sind viele weitere zusätzliche Aufgaben zu erledigen. Hier also an dieser Stelle auch noch mal die Bitte um Unterstützung.

Ich will hier noch mal ganz deutlich sagen, auch an die Adresse der AfD: Wir haben eine sehr engagierte Gleichstellungsbeauftragte und wir haben motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber die im Antrag genannten Aufgaben in ihrer Fülle sind nur mit personellen und finanziellen zusätzlichen Ressourcen umsetzbar.

Zum Schluss noch ein kleiner Ausblick, weil danach gefragt wurde, was momentan im Haus läuft: Neben der Hochrisiko-Arbeitsgruppe, der MonitoringGruppe und der interministeriellen Arbeitsgruppe gab es natürlich auch die Verhandlungsrunde mit den Krankenkassen zur anonymen Spurensicherung. Wir überlegen auch, ein sogenanntes Ampelsystem einzuführen, indem beispielsweise Frauenhausmitarbeiterinnen täglich die freien Plätze eintragen und belegte Frauenhäuser eine betroffene Frau schnell an ein anderes Frauenhaus weitervermitteln können. Wir haben uns hier das Niedersachsen zum Vorbild genommen, wo es ein System gibt, auf das nur die Frauenhäuser und das Ministe

(Ministerin Werner)

rium Zugriff haben. Ampel wird es an dieser Stelle deswegen genannt, denn wenn es keine freien Plätze gibt, wird das in Rot, Plätze für Frauen ohne Kinder werden in Gelb und die freien Plätze für Frauen mit Kindern in Grün angezeigt.

Dass es nicht nur von Gewalt betroffene Frauen gibt, sondern auch Männer, darüber haben wir hier schon eine ganze Weile gesprochen. Wir haben Ihnen das PROJEKT A4 vorgestellt und wir sind gerade dabei mit dem landesweit agierenden PROJEKT A4 und der Bundeskoordinierungsstelle Männerschutz zum Thema „Männerschutzwohnungen“ ein Konzept zu erarbeiten, das wir dann gemeinsam beraten wollen.

Hinsichtlich eines Gesamtkonzepts ist die Gleichstellungsbeauftragte gemeinsam mit der Staatssekretärin Frau Heesen und der LAG Kinderschutz im Gespräch, um die Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei häuslicher Gewalt zu verbessern. Als erstes Projekt wurde hier vom TMBJS das Projekt „Sag’s weiter“ für die Interventionsstelle Gera und den Kinderschutzdienst bewilligt. Auch hier gilt es natürlich, im Sinne eines umfassenden Gewaltschutzes weiter daran zu arbeiten.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie uns also gemeinsam daran arbeiten, den Schutz von Frauen und Mädchen, aber auch den von Männern und diversen Menschen zu verbessern. Es gibt eine ganze Reihe von Unterstützungsstrukturen. Es gibt sehr viele Menschen, die auch im Ehrenamt daran arbeiten. Ich will hier die Gelegenheit nutzen, mich ganz besonders bei denen zu bedanken, die sich für gewaltbetroffene Menschen einsetzen, nämlich den Mitarbeiterinnen in den Frauenschutzhäusern, den Menschen in den Interventions- und Beratungsstellen, auch den Polizistinnen und Polizisten, die zu Einsätzen häuslicher Gewalt gerufen werden, den Beschäftigten im Gesundheitssystem, aber auch jenen in den Jugendämtern und den Kinderschutzdiensten sowie den Mitarbeitern des PROJEKTS A4. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)