Protokoll der Sitzung vom 06.05.2021

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist eine Unverschämtheit und das ist eine Frechheit und das weise ich von uns allen hier. Wenn Sie wissen wollen, warum Sie sich da diskreditieren, dann schauen Sie doch in Ihr Wahlprogramm, schauen Sie doch in die entsprechenden Zitate. Da ließen sich noch Dutzende weitere finden. Sie wollen vielleicht keine Grenze durch Polen ziehen – das wäre ja noch schöner –, aber nach Polen schon eher.

(Unruhe AfD)

Sie wollen an unseren Grenzen wieder schießen lassen und

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Muss er nicht zum Thema sprechen?)

wenn es denn dazu kommt, auch auf Kinder schießen lassen. Frau von Storch hat dann gesagt, die Maus ist ausgerutscht. Das muss sie mir mal zeigen.

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Die Zeit ist abgelaufen!)

Aber Herr Gauland ist ja hier auch schon zitiert worden. Ihre Partei ist die Partei von Schützen an Grenzen nach außen. Es ist den Menschen, die sterben, egal, ob die Grenze durch ein Land verläuft oder zwischen zwei Ländern. Wir wollen Grenzen überwinden. Sie wollen neue ziehen. Das unterscheidet uns und deswegen brauchen wir Ihren Antrag nicht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich jetzt nicht mehr. Dann hat jetzt Herr Prof. Dr. Hoff das Wort für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist in dieser Diskussion viel thematisiert worden. Es ist unter anderem thematisiert worden – dafür bin ich ganz dankbar –, dass die Landesregierung in der vergangenen Wahlperiode mit den Berichten zu den Tätigkeiten der Landesregierung zur DDRAufarbeitung tatsächlich Standards gesetzt hat,

(Abg. Herold)

Standards, die es in den vorhergehenden Wahlperioden in dieser Form nicht gegeben hat. Es war die Landesregierung und es war Staatssekretärin Dr. Winter, die engagiert als Staatssekretärin in der Staatskanzlei dieses Themenfeld der DDR-Aufarbeitung bearbeitet hat.

Ich will darauf hinweisen, weil ja der Vorwurf hier im Raum erhoben wurde, dass die Landesregierung sich dem DDR-Unrecht nicht stellen würde, dass sie die Augen verschließen würde vor der weiteren Notwendigkeit, das DDR-Unrecht aufzuarbeiten, dass insbesondere auch das persönliche Engagement des Ministerpräsidenten bei der Aufarbeitung des Falls Domaschk diejenige, die sich hier im Plenum hinstellt, doch aus meiner Sicht – wie soll ich es formulieren – der Unwahrheit straft.

Es ist ebenfalls in dieser Debatte darauf hingewiesen worden, dass der Mauerbau insbesondere in Thüringen nicht vor 60 Jahren begonnen hat, sondern dass wir im kommenden Jahr des 70. Jahrestags des langen Wegs zum Mauerbau am 13. August 1961 gedenken. Deshalb sind diese Jahrestage auch einzuordnen in die unterschiedlichen historischen Ereignisse, denen sich auch diese Landesregierung in den vergangenen Jahren und auch in diesem Jahr stellt.

Wir haben mit dem Jahr 2019 eines vielfach besetzten historischen Ereignisses gedacht. Wir haben nicht nur der Gründung des Bauhauses, wir haben der Etablierung der Weimarer Nationalversammlung gedacht und damit auch der ersten deutschen Verfassung als republikanische Verfassung. Wir haben darüber hinaus der friedlichen Revolution mit einer Vielzahl von Veranstaltungen gedacht. Wir haben im vergangenen Jahr unter den Einschränkungen der Pandemie 30 Jahren Wiedervereinigung und 30 Jahren Wiedergründung des Freistaats Thüringen gedacht. Selbstverständlich spielt das Ereignis des 13. August 1961 auch im historischen Gedenken dieses Freistaats in unterschiedlicher Form eine Rolle, und dies werde ich deutlich machen. Darüber hinaus werden wir – darauf hat Kollegin Rothe-Beinlich dankenswerterweise hingewiesen, ich habe das auch bereits erwähnt – dem Umstand gedenken, dass am 26. Mai 1952 die DDR eine – ich darf zitieren – „Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ erließ und dass damit der lange Weg zum Mauerbau in Thüringen begann und deshalb dieses Ereignis für Thüringen eine hohe Relevanz hat als das bildlich stark überlagerte Ereignis des 13. August 1961, das letztlich, wie hier im Plenum ausgeführt wurde, der Schlussstein im wahrsten Sinne des Wortes

des langen Mauerbaus gewesen ist. Im Jahr 2023 werden wir wiederum dem Arbeiteraufstand in der DDR am 17. Juni 1953 gedenken, der sich dann zum 70. Mal jährt. Das heißt – ich wiederhole das, was ich an verschiedener Stelle immer wieder sage –, Geschichte endet nicht, sondern wir sind in der Verpflichtung, Geschichte zu erinnern, schon deshalb zu erinnern, weil wir ein Interesse daran haben, dass die Zukunft nicht die Vergangenheit ist, die durch eine andere Tür wieder hereinkommt. Auch diese ist in der politischen Debatte hier deutlich gemacht worden.

Aber lassen Sie mich mit Blick auf die von mir zitierte Verordnung aus dem Jahr 1952 einzelne Aspekte noch mal deutlich machen, weil wir uns dies, glaube ich, vergegenwärtigen müssen, um zu verstehen, worüber wir eigentlich sprechen. Ein 10 Meter breiter Kontrollstreifen entstand auf Grundlage dieser Verordnung, der unter Androhung des Schusswaffengebrauchs nicht betreten werden durfte. Das war die Etablierung dessen, was sich als Begrifflichkeit des Todesstreifens dann hier materialisierte. Ein 500 Meter breiter sogenannter Schutzstreifen – wir sind bei den in Diktaturen häufig vertretenen Euphemismen für dramatische Rahmenbedingungen –, in dem Versammlungsorte wie Gaststätten und Pensionen geschlossen werden mussten. Eine 5 Kilometer breite Sperrzone schloss sich an, in der die Bewegungsfreiheit wiederum eingeschränkt war, und entlang der sogenannten Demarkationslinie errichtete man damals bereits einen bis zu 1,5 Meter hohen Stacheldrahtzaun.

Am 27. Mai, einen Tag nach der Verordnung, startete das Ministerium für Staatssicherheit die hier auch in der Debatte bereits angesprochene – und es fällt mir schwer, das auszusprechen, aber ich verwende diesen historischen Begriff – „Aktion Ungeziefer“. Allein mit der Begrifflichkeit wurde das Bild der Herrschenden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des von ihnen beherrschten Gebietes unmissverständlich ausgedrückt. Über Nacht und ohne Vorankündigung wurden insgesamt 8.351 Menschen zwangsausgesiedelt. Historikerinnen und Historiker gehen davon aus, dass bis nach Vollendung des Mauerbaus mehr als 11.000 Menschen zwangsumgesiedelt wurden.

Es ist von einzelnen Abgeordneten hier dargestellt worden, was dies an traumatischen Erinnerungen bis in die Familien bis heute an Folgen hatte. Die Literatur, übrigens auch Literaturpreisträger, die Literaturstipendien des Landes bekommen, hat sich dankenswerterweise mit diesen Themen in unterschiedlicher Form auch der historischen Verarbeitung auseinandergesetzt. Fast ein Drittel dieser 11.000 Menschen, etwa 3.500 Männer und Frauen,

(Minister Prof. Dr. Hoff)

stammten aus Thüringen und Thüringen litt in besonderer Weise unter dem Mauerbau. Von den 1.400 Kilometern innerdeutscher Grenze, die auch hier häufig als „Berliner Mauer“ bezeichnet wurde, grenzten über die Hälfte, 760 Kilometer, an Thüringen an. Das heißt, wir könnten auch mit Fug und Recht von einer Thüringer Mauer sprechen. 30 Ortschaften wurden im Rahmen der Zwangsaussiedlung vollständig ausradiert. Insgesamt fanden über 600 Menschen entlang der innerdeutschen Grenze den Tod. Und das DDR-Grenzregime – so beschreibt es der Historiker Gerhard Sälter – war das Herrschaftsinstrument einer Diktatur, und zwar aus zwei Gründen: Weil es den Bürgerinnen und Bürgern die Freizügigkeit verweigerte und weil mit dem Grenzregime Machtsicherung als ein absolutes Ziel gesetzt wurde und damit etwas zugrunde gelegt wurde, was auch für Diktaturen üblich ist, dass der Zweck die Mittel heiligt.

Das Herrschaftsinstrument Grenzregime zeigt aber auch, wie gering die Akzeptanz der SED-Herrschaft in der ostdeutschen Gesellschaft war. Es ist hier zu Recht darauf hingewiesen worden, dass am 9. November 1989 schließlich die friedliche Revolution die Öffnung der Mauer erzwang. Und als jemand, der in Ostberlin an der Mauer aufgewachsen ist – Bernauer Straße –, ist mir dieses Ereignis des 9. November 1989 sehr plastisch in Erinnerung.

Vor dem 9. November 1989 – und hier schließe ich an verschiedene Beiträge an, die ich zum Thema „friedliche Revolution“ auch in diesem Landtag bereits gehalten habe –, will ich sagen, daran müssen wir auch in dieser Diskussion immer wieder erinnern. Wir erinnern an die friedliche Revolution gemeinhin als eine erfolgreiche Revolution. Aber diejenigen, die 1988 bei der sogenannten LuxemburgLiebknecht-Ehrung mit dem Transparent „Die Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden“ aufgetreten sind, diejenigen, die an den unterschiedlichsten Daten der ostdeutschen Bürgerrechtsbewegung, der Ausbürgerung Biermanns bis hin zum Kulturplenum 1965 – ich könnte unterschiedlichste Dinge benennen –, diejenigen, die sich im September 1989 in Leipzig in der Kirche mit einem Transparent hingestellt haben, wussten nicht, dass sie der Beginn einer friedlichen Revolution sind, die am Ende erfolgreich sein wird, sondern es waren mutige Menschen, die sich, ohne zu wissen, dass sie Teil einer friedlichen Revolution sind, diesem DDR-Regime entgegengestellt haben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daran müssen wir erinnern, an diesen Mut dieser Menschen, die dazu beigetragen haben, die Mauer zu Fall zu bringen. Wenn wir in Thüringen an den Mauerbau denken, dann denken wir an die langen

Jahre von 1952 bis 1961 und die betten sich in die Thüringer Erinnerungskultur in diesem Themenfeld ein.

Insofern, weil hier die Frage gestellt worden ist und die Bitte an die Landesregierung geäußert wurde, ein Konzept vorzulegen, will ich darauf hinweisen – und das sage ich mit allem Respekt gegenüber dem Parlament –, dass es dieses Antrags für die Erarbeitung einer über die Institutionen hinweg greifenden Zusammenarbeit zur Erinnerung an diese historischen Ereignisse nicht bedurft hätte. Gleichzeitig gibt es uns die Möglichkeit, die bereits bestehenden Planungen einfach noch mal darzustellen, und so habe ich den Kollegen Kellner auch verstanden, positiv verstanden, dass es hier auch darum geht, dies in einer entsprechenden Form noch mal deutlich zu machen.

Natürlich sind wichtige Orte in dieser Auseinandersetzung das Grenzlandmuseum Eichsfeld in Teistungen, wo 1972 einer der insgesamt vier Übergänge für den sogenannten kleinen Grenzverkehr eingerichtet wurde. Das Grenzmuseum Schifflersgrund in Asbach-Sickenberg, wo Heinz-Josef Große am 29. März 1982 bei einem Fluchtversuch von zwei DDR-Grenzsoldaten erschossen worden ist, das Deutsch-Deutsche Museum in Mödlareuth, wo die Grenze direkt durch den kleinen Ort gezogen wurde und wo sich Bewohnerinnen und Bewohner im Juni 1952 in buchstäblich letzter Sekunde vor der Zwangsaussiedlung in den Westen über die Demarkationslinie retten konnten, quasi das thüringisch-bayerische Äquivalent zur Bernauer Straße und der Flucht vieler Menschen über die gerade noch offenen Haustüren, bevor auch diese dann geschlossen wurden. Das Deutsch-Deutsche Museum in Mödlareuth ist übrigens der Ort, an dem der Ministerpräsident dem Mauerbau 1961 und den Opfern des Mauerbaus in diesem Jahr gedenken möchte. Und schließlich Point Alpha in Geisa, wo sich heute noch Relikte sowohl der DDR-Grenzsicherungsanlagen als auch des amerikanischen Stützpunkts und die historisch vielfältige Überlagerung von Point Alpha noch mal erfahren lassen. Ich bin froh, dass Abgeordnete dieses Landtags sich engagiert für dieses Grenzmuseum Point Alpha einsetzen, und ich bin dem Landtag auch dankbar, dass er in diesem Jahr mit diesem Haushalt die Grenzmuseen mit mehr Mitteln ausgestattet hat.

Anlässlich des langen Mauerbaus finden an den Grenzmuseen in den nächsten Wochen und Monaten Veranstaltungen statt, natürlich unter den Corona-Bedingungen, also hybrid, ausschließlich digital oder an der frischen Luft. Lassen Sie mich dazu einzelne Ausführungen machen.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Das Grenzlandmuseum Eichsfeld und das Grenzmuseum Schifflersgrund bieten anlässlich historischer Daten Gedenkwanderungen an, die von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen begleitet werden, anlässlich des 26. Mai 1952 – habe ich bereits deutlich gemacht –, des 13. August 1961, aber auch anlässlich des 2. Oktobers 1962, dem Tag der Massenflucht aus Böseckendorf, was ja im besten Sinne des Wortes, wie wir es heute bezeichnen würden, Empowerment einer doch immer nie gänzlich unterdrückten und zu unterdrückenden DDR-Zivilgesellschaft war, und natürlich anlässlich des 3. Oktobers 1961, dem Tag der zweiten großen Aktion der Zwangsaussiedlung aus dem Sperrgebiet. Mödlareuth präsentiert eine Ausstellung zum Thema „Die Mauer, eine Grenze durch Deutschland“, das ist eine von der Bundesstiftung Aufarbeitung übernommene Ausstellung. Point Alpha plant ab Mai Seminare unter anderem zu internationalen Dimensionen des Mauerbaus. Die Landeszentrale für politische Bildung, die übrigens entgegen der hier behaupteten Vorstellung, dass die Landesregierung sich dem Thema nicht widmen würde – ich verweise darauf, dass die Landeszentrale für politische Bildung in der Staatskanzlei ressortiert und vom Landtag auch mit einem Kuratorium begleitet wird –, die Landeszentrale bietet Filmvorführungen mit Gesprächen zum Thema an. Es gibt eine Broschüre zur Peter Fechter, dem wohl bekanntesten Maueropfer.

Seit wenigen Tagen ist die Eigenpublikation der Landeszentrale – ich zitiere den Titel: „Von der Staatsgründung zum Mauerbau. Das geteilte Deutschland in den 1950er-Jahren. Ein Überblick.“ von Dieter H. Kollmer im Angebot. Vorrätig sind ferner folgende Publikationen: „Die Mauer – eine Grenze durch Deutschland“ von Peter Joachim Lapp, darüber hinaus kleinere Broschüren in der Reihe „Landeskundliche Blätter“, die dann noch einmal die Thüringer Ereignisse spezifizieren.

Die vorhandenen Publikationen werden zum Jahrestag besonders beworben und angeboten und bieten damit natürlich auch die Möglichkeit der besonderen Auseinandersetzung immer – und das wissen Sie – in der Zusammenarbeit der Institution politischer Bildung und natürlich auch der schulischen politischen Bildung, mit dem ThILLM. Darüber hinaus sind verschiedene Beiträge in den verschiedenen sozialen Medien auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung geplant, die direkt auch für den digitalen Unterricht genutzt werden können und sollen.

Ich verweise dann natürlich noch auf die Veranstaltungen der Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße, die ein wichtiger Akteur in der politischen

Bildungsarbeit ist. Ich möchte dann darauf verweisen und ich habe zum Antrag der FDP-Fraktion gestern bereits deutlich gemacht, das ist hier auch in der politischen Debatte gesagt worden, dass auf der Seite des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Aufarbeitung die über 170 Erinnerungsorte, Denkmäler, Straßennamen, Orte der Auseinandersetzung präsentiert sind. Wenn es aus dem Landtag heraus die Anregung gibt, dem DDR-Unrecht und der friedlichen Revolution in seiner Verbindung – nämlich der Überwindung des DDR-Unrechts durch die friedliche Revolution mit dem Gedenken an die Opfer – mit einem eigenständigen, gesonderten Denkmal zusätzlich Rechnung zu tragen, dann ist das eine Diskussion, die wir tatsächlich mit Historikerinnen und Historikern führen sollten.

Ich will sie gar nicht als solche in Abrede stellen und insofern würde ich gern den Antrag der FDP nicht als einen Auftrag an die Landesregierung, sondern als einen Beitrag zu einer Diskussion über ein Denkmal oder die angemessene Form der Erinnerung verstehen,

(Beifall FDP)

denn wir haben eine Vielzahl von Erinnerungsorten, Gedenkstätten, auch Denkmälern, die in Thüringen den sehr dezentral angesetzten erinnerungskulturellen Initiativen Rechnung tragen. Wir haben auch nicht den einen Ort, der wie an der Berliner Mauer die Bernauer Straße beispielsweise als ein Ort sein kann, wo die Gedenkstätte Berliner Mauer dann auch errichtet worden ist oder wo man in der Stadtmitte auch Orte hat, bei denen sich schon die Frage gestellt werden kann, ob das eigentlich nur noch eine touristische Überlagerung eines nicht mehr angemessenen Gedenkens ist. Sie wissen – glaube ich – alle, wovon ich spreche. Und insofern die Diskussion darüber zu führen, ob es jenseits dieser dezentralen Erinnerungskultur eine neue Form von zentralem Gedenken braucht, die muss man, soll man führen, wenn es im Parlament dafür ein Interesse gibt. Ich sage Ihnen aber aus meiner Perspektive eine gewisse Skepsis – ich glaube, dass wir sehr gut mit den bisher dezentralen Erinnerungen an das DDR-Unrecht und die sehr spezifischen Ereignisse von Unterdrückung wie Selbstermächtigung leben und dass wir davon auch profitieren. Das würde ich als meinen Beitrag als unmittelbare Reaktion einbringen, ohne das als Abschluss einer Diskussion und als einen Beitrag zum Auftakt einer Diskussion zu verstehen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Angesichts der Länge der parlamentarischen Diskussion entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt auch die Aktivitäten, die es in dem Zusammenhang gibt, ausführlich dargestellt und

(Minister Prof. Dr. Hoff)

das als eine Art Sofortbericht zu den Fragen, die hier gestellt worden sind, verstanden habe. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt jetzt noch weitere Redezeit, falls das Wort aus den Reihen der Abgeordneten noch weiter gewünscht wird. Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Wir haben drei Anträge. Bei den Anträgen ist jeweils beantragt worden, sie an Ausschüsse zu überweisen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion der AfD. Hier ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Wer möchte dieser Ausschussüberweisung zustimmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDUund der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Also ist das mit Mehrheit abgelehnt.

Sind noch weitere Ausschussüberweisungen gewünscht oder war es nur Europa, Kultur und Medien? Nur Europa, Kultur und Medien.

Dann wird direkt über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2989 abgestimmt. Wer diesem Antrag inhaltlich zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die CDUFraktion und die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU. Auch hier ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP, die CDU und die AfD – also alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Dann ist diese Überweisung so beschlossen. Eine weitere Ausschussüberweisung war nicht gewünscht.

Dann kommen wir jetzt zu dem Antrag der FDP. Auch hier ist Ausschussüberweisung beantragt. Soll es bei mehreren Ausschüssen bleiben oder jetzt auch nur Europa, Kultur und Medien?

(Zuruf Abg. Montag, FDP: Alle drei!)

Am Anfang in der Rede von Herrn Bergner waren noch andere Ausschüsse genannt.

(Zuruf Abg. Montag, FDP: Europa und Sozia- les!)