Insofern möchte ich darauf hinweisen, dass eine Ablehnung unserer Wahlvorschläge auf Grundlage der von Herrn Blechschmidt nur sehr kurz dargeleg
Danke, Frau Präsidentin. Wie in der Vergangenheit möchte ich darauf verweisen und mehrfach habe ich es hier am Mikrofon deutlich gemacht: Entsprechend § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Möglichkeit für Abgeordnete des Parlaments, einen Vorschlag abzulehnen. Das Parlament trifft insbesondere keine Pflicht, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachliche Gründe, Zweifel an der Eignung oder der Verfassungstreue der Vorgeschlagenen, vorliegen. Dies haben wir in unseren Beiträgen artikuliert und das möchte ich jetzt noch mal bestätigen und wiederholen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3234 -
Auch hier ist Ihnen bekannt, dass der Landtag bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G 10Kommission gewählt hat. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Die AfD-Fraktion schlägt hierfür den Abgeordneten Jörg Henke vor. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen.
Dann würden wir jetzt in die Wahlen eintreten. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf drei Stimmzettel. Ich bitte auch heute darum, Sorge dafür zu tragen, dass der erforderliche Mindestabstand jederzeit eingehalten wird, dass Sie Ihre FFP2-Masken
tragen und dass keine Warteschlangen vor den sich von mir aus gesehen auf der rechten Seite des Saales befindlichen Wahlkabinen entstehen. Die Nutzung eines eigenen schwarz oder blau schreibenden Stiftes ist für Sie bereits zu einer Selbstverständlichkeit geworden, dafür danke ich Ihnen.
Ich erläutere Ihnen noch kurz die Stimmzettel. Bei der Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und bei der Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission können Sie auf jedem der beiden Stimmzettel einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.
Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf den Stimmzetteln zwei Namen. Sie können auf den Stimmzetteln sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen.
Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Urbach, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Bergner. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Tho
mas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Hatten jetzt alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie dann wieder Platz nehmen, würde ich die Wahlergebnisse bekannt geben.
TOP 21, Wahl der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke, Frau Abgeordnete König-Preuss: 84 abgegebene Stimmen und auch 84 gültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfallen 37 Jastimmen, 44 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag, Frau Abgeordnete König-Preuss, die Mehrheit der Stimmen nicht erreicht.
Tagesordnungspunkt 22, Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission, hier Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Jankowski: 84 abgegebene Stimmen und 84 gültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 55 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat dieser Wahlvorschlag nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erreicht.
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, hier Herr Abgeordneter Henke: 84 abgegebene Stimmen, 1 ungültige Stimme, damit 83 gültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 50 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder Landtags nicht erreicht.
Tagesordnungspunkt 23, Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Henke: abgegebene Stimmen 84, davon 84 gültige. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Henke, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
durchführen, weil vorher dazu eine Ältestenratsbefassung notwendig wäre. Gegebenenfalls gäbe es die Möglichkeit, morgen noch mal zu wählen.
Frau Präsidentin, ich habe eine Frage zu Tagesordnungspunkt 23. Wäre da nicht die Möglichkeit eines weiteren Wahlgangs gegeben?
Die Verständigung des Ältestenrats für alle angesetzten Wahlen ist aus meiner Sicht so gelagert, dass wir heute nur einmal wählen.
Gibt es dazu andere Auffassungen aus dem Hause? Ich sehe das so, dass wir das so besprochen haben. Gut, dann können wir das gegebenenfalls morgen noch mal aufrufen. Dazu müssten wir uns dann heute im Ältestenrat notfalls noch mal verständigen.
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2796 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, am 3. März dieses Jahres reichte die CDU-Fraktion den Antrag „Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinderbaulandbonus umsetzen“ hier in den Landtag ein. Leider kam er bisher nicht zum Aufruf, sodass wir als Fraktion hier in diesem Sonderplenum darauf einen Schwerpunkt gesetzt haben. Warum? Ganz einfach: weil Familie nicht nur während Corona-Zeiten der Dreh- und Angelpunkt für unsere Gesellschaft ist. Ohne Familie wäre das gesellschaftliche Zusammenleben nicht möglich. Familie ist sozusa
gen der Anker für die Stabilität in unserem Land. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig funktionierende Familien sind. Deswegen verdienen sie unsere besondere Unterstützung.
Aber was ist Unterstützung, die bei Familien ankommt? Sicherlich gibt es viele verschiedene Möglichkeiten. Uns als Fraktion ist es wichtig, dass Familien vor allen Dingen auch den Freiraum bekommen, den sie brauchen, um sich zu entfalten. Das bedeutet nicht nur, Freiheit bei der Gestaltung des Familienlebens, sondern auch Freiheit bei der Form, wie sie wohnen. Deswegen haben viele Familien den Traum von den eigenen vier Wänden. Und ja, gerade Corona hat in der einen oder anderen Situation Familien zum Nachdenken gebracht und den Wunsch größer werden lassen, mehr Platz, mehr Freiheiten im persönlichen Alltag zu ermöglichen. Diesen Traum von den eigenen vier Wänden wollen wir erleichtern. Deswegen haben wir im vergangenen Jahr die Einführung eines Kinder-Bauland-Bonus in den Haushalt des Landes beantragt und durch das Hohe Haus, durch den Beschluss aufnehmen lassen.
Doch wer denkt, dass das Thema „Kinder-BaulandBonus“ nur eins für wohlhabende Familien ist, der irrt. Denn die Schaffung von Wohneigentum ist letztendlich auch eine Absicherung für das Alter. Dadurch wird die Wohnkostenbelastung von Familien gesenkt und letztendlich auch Altersarmut entgegengewirkt. Denn Armutsprävention ist auch für viele Familien in Thüringen ein Thema.
Wir wollen einen Kinder-Bauland-Bonus für Häuser, aber auch für Wohnungen. Deswegen war es uns so wichtig, im Landeshaushalt diese 5 Millionen Euro im Einzelplan 08 einzustellen.
Leider hat das die Landesregierung wahrscheinlich nicht für so wichtig erachtet, denn seitdem passierte leider nichts. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass es in diesem Bereich leider noch keine Möglichkeit für Familien gibt, diese Förderung zu beantragen.
Wir wollen, dass es eine zügige, unbürokratische Auszahlung von 2.500 Euro pro Kind und pro Vorhaben gibt. Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf, schnellstmöglich bis zum 1. Juni ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung auf den Weg zu bringen. Fast fünf Monte hatte die Landesregierung Zeit. Leider ist dem noch nicht Folge geleistet worden.
Mir geht es so, dass es in meinem Wahlkreis viele Familien gibt, die sich nach der Einstellung dieses Haushaltstitels an mich gewandt haben und fragen, wie sie an das Geld kommen, wie sie diese Vorteile nutzen können, gerade auch vor dem Hintergrund,
dass es immer heißt: Familien verdienen unsere Wertschätzung. Leider fühlen sich diese Familien mittlerweile im Stich gelassen, denn es gibt – wie gesagt – keine Möglichkeit, diese Mittel zu beantragen. Vielleicht liegt es daran, dass die Landesregierung nicht weiß, welches Ministerium zuständig ist. Deswegen braucht es jetzt auch unseren Antrag und wir sind gespannt auf die Berichterstattung und hoffen, dass den vielen Worten in Bezug auf Familienförderung in Thüringen auch Taten folgen. Wir brauchen keine weiteren Gipfeltreffen zur Förderung von Familien und Kindern in Thüringen, sondern wir brauchen Entscheidungen und tatsächliche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien, die letztendlich Wirkung entfalten.
Deswegen bitte ich Sie heute, unseren Antrag auch wohlwollend zu begleiten und letztendlich die Voraussetzungen zu schaffen, dass Familien in Thüringen den Kinder-Bauland-Bonus in Anspruch nehmen können und wir damit letztendlich Familien nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten unterstützen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Meißner. Ich würde noch mal um ein bisschen Ruhe im Raum bitten und würde dann auch die Aussprache eröffnen. Zunächst erhält das Wort Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema „Kinder-Bauland-Bonus“ hatten wir vor zwei Wochen bereits im Rahmen der Aktuellen Stunde im Plenum diskutiert. Ich möchte natürlich an dieser Stelle nicht noch mal meine Rede wiederholen, obwohl es sich in Teilen anbieten würde. Im Rahmen des Stabilitätspakts 2.0 oder „Koalition light“ haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Union, das Thema in den Haushalt hineinverhandelt. Geschehen ist freilich nichts, außer der Erkenntnis: Augen auf bei der Wahl der Vertragspartner!
Doch genug der Vorbemerkungen, kommen wir zum Inhalt Ihres Antrags. Ihre Feststellungen in Punkt I sind allgemein formuliert und bieten nur wenig Anlass zur Kritik, außer vielleicht: Solche Allgemeinplätze festzustellen, dass eine Familie wichtig für die Allgemeinheit ist, das ist eigentlich selbstverständlich. Und ich möchte nicht vergessen zu erwähnen, wir sollten auch daran denken, dass auch Alleinstehende einen erheblichen Teil zum Erfolg einer Gesellschaft beitragen und nicht jeder, der kei