Protokoll der Sitzung vom 02.06.2021

Jetzt sehen wir uns an, was wir für Instrumente haben. Da wird zum Beispiel gesagt, Herr Kemmerich, wir sollten möglichst zügig Innovationen, Gründungen ermöglichen. Mit dem Geschäftsführerübergang auf Kevin Reeder und aus – ich habe auch dazu gelernt – den Erfahrungen, indem ich in den USA und in all den Ländern gewesen bin, haben wir entschieden, dass es einen Fonds in der bm-t gibt, wo Gründer bis zu 100.000 Euro bekommen können, ohne dass ihr Unternehmenskonzept totgeprüft wird, bis in die Tiefe geprüft wird. Ich habe das in den USA gelernt, wo übrigens die privaten Wagnisgeber zunächst mal bis 5 Millionen Euro geben – die fangen bei 50.000 Dollar für die ersten drei Monate an und stocken das sofort auf –, indem sie nicht tief prüfen, sondern sich den Eindruck verschaffen, ob dieser Gründer mit seiner Idee prinzipiell in der Lage ist, das zu machen. Das machen wir in Thüringen auch. Jetzt – meine Kollegin Diana Lehmann hat schon eine ganze Reihe aufgezählt – schauen Sie sich den Thüringer Start-up-Fonds an, ausgestattet mit 29 Millionen Euro. Sehen Sie sich den Wachstumsbeteiligungsfonds an, ausgestattet mit 27 Millionen Euro. Schauen Sie sich – es ist bereits von zwei Abgeordneten erwähnt worden – den Zukunftsfonds I und II, den wir aufgelegt haben, an, insgesamt 36 Millionen Euro. Halten wir also zunächst mal fest

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Es geht doch um die Bürokratie!)

das ist ein interessanter Einwurf –, dass das Instrumentarium, um Gründer zu unterstützen, da ist. Jetzt ist die Frage: Ist das zu bürokratisch? Ich habe eben die 100.000 Euro genannt, das ThEx ist erwähnt worden. Wenn Sie bedenken – wiederum ein Vergleich –, dass wir im oberen Drittel der Länder liegen, wo die Gründung die ersten drei Jahre überlebt, ist das wiederum ein Beleg dafür, dass das so schlecht mit der Förderung nicht gewesen sein kann. Jetzt führen Sie das Wagniskapital an. Da ist meine Bitte, dass Sie offensiv dafür werben, dass Thüringen Platz 3 oder 2 in der Zurverfügungstel

(Minister Tiefensee)

lung von Wagniskapital hat. Wir geben 55 Millionen Euro aus und hebeln damit Investitionen von 100 Millionen Euro.

Worauf ich hinaus will, ist: Das sind die falschen Stellschrauben.

Bürokratie: Wir haben mehrfach darüber diskutiert. Prof. Voigt schüttelt schon wieder den Kopf. Ich habe 2015/2016 einen Katalog von 20 Forderungen zum Bürokratieabbau von den Kammern auf dem Tisch gehabt. Von diesen 20 Forderungen ließen sich 17 in den Bund delegieren und drei nach Thüringen. Ich bitte Sie ausdrücklich, legen Sie mir vor, außer die Ladenhüter, Ladenöffnung und Vergabegesetz, zu denen werden wir an anderer Stelle diskutieren. Butter bei die Fische!

Ein entscheidender Punkt ist: Wir müssen das, was vom Bund kommt, nicht zu sehr – und da gebe ich Diana Lehmann recht – auf die Standardreduktion hin untersuchen, wie Sie das machen. Darum geht es nicht. Die Standards sollen beibehalten werden. Aber die Verfahren müssen beschleunigt werden. Es darf nicht sein, dass der Unternehmer das eine Mal eine Gesundheitsprüfung hat, das nächste Mal wird seine Elektroanlage geprüft, das dritte Mal kommt das Finanzamt usw. Das sind Dinge, die wir auch hier in Thüringen immer wieder auf dem Zettel haben müssen.

Wenn ich eine Kleine Anfrage an Sie stellen dürfte, dann würde ich Sie fragen, was in der glorreichen Zeit von Schwarz-Gelb von 2005 bis 2009 an Bürokratieabbau im Bund eigentlich geschehen ist. Ich bitte Sie, mir mal eine Liste vorzulegen, wie in dieser Traumhochzeit, in dieser Traumflitterwochenzeit von vier Jahren die Bürokratie im Bund abgebaut worden ist. Dann will ich das gern mal vergleichen.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist 15 Jahre her!)

Ich will das nur mal sagen, weil immer gesagt wird, Bund nicht und Thüringen nicht. Dort müssen wir ansetzen!

Und jetzt kommt der entscheidende Punkt. Der entscheidende Punkt ist: Wie können wir junge Menschen und nicht nur die davon überzeugen, unternehmerisch tätig zu sein? Offensichtlich ist Geld vorhanden, Wagniskapital ist vorhanden, sie kriegen Räume, Gründerzentren. Sechs von elf Hochschulen – mit Fern-Uni – haben Gründerzentren. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass wir junge Leute dafür interessieren müssen – Education for Enterprise. Ich bin der CDU dankbar, habe mit Herrn Bühl jetzt sehr viel darüber diskutiert, dass wir unsere Jugendunternehmenswerkstätten von 11 auf 40 aufstocken werden. Das ist der ent

scheidende Punkt, junge Leute in die Unternehmen bringen. Ich bin dankbar, dass der Kollege Holter die Schülerforschungszentren voranbringt. Die haben den kleinen Nachteil immerhin noch, dass sie an neutralem Ort stattfinden und nicht in diesen Unternehmen. Wir sind spitze, was „Jugend forscht“ angeht. Wir müssen dafür sorgen, dass die MINTFächer attraktiv werden. Was hat Thüringen gemacht – Herr Holter und ich gemeinsam? MINTKindergärten, MINT-Grundschulen, MINT-Regelschulen – vorbildlich in Thüringen. Das müssen wir weiter ausbauen.

Meine abschließende Bitte: Reden Sie bitte die Stellung Thüringens im Ranking der Bundesländer nicht klein! Reden Sie nicht klein, was wir an Instrumentarien haben! Der Werkzeugkasten ist gefüllt. Unterhalten Sie sich mit Start-ups. Dort gibt es keine Defizite. Sondern lassen Sie uns dafür sorgen, dass das Unternehmertum noch weiter an Bedeutung gewinnt, dass noch mehr Gründer kommen.

Und letzte Bemerkung: Auch in der Pandemie – Kollegin Lehmann hat es ausgeführt – haben wir die Gründerinnen und Gründer unterstützt, nicht zuletzt damit, dass wir in die Förderung selbst die Gründer reingenommen haben, die bis März 2020 ihre Gründung vorgenommen haben, also alles andere als stabil sind, auch die durften unterstützt werden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Fraktionen hätten jetzt noch jeweils 2 Minuten. Möchte jemand davon Gebrauch machen? Das sehe ich nicht. Dann können wir an dieser Stelle die Aktuelle Stunde und auch den Tagesordnungspunkt schließen.

Wir sind übereingekommen, dass wir heute noch den Tagesordnungspunkt 19 aufrufen.

Thüringer Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3363 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG

(Minister Tiefensee)

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Keine Panik, das Gesetz hat nur zwei Seiten und meine Rede hat auch nur zwei Seiten und sogar in größerer Schrift, also der Feierabend nähert sich.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Im Jahr 2005 wurde der Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geschlossen. Mit diesem Staatsvertrag wurde die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts und gemeinsame öffentliche Berufsvertretung für die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegründet.

Der Staatsvertrag ist änderungsbedürftig, nachdem mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 die rechtlichen Voraussetzungen für eine grundlegend neue Psychotherapeutenausbildung geschaffen und eine neue Berufsbezeichnung eingeführt wurde. Die Inhalte des dem heute zu behandelnden Zustimmungsgesetzes zugrundeliegenden Änderungsstaatsvertrags wurden mit den beteiligten Bundesländern abgestimmt. Der Landtag wurde über diesen Änderungsstaatsvertrag am 22. März 2021 unterrichtet. Zur Unterrichtung in Vorlage 7/1931 fand in der 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 3. Mai 2021 die Beratung statt. Dabei wurde der Änderungsstaatsvertrag zur Kenntnis genommen.

Zusammenfassend haben sich die beteiligten Bundesländer auf folgende Änderungen verständigt: Die Bezeichnung des Staatsvertrags wird mit Blick auf die mit dem Psychotherapeutengesetz vom 15. November 2019 neu eingeführten Berufsbezeichnungen Psychotherapeutin und Psychotherapeut angepasst. Auch inhaltlich erfährt der Staatsvertrag notwendige Anpassungen der neuen und alten Berufsbezeichnungen sowie der jeweiligen berufsrechtlichen Grundlagen.

Die Minderheitenschutzklausel für die Besetzung des Vorstands der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer sowie die Berufsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird gestrichen.

Eine solche Regelung wird nicht mehr als erforderlich angesehen. Sie diente einem kompensatorischen Zweck in der Aufbauphase und ist insoweit überholt. Der bisherige Staatsvertrag enthält Vorgaben vom Errichtungsausschuss, der zwischenzeitlich überflüssig geworden ist und daher zu streichen ist. Im Übrigen erfolgen redaktionelle Anpassungen, insbesondere, um dem Erfordernis einer gendergerechten Rechtssprache Rechnung zu tragen.

Zur innerstaatlichen Geltung und Anwendung bedarf die Änderung des Staatsvertrags der Transformation in Landesrecht durch das vorliegende Zustimmungsgesetz. Ich gehe davon aus, dass das Hohe Haus dem Gesetzentwurf zustimmt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir beginnen mit der ersten Beratung und ich eröffne die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Zippel von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dadurch, dass wir uns darauf verständigt haben, das Thema heute zum Ende zu führen, wollte ich zumindest dem demokratischen Prozess Genüge tun und noch zwei, drei Dinge zu der Thematik sagen.

Vieles hat die Ministerin schon dargelegt und ich will da auch nichts doppeln. Es ist deutlich geworden, dass wir hier einen Gesetzentwurf haben, der eigentlich ein Staatsvertrag ist. Staatsverträge – das wissen Sie – bedürfen der Zustimmung durch den Landtag. So will es unsere Verfassung.

Die beteiligten Länder haben zur öffentlichen Berufsvertretung der Psychotherapeuten eine gemeinsame Kammer gebildet. Und hier haben wir nun eine Änderung am Staatsvertrag, die durch eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ab dem Jahr 2020 nötig wurde. Es wurde eine neue Berufsbezeichnung eingeführt und zudem wurden neue Ausbildungsregularien eingeführt. Es gibt auch weitere, hauptsächlich redaktionelle Anpassungen an die geltende Gesetzeslage. Die gehen aus Sicht der CDU-Fraktion so in Ordnung.

Ein Punkt – das ist der Kern, weswegen ich vor allen Dingen noch mal das Wort ergriffen habe – ist eine Anmerkung, die ich gerne geben möchte. Im Beipackzettel – so nenne ich es mal – dieses Ge

(Vizepräsidentin Henfling)

setzes steht, dass die beteiligten Länder den Staatsvertrag spätestens am 30. Juni ratifiziert haben müssen. Heute ist der 2. Juni, das erscheint mir doch etwas knapp, vor allem für den Fall, dass der Landtag zum Beispiel noch eine Anhörung der Fachverbände im Ausschuss gewünscht hätte. Ich hätte mir ein Wort der Landesregierung auch dazu gewünscht, warum der Zeitplan hier doch relativ straff ist. Allerdings ist eine Ausschussüberweisung aus Sicht der CDU-Fraktion letzten Endes unter der gegebenen Zeitsituation entbehrlich. Die Änderungen sind inhaltlicher Natur, also über die formale Anpassung des Staatsvertrags hinaus sind sie auch sehr übersichtlich. Meine Fraktion wird dem Gesetz so zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht mehr vor und Ausschussüberweisung ist auch nicht beantragt. Damit würde ich die erste Beratung schließen und würde gleichzeitig die zweite Beratung und die Aussprache dazu eröffnen. Gibt es hier Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Wenn das nicht der Fall ist, die Landesregierung wünscht auch nicht noch mal das Wort, dann würde ich auch die zweite Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt schließen und wir würden über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/3363 abstimmen.

Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das scheint mir einstimmig. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Jetzt kommen wir zur Endabstimmung. Wer dem Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das scheint mir auch einstimmig zu sein. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.

Damit können wir den Tagesordnungspunkt 19 an dieser Stelle schließen und ich schließe die Plenarsitzung für heute. Wir sehen uns morgen pünktlich um 9.00 Uhr. Einen schönen Abend.

Ende: 19.30 Uhr