Protokoll der Sitzung vom 06.05.2021

Der zweite Punkt für die Bundesmittel im Bereich Schule ist: Der Bund finanziert über Umsatzsteuerpunkte. Das heißt, es sind keine Mittel, die wir einfach direkt abrufen können, sondern die müssen wir im Landeshaushalt noch umsetzen.

Der nächste Bereich sind die Kindergärten. Hier möchte ich nur darauf aufmerksam machen: Es ist eine reine Aufstockung der Bundesförderung vorgesehen, sodass für uns als Land keine zusätzlichen Programme oder so vorgesehen sind, sondern bestehende Bundesprogramme werden aufgestockt.

Dasselbe gilt für den außerschulischen Bereich: Eine Summe von 70 Millionen Euro, auch wieder über Umsatzsteuerpunkte, wird hier an die Länder weitergereicht und zwar für die Finanzierung von Reisen – Freizeiten, Schülerfreizeit, für freie Träger und unter anderem für Reiseveranstalter. Also auch hier diese zweite Milliarde für den außerschulischen Bereich, davon werden nur 70 Millionen Euro überhaupt so an die Länder geleitet, und auch die sind schon auf die Finanzierung von Reisen festgelegt.

Viel Geld, 270 Millionen Euro, geht da auch ins Bildungspaket und in die Unterstützung finanzschwacher Familien. Das begrüßen wir. Ich will nur noch einmal klarstellen, was die Erwartungen hier betrifft, was wir da im Land mit dem Geld anfangen können.

Ich komme zum Schluss. Ich bin sehr dankbar für die Geduld der Schülerinnen und Schüler, für den Einsatz der Eltern, für den Einsatz der Lehrkräfte in den vergangenen Monaten. Es ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, das Virus zu besiegen und alle damit verbundenen Begleiterscheinungen zu bewältigen. Aber auch in dieser Situation und bei dieser gesellschaftlichen Gemeinschaftsaufgabe bleibt Bildung eine staatliche Aufgabe, der wir uns stellen wollen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass mit den ganz vielfältigen Bemühungen im Bereich Schule die Lernrückstände überhaupt erst mal verhindert und – wenn sie entstanden sind – ausgeglichen werden können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Heesen. Da die Redezeit der Landesregierung etwas länger war, ergibt sich noch mal eine Redezeitverlängerung für alle Fraktionen, insofern das in Anspruch genommen wird, von 2 Minuten und 20 Sekunden, wenn ich das richtig sehe. Noch mal zu Wort gemeldet hat sich Kollege Tischner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, mich hat es nach der Rede der Staatssekretärin noch mal nach vorn getrieben, denn ich will daran erinnern: Thüringen ist seit Monaten das Bundesland mit der höchsten Inzidenz und Thüringen ist seit Monaten und insgesamt das Bundesland, in dem die Schülerinnen und Schüler am wenigsten Präsenzunterricht hatten und wo der Distanzunterricht am schlechtesten geklappt hat.

(Beifall CDU)

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

Dass Sie, Frau Staatssekretärin, sich jetzt hier vorn hinstellen und eigentlich kein Konzept haben, denn Sie haben uns jetzt eine Viertelstunde lang beschrieben, was so in der Vergangenheit liegt und was so in den nächsten Wochen vielleicht noch an Papieren kommen soll, aber keinerlei Perspektive entwickelt, wie es auch im kommenden Schuljahr für die Schülerinnen und Schüler weitergehen soll. Entschuldigen Sie, das ist ein Armutszeugnis dieser Landesregierung.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, die Eltern brauchen jetzt keine Papiere, die sie lesen, oder die Lehrer brauchen jetzt keine Papiere, die sie lesen, sie brauchen auch keine Plattform, wo sie gucken können, wo eine Volkshochschule einen Kurs anbietet, wo dann vielleicht ein Schüler hingehen kann. Sie brauchen klare Entscheidungen, wie es im kommenden Schuljahr mit den Stundenplänen weitergeht. Sie brauchen klare Entscheidungen darüber, wie es im kommenden Jahr mit den Prüfungsanforderungen weitergeht. Sie brauchen klare Entscheidungen darüber, welche Unterrichtsfächer in dem nächsten Schuljahr vollumfänglich stattfinden, an welchen Stellen gegebenenfalls auch gekürzt wird, damit wir beispielsweise auch Förderunterrichtsstunden zusätzlich anbieten können. All das sind Fragen, wo ich mir erwartet hätte, dass Sie jedenfalls so ein bisschen sagen: Da haben wir ein Problembewusstsein. Aber ihr Problembewusstsein besteht darin, dass Sie beschreiben: Wir haben ja die Notbetreuung möglichst offen geregelt, dass alle, die Probleme haben, auch kommen können. Wir haben den Distanzunterricht toll gestaltet – wo wir alle wissen, dass Dank des tollen Datenschutzbeauftragten kaum was läuft in Thüringen. Und dann sagen Sie: Wir müssen individuellen Unterricht machen und die Kolleginnen und Kollegen können das. Individueller Unterricht ist ja bei Ihnen das Thema der Inklusion/Migration. Okay, dafür sind wir auch. Wir sind auch für einen inklusiven Unterricht, aber wir sagen auch deutlich: Wir brauchen dafür die Ressourcen! Und jetzt machen Sie wieder den Fehler und sagen, wir müssen noch mehr differenzieren, wir müssen noch mehr mit dem Problem umgehen, aber wo die Ressourcen herkommen, dazu kommt kein Wort vom Bildungsministerium und das wäre dringend notwendig gewesen.

(Beifall CDU)

Dann beschreiben Sie im vierten Punkt das Schulbudget. Das Schulbudget ist ein langes Thema, was wir seit Jahren hier im Landtag wälzen, wo wir, Gott sei Dank, auch im letzten Plenum die Entscheidung getroffen haben, dass das Schulbudget jetzt über die Schulkonten genutzt werden kann.

Aber entschuldigen Sie, das Schulbudget hat ganz wenig damit zu tun, was wir in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren für unsere Schulen auch leisten müssen. Es kann helfen, aber es ist nicht die Lösung.

Der letzte Punkt, den Sie gesagt haben: die Ferienangebote. Auch da, Frau Staatssekretärin, wäre es doch mal nötig gewesen zu sagen: Wer macht denn die Ferienangebote? Sind es die Kollegen? Sind es die Erwachsenenbildner? Sind es die Jugend- und Sozialverbände? Die Grünen haben jetzt gefordert, es soll die Umweltbildung sein. Und wonach messen Sie das? Das Entscheidende ist ja wirklich, dass man das zum Mittelpunkt macht, was der Schüler gerade kann oder nicht kann. Wie gesagt, für uns ist es ein Armutszeugnis, dass da so wenig jetzt gekommen ist. Ich hätte mir da wirklich mehr erhofft. Ich gebe es auch zu, Ihre Rede war die Rede, Frau Staatssekretärin, die mich am heutigen Tag am meisten interessiert hat.

Lieber Kollege Wolf, wir schätzen uns ja sehr, auch, dass wir im Ausschuss vernünftig miteinander diskutieren, aber ich habe auch nicht den Eindruck, dass diese ganzen Themen wochenlang, monatelang im Bildungsausschuss diskutiert werden müssen. Eigentlich gehört es sich, dass die Landesregierung so wie viele andere Landesregierungen in Deutschland ein Papier vorlegt. Nordrhein-Westfalen hat sogar eine Verordnung erlassen zu dem ganzen Thema, das Saarland ist da sehr bereit und rechtlich abgesichert schon unterwegs. Das ist schade, dass dies nicht passiert ist.

Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion werden deutlich und massiv darauf dringen, dass in den nächsten Wochen Entscheidungen an die Schulen gehen, die praktikabel sind und die nicht zu einer Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen und der Schülerinnen und Schüler führen werden, sondern die ein Angebot sein sollen, um wieder auf einen gemeinsamen Lernstand zu kommen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Tischner. Ich habe jetzt noch eine Wortmeldung der Abgeordneten Baum für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich würde einfach ganz gern noch ein paar Sachen klarstellen.

Grundsätzlich bin ich bei Ihnen, Frau Dr. Heesen, wenn es um die Frage geht, dass wir den Schülern

(Abg. Tischner)

suggerieren, dass sie eine ganz schlimme Grundvoraussetzung haben, um weiterzukommen. Da bin ich völlig bei Ihnen. Wenn das hier so anklang, dann möchte ich auf jeden Fall klarstellen: Ich glaube ganz fest daran, dass die Schülerinnen und Schüler in Thüringen, egal, wie die letzten eineinhalb Jahre gelaufen sind, einen guten Bildungsweg vor sich haben und dass wir alles tun und alles daransetzen werden, dass das funktioniert, dass sie also einen guten Abschluss machen können und sich die Chancen und eine Grundlage dafür legen, ihren weiteren Lebensweg zu gestalten. Das schaffen die aus ihrer eigenen Kraft und das schaffen sie mit Unterstützung aller Thüringerinnen und Thüringer. Das ist aber genau auch der Knackpunkt, den wir mit diesem Antrag vorlegen wollten. Es braucht dazu alle Akteure, die wir kriegen können. Herr Tischner hat gerade noch mal ein paar Sachen ausgeführt, welche Herausforderungen Schule aktuell sowieso schon hat. Ich kann nur an Sie appellieren, auch wenn Sie jetzt Ihr eigenes Konzept und Programm vorbringen wollen, wir unterstützen auch sicher gern weiter mit, aber nutzen Sie bitte alle Helfer, die Sie aus Thüringen einbinden können. Es ging bei diesem Antrag nicht um eine Gießkanne.

(Beifall FDP)

Wir haben 70 Nachhilfeinstitute, das sind maximal 14.000 Schüler, die im nächsten halben Jahr da irgendwie erreicht werden können. Das ist ein Bruchteil von dem, was in irgendeiner Form tatsächlich notwendig sein wird. Es ist aber eine Möglichkeit, dazu beizutragen, dass Schüler ganz individuell, wenn nämlich der Lehrer feststellt bei der Lernstandserhebung, bei dem- oder derjenigen ist aber richtig was hängengeblieben, da muss echt nachgearbeitet werden, dann sagen zu können: Okay, wir machen das mit der Familie, wir organisieren das, wir schaffen das über ein Nachhilfeangebot neben der Schule. Denn Schule wird das so, wie sie aktuell ausgestattet ist, nicht alles komplett auffangen können, nicht allein. Danke.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Kollegin Baum. Jetzt sind, glaube ich, keine Wortmeldungen mehr. Dann können wir zur Abstimmung kommen.

Es wurde die Überweisung des Antrags der FDPFraktion in der Drucksache 7/2786 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Weitere Ausschüsse waren nicht beantragt. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen

der FDP und der AfD. Gegenstimmen? Das sind, soweit ich das sehe, alle anderen Fraktionen. Enthaltungen gibt es demzufolge keine. Damit ist die Überweisung des Antrags abgelehnt.

Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der FDP-Fraktion in Drucksache 7/2786 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kurz zu mir nach vorn.

Meine Damen und Herren, es ging darum, den nächsten Tagesordnungspunkt nicht zu zerreißen. Die Fraktionen waren übereingekommen, um 13.00 Uhr in die Mittagspause zu gehen. Wir werden jetzt die Mittagspause machen, und zwar 45 Minuten lang. In der Pause wird eine Sitzung des Ältestenrats oben in der Loge stattfinden. Bitte nicht vergessen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden dann die Sitzung fortsetzen. Zunächst ein Hinweis: Zu Tagesordnungspunkt 16 wurde eine Neufassung des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/1714 elektronisch im Abgeordneteninformationssystem bereitgestellt und vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Sitzungssaal auf den Tischen links und rechts an den Eingängen zur Abholung ausgelegt.

Dann würden wir zu den Wahlen kommen. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 21, 22 und 23.

Der Tagesordnungspunkt 21 beinhaltet die

Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter dem Namen FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“ Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/3235 -

Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Der Wahlvorschlag der

(Abg. Baum)

Fraktion Die Linke, der in der 44. Sitzung des Landtags am 23. April 2021 zur Wahl gestellt wurde, hatte nicht die erforderliche Stimmenmehrheit erhalten. Daher haben sich die Mitglieder des Ältestenrats in dessen 39. Sitzung am 27. April 2021 darauf verständigt, die Wahl heute erneut durchzuführen.

Der Wahlvorschlag liegt Ihnen, wie gesagt, in der Drucksache 7/3235 vor und vorgeschlagen ist erneut Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss. Wird dazu die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen.

Dann der Tagesordnungspunkt 22

Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3233 -

Wie Ihnen bekannt ist, sind zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen, wie gesagt, vor. Vorgeschlagen sind für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Denny Jankowski und Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird dazu die Aussprache gewünscht? Der Abgeordnete Blechschmidt, bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin. Da beide Wahlvorschläge der AfD, Herr Denny Jankowski und Herr Jörg Henke, schon Gegenstand von Aussprachen zu der PKK-Wahl waren, möchte ich darauf verweisen, dass sich die Grundlagen der Argumentation der Koalitionsfraktionen mit Blick auf die Wahl zur Parlamentarischen Kontrollkommission nicht verändert haben und demzufolge unsere Nichtwahl bzw. unsere Zweifel an der entsprechenden Zuverlässigkeit und Eignung weiter fortbestehen.

Vielen Dank. Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Braga.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das überrascht mich jetzt ein wenig. Ich habe da mit einer ähnlichen Rede gerechnet, aber

dass Ihr Drang zur Abarbeitung der Tagesordnung so ausgeprägt ist, dass Sie sich Ihre Reden sparen, hätte ich nicht geglaubt.

Gleichwohl will ich einiges festhalten, insbesondere deswegen, weil die Wahlvorschläge von meiner Fraktion nicht beliebig gewählt worden sind, sondern sehr bewusst, und zu einer der vorgeschlagenen Personen ist die Aussprache, wie sie in den vergangenen Wochen und Monaten üblich war, möchte ich meinen, gar nicht erfolgt. Insofern darf ich an dieser Stelle erneut auf die Begründung einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Oktober des letzten Jahres verweisen, in der festgehalten wurde, dass eine effektive parlamentarische Oppositionsarbeit bei ihrer Ausübung der Kontrollbefugnis und Kontrollpflichten nicht auf das Wohlwollen der parlamentarischen Mehrheit angewiesen sein darf. Denn die Kontrollbefugnisse sind der parlamentarischen Opposition nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern in erster Linie im Interesse des demokratischen gewaltengegliederten Staates und zur Kontrolle der von der Mehrheit gestützten Regierung und ihrer Exekutivorgane in die Hand gegeben. Es wurde darüber hinaus festgehalten, dass das Beteiligungsrecht der Opposition auch in solchen Fällen gilt, in denen ihre Vertreter Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind, ansonsten könnte ja die Verfassungsschutzbehörde – das habe ich auch schon mehrfach gesagt – selbst darüber entscheiden, welche der politischen Parteien zur Kontrolle der Behörde und ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeiten berufen sind und welche nicht. Und in der vergangenen Woche oder in der vorvergangenen Woche – ich bin mir nicht ganz sicher –, jedenfalls am 26. April wurde in einer weiteren Entscheidung ergänzend festgestellt, dass erhebliche – das war jetzt von mir dazugesagt – Zweifel daran bestehen, ob die immer wieder hier im Landtag von den Vertretern der rot-rot-grünen Parteien genannten Gründe für die vermeintliche Unmöglichkeit, einen Kandidaten meiner Fraktion zum Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission zu wählen, einer Prüfung an den vom Verfassungsgerichtshof aufgestellten prozeduralen und materiellen Grundsätzen standhalten. Das will ich an dieser Stelle ausdrücklich betont haben, weil es gerade bei den vorgeschlagenen Abgeordneten nun wirklich hanebüchene Gründe waren, die beim letzten Mal offensichtlich zur Nichtwahl geführt haben, und beim zweiten Abgeordneten, der vorgeschlagen wurde, eine Aussprache in der Form, wie wir sie von den vergangenen Monaten gar nicht kennen.

Insofern möchte ich darauf hinweisen, dass eine Ablehnung unserer Wahlvorschläge auf Grundlage der von Herrn Blechschmidt nur sehr kurz dargeleg