Protokoll der Sitzung vom 03.06.2021

Es ist begrüßenswert, dass die CDU einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen will, der für mehr Transparenz in der Politik und im Parlament sorgen soll. Bisher hat sie schließlich immer gegen diese Regelungen gestimmt, die für Transparenz und saubere Politik sorgen, wie der legislative Fußabdruck, oder ich möchte auch erinnern an die Änderungen im Ministergesetz zur Verringerung des sogenannten Drehtüreffekts.

Insgesamt liegen also durchaus vielversprechende Vorschläge auf dem Tisch, die im zuständigen Justizausschuss diskutiert werden. Die Anhörung dazu wollen wir heute in der Mittagspause beschließen. Klar ist aber für uns: Eine Abschaffung des legislativen Fußabdrucks wird es mit uns nicht geben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir fordern ein Lobbyregister, das den legislativen Fußabdruck ergänzt und nicht ersetzt. Nebeneinkünfte müssen ab dem ersten Euro und in voller Summe offengelegt werden.

(Beifall DIE LINKE)

Das intransparente Stufenmodell gehört abgeschafft. Wir sind offen für Diskussionen bezüglich eines Spenden- und Lobbyverbots für Abgeordnete. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die Debatte im Ausschuss. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Schard.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch die CDU hat Ihnen einen Gesetzentwurf zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz vorgelegt. Die CDU hat dies im letzten Plenum zugesagt, hält Wort und liefert einen guten und ausgewogenen Vorschlag zur Verbesserung von parlamentarischen Transparenzbestimmungen hinsichtlich der Willensbildung im Parlament und in der Regierung zum einen und dem Agieren der Abgeordneten zum anderen. Wir haben damit die Initiative ergriffen, ein Lobbyregister einzuführen und legen Ihnen ein entsprechendes Gesetz vor, das mit klaren Regelungen den Einfluss auf Entscheidungen transparent regelt.

Worum geht es: Es ist auch bei meinen Vorrednern angeklungen. Wir wollen Lobbyismus bzw. Interessenvertretungen regeln. Interessenvertretungen müssen nicht per se etwas Schlechtes sein – auch das muss man sich vor Augen halten –, wo hingegen Lobbyismus natürlich einen negativen Beigeschmack hat. Sach- und fachgerechte Entscheidungen erfordern umfassende Sachkenntnisse und Expertisen. Eine solche Sachkenntnis kann durch fachliche Beratung erlangt werden. Auch eine Beteiligung sogenannter Interessenvertreter kann dazu beitragen, um unbedingt notwendige Sachkenntnisse einzuholen. Eine Einbindung externer Expertisen und Praxiserfahrungen ist auch bei Gesetzesvorhaben oftmals zielführend, meine Damen und Herren. Genauso kann die Einbindung von Vertretungen, Vereinen, Verbänden, Organisationen, von Unternehmen für die Findung, am Ende auch für die entsprechenden Argumente, die dagegen und dafür sprechen, hilfreich sein, diese gewährleisten und so zu praxistauglichen, abgewogenen und nützlichen Gesetzen führen. Eine Beteiligung ist also ein wichtiger Punkt für die Demokratie. Uns geht es darum, diesen Prozess der Beteiligung und der Abwägung schon im Vorfeld maximal transparent zu gestalten.

(Beifall CDU)

Es geht darum, dass Interessen kenntlich gemacht werden, dass nicht nur wir Abgeordnete diese Interessen kennen, über die wir sozusagen immer wieder mit abstimmen, sondern auch jeder Bürger diese nachvollziehen können muss. Es muss ersichtlich sein, wer mit welchem Argument und gegebenenfalls auch in wessen Auftrag Einfluss zu neh

men versucht. Es muss weiter ersichtlich sein, ob sachfremde oder gar eigennützige Interessen eine Rolle gespielt haben. Vor allem ist wichtig, dass das Vertrauen der Bürger in politische Entscheidungsprozesse sowohl hier im Parlament als auch der Regierung gestärkt und befördert wird und dadurch der Demokratie eine Stärkung widerfährt. Kontakte zur Wirtschaft, zu Verbänden und all den Gruppierungen, die Interessen vertreten und die ihre Interessen bei verschiedenen Gesetzesvorhaben geltend machen, müssen entsprechend unseres Gesetzesvorschlags geregelt und transparent gestaltet werden.

Wie soll das geregelt werden: Auch nach unserem Vorschlag sollen das bestehende Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz sowie das Thüringer Abgeordnetengesetz fortentwickelt werden. In Ersterem wollen wir ein Lobbyregister beim Landtag einführen. In einigen Punkten, wie auch in diesem, deckt sich der Gesetzesentwurf meiner Fraktion mit dem Entwurf der Fraktionen von SPD, den Grünen und der Linken.

Was unseren Gesetzesentwurf von dem von RotRot-Grün unterscheidet, ist, dass wir ein Register wollen, in dem zum einen das Lobbyregister mit dem Beteiligtentransparenzdokumentationsregister zusammengeführt wird. Abschaffen, werte Frau Rothe-Beinlich, wollen wir nichts.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, dann schauen Sie doch mal, was Sie geschrieben haben!)

Das macht den CDU-Entwurf aufgrund der Zusammenführung von Dokumentation und Register wesentlich übersichtlicher und praktikabler. Uns kam es darauf an, in der Tat kein bürokratisches Monster, wie es heute angeklungen ist, zu schaffen. Ein solches wäre auch kaum anwendbar. Das wollen wir nicht. Entsprechend des Gesetzesentwurfs sollen Übersichten mit teils erheblichen Überschneidungen parallel zueinander geführt werden. Nach den Vorschlägen der Regierungsfraktionen sollen Interessenvertretungen nur bei Gesetzesvorhaben dokumentiert werden, wo hingegen im eigentlichen Lobbyregister sowohl der parlamentarische als auch exekutive Fußabdruck abgebildet werden soll. Dies ist teils widersprüchlich und damit nicht zu bevorzugen. Unser Entwurf ist diesbezüglich klarer, umfassender, aber auch stringenter.

(Beifall CDU)

Es soll eine entsprechende Eintragungspflicht für Interessenvertreter bestehen. Die Registrierungspflicht gilt auch für Kontaktaufnahmen mit und be

züglich der Interessenvertretungen bei der Landesregierung. Auch dies ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Gesetzesvorschlags wie auch dem von Rot-Rot-Grün.

Wir wollen, dass registrierungspflichtige Vorgänge über Gesetzesinitiativen hinausgehen und sämtliche parlamentarischen Vorgänge erfasst werden. Unser Entwurf setzt im Gegensatz zu Rot-Rot-Grün schon bei der Initiierung und Entstehung von Entscheidungsprozessen an und deckt das gesamte Entscheidungsspektrum ab, wie zum Beispiel ebenso Förderprogramme und Richtlinien, die eventuell nicht im Kabinett behandelt werden.

Ein weiterer Vorteil unseres Gesetzentwurfs besteht darin, dass dieser lebensnahe und begründete Ausnahmebestimmungen bezüglich einer registrierungspflichtigen Interessensvertretung regelt oder besser bei der Einholung von Expertisen, zum Beispiel durch die kommunalen Spitzenverbände, oder durch den Landtag veranlassten Anhörung berücksichtigt. Wir wollen, dass sich auch künftig weiter Fachleute an Anhörungen beteiligen und dies ebenso im Rahmen von praktikableren Lösungen gewährleistet wird und Fachleute, die ausschließlich um der Sache willen beraten, nicht verschreckt werden.

Die zu erfassenden Informationen sind weit gefasst. Dies soll auch dazu dienen zu erkennen, in wessen Auftrag gegebenenfalls wessen Interessen vertreten werden. Hierzu gehört beispielsweise auch die Angabe, mit welchem finanziellen Aufwand solche Maßnahmen unterlegt sind. Auch Sanktionen sieht der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion bei Zuwiderhandlungen vor, die zu einem Ausschluss bzw. zu einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro führen können. Auch hier – und das ist schon von meinem Kollegen Bühl angeklungen – ist der CDU-Entwurf wesentlich präziser und mit mehreren Komponenten versehen.

Ein weiterer Punkt unseres Entwurfs ist im Gegensatz zum Gesetzesvorschlag von Rot-Rot-Grün, dass wir das Lobbyregister unter die Aufsicht des Landtagsvorstands stellen und damit die Unabhängigkeit des Parlaments wahren wollen. Rot-RotGrün – das ist gesagt worden – möchte die Einsetzung eines unabhängigen Gremiums, zusammengesetzt aus verschiedenen Gruppierungen als Kontrolle über das Parlament, und spricht in diesem Zusammenhang auch von Überwachung. Auch das halten wir aus verfassungsrechtlichen Gründen, aber nicht nur aus diesen, für mindestens bedenklich und im Übrigen nicht als durch den Souverän legitimiert.

Unser Vorschlag definiert eindeutige Pflichten des Landtags bzw. der Fraktionen sowie der Landesregierung bei der Herstellung von Transparenz im Fall von Interessenvertretungen. Gemein ist beiden Entwürfen, dass die Regelungen nach einer gewissen Zeit evaluiert werden sollen bzw. eine regelmäßige Berichterstattung hier im Landtag erfolgen soll.

Der zweite Kern unseres Vorhabens sind die Änderungen der einschlägigen Transparenzregeln im Thüringer Abgeordnetengesetz. Dazu sollen die bestehenden Verhaltens- und Transparenzregeln für Abgeordnete verschärft werden. So soll festgelegt werden, dass eine eigentliche Tätigkeit als Interessensvertretung für Dritte im Landtag oder gegenüber der Landesregierung verboten wird.

Rot-Rot-Grün begnügt sich hier auch mit eher vagen Formulierungen und schließt eine solche Tätigkeit nicht konsequent aus. Auch die Annahme von Spenden durch Abgeordnete wird in unserem Vorschlag sehr konsequent und sehr eindeutig geregelt. Wir schließen uns hier den Formulierungen und den Regelungen an, wie sie auch im Bund durch die Fraktionen von CDU/CSU, aber auch der SPD vorgeschlagen wurden.

Mit der entsprechenden Passage ist die Entgegennahme von Spenden, die bei den Abgeordneten verbleiben sollen, unzulässig. Dies war bisher möglich. In Zukunft soll aber verhindert werden, dass Abgeordnete auch nur ansatzweise in eine Abhängigkeit der Interessen der Spender geraten können. Diese Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen zulässigen und nicht zulässigen Spenden können damit der Vergangenheit angehören. Abgeordnete brauchen keine Geldspenden von Dritten, die bei ihnen verbleiben sollen.

Eine Weiterleitung hingegen bzw. ein Durchreichen von Spenden an Dritte, wie zum Beispiel Vereine, soll dagegen weiter möglich sein, um auch die Interessen der auf Spenden angewiesenen Vereine weiter berücksichtigen zu können.

Hinsichtlich der Anzeigepflicht von Nebeneinkünften geht der CDU-Vorschlag ebenfalls einen konsequenten und eindeutigen Weg und wesentlich weiter als der Vorschlag von Linken, SPD und Grünen. Bei Einkünften aus Gesellschaftsanteilen, auch bei Aktienoptionen und Beteiligung an Kapital- und Personengesellschaften sieht unser Vorschlag eine neue Regelung vor. Rot-Rot-Grün bleibt bei der bisherigen Regelung des geltenden Abgeordnetengesetzes.

Neu aufgenommen hat die CDU-Fraktion im Gegensatz zu den Regierungsfraktionen unter anderem die Anzeigepflicht für Einkünfte aus nicht selbst genutztem Immobilienbesitz. Solche Informationen

halten wir für gerechtfertigt, weil hierdurch Interessenverknüpfungen offengelegt werden können. Auch wir legen die Angabe von Einkünften ab dem ersten Euro fest. Wenn ich Ihre Pressemitteilung, Herr Korschewsky, von gestern lese, stellt sich mir die Frage: Entweder haben Sie unseren Gesetzentwurf nicht wirklich gelesen oder Sie schwindeln in diesem Punkt – beides spricht nicht für eine solide Politik.

(Beifall CDU)

Aus den dargestellten und genannten Gründen ist der CDU-Vorschlag letztlich weitgehender, aber auch konsequenter. Es ist viel angeklungen. Ja, die Dinge, die auch innerhalb der CDU passiert sind, die Annahme von Spenden, die Maskendeals, die dazu geführt haben, auch diesen Punkt kritisch zu überdenken, damit hat sich die CDU intensiv beschäftigt. Sie sehen, dass in unserer Partei auch reiner Tisch gemacht wird. Diese Personen sind nicht mehr Mitglied der Fraktion oder der Partei.

(Beifall CDU)

Wenn ich mal ins Rund schaue: Herr Sesselmann, wie Sie über Spenden hier fabuliert haben. Ich erinnere an Frau Weidel, die immer noch an Ort und Stelle sitzt trotz eines erheblichen Spendenskandals.

(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Alles ist zu- rückgezahlt!)

(Unruhe AfD)

Ich erinnere an die Einkünfte von Rot-Rot-Grün oder viele andere mehr. Vielleicht sollte man im Glashaus beim Steinewerfen nicht so weit ausholen

(Unruhe DIE LINKE)

und immer den Balken im eigenen Auge nicht ganz vergessen. Ich freue mich auf eine sachgerechte Auseinandersetzung

(Beifall CDU)

im Justizausschuss. Die Überweisung beantrage ich hiermit. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Korschewsky das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Schard, Sie haben gerade gesagt, ich hätte in meiner Pressemitteilung

von gestern die Unwahrheit gesagt. Ich glaube, mit meiner Rede werde ich Ihnen beweisen, dass ich nicht die Unwahrheit gesagt habe, sondern dass Sie eine riesengroße Mogelpackung mit Ihrem Gesetzentwurf hier auf den Tisch gelegt haben,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und das vertuschen wollen, was hier eigentlich einer der Ausgangspunkte ist, warum wir uns heute hier überhaupt mit dieser ganzen Frage beschäftigen. Ich glaube nämlich, wenn es den Fall Hauptmann nicht gegeben hätte, wären Sie überhaupt nicht bereit gewesen, über die Frage von Regelungen der Transparenz in diesem Landtag zu reden. Auch das werde ich Ihnen noch mal nachweisen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)