Und, Herr Beier, Sie sprechen nicht mehr von einem Land, sondern Sie sprechen von einer Mitgliedschaft. Also wenn ich eine Mitgliedschaft in einer Nation nicht mehr haben möchte oder ich nicht mehr haben darf, dann gehe ich woandershin. Aber über was Sie alle nicht gesprochen haben, sind neben den Rechten auch die Pflichten. Darum geht es im Grundsatz bei uns. Frau Baum, auch bei Ihnen habe ich herausgehört, dass Sie das sehr undifferenziert gesehen haben. Denn die Fraktion hat sich bereits in der vergangenen Wahlperiode sehr ausführlich mit dem Problem von der überschaubaren, aber auch sehr schwierigen Gruppe von straffälligen, gewaltbereiten und sicherheitsrelevant auffälligen Asylbewerbern beschäftigt. Und genau um diese geht es heute – genau um diese!
Genau genommen handelt es sich nicht einmal um Asylbewerber, sondern um Personen, die dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz unterfallen. Das sind ganz konkret auch Personen, die aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen in Härtefällen oder zum vorübergehenden Schutz aufgenommen werden, geduldete oder unerlaubt eingereiste Ausländer.
In der Beratung damals und auch heute ist doch wenigstens eine Gewissheit ganz deutlich zutage getreten: Die Thüringer Landesregierung negiert
dieses Problem. Sie weigert sich anzuerkennen, dass unter der Gruppe der Ausländer, die euphemistisch ohne jede Differenzierung Schutzsuchende genannt werden, sich eben nicht nur Menschen befinden, die Schutz suchen. Es befinden sich auch Menschen darunter, die wir Straftäter, Gewalttäter und Integrationsverweigerer nennen können und auch nennen müssen.
Wir haben doch die Situation, dass zwar die Kommunen, das Landesverwaltungsamt und die Polizei, zumindest soweit ich das bewerten kann, neutral und realistisch über solche Personen und über deren Verhalten und damit zusammenhängende Probleme sprechen, die Landesregierung und auch ein Großteil der Kollegen hier im Raum aber negieren diese Existenz. Sicherlich muss man auch über Integrationserfolge in den Kommunen sprechen. Das ist vollkommen richtig. Die sind auch unbestritten. Die gibt es auch. Aber wir sprechen hier und heute nicht über anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge, die ihre Kinder zur Schule schicken, die den Deutschkurs besuchen und die anderen Menschen unabhängig von Geschlecht oder Religion respektvoll gleichberechtigt gegenübertreten. Über diese Menschen werden wir sehr gern sprechen, aber die sind heute und hier nicht das Thema.
Vor 2015 wurde auch in Thüringen mit straffälligen und renitenten, integrationsverweigernden Asylbewerbern noch umgegangen. Das Landesverwaltungsamt hat es in der 6. Wahlperiode mal so beschrieben: Verhielt sich eine Person so, dass man ihres Verhaltens weder mit Sozialarbeit noch mit den Mitteln der Justiz habhaft werden konnte, wurde diese immer wieder und wieder umverteilt, bis diese Person müde wurde, sich wohlverhielt oder verschwand. Das ist sicherlich kein Königsweg, so wurde eben damals verfahren.
Schon 2018 beschrieb man auch in den Beratungen im Justizausschuss, dass dieses Verfahren nicht mehr tauglich ist, weil es sich einfach um zu viele Personen handelt, die auffällig sind, die Hausordnung nicht einhalten, die immer Ärger provozieren, die immer nur kurz zur Personalfeststellung festgehalten werden und wissen, dass nach Monaten und Jahren irgendwann vielleicht ein ins Leere gehender Strafbefehl die Konsequenz des Rechtsstaats aufzuzeigen versucht.
Wissen Sie, ich habe eine kommunale Gemeinschaftsunterkunft im Sinn. Der dortige Hausmeister sagt, er mache die Arbeit schon seit 30 Jahren. Sie habe ihm immer Spaß gemacht, aber in letzter Zeit habe er einfach nur Angst. Sein Arbeitgeber hat die Büroräume gesondert abgesichert, damit der Mann
Die Frage ist da im Ansatz korrekt: Wie geht man mit solchen Menschen und mit solchen verhaltenszusammenhängenden Problemlagen um? Dass wir die von der AfD vorgeschlagenen Wohnsitzzuweisungen für untauglich halten, haben wir bereits deutlich gemacht. Man könnte nur überlegen, ob man eine räumliche Beschränkung nach § 56 Asylgesetz verhängt, die aber nicht auf eine Einrichtung, sondern allenfalls auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt sein darf. Und auch mit einer Residenzpflicht können Sie immer noch nicht durch eine noch so gut gesicherte Einrichtung verhindern, dass von den dort zur Wohnsitznahme verpflichteten Personen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mehr ausgeht, weil diese Einrichtung selbstverständlich auch verlassen werden darf.
Als ersten Schritt müsste die Landesregierung unserer Auffassung nach erst mal anerkennen, dass es solche Menschen auch unter den Personengruppen gibt, die unter das Flüchtlingsaufnahmegesetz fallen, und dass man diesem höchst problematischen Verhalten eben nicht nur mit Sozialarbeiterinnen Herr werden kann, die sich bei den echten Härtefällen vor Angst nicht einmal in die Nähe ihrer Delinquenten trauen. Sicherlich ist es erwähnenswert, wenn der Minister sich die Klagen der Sicherheitsmitarbeiter und der Sozialdienste anhört. Aber es passiert eben nichts. Die Verteilung dieser Menschen auf die Kommunen sehen wir schon lange problematisch, denn die Landesregierung akquiriert die reguläre Migration und reicht sie eins zu eins an die Kommunen weiter. Wenn es dann besagte Probleme mit dem Verhalten der verteilten Menschen gibt, dann macht sich die Landesregierung einen schmalen Fuß und zieht sich zurück. Dafür sei man nicht verantwortlich. Die Verantwortungsträger vor Ort würden sich nicht tüchtig genug bemühen oder man müsse sich eben kultursensibel mit der Situation und den Beeinträchtigungen abfinden.
Wir sind der Meinung, die Landesregierung ist für ihre Gäste erst einmal selbst verantwortlich. Sie hat dafür zu sorgen, dass die Menschen angemessen aufgenommen werden, dass sie mit Grundwerten und Normen bekannt gemacht werden und dass sie sich vernünftig sozialadäquat verhalten. Dieser Verantwortung kann die Landesregierung nun in ihren eigenen Unterbringungseinrichtungen nachkommen. So lange in den landeseigenen Unterkünften keine Ruhe herrscht – mit allen sachlichen und finanziellen Möglichkeiten, die einer landesunmittelbaren Einrichtung zur Verfügung stehen –, wie sollen dann die auf sich allein gestellten Kommunen
reagieren? Wir schlagen daher vor, dass die Erstaufnahmeverpflichtung der Kommunen unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten erst mit der Entscheidung über das Asylbegehren oder als gesonderter Anreiz mit gesicherter Identitätsfeststellung entsteht. Kinder sollen hiervon ausdrücklich ausgenommen werden. Wir verstehen diesen Gesetzentwurf als einen Diskussionsvorschlag zur Besserung des Problems und beantragen hiermit auch die Überweisung.
Da wir uns in einer Zeit bewegen, die pandemiebelastet ist – Sie haben es gesagt –, gibt es jetzt auch die Möglichkeit, dass wir derzeit weder eine Überlastung einer Einrichtung noch eine Überlastung eines Migrationsbereiches oder einer Bundesbehörde haben. Wir haben momentan auch nicht den Zulauf. Also ist es die richtige Zeit, das zu klären. Ich glaube, wenn man in Richtung Suhl sieht: Die Menschen erwarten das auch von uns allen hier, damit es genau nicht dazu kommt, dass der wahrscheinlich nach mir Redende noch mehr aus dem Hut zaubern kann, um das generelle Thema „Asyl“ wieder unter Augenschein zu nehmen. Wir betrachten den Teil, den wir, glaube ich, alle verpflichtet sind zu betrachten, denn das Rechtssystem sollte für jeden Menschen hier in Deutschland gelten. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Fraktionen meldet sich jetzt Abgeordneter Möller. Wir treten jetzt aber erst einmal in die Lüftungspause bis 16.30 Uhr ein und fahren dann fort. Als erster Redner hat dann Abgeordneter Möller das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 8. Wie angekündigt erhält Abgeordneter Möller, Fraktion der AfD, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, zunächst einmal bedanke ich mich bei Herrn Präsidenten für den Spannungsbogen, den er hergestellt hat.
Dann möchte ich natürlich auf den Gesetzentwurf und die Redebeiträge eingehen. Der Gesetzentwurf der CDU ist eine Reaktion auf die Zustände in Suhl, die bekannt geworden sind, und natürlich auch auf den Gesetzentwurf der AfD, der auch eine Reaktion auf diese Umstände ist. Die Ausgangspunkte sind natürlich ganz andere. Den Gesetzentwurf unserer
Fraktion, der AfD, kann man im Grunde genommen auf das Wort zusammenpressen, dass man die Störenfriede bis zur Abschiebung abseits gemeindlicher Infrastruktur in unbesiedelten Gegenden unterbringen möchte. Da sagen Sie, Herr Malsch, das wäre untauglich. Aber wenn Sie sich mal mit den Suhlern auf dem Marktplatz unterhalten – das haben wir getan –, dann merken Sie ganz schnell, die Suhler sind da total anderer Auffassung.
Der eigentliche Grund, warum Sie nicht auch Ähnliches fordern, ist, Sie trauen sich nicht. Sie trauen sich nicht und verstecken sich hinter diesem aufgebauten Popanz vom bösen rechten AfDler, der alle Asylbewerber, alle Flüchtlinge für kriminell erklärt. Und das tut er eben nicht. Da brauchen Sie nur mal in unserem Gesetzentwurf nachlesen, da haben wir auch ganz klar differenziert.
Ja, Ihr Gesetzentwurf wiederum, der war für mich auch erst mal ein bisschen kryptisch. Ich habe überlegt, was wollen die eigentlich erreichen, die Kollegen von der CDU? Da steht also im Grunde drin, okay, die Leute sollen 18 Monate – bis auf ein paar Ausnahmen – in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Dem Ganzen liegt, wie gesagt, dieses Problem in Suhl zugrunde. Sogar Herr Dr. Hartung hat das angesprochen. Insofern sind wir uns also einig – das Problem von Suhl liegt dem Ganzen zugrunde. Aber die Frage ist: Wollen Sie es lösen? Wollen Sie es lösen, indem Sie die Leute, die Asylbewerber in Suhl, die dort kriminell auffällig werden, die dort die öffentliche Ordnung und Sicherheit stören, die auch den anderen Mitbewohnern der Erstaufnahmeeinrichtung und den Suhlern auf den Senkel gehen, wollen Sie denn die wirklich weiter in Suhl konzentrieren, sozusagen in einer Erstaufnahmeeinrichtung? Ist das das Ziel? Dann gewinne ich nämlich tatsächlich den Eindruck, dass Sie die Troublemaker wirklich einfach nur von anderen Wahlkreisen fernhalten wollen, insbesondere von Ihrem eigenen.
Ganz ehrlich, das kann doch nicht der Ansatz einer Fraktion sein, die eigentlich mal angetreten ist, das ganze Volk zu vertreten. Also unser Ansatz wäre das jedenfalls nicht. Natürlich – das ist ja das Interessante –, während bei uns wie gesagt der Eindruck besteht, Sie wollen das Problem einfach nur fern von anderen Wahlkreisen halten, hat Frau Rothe-Beinlich wiederum einen ganz anderen Ansatz. Sie erkennt in diesem Gesetzentwurf den Entwurf eines Abschiebelagers oder eines Orts der Hoffnungslosigkeit. Das ist ja geradezu absurd. Also
das kann eigentlich nicht Ihr Ziel gewesen sein, sozusagen eine Art Abschiebelager zu machen, denn dafür fehlt es an sämtlichen Voraussetzungen. Ich meine, gut, man hat jetzt für den Unwissenden mitgeteilt, dass es den Abschiebestopp für Syrer nicht mehr gibt, aber jeder, der sich mit der Materie auch nur ein bisschen auskennt, weiß natürlich, dass 97 Prozent aller Syrer einen Schutzstatus haben, dass dieser Schutzstatus seltsamerweise auch so gut wie nie überprüft und entzogen wird, damit eben auch eine Abschiebung trotzdem nicht stattfindet und viele dieser Syrer demnächst die Zeit überschritten haben und dann eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erlangen können.
Letzten Endes, dieser Gedanke, dass es sich hierbei um ein Abschiebelager handelt, ist absurd und den können Sie eigentlich auch gar nicht wirklich verfolgt haben. Dazu müssten Sie nämlich an Ihre CDU im Bund gehen und sagen: Freunde, eure Bundesbehörde ist es doch, die verhindert, dass genau diese Störenfriede am Ende auch abgeschoben werden. Es ist doch kein Thüringer Problem, es ist doch ein Problem, was die CDU im Bund selbst verursacht hat.
Mal abgesehen davon, dass es die CDU-Migrationspolitik war, die diese Störenfriede überhaupt erst ins Land gelassen hat.
Dann möchte ich noch kurz reagieren auf die Hinweise und Stellungnahmen von Herrn Beier von der Fraktion der Linken. Herr Beier meint ja, ein reicher demokratischer Staat, der müsse Asylbewerbern eben auch Rechte jenseits der – ich sage es mal – Grundversorgung gewähren. Und das ist schon wieder diese typische linke Hybris. Wenn Sie sich einfach nur mal umschauen im Umfeld von Deutschland, da schauen Sie nach Polen – okay, Polen, Ungarn, Tschechien halten Sie wahrscheinlich nicht für Demokraten, dazu haben Sie als Supereuropäer ja Ihre eigene Haltung. Aber schauen wir mal nach Dänemark. Bei Dänemark zumindest sollten wir uns doch einig sein, dass Dänemark ein demokratischer Staat ist. Was macht denn Dänemark mit solchen Troublemakern? Na, die schieben sie ab. Die schieben sie ab! Und die gehen vielleicht sogar demnächst noch ein Stückchen weiter, die werden also entsprechende Aufnahmelager in anderen Ländern schaffen, weil sie nämlich genau wissen, dass sie damit den Anreiz zur Migration nach Dänemark wirkungsvoll unterbrechen. Und genau das wäre eigentlich auch ein guter Ansatz für Deutschland und für Thüringen.
Man könnte also durchaus sagen: Ja, 18 Monate Erstaufnahmeeinrichtung sind eine gute Sache. Nur darf die Erstaufnahmeeinrichtung nicht in Suhl sein, sondern sie muss in Mali sein. Dann wäre das okay.
Und wenn Sie, Herr Beier, dann immer wieder betonen, dass alle anderen Positionen eigentlich nicht demokratisch wären, Sie sich selbst sozusagen als Superdemokrat über alle anderen erheben, insbesondere natürlich über meine Fraktion,
dann kann ich Ihnen nur eines sagen: Wissen Sie, ein Demokrat ist in meinen Augen niemand, der sein eigenes Volk einsperrt, früher, weil er es vom Klassenfeind beschützen wollte und heute, weil er es vor einem Virus beschützen will. Ein Demokrat ignoriert auch nicht die Probleme, die das eigene Volk betreffen und die das eigene Volk auch lautstark artikuliert, und wenn es das dann lautstark artikuliert, wird ein Demokrat nicht auf die Idee kommen, ihm das auch noch zu verbieten und ihm mit Strafandrohung, mit Sperrung und dergleichen, mit Zensurmaßnahmen das Wort zu verbieten. Ein Demokrat, Herr Beier, der versucht auch nicht, die eigene Jugend vor gefährlichen Ideen zu schützen. All das ist symptomatisch für die Linke, leider auch für SPD und Grüne und zum Teil sogar für die CDU.
Meine Damen und Herren, deswegen seien Sie am besten mit dem Attribut oder mit der Bezeichnung als Demokrat ein bisschen vorsichtiger, Sie entzaubern sich damit auch ein Stück weit selbst.
Herr Möller, Sie möchten Menschen in unbesiedelte Gegenden bringen, bis Sie sie loswerden können. Ich weiß, Sie wollen das nicht hören, aber das hatten wir schon mal. Wir haben in Deutschland schon mal Menschen in unbesiedelte Gegenden gebracht, damit wir sie loswerden konnten, und zwar nach dem 9. November, nicht den 1989, Sie wissen genau, welchen ich meine. Wir haben damals Menschen, die uns in unserer Gesellschaft nicht lieb waren, in Orte gebracht und wollten sie damit moti
vieren, das Land zu verlassen, nachdem wir ihnen die Staatsbürgerschaft aberkannt haben. Diese Menschen, die jetzt hierherkommen, kommen nicht mit deutscher Staatsbürgerschaft, sie kommen als Flüchtlinge zu uns. Sie haben ein Menschenrecht darauf, sich vor Gefahr in Sicherheit zu bringen. Und Sie scheren alle über einen Kamm. Für Sie sind das alles Störenfriede und genau das …