Protokoll der Sitzung vom 03.06.2021

Identitäten. Wir sind nicht Thüringer, Deutsche oder Europäer, sondern Thüringer, Deutsche und Europäer.

Gerade in diesen Tagen wird uns wieder bewusst, wie wichtig offene Grenzen sind. Am 13. August in diesem Jahr jährt sich der Bau der Berliner Mauer zum 60. Mal. Neben unserer Geschichte führt uns auch die Pandemie in vielfacher Hinsicht vor Augen, welchen Wert das geeinte Europa für uns hat. Jedoch ist Europa ebenso außerhalb von Zeiten der Pandemie unerlässlich. Auch in der Zukunft wird es Herausforderungen geben, die nicht national gelöst werden können.

(Beifall SPD, FDP)

Souveräne Nationalstaaten sind unverzichtbar, doch niemand allein erreicht zum Beispiel das 1,5Grad-Ziel und bewältigt die Aufgaben der Migration. Die Entwicklung von Zukunftstechnologien funktioniert gemeinsam Hand in Hand mit unseren europäischen Freunden einfach effektiver. Hass zwischen den Völkern, Verschwörungstheorien, rechtsund linksextreme Positionen sind staatenübergreifende Probleme, die gemeinsam angegangen werden müssen.

(Beifall SPD, FDP)

Europa ist längst Realität in unserer Heimat. Europa gehört zum Alltag, zum Lebensgefühl und zur Lebenswirklichkeit der Menschen in Thüringen. Das zeigt auch der Anstieg der Wahlbeteiligung bei der Europawahl in Thüringen um rund zehn Prozentpunkte von 2014 zu 2019. Der europäische Gedanke ist in den Herzen einer überwältigenden Mehrheit der Thüringer tief verwurzelt und gehört insbesondere für die junge Generation – das ist hier auch schon angeklungen – zum Selbstverständnis. Uns begegnen die Errungenschaften der Europäischen Union praktisch jeden Tag politisch, wirtschaftlich, sozial. Egal, ob Schüler, Student, Auszubildender, Arbeitnehmer, Unternehmer oder Tourist, alle profitieren von den Chancen, die uns die Europäische Union bringt. Die offenen Grenzen und der wechselseitige Austausch bieten jedem Einzelnen die Möglichkeit für seine persönliche Entwicklung. Europa ist kein Kunstgebilde, sondern gelebte Wirklichkeit.

Auf Bundesebene ordnet Artikel 23 des Grundgesetzes auch die Länder längst in das europäische Mehrebenensystem ein. Wie im Gesetzentwurf der FDP-Fraktion geschrieben, handelt es sich demnach bei der vorgeschlagenen Regelung um ein wertebezogenes Bekenntnis, aus dem sich keine unmittelbaren Rechtsfolgen ergeben. Bei diesem Änderungsvorhaben geht es damit letztlich doch um Symbolpolitik. Symbolik und ein entschiedenes

Signal können aber manchmal eben auch wichtig sein. Wir wollen das gern diskutieren, deshalb werden wir einer Überweisung zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Müller, Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende FDP-Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung trägt den Zusatztitel „Einführung des Europabezuges“. Da möchte ich mal zur Klarstellung betonen, in der Präambel der Thüringer Verfassung ist der Europabezug schon enthalten. Ich lese ihn auch noch mal vor. „In dem Bewusstsein des kulturellen Reichtums und der Schönheit des Landes, seiner wechselvollen Geschichte, der leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und des Erfolges der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989, in dem Willen, Freiheit und Würde des Einzelnen zu achten, das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen, Natur und Umwelt zu bewahren und zu schützen, der Verantwortung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, inneren wie äußeren Frieden zu fördern, die demokratisch verfasste Rechtsordnung zu erhalten und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden, [...].“ heißt es darin ausdrücklich. Damit ist ein grundsätzliches und ausdrückliches Bekenntnis zu einem friedlichen und vereinten Europa schon in der Verfassung verankert. In Artikel 23 des Grundgesetzes ist das Subsidiaritätsprinzip mit Bezug auf die europäischen Strukturen und Beziehungen schon ausdrücklich enthalten. Auch über das sogenannte Homogenitätsprinzip des Artikels 28 Grundgesetz gilt diese Bestimmung ebenfalls auch für die Bundesländer.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält als Regelungskern die ausdrückliche Festschreibung des Subsidiaritätsprinzips in der Landesverfassung und die Klarstellung der Eigenständigkeit der Regionen. Nach dem zu Präambel und Grundgesetz Gesagten stellt sich die Frage, ob bzw. warum in der Thüringer Verfassung die Punkte „Subsidiaritätsprinzip“ und „Eigenständigkeit der Regionen“ ausdrücklich genannt werden sollten. Eine ausgeprägte Europaorientierung der Verfassung ist für eine vielfältige, weltoffen orientierte Zivilgesellschaft in Thüringen und entsprechendes staatliches Handeln aber sicherlich sinnvoll.

(Abg. Zippel)

zahlreiche solcher grenzüberschreitenden, auch historisch eng vernetzten Regionen.

Aber was bedeutet ein humanes Europa für und mit den Menschen? Diese Frage muss in unseren Augen zuerst beantwortet werden, und zwar inhaltlich und möglichst orientiert auf gute Ergebnisse für den Lebensalltag der Menschen vor Ort. Was heißt das für die Menschen in Thüringen in ihrem täglichen Leben? In der Europadebatte auch in Thüringen geht es oft, gegebenenfalls zu oft, fast ausschließlich um komplizierte Verwaltungsabläufe, um virtuelle Geldtöpfe aus Brüssel. EU-Fördermittel sind zur Umsetzung von Projekten sehr wichtig, aber eine solche ziemlich funktionale Sicht auf Europa vermag viele Menschen leider nicht für Europa als Realität in ihrem Alltag begeistern.

Die angesprochenen Grundsatzfragen machen deutlich, warum wir uns als Linke auch und gerade mit Blick auf die vorgeschlagene Verfassungsänderung eine grundsätzlichere, gesellschaftliche Debatte im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien wünschen. Die Festschreibung des Subsidiaritätsprinzips als ganz bestimmtes Regelungsmodell zur hierarchischen Sortierung von gesetzgeberischen, verwaltungstechnischen und juristischen Zuständigkeiten muss gegründet sein auf der gesellschaftspolitischen Klärung, welche Aufgabe die verschiedenen beteiligten Handlungsebenen warum erfüllen sollen. Aber – ich wiederhole mich gern – Regelungen zum Subsidiaritätsprinzip und zur Eigenständigkeit der Regionen hängen in Funktion und Inhalt von den gesellschaftlichen Positionen zur Frage ab, wie integrativ vereint oder wie leider immer noch nationalistisch orientiert die EU denn nun sein soll. Die Frage nach der richtigen Handlungsebene ist zum Beispiel auch die Frage danach, wie weit wir sozial ausgerichtet sind und wie integriert oder wie stark national zersplittert und mit leider großem Wirtschafts- und Sozialgefälle die EU ist. Die Linke kritisiert schon lange und immer wieder deutlich, dass das in der EU bestehende Wirtschafts- und Sozialgefälle zugunsten menschenwürdiger Existenzsicherung der Menschen dringend beseitigt werden muss, damit nicht weiter von den Unternehmen Profite auf Kosten von Menschen und deren sozialen Absicherung gemacht werden können.

Der Thüringer Landtag, seine Gremien und Fraktionen müssen beantworten, welche Rolle und Funktion sie für das Bundesland in diesem europäischen Gefüge sehen und wie Europa bei den Menschen in Thüringen in ihrem Lebensalltag wirklich stattfinden kann und soll auch im Sinne umfassender und gleicher Teilhabe für alle. Das sind die gesellschaftspolitischen Fragen, die vor allem den Euro

Ich möchte Ihnen kurz erläutern, wie wir als Frak- tion dazu stehen: Für die Linke ist Europa viel mehr als nur die EU. Europa lebt und entwickelt sich zwischen den Menschen vor Ort und in ihrem Alltag. Es ist auch keine neue Information, dass wir als Linke in Sachen EU schon länger einen deutlichen Reformbedarf sehen, vor allem umso mehr, wenn es darum geht, ein wirklich soziales Europa für die Menschen, für die Einwohnerinnen und Einwohner und auch für die Menschen, die zu uns kommen wollen, auf den Weg zu bringen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung be- schreibt das Subsidiaritätsprinzip in ihrem Online begriffslexikon wie folgt: „Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine (staatliche) Aufgabe soweit wie möglich von der unteren Ebene bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden. Die Europäische Gemeinschaft darf nur tätig werden, wenn die Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht ausreichen und wenn die politischen Ziele besser auf der Gemeinschaftsebene erreicht werden können.“ Diese Begriffsbestimmung zeigt: Die Festschreibung dieses Subsidiaritätsprinzips macht die Diskussion und Entscheidung darüber, wie die europäische Integration und die europäische Zusammenarbeit ausgestaltet sein sollen, nicht überflüssig. Das betrifft das Verhältnis der EU-Strukturen zu den Mitgliedstaaten und umgekehrt. Es betrifft auch die Rolle der Bundesländer in diesen EU-Strukturen.

Welche Aufgaben sollen warum von der EU-Ebene erfüllt werden, welche Aufgabenerledigung soll warum bei den Einzelstaaten verbleiben, welche Fakten und Argumente sprechen für bzw. gegen welche Zuständigkeitsebene? Das Subsidiaritätsprinzip stellt die Frage danach, wie weit die politische Integration der Einzelstaaten zu einem vereinten Europa fortschreiten soll. Und das Subsidiaritätsprinzip stellt auch noch die Frage: Soll Europa bzw. die EU ein Europa der Menschen, seiner Einwohnerinnen und Einwohner sein oder aber geprägt von mehr oder weniger frei schwebenden Verwaltungsapparaten? Die Aufnahme des Prinzips in die Verfassung beantwortet aber diese wichtigen gesellschaftspolitischen Gestaltungsfragen in Sachen Europa nicht wirklich und nicht allein.

Auch die Klarstellung der Eigenständigkeit der Re- gionen ist eine Formulierung, die gesellschaftspolitische Gestaltungsrahmen stellt, aber für sich genommen diese nicht beantworten kann. Wenn man zum Beispiel diese Eigenständigkeit der Regionen nicht innerhalb einzelstaatlicher Grenzen definiert, sondern auch grenzüberschreitend versteht, dann ist das ein sinnvolles Gegenkonzept gegen nationalistische Engstirnigkeit. Es gibt in Europa schon

paausschuss angehen. Dieses Gremium ist der Fachausschuss, der sich regelmäßig mit diesen Subsidiaritätsfragen in konkreten Fällen befasst und dazu Einschätzungen gibt, also zu der Frage: Warum soll die EU-Ebene bestimmte Aufgaben erfüllen?

Noch eine abschließende Bemerkung: Es ist unverzichtbar, dass der Landtag begleitend zur Diskussion um die Verfassungsänderung konkret und praxisorientiert arbeitet. Ich wünsche mir und allen eine spannende Debatte zur Frage, wie sich Thüringen in diesem Gesetzentwurf wiederfindet und was wir den Menschen für die Frage „Machen wir Europa mit Bezug auf die Verfassung stärker?“ mitgeben wollen. Wir würden es uns wünschen, aber da braucht es ein bisschen mehr als diesen Gesetzentwurf.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Sesselmann, Fraktion der AfD, auf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Zippel, von Symbolpolitik kann man sich leider nichts kaufen. Herr Montag, Sie sprechen immer von Europa. Europa besteht aus 47 Ländern und die EU hat genau 20 Länder weniger.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren, an eine Verfassungsänderung sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Das hat nichts mit einer herkömmlichen Gesetzgebung zu tun, wir haben auch drei Lesungen diesbezüglich. Wir sollten uns mit inflationären Änderungsbestrebungen, die in diesem Hohen Haus seit einigen Monaten vorangetrieben werden – und das mitunter im Schweinsgalopp unter Verkürzung der Anhörungsfristen für die vorgeschlagenen Sachverständigen, die immer wieder monieren, dass sie in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit keine fundierten Stellungnahmen abgeben können – vorsichtig zeigen. Ausgerechnet jetzt, wo die Bürger in unserem Land aufgrund der politischen Fehlentscheidungen mit weitaus wichtigeren Problemen zu kämpfen haben, sind Verfassungsänderungen das falsche Zeichen der Politik. Sorgen wir lieber dafür, dass die Wirtschaft anspringt, Kurzarbeit beendet wird, dass Menschen wieder arbeiten und sich frei bewegen dürfen, dass Bildung funktio

niert und die ältere Bevölkerungsgruppe besser geschützt wird. Nehmen wir endlich die Ängste und Nöte unserer Bürger ernst.

(Beifall AfD)

Dann kommen ausgerechnet Sie von der FDP – ich zitiere Helmut Kohl aus dem Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“, in dem dieser sich zur Rolle der FDP auf Seite 115 wie folgt äußert: „Sie“ – nämlich die FDP – „hatte nie ein erotisches Verhältnis zu Europa.“ – mit einem abgekupferten Antrag aus Nordrhein-Westfalen, Drucksache 17/9352, und wollen die Welt ein wenig bunter machen. In der Begründung Ihrer Verfassungsänderung zitieren Sie Hans-Dietrich Genscher, der mit der Nummer 10123636 ab 1944 als Mitglied der NSDAP geführt wurde. Wenn Sie betonen, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kraft der Europäischen Union insgesamt weiter hoch sei, das sich durch die gestiegene Wahlbeteiligung zur EU-Wahl manifestieren ließe, so liegt es daran, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es politische Alternativen gibt, und garantiert nicht an einem besonderen Vertrauensverhältnis zu EU.

Die EU bedeutet Bürokratie, das sehen wir an dem Totalversagen in der Impfpolitik, an gescheiterter Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik. Wir sehen die Niedrigzinspolitik zulasten der Sparer, der Rentner und der Mieter und wir haben fehlende demokratische Legitimation einer Frau von der Leyen –

(Beifall AfD)

selbstverständlich nicht nur der.

Die EU, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann allenfalls den Rahmen gestalten und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Tendenzen einer EU-Planwirtschaft sind abzulehnen. Wir als AfD stehen für ein Europa der Vaterländer und nicht für die Vereinigten Staaten von Europa.

(Beifall AfD)

Gerade in der Impfpolitik kann man eindrucksvoll die Schwächen der EU erkennen. Großbritannien und Israel zeigen dort, wie es geht. Diese Länder vertreten als einzelne Nation die Interessen ihrer Bürger eigenständig, selbstbestimmt und erfolgreich.

Sehr geehrte Kollegen der FDP, das Land Thüringen konnte das politische Versagen der Europäischen Union bislang nicht verhindern. Was soll dann eine Verfassungsänderung bezwecken? Meinen Sie, mit einer Verfassungsänderung in Thüringen die Probleme der Europäischen Union lösen zu können? Durch die Änderung der Thüringer Verfassung wird sich nichts zum Besseren wenden. Der

(Abg. Müller)

Einfluss, den unsere Kommunen, Kreise und das Land auf Europa haben, strebt gegen null. Die Wähler merken jetzt deutlich, dass Europa nur in Brüssel und in Straßburg stattfindet, aber nicht vor Ort, wo die Menschen leben. Die ganze Impfproblematik zeigt deutlich auf, woran es hapert. Europa hat ein Demokratiedefizit, Bürgernähe besteht überhaupt nicht und die Bürokratie ist überbordend.

Wenn Sie in Ihrer Einleitung zu Ihrem Antrag betonen, dass die Wiedervereinigung im Herbst 1990 zugleich Ausdruck des Willens sei, Teil des geeinten demokratischen Europa zu werden, dann betreiben Sie Geschichtsfälschung. Die Wiedervereinigung war Ausdruck des Willens der Bürger der DDR, die D-Mark und nicht den Euro zu wollen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil die das 1989 auch schon wussten?!)

In Artikel 5 Abs. 1 des Vertrags über die Europäische Union hat sich die EU zur Subsidiarität verpflichtet. Es besteht da kein Regelungsbedarf, geschweige denn eine Regelungslücke unter Hinweis auf die, Herr Zippel, von Ihnen bereits angesprochene Struktursicherungsklausel des Artikels 23 des Grundgesetzes, welcher der Ewigkeitsklausel des Artikels 79 des Grundgesetzes unterliegt. Mit dieser vorliegenden Staatszielbestimmung, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann Thüringen nicht regeln, in welchen inter- und supranationalen europäischen Organisationen mitgewirkt wird. Hier geht es darum, Selbstverständlichkeiten zu kodifizieren, und dazu eignet sich die Thüringer Verfassung indes nicht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Bevor ich als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Montag, FDP-Fraktion, aufrufe, darf ich Herrn Gottweiss bitten, dass er jetzt als Schriftführer hier nach vorn kommt. Und, Herr Dr. Kaufmann, Sie präsidieren jetzt.

Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, werter Herr Präsident, vielen Dank, da weiß man nach den beiden Vorreden gar nicht, wo man anfangen soll, ehrlich gesagt.

Ich fange mal bei Frau Müller an. Ich darf Sie korrigieren. Sie haben das Homogenitätsprinzip des Bundes angesprochen. Da sei das Verhältnis zu Europa geregelt. Das ganze Gegenteil ist der Fall. Unser Artikel im Grundgesetz regelt das Verhältnis des Bundes zu den Ländern. Das hat mit Europa nichts zu tun.

Deswegen fange ich mal an: Warum braucht es aus unserer Sicht ein Europabekenntnis? Thüringen hat Europa viel zu verdanken. Neben der Wiedervereinigung ist auch die wirtschaftliche Entwicklung eng mit dem europäischen Einigungs- und Integrationsprozess verbunden. Wir wissen, dass Thüringen die 40 Jahre Diktatur ohne die Hilfen der EU-Strukturfonds nie hätte so erfolgreich – bei aller Kritik am Tagesgeschäft – bewältigen können. Auch wirtschaftlich ist Europa der Raum, in dem Zusammenarbeit zuvörderst aus Thüringen stattfindet. Der Wohlstand im Freistaat ist eng mit unseren europäischen Nachbarn verknüpft.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Welchen mei- nen Sie?)