Protokoll der Sitzung vom 06.05.2021

den 2 Milliarden Euro für die Umsetzung dieser Aufgabe in den Ländern auch wirklich ankommt. Ich sage aber auch: Es kommt zu spät, es hätte schon viel früher kommen können. Denn die Problematik ist ja schon länger bekannt. Jetzt, wo es ans Impfen geht, Geld aufzulegen mit dem wir schon lange hätten planen und auch umsetzen können, das ist nicht gerade ein starkes Zeichen seitens des Bundes, die pandemischen Lernrückstände unterstützend nachzuholen.

Es gibt unter anderem eine Studie des IFO-Instituts, auf die ich ganz gern eingehen würde. Die hat aber die Schwäche, dass vor allen Dingen Eltern befragt worden sind und keine Pädagoginnen und Pädagogen. In dieser Studie wird davon ausgegangen, dass insgesamt ca. 3,1 Stunden – sagen die Eltern – in Distanz weniger gelernt werden konnte als in Präsenz. In der zweiten Welle der pandemischen Entwicklung konnte etwas mehr gelernt werden. Das hat auch etwas mit der technischen Ausstattung zu tun. Die Eltern sagen, dass in der zweiten Welle die Zufriedenheit mit dem Lernerfolg ihrer Kinder zwar gestiegen ist, aber 59 Prozent der Eltern gaben an, dass ihr Kind weniger oder deutlich weniger gelernt habe. 49 Prozent sprechen von einer großen psychischen Belastung ihrer Kinder – Kollegin Rothe-Beinlich ist schon drauf eingegangen –, obwohl insgesamt die familiäre Situation von 71 Prozent als zufriedenstellend wahrgenommen worden ist. Es ergibt sich ein Bild, das so in etwa pari pari ist, also in etwa die Hälfte der Kinder hatte durch die Pandemie keine Nachteile und die andere Hälfte der Kinder hatte leichte bis deutliche Nachteile.

Nun ist immer die Frage, was uns als Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitikern, was insbesondere der Landesregierung, den sehr klugen Köpfen im Ministerium und in den Schulämtern, dazu einfällt.

Als erstes sage ich – es ist ja schon ausgeführt worden –, auch wir werden diesen Antrag, sehr geehrte Kollegin Baum, aufgrund seines Umfangs ablehnen. Wir werden ihn auch nicht überweisen. Aber wir haben diese Woche einen eigenen Antrag, einen Selbstbefassungsantrag in den Ausschuss eingebracht mit dem Titel „Maßnahmen zur Bewältigung pandemiebedingter Lern- und Entwicklungsstände bei Kindern und Jugendlichen in Thüringen“. Da gehört es hin, in den Ausschuss, dass wir uns erst mal mit der Landesregierung dahingehend verständigen, was geplant ist und, sodass wir – zumindest die inhaltlich und fachlich starken Kolleginnen und Kollegen im Bildungsausschuss – uns dann verständigen können, ob wir der Landesregierung etwas empfehlen, ob wir dazu einen Antrag selber machen etc. pp., der aber umfänglicher sein sollte

und umfänglicher wird, wenn er denn kommt, als das, was in dem vorgelegten Antrag deutlich wird.

Meine Fraktion schlägt unter anderem vor, dass die technischen Möglichkeiten, die sich jetzt in der pandemischen Situation an den Schulen, in den Bildungseinrichtungen sehr gut entwickelt haben, also die Schulcloud und das Thüringer Schulportal nicht zu vergessen, in der Vermittlung und Vertiefung von Lerninhalten stärker genutzt werden müssen. Das ist durchaus möglich, indem die Schulcloud auch noch mal gestärkt wird und die Schulen weiter damit bei der Vermittlung der Rückstände umgehen können. Wir haben als Haushaltsgesetzgeber nach meiner Kenntnis gut 11 Millionen Euro zusätzlich für digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt. Wir erwarten, dass das schnell umgesetzt wird. Meine Fraktion empfiehlt, ähnlich, wie das in manchen Schularten heute schon ist, dass wir auch die Möglichkeit prüfen und das auch im engen Austausch mit Schulleitungen umsetzen müssen, den Schülerinnen und Schülern, die über die Zeit nicht ihre Lernrückstände aufholen konnten, auch noch mal die Möglichkeit zu geben, in sogenannten S-Klassen noch mal etwas zu vertiefen, etwas nachzuholen. Viele Schülerinnen und Schüler – da vertraue ich auch unseren Pädagoginnen und Pädagogen – werden es schaffen, tatsächlich ihre Lernrückstände nachzuholen. Wir werden aber auch Schülerinnen und Schüler haben, die es eben nicht schaffen. Dafür brauchen wir ein Instrument, das könnte so eine S-Klasse sein. Das lässt sich relativ gut, auch gesetzlich, untergesetzlich festlegen, wie das mit schulinternen Lehrplänen funktionieren kann. Wir haben zum Beispiel das Instrument der IHP an den Regelschulen, das kann man ausbauen. Aber es gibt auch einen starken Ruf aus den Gymnasien, dass auch sie am Ende der Klassenstufe 9 noch mal die Möglichkeit haben, Schülerinnen und Schüler extra zu fördern und da eine Extraklasse einzurichten.

Natürlich die Ferien- und Nachmittagsangebote unter Einsatz von geeignetem pädagogischen Personal: Da können Nachhilfeinstitute eine Rolle spielen, das ist nicht die Frage. Aber hier haben wir schon Probleme, was zum Beispiel pensionierte Lehrkräfte betrifft, denen müssen wir uns widmen, wie sie überhaupt eingesetzt werden können, aber eben im Ausschuss. Kollege Tischner ist schon darauf eingegangen, wir müssen uns auch noch mal die Abmilderungsverordnung ansehen, was dort tatsächlich noch mal geändert werden muss. Dazu gibt es auch Vorschläge aus den Schulen.

Und um das Wort „Entbürokratisierung“ von Kollegin Baum aufzugreifen: Das Schulbudget und insbesondere auch die Mittel, die jetzt vom Bund kom

men, müssen natürlich entbürokratisiert an die Schulen weitergegeben werden.

Schlussendlich, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es eine große Aufgabe, vor der die Schulen stehen und sie haben unsere Unterstützung verdient.

Ihre Redezeit, Herr Kollege!

Letzter Satz: Deswegen zügige Beratung im Bildungsausschuss mit der Landesregierung und eventuell noch vor dem Sommer hier eine Aussprache dazu im Plenum, dann sind wir auf einem sicheren Weg. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Wolf. Jetzt hat für die FDP-Fraktion Abgeordnete Baum das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die Ausführungen zu unserem Antrag, ich würde gern auf ein, zwei, drei, vier, na ja, auf mehrere noch mal ganz konkret eingehen wollen.

Es ist eine Lösungsmöglichkeit. Es ist ein Bestandteil dessen, was möglicherweise helfen könnte, die Lernrückstände bei den Kindern aufzuholen. Spannenderweise sind unter den Argumenten, die Sie jetzt alle aufgebracht haben, die gegen den Antrag sprechen, ganz viele gewesen, bei denen ich gesagt habe: Ja genau, da kann unser Vorschlag durchaus helfen. Ich habe auch gleich in der Einbringung gesagt, dass es hier nicht darum geht, den Heiligen Gral auf den Tisch zu stellen, sondern eben einen Vorschlag zu machen. Wenn ich ganz ehrlich bin, hatte ich auch in den vergangenen Wochen damit gerechnet, dass hierzu von Ihrer Seite noch weitere Ideen und Vorschläge kommen, denn – da hat Herr Wolf völlig recht – das Thema gehört in den Ausschuss, um im Ausschuss darüber zu sprechen, welche Möglichkeiten es gibt, welche Ideen vielleicht aus den unterschiedlichen Erfahrungshintergründen auch kommen.

Es geht hier in keiner Weise darum, irgendwie die Verantwortung zu privatisieren, sondern es geht darum, den Familien den Spielraum zu geben, den sie brauchen, um Lernrückstände aufzuholen, die vielleicht durch die Schulen nicht aufgefangen werden

(Abg. Wolf)

können. Denn ich bin ganz ehrlich, wenn ich das höre, was Herr Tischner aufführt, was es alles für Maßnahmen in den Schulen geben soll, die dann dafür sorgen, dass die Kinder alle auf den neuesten Stand kommen, höre ich eigentlich auch schon die Lehrerinnen und Lehrer fragen, wann sie das eigentlich machen sollen, die zusätzlichen außerschulischen Angebote, die Eltern- und Lehrer-Gespräche. Dass der Lernstand festgestellt werden muss, das ist völlig unstrittig. Die Frage ist nur, wie man mit diesen Erkenntnissen umgeht, wenn die besagen, der Lernstand ist so schlecht, dass wir eigentlich einen richtig intensiven Kurs machen müssten. Man kann da jetzt natürlich Sonderklassen aufmachen, klar. Ich frage mich nur, wo Sie die Lehrer dafür hernehmen – aber dazu haben Sie wahrscheinlich auch schon einen Plan und eine Idee.

(Beifall FDP)

Wir haben eine unglaublich heterogene Situation an den Schulen. Das haben Sie alle mit bestätigt. Für uns ist einfach der Punkt, weshalb wir das einbringen, weil natürlich auch klar ist, dass, wenn dieser Vorschlag von jemandem kommt, dann kann er nur von uns kommen, weil Sie davon ausgehen, dass Sie das im Schulsystem gelöst kriegen. Wir sind der Meinung, es müssen alle Akteure, die mit Schule und mit Bildung zu tun haben – und dazu gehören die Nachhilfeinstitute –, hier an den Tisch und müssen mithelfen, dass wir das Problem gelöst kriegen. Und wenn Sie das mit den aktuellen Ressourcen gestemmt kriegen und garantieren können, dass Sie keine privatwirtschaftliche Unterstützung brauchen, dann gern, dann ist es völlig in Ordnung, dass der Antrag abgelehnt, nicht diskutiert wird. Wenn ich mir aber anschaue, was in den letzten Monaten im Schulsystem gelaufen ist – und da spreche ich über die Digitalisierung der Schulen zum Beispiel, die Sie auch lieber ohne privatwirtschaftliche Unterstützung durchgezogen haben –, dann fehlt mir da leider der Glaube.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Baum. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, natürlich stimme ich und stimmt mein Haus mit der FDP-Fraktion überein, wenn sie darauf aufmerksam macht, dass die Schülerinnen und Schüler in Thüringen seit über ei

nem Jahr unter erschwerten Bedingungen im Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht lernen. Das ist nun auch wirklich allen bekannt und Allgemeingut.

Vorab möchte ich aber betonen – und das hat Astrid Rothe-Beinlich auch schon getan –, dass wir die Lehrkräfte, die Eltern und die Schülerschaft nicht unterschätzen dürfen.

(Beifall CDU)

Viele Schüler/-innen haben trotz der schwierigen und ungewohnten Bedingungen sehr viel gelernt, darunter eigenverantwortliches Lernen und Selbstorganisation. Allen Schülerinnen und Schülern nun das Gefühl zu vermitteln, sie alle seien zu einem echten Problemfall geworden, ihnen drohe der Schulabbruch und Schlimmeres, entmutigt diese sehr wachen und sehr tapferen Kinder und Jugendlichen. Das macht ihnen zusätzlich Angst und deswegen bitte ich, hier wirklich eine differenzierte Betrachtung anzulegen. Eine Förderung mit der Gießkanne, dasselbe für jedes Kind, das wird diesem Umstand nicht gerecht. Aber natürlich sind Rückstände da und diese müssen auch bearbeitet werden. Aber dies muss in oder mit den Schulen passieren und eben nicht allein oder zuvörderst von unterschiedlichen Bildungsanbietern auf dem freien Markt. Es kann aus Sicht meines Hauses und aus meiner Sicht nicht sein, dass wir die ureigenen Aufgaben des Staates outsourcen und hier privat einen weiteren Bildungsmarkt eröffnen. Das will ich nicht und das will diese Landesregierung nicht.

Die Hauptaufgabe liegt bei den Schulen, das ist richtig so, und auch an dieser Stelle möchte ich sagen: Große Hochachtung und großen Dank an die Schulen und das, was sie in dieser Zeit leisten.

(Beifall DIE LINKE)

Um Rückstände gar nicht erst aufkommen zu lassen oder bestehende Rückstände aufzuarbeiten, hat mein Haus bereits jetzt verschiedene Präventionsmaßnahmen an den Schulen ergriffen. Ich werde die Elemente, auf die ich zu sprechen komme, vorstellen: Das ist natürlich, so viel Präsenz zu ermöglichen, wie es geht, auch den Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf immer wieder den größten Anteil an Präsenzunterricht zu ermöglichen; dann sind wichtige Schritte, den Distanzunterricht qualitativ hochwertig zu gestalten; ein weiteres Element sind Lernstanderhebungen und in der Folge dann individuelles Unterrichten; das Schulbudget ist hier schon angesprochen worden; schließlich Ferienangebote.

Im Einzelnen – zur Qualität im Distanzunterricht: Wie Sie wissen, sind unsere Lehrpläne kompetenz

(Abg. Baum)

orientiert. Wir konzentrieren uns immer schon – aber auch gerade jetzt – auf die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. An dieser Stelle möchte ich noch mal sagen: Wir teilen ausdrücklich nicht die Sichtweise, die sich in der Bundesregierung manchmal durchzusetzen scheint und auch bei einigen anderen Beteiligten, dass wir vor allen Dingen den Kindern den Stoff in den Kernfächern in die Köpfe prügeln müssen. Darum geht es uns nicht, das erinnert an den uralten Nürnberger Trichter und hat mit modernem Unterrichten wenig zu tun.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Um in dieser herausfordernden Zeit gut unterrichten zu können, hat das Thüringer Bildungsministerium bereits verschiedene Materialien erarbeitet, um die Schulen zu unterstützen. Es gibt eine Handreichung „Häusliches Lernen“, es gibt dazu umfangreiche Materialien, zum Beispiel Leistungseinschätzung im Distanzunterricht, Leitfaden zum häuslichen Lernen, Standards zum häuslichen Lernen, Spickzettel zum häuslichen Lernen, es gibt eine Podcast-Reihe zum häuslichen Lernen, sodass wir also viel unternommen haben, um die Lehrkräfte im Distanzunterricht zu unterstützen.

Zweiter Punkt – Lernstände und individuelles Unterrichten: Auch hier sind wir der festen Überzeugung, dass Lernrückstände nicht privat, sondern in der Schule erfasst werden müssen. Das passiert auch bereits, das ist selbstverständlicher Teil des Unterrichts jeder Pädagogin und jedes Pädagogen. Sie erfährt immer, wer meldet sich denn eigentlich, wenn ich eine Frage gestellt habe, wie ist denn die Hausaufgabe erledigt worden. Insofern: Die Lehrkräfte selbst wissen schon heute und wussten auch in den vergangenen Monaten die ganze Zeit über immer, welchen Lernstand ihre Schülerinnen und Schüler haben.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das wür- de ich nicht so pauschal sagen!)

Gleichzeitig haben wir jetzt eine systematische Lernstanderhebung angestoßen, hierbei werden selbstverständlich die Eltern mit einbezogen, die in den letzten Monaten sehr viel zur Bildung ihrer Kinder beigetragen haben. Hiermit erheben wir, wie ist der aktuelle Lernstand, wie wurde mit dem Distanzunterricht umgegangen, wo stehen wir jeweils im Lehrplan. Diese Lernstanderhebung ist aber natürlich kein Selbstzweck, sondern es geht dann in einem zweiten Schritt darum, jede Schülerin und jeden Schüler individuell so zu fördern, dass er oder sie bei dem Lernstand abgeholt wird, wo er oder sie steht. Das ist pädagogische Kernarbeit und hier

liegt eindeutig der Schwerpunkt bei jedem Aufholen von Rückständen. Das ist immer Auftrag der Schule gewesen und gilt nicht erst jetzt. Diese Aufgabe muss in den kommenden Monaten und Jahren bewältigt werden, und nicht nur einmal schnell im Sommer oder durch 50 Nachhilfestunden.

(Beifall DIE LINKE)

Um diese beiden Ziele – realistische Erfassung der Lernstände und individuelle Reaktionen auf die Stände jedes einzelnen Kindes – zu bewältigen, haben wir einen Leitfaden zum Umgang mit heterogenen Lernständen infolge der Corona-Pandemie erstellt. Zusätzlich wird in Kürze eine Handreichung mit Hinweisen zur Entwicklung von individuellen Fördermaßnahmen veröffentlicht. Das ThILLM hat noch mal eine besondere Initiative gestartet, um verschiedenste Fortbildungen für individuelles Unterrichten anzubieten.

Das – das möchte ich auch wirklich noch mal für die Zukunft hier betonen – ist die Hauptaufgabe an den Schulen und das können unsere Lehrerinnen und Lehrer auch: auf die Kinder eingehen und mit ihrem jeweiligen Stand umgehen.

Weiteres Element – Unterstützungsleistungen, die über das Schulbudget finanziert werden: Sie wissen alle, das Schulbudget gibt es bereits, Finanzierung von außerschulischen Angeboten ist über das Schulbudget möglich. Pro Schülerin oder Schüler stehen hier 30 Euro zur Verfügung. Diese können für externe Partner eingesetzt werden und natürlich sind dort auch Studierende und pensionierte Lehrkräfte einbezogen.

Wir arbeiten hier gemeinsam mit dem Finanzministerium an erheblichen Vereinfachungen beim Vertragsschluss. Das betrifft vor allem die Prüfung von Scheinselbstständigkeit; das betrifft die Frage, wie eigenverantwortlich können die Schulen diese Verträge abschließen oder muss da noch mal mit dem Schulamt rückgekoppelt werden. Und wir sind dabei, Vorverträge mit größeren Partnerorganisationen vorzubereiten, sodass die Schulen vielfach nur noch eine Unterschrift leisten müssen und ansonsten von allen Aufgaben entlastet werden.

Damit bin ich auch schon bei den Angeboten in den Sommerferien, die aus dem Schulbudget finanziert werden. Wir werden in den Sommerferien flächendeckend bildungsunterstützende Angebote machen können. Wir können auf die Erfahrung aus den vergangenen Sommerferien aufbauen und planen, flächendeckend an den Schulen des Primar- und Sekundarbereichs diese bildungsunterstützenden Kurse für Schülerinnen und Schüler zu unterbreiten. Die Angebote sollen sich inhaltlich am Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre orientieren und deswe

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

gen in den Lernbereichen mathematisch-naturwissenschaftlich, kreativ, Sprachförderung, Sport, begabungs- und neigungsspezifische Angebote stattfinden. Wir sind seit mehreren Monaten in Absprache mit den verschiedensten außerschulischen Partnern, mit den Universitäten natürlich, insbesondere den Zentren für Lehrerbildung, auch mit dem Studierendenwerk zur Vermittlung, auch mit den Volkshochschulen, mit den Trägern der Erwachsenenbildung, mit dem Landessportbund, also mit einer breiten Palette von Partnerorganisationen, die uns hier Menschen vermitteln können, die diese Lernangebote in den Sommerferien anbieten.

Wir werden nächste Woche eine Matching-Plattform freischalten, nächste Woche wird auch Minister Holter in der Regierungsmedienkonferenz diese Sommerangebote vorstellen, heute finden letzte Absprachen mit den Schulämtern statt. Also nächste Woche werden diese ganzen Angebote der Öffentlichkeit und natürlich dann auch Ihnen ganz konkret vorgestellt werden.

Zum Schluss möchte ich kurz auf die Bundesprogramme eingehen. Wir finden es natürlich gut, dass der Bund mit 2 Milliarden Euro sich dieses Themas annimmt. Das ist ein gutes Signal, über das wir uns sehr freuen. Allerdings im Bereich Schule sind die Arbeiten an einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern noch nicht ausverhandelt. Das heißt, das Bundeskabinett hat jetzt eine Entscheidung getroffen, aber die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern muss noch weiter verhandelt werden. Themen sind der jeweilige Landesanteil und die jeweils anrechenbaren Landesleistungen. Thema ist auch, dass der Bund gern die Maßstäbe vorgeben möchte, nach denen wir Lernstände bewerten. Das möchten wir nicht. Wir freuen uns aber, dass es uns schon gelungen ist – auch eine Thüringer Initiative –, dass nicht nur Kernfächer, sondern auch Kernkompetenzen in den Vereinbarungstext aufgenommen wurden, sodass wir also den Fokus erweitert haben, wieder ein bisschen weg von diesem Nürnberger Trichter.

Der zweite Punkt für die Bundesmittel im Bereich Schule ist: Der Bund finanziert über Umsatzsteuerpunkte. Das heißt, es sind keine Mittel, die wir einfach direkt abrufen können, sondern die müssen wir im Landeshaushalt noch umsetzen.