Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, ich darf Sie ganz herzlich zu unserer heutigen Sitzung hier in unserem Plenarsaal begrüßen. Ganz herzlich willkommen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich denke, es ist in gewisser Weise eine Umstellung auf den angestammten Plenarsaal. Dennoch, glaube ich, vereint uns die Freude, dass wir hier in dem Haus zum Argumentationsaustausch, um die besten Lösungen für Thüringen zu finden, wieder etwas näher zusammengerückt sind, wenn auch mit dem nötigen Abstand. Herzlich willkommen Ihnen allen hier im Plenarsaal! Ich hoffe, dass wir hier ohne Unterbrechung das ganze Jahr tagen können.
Da bin ich gleich bei dem, was ich gern mit Ihnen heute teilen möchte: Wir haben gestern und heute natürlich wieder die entsprechenden Tests angeboten. Auch wenn wir sehr froh sind, dass wir inzwischen Infektionszahlen haben, die zu Lockerungen führen können, bitte ich Sie doch, darauf zu achten, dass wir die Pandemie noch nicht bewältigt haben. Wir haben am gestrigen Tag ganze acht Abgeordnete zum PCR-Test gehabt. Wir haben insgesamt mit dem heutigen Tag 23 Abgeordnete, die sich haben testen lassen. Ich möchte Sie wirklich bitten, in Ihren Fraktionen darauf zu achten, dass Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen. Ich habe ganz bewusst gemeinsam mit der Verwaltung dafür sorgen können, dass wir die Tests am heutigen Tage zeitlich etwas nach hinten schieben, sodass nach den Fraktionssitzungen noch der Schnelltest angenommen werden kann. Vielleicht weiß das die/der eine oder andere noch nicht. Ich würde Sie bitten, darauf zu achten. Natürlich haben auch wir die Möglichkeit, dreimal G entsprechend zu behandeln und Genesene, Geimpfte, Getestete gleichzustellen. Vielleicht schauen wir mal in die Fraktionen, wo das schon der Fall ist, damit wir das entsprechend runterrechnen können, auch was die Botschaften durch unser Haus in die Öffentlichkeit betrifft.
Bitte sehen Sie es mir nach. Es war mir wichtig, das hier noch einmal an den Anfang unserer heutigen Plenarsitzung hier im Plenarsaal zu stellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen! Ich eröffne die Landtagssitzung, begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter
Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schubert.
Allgemeiner Hinweis: Der Ältestenrat hat für Herrn Maik Schulz, Redakteur bei „Oscar am Freitag-TV“, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt.
Außerdem habe ich aufgrund der Eilbedürftigkeit für Herrn Delf Zeh, Fotograf, der im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz arbeitet, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bildund Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Fraktionen haben in jeder Plenarsitzungswoche die Möglichkeit, bis Dienstag um 14.00 Uhr jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt werden soll. In diesem Sinne hat die Fraktion der AfD den Tagesordnungspunkt 11 benannt.
Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 18 a und b am Donnerstag als erste Punkte und den Tagesordnungspunkt 70 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufzurufen.
Darüber hinaus sind die Fraktionen im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 19 heute in erster und gegebenenfalls zweiter Beratung zu beraten und zu beschließen. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand widerspricht, im Anschluss an die erste Beratung gleich die zweite Beratung des Gesetzentwurfs durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Gibt es Widerspruch hierzu? Das kann ich nicht erkennen. Wer also dafür ist, im Anschluss an die erste Beratung gleich die zweite Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich kei
Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 74 bis 76 werden morgen nach der Mittagspause aufgerufen. Soweit es notwendig werden sollte und die entsprechenden Wahlvorschläge vorliegen, werden die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 74 und 76 für eine Wahlwiederholung am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen.
Zu Tagesordnungspunkt 75 „Wahlen“ hat sich der Ältestenrat mehrheitlich darauf verständigt, gegebenenfalls notwendig werdende weitere Wahlwiederholungen in den Plenarsitzungen freitags nicht mehr durchzuführen. Während der Auszählung der Stimmen findet wie üblich die Fragestunde statt. Ich gehe davon aus, dass die Wahlen im Hinblick auf die fortwährende Corona-Pandemie wie in den letzten Sitzungen geheim durchgeführt werden.
Die Tagesordnungspunkte 1, 3, 4 und 5 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse noch nicht abschließend beraten haben.
Die Beschlussempfehlungen zu den Tagesordnungspunkten 25 a und 25 b haben die Drucksachennummern 7/3420 und 7/3421.
Zu Tagesordnungspunkt 34 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/3417 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 50 wurde eine Neufassung des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2597 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 51 wurde eine Neufassung des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2598 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 65 wurde eine zweite Neufassung des Antrags der Fraktionen der FDP und der CDU in der Drucksache 7/3154 verteilt.
Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 74 die 7/3402, zu Tagesordnungspunkt 75 die 7/3422 und zu Tagesordnungspunkt 76 die 7/3423.
Zu Tagesordnungspunkt 77, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 7/3355, 7/3357, 7/3366, 7/3377, 7/3399, 7/3403, 7/3404, 7/3405, 7/3408 bis 7/3411, 7/3418, 7/3419, 7/3424 bis 7/3428. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/3393 wurde in eine Kleine Anfrage umgewandelt.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu dem Antrag in Tagesordnungspunkt 29 und zu dem Antrag in Tagesordnungspunkt 36 von der Möglichkeit eines
Soweit die Hinweise. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Änderungen, Hinweise bzw. Anmerkungen widersprochen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage, den Tagesordnungspunkt 24, Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, auf alle Fälle während dieser Plenarsitzungen aufzurufen.
Gibt es hierzu Widerspruch? Herr Abgeordneter Höcke: formeller Widerspruch. Dann bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass Tagesordnungspunkt 24 in den jetzigen Plenarsitzungen – der Tag war nicht genannt, Herr Abgeordneter, nur die drei Plenarsitzungstage –, in jedem Fall aufgerufen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sehe ich nicht. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen.
Frau Präsidentin, zwei Anträge zur Tagesordnung: einmal der gemeinsame Aufruf von Tagesordnungspunkt 6 und Tagesordnungspunkt 17, zum anderen, den Tagesordnungspunkt 65 in jedem Fall in diesem Plenum abzuarbeiten.
Es gibt also einen weiteren Antrag auf Abarbeitung eines Tagesordnungspunkts, den Aufruf von Tagesordnungspunkt 65. Erhebt sich Widerspruch? Ja. Dann lasse ich das abstimmen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 65 in jedem Fall aufzurufen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen den Aufruf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Sehe ich nicht. Damit wird Tagesordnungspunkt 65 in jedem Fall aufgerufen.
Es gibt einen weiteren Antrag, die Tagesordnungspunkte 6 und 17 gemeinsam aufzurufen. Das lasse ich hiermit abstimmen. Wer dafür ist, die Tagesord
nungspunkte 6 und 17 gemeinsam aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, CDU und AfD. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Dann ist das einstimmig angenommen.
Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht feststellen. Damit rufe ich zur Abstimmung über die Tagesordnung auf. Wer der Tagesordnung in der geänderten Reihenfolge und mit den Hinweisen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen die Tagesordnung in geänderter Fassung? Da sehe ich keine Stimmen. Stimmenthaltungen? Mit den Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD ist die Tagesordnung so angenommen.
Alle Fraktionen haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für jedes Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Damit eröffne ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde
a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3347 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“, der Titel unserer Aktuellen Stunde zeigt schon mal deutlich, was hier im Vordergrund steht oder was uns umgetrieben hat. Es geht darum, dass die Opfer im Fokus stehen, die Opfer des damaligen Verbrechens, was in Ballstädt begangen worden ist. Die Bilder stehen uns allen noch vor Augen: ein brutaler Überfall zu nächtlicher Stunde auf Mitglieder einer feiernden Kirmesgesellschaft in Ballstädt mit schwersten Verletzungen und maskier
ten Tätern. Auch Leute, die nach der eigentlichen Tat den Tatort aufgesucht haben, haben erzählt, wie bedrückend es war, die Fülle, die Masse der Blutspuren beispielsweise dort noch zu beobachten. Es gab dann ein sehr langes Ermittlungsverfahren, wie das bei so vielen Tätern häufig natürlich unvermeidlich ist, und es gab dann schließlich ein Urteil mit doch auch nennenswerten Freiheitsstrafen; dann allerdings eine Aufhebung dieses Urteils durch den Bundesgerichtshof. Jetzt muss die Sache neu verhandelt werden durch ein anderes erstinstanzliches Gericht.
Was macht das mit den Opfern? Jetzt möchte ich kurz auf die heutige Presseberichterstattung eingehen, die mich doch sehr befremdet hat. „Dürfen wir uns mit dieser Frage hier beschäftigen?“: Selbstverständlich dürfen wir das.
Wie oft haben wir uns in dem Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht über die Taten des NSU hier unterhalten, auch hier im Hohen Haus, ob den Opfern und ihren Interessen und ihren traumatischen Erlebnissen in dem Prozess in München ausreichend Rechnung getragen wird oder nicht? Wie oft haben wir hier darüber geredet, wie oft wurde darüber geschrieben, wie viele Menschen haben sich damit auseinandergesetzt? Deswegen dürfen wir uns nicht nur mit diesem Prozess beschäftigen bzw. mit der Situation der Opfer – denn um die allein geht es heute –, wir müssen das auch. Denn wenn sich Opfer entmutigt fühlen durch lange Verfahrensdauern und eine Wiederholungserforderlichkeit von Prozessen, wenn sich dadurch Gewalttäter ermutigt fühlen, weil sie auf einen Rabatt im weitesten Sinne bei einer erneuten Bestrafung hoffen, dann ist es selbstverständlich auch Aufgabe der Politik, darüber nachzudenken, wie eine Rechtsordnung aussehen muss und was eine Rechtsordnung – unsere Rechtsordnung – dazu beitragen kann, damit am Ende der Rechtsfrieden auch wirklich gewahrt ist. Damit ist keine Urteilsschelte verbunden. Wie sollte es auch? Vorab ist es gar nicht möglich, das Verfahren läuft und es ist auch überhaupt noch nicht gesagt, ob die sogenannten Deals, die selbstverständlich nach einer Strafprozessordnung grundsätzlich zulässig sind, überhaupt zustande kommen. Aber was wir haben, ist ein Gefühl der Ohnmacht, des Ausgeliefertseins auf den Seiten der Opfer und die Befürchtung, man könnte eventuell zum zweiten Mal zum Opfer werden. Bewährung? Noch ist nichts entschieden. Unter Bewährung aber steht ständig unser Rechtsstaat. Da ist eben die Frage: Ist das Mittel eines sogenannten Deals, das natürlich im Interesse auch von Pro
zessbeteiligten immer mal wieder gewählt wird, hier das richtige Mittel? Das haben wir nicht zu entscheiden. Das obliegt den Beteiligten des Verfahrens. Aber wir können rechtspolitisch schon darüber nachdenken – und das sollten wir und das will auch ich an dieser Stelle für unsere Fraktion tun –, ob es noch zeitgemäß ist, solche Art von Deals unter Ausschluss einer Mitwirkung von Nebenklägern und Opferanwälten zuzulassen. Es ist aus meiner Sicht doch sehr dringend erforderlich – und das auch aus langjähriger Erfahrung als Opferanwältin, nicht nur angesichts des Ballstädt-Prozesses –, darüber nachzudenken, ob es bei Straftaten gegen das Leben, die Gesundheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch die sexuelle Selbstbestimmung künftig besser wäre, ein solches Ausverhandeln von Strafen, um Prozessverläufe abzukürzen, um auch Beweisschwierigkeiten zu begegnen, davon abhängig zu machen, dass Nebenkläger, dass Opferanwältinnen und Opferanwälte zustimmen.
Aktiver Opferschutz darf nicht weiter in der Strafprozessordnung zur Nebensache werden. Das ist der Grund für unsere aktuelle Unterstützung der Opfer im Ballstädter Verfahren. Herzlichen Dank.