1. Wie ist der Sachstand bei der Aufhebung des Fördermittelbescheids, den das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr für die Verlegung der K 530 zwischen Eisfeld und Heid dem Landratsamt Hildburghausen erteilt hatte?
2. Bis wann soll insbesondere die Rückforderung der Fördermittel geltend gemacht und abgewickelt werden – vergleiche Landtagsdrucksache 7/3181?
3. Wie ist der Stand des vom Landratsamt beantragten Verfahrens zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken für den überbauten Streckenabschnitt?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl wie folgt.
Zu Frage 1: Das entsprechende Verwaltungsverfahren zur Aufhebung des Zuwendungsbescheids und Rückforderung der Fördermittel steht vor dem Ab
schluss. Vor Erlass eines Bescheids müssen derzeit noch letzte juristische Fragen abschließend geklärt werden.
Zu Frage 2: Es ist vorgesehen, das Verwaltungsverfahren zur Aufhebung des Zuwendungsbescheids und Rückforderung der Fördermittel unverzüglich abzuschließen. Verlässliche zeitliche Angaben sind jedoch insbesondere deshalb nicht möglich, da der Landkreis Hildburghausen gegen einen entsprechenden Bescheid Rechtsmittel einlegen kann. Die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln führt dazu, dass ein Bescheid nicht bestandskräftig wird.
Zu Fragen 3 und 4: Die Fragen 3 und 4 beantworte ich gemeinsam. Eine Entscheidung des Eisenbahnbundesamts über den Antrag der Gemeinde Eisfeld nach § 23 AEG auf Freistellung der überbauten Grundstücke von Bahnbetriebszwecken steht nach wie vor aus.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Somit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Wahl der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter dem Namen FIDO geführten Ermittlungsverfahrens“ Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/3402 -
Abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 53 Jastimmen, 26 Neinstimmen und es liegen 6 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag, Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl, die Mehrheit der Stimmen erreicht. Ich gratuliere zu Ihrer Wahl und frage natürlich: Nehmen Sie die Wahl an?
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3422 -
Erstens, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Gröning: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 58 Neinstimmen und es liegen keine Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Zweitens, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald: abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 55 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat auch dieser Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3423 -
Abgegebene Stimmen 85, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 85. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 54 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Ich frage die Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung gewünscht, die wieder nach der Mittagspause durchgeführt werden müsste?
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2286 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Jawohl. Herr Abgeordneter Malsch, Sie haben das Wort.
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher am Livestream! Unser Antrag ist schon etwas älter, nämlich aus dem letzten Jahr, aber nicht weniger aktuell. Ganz im Gegenteil, der Gesetzentwurf zielt genau auf die Asylbewerber ab, die sich gerade nicht an Recht und Gesetz halten. Die aktuelle Situation in Suhl und im Umfeld der Erstaufnahmeeinrichtung dürfte jedem hier im Hause gegenwärtig sein. Das zuständige Migrationsministerium ist zuständig in der Einrichtung. Das zuständige Innenministerium ist zuständig außerhalb der Einrichtung. Dieses Kompetenzgerangel verschiebt die Situationslage aus unserem Blick und auch die Thematik, dort eine entsprechende Regelung zu schaffen, mit der man unter dem Umstand, dass nämlich genau die Asylbewerber, die dort sind, vor Repressalien geflüchtet sind, die vor Gewalt geflüchtet sind, nicht in den Bezug genommen werden, sondern dass genau diejenigen, die sich da widersetzen, eine entsprechende Aufmerksamkeit bekommen, und dass es auch geklärt wird, deswegen auch die Aktualität heute hier. Wir freuen uns auf die Aussprache und dann auch auf die Beratung. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Herr Abgeordneter Möller, Fraktion der AfD, das Wort.
Kein Redebedarf. Dann fahren wir fort in der Aussprache mit dem Abgeordneten Hartung, Fraktion der SPD.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Entwurf ist etwa mit so viel Esprit verfasst wie hier eingebracht. Die Presseberichterstattung dazu ist ziemlich eindeutig, sie nennt diesen CDU-Gesetzentwurf ein „Schaufenstergesetz“ – schön anzusehen, aber ohne guten Inhalt.
Die Intention liegt darin, mehr auf die Interessen der Kommunen bei der Verteilung der Asylbewerber einzugehen. Der Weg dahin wird den Kommunen aber nicht helfen. Je länger wir Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung lassen, zusammengedrängt in einem Umfeld, das jeglicher Integration eigentlich nicht förderlich ist, umso schwieriger wird es, diesen Menschen eine Perspektive zu bieten. Wir brauchen, um den Leuten ein vernünftiges Leben zu gewährleisten, zumindest mittelfristig die Möglichkeit, anzukommen und sich zu integrieren. Da ist es kontraproduktiv, sie möglichst lange in einer zentralen Einrichtung mit den entsprechenden Problemen zu belassen. Dass es die Probleme in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl gibt, da haben wir keinen Dissens. Es gibt dort Probleme, die wir nicht in den Griff bekommen haben. Glauben Sie mir, das ärgert nur wenige Menschen mehr, als es mich ärgert. Aber das wird nicht dadurch besser, dass wir die Leute noch länger da drin lassen. Wir müssen sie da rausholen, wir müssen sie mit ihren Familien in Einrichtungen bringen, in denen sie zumindest mittelfristig Fuß fassen können und sich mittelfristig ein Leben gestalten können. Aus diesem Grund ist es meines Erachtens kontraproduktiv, wenn sie im Sinne der Kommunen hier für ein längeres Verweilen für Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen plädieren. Wir als Rot-Rot-Grün haben das bewusst anders geregelt, dazu stehen wir auch. Insofern glaube ich nicht, dass dieses Gesetz eine Verbesserung für die Situation bringen wird. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Baum, Fraktion der FDP, das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte mir ehrlich gesagt noch ein bisschen Erkenntnisgewinn erhofft bei Ihrer Einbringung, Herr Malsch. Das hat nicht dazu beigetragen, aber wir haben ja vielleicht im Ausschuss die Gelegenheit, darüber zu diskutieren, und vielleicht erklä
ren Sie dann, was Sie mit Ihrem Gesetz vorhatten. Die Komplexität im Bereich „Migrationspolitik“ ist relativ vielschichtig. Wir haben da auch eine ordentliche Normenhierarchie, die bei uns am Ende auf Landesebene auch nur einen relativ kleinen Spielraum lässt, was wir machen können.
Die CDU hat sich jetzt entschieden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz ändert. Sie schlagen in Anlehnung an das Asylgesetz vor, dass Menschen, die im Gesetz auch genauer definiert sind, den Kommunen erst zugewiesen werden, wenn sie eine Entscheidung zu ihrem Aufenthaltsstatus haben, spätestens aber nach 18 Monaten. Bisher ist es ja gängige Praxis, so habe ich zumindest den Herrn Minister im Ausschuss verstanden, dass die Aufenthaltsdauer in der Landeseinrichtung aktuell auf vier bis acht Wochen beschränkt werden soll. Festgeschrieben ist das nicht, das sei einfach mal gesagt, aber die CDU möchte jetzt gern mit ihrem Vorschlag das Bundesgesetz ausreizen, da sind die 18 Monate ja festgezogen. Aber was Sie damit bezwecken, ist mir herzlich unklar. Ich glaube nicht, dass die Regelung im Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz dafür sorgt, dass die Prozesse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an Fahrt aufnehmen. Das wäre ja eine schöne Entwicklung, aber da überschätzen wir uns dann, glaube ich, dann selber. Sie sorgt also eher dafür, dass die Personen länger in der EAE untergebracht sind und das – da gebe ich Herrn Hartung völlig recht – löst die Probleme an der EAE in keiner Weise, sondern wird sie eher verschärfen.
Und weil es ja auch immer um Praxis geht: Die Landkreise, mit denen ich in dem Zusammenhang spreche, sind froh, dass die Zuweisung so früh geschieht, weil ihnen das nämlich die Möglichkeit gibt, den Rechtskreiswechsel der Asylbewerberinnen und Asylbewerber von Anfang an mitzugestalten, also frühzeitig zu sichten, welche Qualifikationen vorliegen, welche Unternehmen wir vielleicht im Umkreis haben, die ihnen einen Job anbieten können, die Sprachkurse anzubieten etc. pp.
Sie haben jetzt in Ihrer neuen Regelung auch noch Ausnahmetatbestände eingeführt und da komme ich auf das zurück, was ich am Anfang gesagt habe. Wir haben uns hier einen Gesetzesrahmen einzurichten, der von Bund und EU vorgegeben wird. Wenn Sie Ausnahmetatbestände schaffen wie zum Beispiel den, dass Kinder bis zum Alter von 14 Jahren früher mit ihren Familien die EAE verlassen können, dann engt das aus unserer Sicht das Asylgesetz § 47 Abs. 1 stark ein, weil dort nämlich an die Minderjährigkeit angeknüpft wird, das wäre